Weiterbildung Kurzarbeit ist eines der wichtigsten Themen für Beschäftigte, die von reduzierter Arbeitszeit betroffen sind. Denn die Stunden, die du nicht arbeitest, kannst du sinnvoll nutzen. Du qualifizierst dich weiter. Dein Arbeitgeber profitiert von besser ausgebildeten Mitarbeitern. Und die Agentur für Arbeit übernimmt einen Großteil der Kosten. Alle Seiten gewinnen.
2025 hat die deutsche Industrie rund 124.000 Arbeitsplätze abgebaut (Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt). Kurzarbeit betrifft viele Branchen. Gleichzeitig fehlen überall Fachkräfte mit digitalen Kompetenzen. Wenn du gerade in Kurzarbeit bist, ist das deine Chance.
Das Wichtigste in Kürze
- Weiterbildung während Kurzarbeit ist gesetzlich gewollt und wird aktiv gefördert (§ 82 SGB III).
- Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten.
- Zusätzlich können Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten (25 bis 75 %).
- Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden dauern und AZAV-zertifiziert sein.
- Kurzarbeit und Weiterbildung lassen sich zeitlich gut kombinieren: Die freigewordenen Stunden nutzt du für den Kurs.
- Geförderte Weiterbildungen wie der Digitalisierungsmanager/in (IHK) oder der Social Media Manager (IHK) sind AZAV-zugelassen und damit förderfähig.
Warum lohnt sich eine Weiterbildung während der Kurzarbeit?
Kurzarbeit bedeutet weniger Arbeitsstunden und weniger Gehalt. Aber sie gibt dir etwas Wertvolles: Zeit. Genau diese Zeit kannst du in deine berufliche Zukunft investieren. Und zwar aus drei guten Gründen:
1. Du sicherst deinen Job. Wer sich weiterbildet, macht sich im Unternehmen unverzichtbar. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zählt das. Die Industrie hat 2025 massiv Stellen abgebaut. Wer digitale Kompetenzen mitbringt, hat deutlich bessere Karten.
2. Du wirst kaum eigenes Geld los. Die Förderung durch die Agentur für Arbeit ist großzügig. Je nach Betriebsgröße werden die Lehrgangskosten komplett übernommen. Dein Arbeitgeber muss nur einen Antrag stellen.
3. Du öffnest dir neue Türen. Selbst wenn dein aktueller Arbeitgeber Stellen streicht: Mit einer gefragten Qualifikation findest du schneller einen neuen Job. Digitalisierungsmanager verdienen laut Stepstone und Gehalt.de zwischen 48.000 und 65.000 EUR brutto im Jahr.
Welche Förderungen gibt es für Weiterbildung in Kurzarbeit?
Es gibt für die Qualifizierung in Kurzarbeit mehrere Fördertöpfe. Die wichtigsten im Überblick:
Förderung der Lehrgangskosten (§ 82 SGB III)
Die Agentur für Arbeit bezuschusst die Lehrgangskosten nach dem Qualifizierungschancengesetz. Die Höhe hängt von der Betriebsgröße ab:
| Betriebsgröße | Zuschuss Lehrgangskosten | Zuschuss Arbeitsentgelt |
|---|---|---|
| Unter 10 Beschäftigte | bis zu 100 % | bis zu 75 % |
| 10 bis 49 Beschäftigte | bis zu 100 % | bis zu 75 % |
| 50 bis 249 Beschäftigte | bis zu 50 % | bis zu 50 % |
| 250 bis 2.499 Beschäftigte | bis zu 25 % | bis zu 25 % |
| Ab 2.500 Beschäftigte | bis zu 15 % | bis zu 25 % |
(Quelle: § 82 Abs. 3 und 4 SGB III, aktualisiert durch das Weiterbildungsgesetz)
Wichtig: Liegt ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung vor, erhöht sich die Förderung um jeweils 5 Prozentpunkte.
Kurzarbeitergeld plus Qualifizierung
Während der Kurzarbeit erhältst du weiterhin dein Kurzarbeitergeld (60 % des Nettoentgelts, 67 % mit Kindern). Die Weiterbildung findet in den Stunden statt, die durch die Kurzarbeit freigeworden sind. Du verdienst also nicht weniger, weil du dich weiterbildest.
Weitere Fördermöglichkeiten
- Bildungsgutschein: In bestimmten Fällen können auch Beschäftigte in Kurzarbeit einen Bildungsgutschein erhalten. Dann werden 100 % der Kurskosten übernommen.
- Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III): Für Unternehmen, in denen mindestens 20 % der Belegschaft Weiterbildungsbedarf haben. Ersetzt teilweise das Arbeitsentgelt.
Welche Voraussetzungen muss eine Weiterbildung in Kurzarbeit erfüllen?
Nicht jeder Kurs wird gefördert. Die Weiterbildung muss bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Mehr als 120 Stunden Umfang. Kurze Seminare und Tageskurse zählen nicht.
- AZAV-Zulassung. Der Kurs und der Bildungsträger müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zertifiziert sein.
- Über reine Anpassung hinaus. Die Weiterbildung muss Kenntnisse vermitteln, die über eine reine arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen (§ 82 Abs. 1 SGB III).
- Kein Pflichtlehrgang. Schulungen, die der Arbeitgeber ohnehin durchführen muss (z. B. gesetzliche Unterweisungen), werden nicht gefördert.
Die Kurse von SkillSprinters erfüllen alle diese Voraussetzungen. Der Digitalisierungsmanager/in (IHK) umfasst 720 Unterrichtseinheiten, ist DEKRA-zertifiziert und AZAV-zugelassen. Der Social Media Manager (IHK) ebenfalls. Auch die Fachkraft Online-Marketing ist AZAV-zertifiziert.
Wie beantragst du die Förderung? Schritt für Schritt
Der Antrag läuft über deinen Arbeitgeber. So geht es Schritt für Schritt:
Schritt 1: Weiterbildungsbedarf erkennen.
Du sprichst mit deinem Arbeitgeber oder deiner Personalabteilung. Gemeinsam legt ihr fest, welche Qualifikation sinnvoll ist.
Schritt 2: AZAV-zertifizierten Kurs wählen.
Der Kurs muss zugelassen sein. Bei SkillSprinters sind alle Kurse AZAV-zertifiziert.
Schritt 3: Beratung bei der Agentur für Arbeit.
Dein Arbeitgeber kontaktiert den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Dort wird geprüft, welche Förderung in Frage kommt.
Schritt 4: Antrag stellen.
Der Arbeitgeber stellt den Antrag auf Übernahme der Lehrgangskosten und ggf. des Arbeitsentgeltzuschusses. Das geht auch online.
Schritt 5: Bewilligung abwarten und starten.
Nach Bewilligung startest du die Weiterbildung. Die Kosten werden direkt an den Bildungsträger gezahlt.
Tipp: Du kannst auch selbst bei der Agentur für Arbeit anrufen und dich beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos. Mehr dazu in unserem Ratgeber Bildungsgutschein beantragen.
Welche Weiterbildungen sind besonders sinnvoll in der Kurzarbeit?
Die besten Ergebnisse erzielst du mit Qualifikationen, die am Arbeitsmarkt stark nachgefragt sind. Drei Bereiche stechen 2026 heraus:
Digitalisierung und KI
In Deutschland gibt es laut Bitkom über 100.000 offene IT-Stellen. Gleichzeitig setzen immer mehr Unternehmen auf KI und Prozessautomatisierung. Der Digitalisierungsmanager/in (IHK) vermittelt genau diese Kompetenzen:
- 4 Monate, komplett online (Live-Unterricht via Zoom)
- 720 Unterrichtseinheiten
- IHK-Zertifikat
- Keine Programmierkenntnisse nötig
- Max. 18 Teilnehmer pro Kurs
- Einstiegsgehalt: ca. 48.000 bis 65.000 EUR brutto/Jahr
Social Media und Online-Marketing
Unternehmen brauchen Sichtbarkeit. Wer Social Media professionell beherrscht, ist gefragt. Der Social Media Manager mit KI-Tools (IHK) ist die passende Weiterbildung:
- 4 Monate, 100 % online
- IHK-Zertifikat
- KI-Tools (ChatGPT, Midjourney, Canva AI) integriert
- Gehalt: ca. 38.000 bis 55.000 EUR brutto/Jahr
Online-Marketing Grundlagen
Für den schnelleren Einstieg gibt es die Fachkraft Online-Marketing. Der Kurs dauert ca. 2 Monate und vermittelt die Grundlagen von SEO, SEA, E-Mail-Marketing und Web-Analytics.
| Merkmal | DigiMan (IHK) | Social Media (IHK) | Fachkraft OM |
|---|---|---|---|
| Dauer | 4 Monate | 4 Monate | ca. 2 Monate |
| Format | 100 % online | 100 % online | 100 % online |
| Abschluss | IHK-Zertifikat | IHK-Zertifikat | Trägerzertifikat |
| AZAV-zugelassen | Ja | Ja | Ja |
| Max. Teilnehmer | 18 | 18 | 18 |
| Kosten mit Förderung | bis zu 0 EUR | bis zu 0 EUR | bis zu 0 EUR |
Kann dein Arbeitgeber die Weiterbildung ablehnen?
Grundsätzlich entscheidet dein Arbeitgeber mit, ob du während der Kurzarbeit eine Weiterbildung machst. Es gibt kein generelles Recht auf Weiterbildung. Aber: Die Agentur für Arbeit berät Arbeitgeber aktiv und motiviert sie, die Kurzarbeit für Qualifizierung zu nutzen. Es gibt auch klare Vorteile für den Arbeitgeber:
- Kostenübernahme der Lehrgangsgebühren (bis 100 %)
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (bis 75 %)
- Höher qualifizierte Mitarbeiter nach der Krise
- Bessere Mitarbeiterbindung durch Investition in die Belegschaft
Wenn dein Arbeitgeber zögert, weise ihn auf die Fördermöglichkeiten hin. Die Agentur für Arbeit übernimmt den Großteil der Kosten. Der Arbeitgeber hat kaum finanzielle Risiken.
Tipp: In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Landesförderungen für Weiterbildung. Frag bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit nach.
Wie passt Weiterbildung zeitlich zur Kurzarbeit?
Das kommt auf dein Kurzarbeitsmodell an. Es gibt verschiedene Varianten:
Reduzierte Tagesarbeitszeit: Du arbeitest z. B. statt 8 nur noch 4 Stunden am Tag. Die restliche Zeit nutzt du für den Kurs.
Ganze freie Tage: Du arbeitest z. B. nur noch 3 Tage pro Woche. An den freien Tagen lernst du.
Blockweise Kurzarbeit: Du arbeitest einige Wochen normal, dann einige Wochen gar nicht. In den arbeitsfreien Wochen lernst du Vollzeit.
Die Online-Kurse von SkillSprinters laufen als Live-Unterricht via Zoom, Montag bis Freitag. Sie lassen sich am besten mit Vollzeit-Kurzarbeit oder ganzen freien Tagen kombinieren. Sprich mit deinem Arbeitgeber über die Planung. Die Agentur für Arbeit hilft bei der Abstimmung.
Welche Branchen sind aktuell besonders betroffen?
Die Kurzarbeit trifft 2025 und 2026 besonders folgende Branchen:
- Automobilindustrie: Rund 50.000 Jobs gingen 2025 verloren (Quelle: Wirtschaftswoche). Elektromobilität und Digitalisierung verändern die gesamte Branche.
- Maschinenbau: Schwacher Auftragseingang und hoher Wettbewerbsdruck.
- Zulieferindustrie: Steigende Insolvenzen bei Zulieferern verschärfen die Lage.
- Chemie und Pharma: Vergleichsweise stabil, aber auch hier wird optimiert.
Gerade in diesen Branchen sind digitale Kompetenzen gefragt. Wer Prozessautomatisierung, KI-Tools oder digitales Marketing beherrscht, hat am Arbeitsmarkt einen klaren Vorteil.
Was passiert mit der Weiterbildung, wenn die Kurzarbeit endet?
Gute Nachricht: Deine Weiterbildung läuft weiter, auch wenn die Kurzarbeit vor Kursende endet. Die Förderung wird in der Regel nicht gestrichen. Die Agentur für Arbeit möchte, dass du den Kurs abschließt.
Allerdings musst du dann die Weiterbildung mit deiner regulären Arbeitszeit vereinbaren. Bei Online-Kursen ist das meist machbar. Bei SkillSprinters ist der Unterricht komplett online, maximal 18 Teilnehmer pro Kurs. Das macht die Organisation einfacher als bei Präsenzveranstaltungen.
Häufige Fragen
Kann ich als Arbeitnehmer in Kurzarbeit eine Weiterbildung machen?
Ja. Die Agentur für Arbeit fördert Weiterbildung während der Kurzarbeit ausdrücklich. Der Kurs muss AZAV-zertifiziert sein und mehr als 120 Stunden umfassen. Dein Arbeitgeber stellt den Antrag.
Wer bezahlt die Weiterbildung bei Kurzarbeit?
Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten. Zusätzlich gibt es Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (25 bis 75 %). Für dich als Arbeitnehmer entstehen in vielen Fällen keine Kosten.
Muss mein Arbeitgeber der Weiterbildung zustimmen?
Ja. Der Arbeitgeber muss zustimmen und den Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Es gibt aber keinen guten Grund, die Weiterbildung abzulehnen, da die Kosten übernommen werden und das Unternehmen von besser qualifizierten Mitarbeitern profitiert.
Bekomme ich während der Weiterbildung weiterhin Kurzarbeitergeld?
Ja. Das Kurzarbeitergeld läuft weiter. Die Weiterbildung findet in den Stunden statt, die durch die Kurzarbeit freigeworden sind. Du verlierst kein Geld.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden Kurse, die AZAV-zugelassen sind, über 120 Stunden dauern und Kenntnisse vermitteln, die über reine Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Besonders gefragt sind Qualifikationen in den Bereichen Digitalisierung, KI, Online-Marketing und IT.
Kann ich die Weiterbildung auch online machen?
Ja. Online-Weiterbildungen sind förderfähig, solange sie AZAV-zertifiziert sind. Bei SkillSprinters laufen alle Kurse als Live-Unterricht via Zoom. Du lernst von zuhause.
Wie lange darf die Weiterbildung dauern?
Es gibt keine feste Obergrenze. Die Weiterbildung muss aber mindestens 120 Stunden umfassen. Typische Kurse dauern 2 bis 4 Monate. Bei SkillSprinters dauert der Digitalisierungsmanager (IHK) 4 Monate und die Fachkraft Online-Marketing ca. 2 Monate.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz regelt seit 2019 die Förderung von beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte (§ 82 SGB III). Es ermöglicht Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt, gestaffelt nach Betriebsgröße. Die Förderung gilt ausdrücklich auch während der Kurzarbeit.
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