Wer sich 2026 beruflich weiterbilden will, hat mehr Fördermöglichkeiten als je zuvor. Doch die Vielfalt der Programme sorgt auch für Verwirrung: Qualifizierungsgeld, Qualifizierungschancengesetz, Bildungsgutschein, KOMPASS. Was davon passt zu Ihrer Situation? Dieser Artikel gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle relevanten Förderinstrumente, erklärt die Unterschiede und zeigt, wie Sie die richtige Förderung finden.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch den Strukturwandel bedroht ist. Es ersetzt 60 bis 67 Prozent des entfallenden Nettoentgelts.
- Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) fördert Weiterbildung von Beschäftigten durch Übernahme der Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Die Höhe hängt von der Betriebsgröße ab.
- Der Bildungsgutschein richtet sich vor allem an Arbeitssuchende und übernimmt die kompletten Weiterbildungskosten bei zugelassenen Trägern.
- KOMPASS fördert Solo-Selbstständige mit bis zu 4.500 Euro für Qualifizierungen.
- Die Instrumente lassen sich nicht beliebig kombinieren. Qualifizierungsgeld und QCG schließen sich gegenseitig aus.
Qualifizierungsgeld beantragen: Was steckt hinter § 82a SGB III?
Das Qualifizierungsgeld ist seit April 2024 verfügbar und richtet sich an Unternehmen, deren Beschäftigte durch den Strukturwandel ihren Arbeitsplatz verlieren könnten. Die Idee: Statt Mitarbeiter zu entlassen und ihnen später Arbeitslosengeld zu zahlen, werden sie im Betrieb weiterqualifiziert und bleiben beschäftigt.
Wer kann Qualifizierungsgeld beantragen?
Das Qualifizierungsgeld muss vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Der Antrag soll spätestens drei Monate vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf: Ein wesentlicher Teil der Belegschaft muss betroffen sein. Bei Betrieben ab 250 Beschäftigten sind das mindestens 20 Prozent, bei kleineren Betrieben mindestens 10 Prozent.
- Betriebliche Vereinbarung: Der Qualifizierungsbedarf muss in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgehalten sein. Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten reicht eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers.
- Weiterbildungsdauer: Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen.
- Zugelassener Träger: Der Bildungsträger muss nach AZAV zertifiziert sein.
- Zustimmung der Beschäftigten: Die Teilnahme ist freiwillig.
Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent. Die Berechnung orientiert sich an den Tabellen für Kurzarbeitergeld.
Beispiel: Ein Mitarbeiter verdient regulär 2.200 Euro netto im Monat. Während der Weiterbildung arbeitet er nur noch 25 Stunden pro Woche und erhält dafür 1.375 Euro. Die Nettoentgeltdifferenz beträgt 825 Euro. Das Qualifizierungsgeld: 60 Prozent von 825 Euro = 495 Euro monatlich. Zusammen mit dem reduzierten Gehalt kommt der Mitarbeiter auf 1.870 Euro.
Wichtig: Die Lehrgangskosten trägt der Arbeitgeber. Das Qualifizierungsgeld ersetzt nur den Verdienstausfall, nicht die Kosten der Weiterbildung selbst.
Qualifizierungschancengesetz: Förderung nach § 82 SGB III
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) existiert bereits seit 2019 und fördert die Weiterbildung von Beschäftigten unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße. Im Gegensatz zum Qualifizierungsgeld übernimmt die Agentur für Arbeit hier die Lehrgangskosten ganz oder teilweise und zahlt dem Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
Förderhöhe nach Betriebsgröße
Die Höhe der Förderung ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:
| Betriebsgröße | Übernahme Lehrgangskosten | Zuschuss zum Arbeitsentgelt |
|---|---|---|
| Unter 10 Beschäftigte | Bis zu 100 % | Kein Zuschuss |
| 10 bis 249 Beschäftigte | Bis zu 50 % (100 % bei Beschäftigten ab 45 J. oder Schwerbehinderten) | Bis zu 50 % |
| 250 bis 2.499 Beschäftigte | Bis zu 25 % | Bis zu 25 % |
| Ab 2.500 Beschäftigte | Bis zu 15 % | Bis zu 20 % |
Bonus bei Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung: Liegt eine betriebliche oder tarifvertragliche Regelung zur Weiterbildung vor, reduziert sich die Beteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten um fünf Prozentpunkte, und die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt können um fünf Prozentpunkte erhöht werden.
Voraussetzungen für die Förderung
- Die Weiterbildung muss Fertigkeiten vermitteln, die über eine reine Anpassungsqualifizierung hinausgehen.
- Der Bildungsträger muss nach AZAV zugelassen sein.
- Die letzte vergleichbare Weiterbildung darf nicht weniger als vier Jahre zurückliegen.
- Der Antrag wird vom Arbeitgeber gestellt.
Qualifizierungsgeld vs. Qualifizierungschancengesetz: Die Unterschiede
Beide Instrumente fördern die Weiterbildung von Beschäftigten, funktionieren aber grundlegend anders. Hier die Gegenüberstellung:
| Kriterium | Qualifizierungsgeld (§ 82a) | QCG (§ 82) |
|---|---|---|
| Was wird gefördert? | Entgeltersatz (60/67 % der Nettoentgeltdifferenz) | Lehrgangskosten + Zuschuss zum Arbeitsentgelt |
| Wer zahlt die Lehrgangskosten? | Arbeitgeber | Agentur für Arbeit (anteilig) |
| Voraussetzung | Strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf der Belegschaft | Weiterbildung über Anpassungsqualifizierung hinaus |
| Betriebliche Vereinbarung nötig? | Ja (Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag) | Nein |
| Mindestdauer | Über 120 Stunden | Über 120 Stunden |
| Antragsteller | Arbeitgeber | Arbeitgeber |
| Seit wann verfügbar? | April 2024 | 2019 (reformiert 2024) |
Entscheidend: Qualifizierungsgeld und QCG können nicht kombiniert werden. Unternehmen müssen sich für eines der beiden Instrumente entscheiden. Das Qualifizierungsgeld eignet sich besonders, wenn der Betrieb ohnehin eine Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung hat und den Verdienstausfall der Beschäftigten abfedern möchte. Das QCG ist die bessere Wahl, wenn die Übernahme der Lehrgangskosten im Vordergrund steht.
Bildungsgutschein: Förderung für Arbeitssuchende
Der Bildungsgutschein ist das bekannteste Förderinstrument und richtet sich vor allem an Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Mit ihm übernimmt die Agentur für Arbeit die vollständigen Kosten einer beruflichen Weiterbildung bei einem AZAV-zugelassenen Träger.
Was wird gefördert?
- Lehrgangskosten (100 Prozent)
- Fahrtkosten zur Bildungsstätte
- Kinderbetreuungskosten (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Unterkunftskosten bei auswärtiger Unterbringung
Wer hat Anspruch?
- Personen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind
- Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind
- Beschäftigte ohne Berufsabschluss (Nachqualifizierung)
Der Bildungsgutschein wird im Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit ausgestellt. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Agentur für Arbeit auch für die Weiterbildungsförderung von Jobcenter-Kunden zuständig.
Unterschied zum QCG: Beim Bildungsgutschein stellt der Arbeitnehmer (oder Arbeitssuchende) den Antrag, nicht der Arbeitgeber. Und die Weiterbildung wird zu 100 Prozent gefördert, unabhängig von der Betriebsgröße.
KOMPASS: Förderung für Solo-Selbstständige
KOMPASS steht für "Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige" und ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, finanziert aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF Plus).
Wer wird gefördert?
- Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland
- Mindestens zwei Jahre am Markt tätig
- Selbstständigkeit im Haupterwerb (mindestens 51 Prozent der Einkünfte)
- Maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitern
Was wird gefördert?
KOMPASS fördert berufliche Qualifizierungen mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro. Die Maßnahme muss mindestens 20 Stunden umfassen und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) erstattet.
Alle Förderinstrumente im Vergleich
| Kriterium | Qualifizierungsgeld | QCG | Bildungsgutschein | KOMPASS |
|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe | Beschäftigte (Strukturwandel) | Beschäftigte (alle) | Arbeitssuchende / von Arbeitslosigkeit Bedrohte | Solo-Selbstständige |
| Antragsteller | Arbeitgeber | Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Solo-Selbstständige |
| Lehrgangskosten | Arbeitgeber | Agentur für Arbeit (15-100 %) | Agentur für Arbeit (100 %) | Zuschuss bis 4.500 EUR |
| Entgeltersatz | 60/67 % Nettoentgeltdifferenz | Zuschuss zum Arbeitsentgelt (bis 50 %) | Nicht relevant | Nicht relevant |
| AZAV-Träger nötig? | Ja | Ja | Ja | Nein |
| Mindestdauer | Über 120 Stunden | Über 120 Stunden | Keine Mindestdauer | 20 Stunden |
| Rechtsgrundlage | § 82a SGB III | § 82 SGB III | §§ 81 ff. SGB III | ESF-Plus-Bundesprogramm |
Welche Förderung passt zu Ihrer Situation?
Die Wahl des richtigen Instruments hängt von Ihrer beruflichen Situation ab:
Sie sind arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht?
Der Bildungsgutschein ist Ihr Weg. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Agentur für Arbeit und lassen Sie sich einen Bildungsgutschein ausstellen. Damit können Sie beispielsweise eine Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager absolvieren, komplett kostenlos.
Sie sind Arbeitgeber und wollen Ihre Beschäftigten weiterbilden?
Prüfen Sie, ob das Qualifizierungschancengesetz oder das Qualifizierungsgeld besser zu Ihrem Betrieb passt. Beim QCG übernimmt die Agentur für Arbeit einen Teil der Lehrgangskosten. Beim Qualifizierungsgeld erhalten Ihre Beschäftigten einen Entgeltersatz während der Weiterbildung. Ihre Agentur für Arbeit vor Ort berät Sie, welches Instrument für Ihre Situation günstiger ist.
Sie sind solo-selbstständig?
KOMPASS bietet Ihnen bis zu 4.500 Euro Zuschuss für berufliche Qualifizierung. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen KOMPASS-Anlaufstelle.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Qualifizierungsgeld und Qualifizierungschancengesetz?
Können Beschäftigte auch einen Bildungsgutschein bekommen?
Kann ich KOMPASS und einen Bildungsgutschein kombinieren?
Muss der Bildungsträger immer AZAV-zertifiziert sein?
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Qualifizierungsgeld?
Welche Förderung passt zu Ihnen?
Lassen Sie sich kostenlos beraten. Wir finden die passende Weiterbildung und Förderung für Ihre Situation.