Beim KfW Aufstiegs-BAföG handelt es sich nicht um eine eigene Förderung, sondern um den Darlehensanteil der Aufstiegsfortbildungsförderung. Während der Bund den Zuschuss bezahlt, vergibt die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) das zinsgünstige Darlehen. Diese Anleitung erklärt dir, wie das Darlehen funktioniert, welche Konditionen gelten und warum du dich davor nicht fürchten musst.
Das Wichtigste in Kürze
- Das KfW-Darlehen ist 50 Prozent der Aufstiegs-BAföG Förderung.
- Während der Maßnahme und der Karenzphase ist das Darlehen zinsfrei.
- Tilgung beginnt zwei Jahre nach Maßnahmenende.
- Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent des Restdarlehens erlassen.
- Mindestrate aktuell 128 Euro pro Monat, Stundungen bei niedrigem Einkommen möglich.
- Maximale Tilgungsdauer 10 Jahre. Bei dauerhaft niedrigem Einkommen sind Stundungen und in bestimmten Konstellationen auch Erlasse auf gestundete Raten möglich.
Die Rolle der KfW im Aufstiegs-BAföG
Wenn du Aufstiegs-BAföG beantragst, läuft das nicht über eine einzige Stelle. Es sind zwei Akteure beteiligt:
Akteur 1: Das Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) Hier stellst du den Antrag. Das Amt prüft deine Förderberechtigung und bewilligt die gesamte Förderung. Der Zuschussanteil wird vom Amt aus Bundesmitteln direkt an dich oder den Bildungsträger ausgezahlt.
Akteur 2: Die KfW Den Darlehensanteil bekommst du nicht vom Amt, sondern von der KfW. Nach der Bewilligung des Aufstiegs-BAföG bekommst du von der KfW einen separaten Vertrag, den du unterschreiben musst, um das Darlehen tatsächlich abzurufen.
Wichtig: Du bist nicht verpflichtet, das Darlehen anzunehmen. Wenn du nur den Zuschuss willst und auf die andere Hälfte verzichtest, kannst du das beim Antrag entsprechend angeben. Du verzichtest dann auf 50 Prozent der möglichen Förderung.
Wie hoch ist das KfW-Darlehen?
Das Darlehen beträgt 50 Prozent der gesamten Aufstiegs-BAföG Förderung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Bei Vollzeitmaßnahmen kommen außerdem Anteile für die Lebensunterhaltsförderung hinzu.
Konkretes Beispiel mit dem Wirtschaftsfachwirt von SkillSprinters (3.997 Euro Lehrgangsgebühren):
| Position | Betrag |
|---|---|
| Lehrgangsgebühren | 3.997 Euro |
| Zuschuss vom Bund (50 %) | circa 2.000 Euro |
| KfW-Darlehen (50 %) | circa 2.000 Euro |
| Erlass nach Bestehen | circa 1.000 Euro |
| Effektives Restdarlehen nach Erlass | circa 1.000 Euro |
Da der Wirtschaftsfachwirt eine Teilzeitmaßnahme ist, fällt keine Lebensunterhaltsförderung an. Bei Vollzeitmaßnahmen würde sich der Darlehensanteil entsprechend erhöhen.
Wie verläuft die Zinsphase?
Das KfW-Darlehen ist während der Maßnahme und der Karenzzeit zins- und tilgungsfrei. Erst danach beginnt die reguläre Tilgung mit Zinsen.
Phase 1: Während der Maßnahme
Solange du im Kurs bist, läuft das Darlehen zins- und tilgungsfrei. Du musst keine Zahlungen leisten und es entstehen keine Zinsen. Diese Phase dauert so lange wie deine Aufstiegsfortbildung. Beim Wirtschaftsfachwirt sind das circa 11 Monate.
Phase 2: Karenzzeit (2 Jahre nach Maßnahmenende)
Nach Ende der Maßnahme folgt eine Karenzzeit von zwei Jahren. Auch in dieser Zeit ist das Darlehen zins- und tilgungsfrei. Die Karenzzeit soll dir Zeit geben, beruflich Fuß zu fassen, bevor du mit dem Zurückzahlen startest. Der maximale Rahmen für die kombinierte zins- und tilgungsfreie Zeit liegt bei sechs Jahren ab Maßnahmenende. Während dieser Phase stellst du idealerweise den Erlassantrag, sobald du dein Prüfungszeugnis hast.
Phase 3: Tilgungsphase
Nach Ablauf der Karenzzeit beginnt die Tilgung. Die Standardrate liegt bei mindestens 128 Euro pro Monat. Die maximale Tilgungsdauer beträgt 10 Jahre. Ab diesem Zeitpunkt werden Zinsen berechnet.
Wie hoch sind die Zinsen?
Die KfW-Zinsen für Aufstiegs-BAföG Darlehen sind deutlich niedriger als bei einem normalen Bankkredit. Aktuelle Konditionen findest du auf der Webseite der KfW unter dem Stichwort "KfW-Studienkredit" oder direkt im Förderprogramm "Aufstiegs-BAföG".
Der Zinssatz wird halbjährlich angepasst und orientiert sich am EZB-Leitzins plus einem geringen Aufschlag. In Phasen niedriger Leitzinsen waren die Konditionen historisch sehr günstig. Bei steigenden Leitzinsen können die Konditionen anziehen.
Wichtig: Die Zinsfreiheit während der Maßnahme und in den ersten sechs Monaten nach Maßnahmenende bleibt davon unberührt. Auch in Hochzinsphasen zahlst du in dieser Zeit nichts.
Der 50-Prozent-Erlass: Der wichtigste Hebel
Der 50-Prozent-Erlass ist das Herzstück des Aufstiegs-BAföG. Sobald du deine Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hast, kannst du bei der KfW einen Erlass auf das noch offene Darlehen beantragen. 50 Prozent werden dir geschenkt.
Beim Wirtschaftsfachwirt sieht das so aus:
- Darlehen ursprünglich: circa 2.000 Euro
- Nach Erlass: circa 1.000 Euro
- Effektive Eigenleistung: circa 1.000 Euro
Wichtig: Der Erlass bezieht sich auf das Darlehen, das zum Zeitpunkt des Erlasses noch offen ist. Wenn du bereits getilgt hast, bevor du den Erlass beantragst, schmilzt der Vorteil. Deshalb solltest du den Erlassantrag möglichst früh stellen, idealerweise direkt nach der Prüfung und während der Karenzphase, wenn noch keine Tilgung stattgefunden hat.
Mehr Details zu den Erlassregeln findest du in unserem Artikel zur Aufstiegs-BAföG Rückzahlung und Erlass.
Wie beantragst du das KfW-Darlehen?
Das Darlehen wird automatisch zusammen mit dem Aufstiegs-BAföG beantragt. Du musst kein separates Antragsformular bei der KfW ausfüllen. Sobald dein Aufstiegs-BAföG bewilligt ist, schickt dir die KfW einen Darlehensvertrag zur Unterschrift.
Der Ablauf ist:
- Du stellst Aufstiegs-BAföG beim zuständigen Amt (Bezirksregierung, N-Bank, je nach Bundesland).
- Das Amt prüft und bewilligt.
- Die Bewilligung wird automatisch an die KfW weitergeleitet.
- Die KfW schickt dir einen Darlehensvertrag.
- Du unterschreibst und schickst den Vertrag zurück.
- Das Darlehen wird ausgezahlt, in der Regel direkt an den Bildungsträger.
Wenn du das Darlehen ablehnen willst, gibst du das schon beim Antrag im Formblatt an. Du wirst dann nur den Zuschuss erhalten.
Was, wenn ich nicht zahlen kann?
Das ist die Frage, die viele potenzielle Antragsteller bremst. Die Sorge: "Was, wenn ich nach der Maßnahme arbeitslos bin oder wenig verdiene?" Die Antwort: Die KfW ist relativ flexibel.
Stundung bei niedrigem Einkommen
Wenn dein Einkommen unter den Freibeträgen liegt, kannst du Stundung beantragen. Die Tilgung wird dann pausiert. Die Stundung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt und kann verlängert werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Aktuelle Freibeträge findest du auf der Webseite der KfW oder direkt beim Bundesministerium für Bildung und Forschung. Sie werden regelmäßig angepasst.
Reduzierte Raten
Statt einer kompletten Stundung kannst du auch reduzierte Raten beantragen. Statt 128 Euro pro Monat zahlst du dann zum Beispiel 50 Euro. Die Laufzeit verlängert sich entsprechend.
Erlass gestundeter Raten
Die maximale Tilgungsdauer beträgt 10 Jahre ab Beginn der Tilgungsphase. Wer in dieser Zeit dauerhaft unter den Einkommensfreibeträgen liegt, kann Stundungen beantragen. Gestundete Raten können unter bestimmten Voraussetzungen auch komplett erlassen werden. Die Details klärst du direkt mit der KfW.
Existenzgründer-Erlass
Wenn du nach der Aufstiegsfortbildung ein eigenes Unternehmen gründest oder übernimmst und dieses im Haupterwerb führst, kannst du einen zusätzlichen Erlass auf das Restdarlehen beantragen. Seit 2020 ist die Einstellung von Mitarbeitern keine zwingende Voraussetzung mehr. Aktuelle Werte prüfst du bei der KfW oder dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn du das Darlehen schneller zurückzahlen willst, geht das jederzeit. Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Das ist ein Vorteil gegenüber vielen normalen Bankkrediten.
Ob das sinnvoll ist, hängt von deiner Lebenssituation ab. Bei sehr niedrigen Zinsen lohnt es sich oft, das Geld lieber zu investieren oder andere teurere Schulden zurückzuzahlen. Bei steigenden Zinsen kann eine Sondertilgung schneller Sinn ergeben.
Praxisbeispiel: Was bezahlst du wirklich?
Anna, 28, macht den Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters. Sie nimmt das volle Aufstiegs-BAföG in Anspruch.
| Phase | Aktion | Beträge |
|---|---|---|
| Antragstellung | Bewilligung kommt | 2.000 Euro Zuschuss + 2.000 Euro KfW-Darlehen |
| Während Kurs (11 Monate) | Keine Zahlung | 0 Euro Belastung |
| Bis 6 Monate nach Kursende | Keine Zahlung | 0 Euro Belastung |
| Erlassantrag bei KfW | Anna besteht die Prüfung | 1.000 Euro Darlehen werden erlassen |
| Karenzphase (insgesamt 2 Jahre) | Keine Tilgung nötig | 0 Euro Belastung |
| Tilgungsbeginn | Erste Rate fällig | 128 Euro pro Monat |
| Tilgungsdauer | Bis Restdarlehen abbezahlt | circa 8 Monate |
Effektive Belastung über die gesamte Laufzeit: circa 1.000 Euro, verteilt auf circa 8 Monatsraten von 128 Euro. Anna zahlt also etwas mehr als zwei Jahre nach Maßnahmenende einen einstelligen Eurobetrag pro Tag und ist dann fertig. Das alles für eine Qualifikation, die ihr Einkommen typischerweise um mehrere tausend Euro pro Jahr erhöht.
Nutze unseren WFW-Gehaltsrechner, um die Zahlen für deine eigene Situation durchzurechnen.
Häufige Fragen
Kann ich nur den Zuschuss nehmen und das Darlehen ablehnen?
Ja. Du kannst beim Antrag angeben, dass du auf den Darlehensanteil verzichten willst. Du verzichtest dann auf 50 Prozent der möglichen Förderung, sparst dir aber jegliche Rückzahlungspflicht. Sinnvoll ist das nur, wenn du den Eigenanteil ohnehin aus eigener Tasche zahlen kannst und kein Risiko eingehen willst.
Wann genau beginnt die Karenzphase?
Die Karenzphase beginnt mit dem Ende der Maßnahme. Beim Wirtschaftsfachwirt also etwa 11 Monate nach Kursbeginn. Sie dauert insgesamt zwei Jahre. Erst danach beginnt die Tilgung.
Was passiert mit dem Darlehen, wenn ich die Maßnahme abbreche?
Den Zuschussanteil behältst du für die bereits absolvierten Anteile. Den Darlehensanteil musst du in voller Höhe zurückzahlen, allerdings ohne den 50-Prozent-Erlass (der gilt nur bei bestandener Prüfung). Bei einem Abbruch kurz vor Ende der Maßnahme ist der finanzielle Schaden überschaubar.
Welche Unterlagen brauche ich für den Erlassantrag?
Die KfW braucht eine Kopie deines Prüfungszeugnisses und ein ausgefülltes Erlassantragsformular. Beides reichst du per Post oder über das KfW-Online-Banking ein. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen.
Was, wenn ich die Prüfung nicht beim ersten Mal bestehe?
Der 50-Prozent-Erlass ist nicht an einen bestimmten Versuch gebunden. Wenn du beim zweiten oder dritten Anlauf bestehst, bekommst du den Erlass trotzdem. Bei vielen Aufstiegsfortbildungen hast du drei Versuche, die Prüfung zu bestehen. Mehr dazu in unserem Artikel zur WFW-Wiederholungsprüfung.
Kann ich das Darlehen auch nutzen, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren?
Bei Teilzeitmaßnahmen wie dem Wirtschaftsfachwirt nicht. Dort wird nur die Lehrgangsförderung beantragt. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich eine Lebensunterhaltsförderung, die ebenfalls zur Hälfte als Darlehen gewährt wird.
Fazit
Das KfW Aufstiegs-BAföG Darlehen ist die zweite Hälfte einer großzügigen Förderung. Wer die Prüfung besteht, zahlt am Ende effektiv nur 25 Prozent der ursprünglichen Lehrgangskosten zurück. Wer in einem Bundesland mit Meisterprämie wohnt (Bayern, Niedersachsen, Hessen), macht sogar Plus.
Die Angst vor der Rückzahlung ist in 99 Prozent der Fälle unbegründet. Die Zinsfreiheit während der Maßnahme, die zweijährige Karenzphase, die niedrigen Zinsen und die flexiblen Stundungsregelungen machen das Darlehen zu einem sehr fairen Instrument.
Wenn du jetzt loslegen willst, schau dir den Wirtschaftsfachwirt-Kurs an oder lass dich kostenlos zur passenden Förderung beraten.
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