Wenn du als Mittelständler 2026 in KI-Hardware investierst, ist der Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG für KI-Hardware der wichtigste Hebel, um die Steuerlast vorzuziehen und die Anschaffung leichter zu finanzieren. Eine GPU-Workstation für lokale KI-Modelle kostet schnell 20.000 bis 40.000 Euro, ein kleiner Server-Cluster bewegt sich Richtung sechsstellig. Wer das aus dem laufenden Cashflow stemmen will, braucht Steuerentlastung, und zwar früh.

Auf einen Blick: §7g EStG erlaubt KMU bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten als Investitionsabzugsbetrag vorab gewinnmindernd anzusetzen. Im Anschaffungsjahr kommen zusätzlich 40 Prozent Sonderabschreibung dazu und die normale AfA. Gewinngrenze für den IAB: 200.000 Euro pro Jahr. Das hilft bei der Vorfinanzierung von KI-Hardware wie GPU-Server, lokaler KI-Workstation, NAS-System. Über drei Jahre muss tatsächlich investiert werden, sonst wird der IAB rückgängig gemacht.

Was §7g EStG ist und für wen es greift

§7g des Einkommensteuergesetzes ist die Vorschrift, die kleine und mittlere Betriebe gegenüber großen Unternehmen bei Investitionen entlastet. Das Prinzip: Du darfst Abschreibungen vorziehen, bevor du das Wirtschaftsgut überhaupt gekauft hast, und im Anschaffungsjahr zusätzlich beschleunigt abschreiben.

Anspruchsberechtigt sind Betriebe, die im Wirtschaftsjahr vor der geplanten Investition unter der Gewinngrenze bleiben. Diese liegt seit dem Wachstumschancengesetz 2024 einheitlich bei 200.000 Euro pro Jahr und Betrieb. Vor 2024 gab es noch unterschiedliche Schwellen für Gewerbe, Freiberufler und Land- und Forstwirtschaft. Damit ist Schluss. 200.000 Euro für alle, klar abgegrenzt.

Die Form ist egal. Einzelunternehmen, GbR, OHG, GmbH, UG, Freiberufler-Sozietät. Wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft erzielt und unter der Gewinngrenze bleibt, kann §7g nutzen.

Drei Bausteine spielen zusammen: der Investitionsabzugsbetrag nach Absatz 1, die Sonderabschreibung nach Absatz 5 und die reguläre AfA. Wer alle drei kombiniert, holt im Anschaffungsjahr deutlich mehr Steuerentlastung als bei normaler linearer Abschreibung.

Der Investitionsabzugsbetrag - 50 Prozent vorab

Der Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, ist der Trick mit dem Zeitvorsprung. Du planst eine Anschaffung. Du weißt noch nicht genau, welches Modell, welcher Hersteller, welches Anschaffungsdatum. Trotzdem darfst du bereits jetzt bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd ansetzen.

Beispiel: Du planst für 2027 eine GPU-Workstation für 30.000 Euro. Im Jahresabschluss 2026 setzt du einen IAB von 15.000 Euro an. Dein Gewinn 2026 sinkt um 15.000 Euro, und damit auch die Steuerlast. Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 42 Prozent sind das 6.300 Euro Steuerersparnis im Jahr 2026, also bevor du auch nur einen Euro investiert hast.

Die Investitionsfrist beträgt drei Jahre nach Bildung des IAB. Wer 2026 einen IAB ansetzt, muss spätestens 2029 tatsächlich gekauft haben. Sonst wird der IAB rückwirkend für 2026 aufgelöst, der Gewinn 2026 steigt nachträglich, die Steuerbescheide werden geändert. Plus Verzinsung mit 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr. Bei 15.000 Euro IAB rückgängig gemacht nach drei Jahren wären das rund 810 Euro Zinsen, plus die nachgezahlte Einkommensteuer.

Das ist verkraftbar, aber unangenehm. Wer IAB nutzt, sollte einen realistischen Investitionsplan haben, nicht eine ferne Wunschliste.

Die Gewinngrenze 200.000 Euro

Die Gewinngrenze ist die einzige harte Schwelle. Du darfst im Wirtschaftsjahr vor der IAB-Bildung nicht mehr als 200.000 Euro Gewinn ausweisen. Wer 2025 einen Gewinn von 250.000 Euro hatte, darf für 2026 keinen IAB ansetzen.

Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn, nicht der handelsrechtliche. Privatentnahmen sind kein Gewinn. Verlustvorträge mindern den Gewinn nicht für diese Prüfung. Die Grenze gilt pro Betrieb. Wer zwei Betriebe hat, prüft beide einzeln.

Wer kurz über der Grenze liegt, kann durch reguläre Gestaltungen darunter rutschen: Investitionen vorziehen, Sonderabschreibungen auf laufende Anschaffungen nutzen, Pensionsrückstellungen erhöhen. Das ist Steuerberater-Gebiet, nicht etwas, das du am Jahresende allein bastelst.

Wichtig: Die Gewinngrenze gilt nur für den IAB. Die Sonderabschreibung nach Absatz 5 hat eine eigene, ebenfalls 200.000-Euro-Grenze, die separat geprüft wird, aber identisch ausgestaltet ist.

Die Sonderabschreibung 40 Prozent

Hier wird es richtig interessant. Die Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 erlaubt zusätzlich zur normalen AfA bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung. Verteilt wahlweise auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre.

Die 40 Prozent gelten seit dem Wachstumschancengesetz 2024. Vorher waren es 20 Prozent. Die Verdoppelung war einer der wenigen wirklich substantiellen KMU-Hebel der Reform.

Die Sonderabschreibung lässt sich in der Verteilung frei wählen. Du kannst die kompletten 40 Prozent im Anschaffungsjahr ansetzen, wenn dein Gewinn das hergibt. Du kannst auch 10 Prozent pro Jahr über fünf Jahre verteilen. Sinnvoll ist meist die Konzentration im Anschaffungsjahr oder in einem besonders gewinnstarken Folgejahr.

Wichtig: Die Sonderabschreibung kommt zusätzlich zur regulären AfA. Beide laufen parallel. Du schreibst also linear oder degressiv die Anschaffungskosten ab und ziehst gleichzeitig die Sonderabschreibung vom Restbuchwert ab.

Reguläre AfA - linear oder degressiv

Die normale AfA ist der Standardweg, ein Wirtschaftsgut über seine Nutzungsdauer abzuschreiben. Bei Computerhardware und Servern gilt grundsätzlich die amtliche AfA-Tabelle. Server haben dort meist eine Nutzungsdauer von drei Jahren angesetzt, GPU-Workstations werden analog behandelt. Das BMF-Schreiben zur einjährigen Nutzungsdauer von Computerhardware aus 2021 ist umstritten, wird aber in der Praxis von vielen Finanzämtern akzeptiert. Im Zweifel mit dem Steuerberater abstimmen.

Linear bedeutet: jedes Jahr derselbe Prozentsatz auf die Anschaffungskosten. Drei Jahre Nutzungsdauer ergibt 33,33 Prozent pro Jahr.

Degressiv bedeutet: ein höherer Prozentsatz auf den Restbuchwert. Die degressive AfA war jahrelang abgeschafft. Mit dem Investitionssofortprogramm vom 18.07.2025 hat die Bundesregierung sie für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder eingeführt: bis zu 30 Prozent pro Jahr, maximal das Dreifache der linearen AfA. Gültig für Anschaffungen zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027.

Für KI-Hardware mit dreijähriger Nutzungsdauer ist die degressive AfA mit 30 Prozent meist günstiger als die lineare, weil sie im ersten Jahr deutlich mehr Abschreibung erlaubt. In Kombination mit der Sonderabschreibung wird daraus eine sehr aggressive Vorab-Entlastung.

Welche KI-Hardware §7g-fähig ist

Förderfähig sind bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Diese 90-Prozent-Grenze ist relevant, wenn die Hardware auch privat verwendet werden könnte. Bei einer reinen Server-Workstation im Rechenzentrum kein Thema, bei einem KI-fähigen Laptop, der abends mit nach Hause kommt, schon.

Konkret §7g-fähig sind:

Nicht §7g-fähig:

Eine Mischform ist Hardware mit eingebettetem Betriebssystem. Die zählt als bewegliches Wirtschaftsgut, weil die Software fester Hardware-Bestandteil ist. GPU-Workstation mit Linux und vorinstalliertem CUDA-Stack ist eine Einheit, voll §7g-fähig.

Mehr zur lokalen KI-Infrastruktur und warum on-premise oft sinnvoller ist als Cloud, findest du im Artikel zu lokaler KI mit Ollama für KMU.

Berechnungsbeispiel: 30.000 Euro GPU-Workstation

Konkret wird es im Zahlenbeispiel. Angenommen, du planst für 2027 eine GPU-Workstation mit zwei NVIDIA RTX 6000 Ada für 30.000 Euro netto. Dein Betrieb hat 2025 einen Gewinn von 150.000 Euro, liegt also unter der 200.000-Euro-Grenze.

Du gehst so vor:

Schritt Jahr Maßnahme Steuerlicher Effekt
1. IAB bilden 2025 50 Prozent von 30.000 Euro −15.000 Euro Gewinn
2. Anschaffung 2027 GPU-Workstation für 30.000 Euro Hinzurechnung +15.000, Minderung Anschaffungskosten −15.000, Restbuchwert 15.000 Euro
3. Sonderabschreibung 2027 40 Prozent auf Restbuchwert 15.000 Euro −6.000 Euro Gewinn
4. Lineare AfA (3 Jahre Nutzungsdauer) 2027 33,33 Prozent auf Restbuchwert 9.000 Euro (nach Sonderabschreibung) −3.000 Euro Gewinn
5. Gesamt-Effekt 2025 2025 IAB −15.000 Euro Gewinn
6. Gesamt-Effekt 2027 2027 Hinzurechnung + Sonder-AfA + lineare AfA netto −9.000 Euro Gewinn

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt das eine Steuerersparnis von 6.300 Euro in 2025 und weiteren 3.780 Euro in 2027. Zusammen 10.080 Euro auf eine 30.000-Euro-Investition, plus die restliche AfA in den Folgejahren.

Wer statt linearer AfA die degressive AfA mit 30 Prozent wählt, holt im Jahr 2027 noch etwas mehr raus, weil die Sonderabschreibung dann auf einen höheren Restbuchwert wirkt. Der Steuerberater rechnet die optimale Kombination für deinen konkreten Fall.

Was du nicht vergessen darfst: Die 15.000 Euro Hinzurechnung in 2027 erhöht zwar dort den Gewinn, aber gleichzeitig sinken die Anschaffungskosten für die AfA-Bemessungsgrundlage um denselben Betrag. Per Saldo verschiebt sich Gewinn von 2027 nach 2025, und du nimmst zusätzlich die Sonderabschreibung mit. Reiner Liquiditäts- und Zeitwert-Vorteil.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen

§7g EStG ist eine steuerliche Vorschrift. Du minderst damit deine Steuerlast. Das schließt andere Förderungen nicht aus, sondern ergänzt sie.

Kombinierbar ist §7g mit:

Nicht kombinierbar ist §7g mit Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau oder ähnlichen Vorschriften, die für unsere Hardware-Frage aber irrelevant sind.

Wichtig: Bei Zuschüssen mindert sich die Bemessungsgrundlage für IAB und Sonderabschreibung. Wer 30.000 Euro Hardware kauft und 10.000 Euro ZIM-Zuschuss bekommt, hat 20.000 Euro Anschaffungskosten. Der IAB liegt dann bei maximal 10.000 Euro, nicht 15.000 Euro.

Häufige Fragen zum §7g EStG für KI-Hardware

Kann ich §7g auch für gebrauchte KI-Hardware nutzen?

Ja. §7g unterscheidet nicht zwischen neuer und gebrauchter Hardware. Solange das Wirtschaftsgut beweglich, abnutzbar und mindestens zu 90 Prozent betrieblich genutzt wird, ist es förderfähig. Gebrauchte GPU-Server vom B2B-Reseller fallen also auch darunter. Die AfA-Nutzungsdauer wird allerdings entsprechend dem Alter geschätzt, nicht neu angesetzt.

Was passiert, wenn ich nach IAB-Bildung doch nicht investiere?

Der IAB wird rückgängig gemacht. Das Finanzamt ändert den Steuerbescheid des Jahres, in dem du den IAB gebildet hast. Der Gewinn steigt rückwirkend um den IAB-Betrag, die nachzuzahlende Einkommensteuer wird mit 0,15 Prozent pro Monat verzinst, also 1,8 Prozent pro Jahr. Bei einem IAB von 15.000 Euro und 42 Prozent Grenzsteuersatz wären das rund 6.300 Euro Nachzahlung plus drei Jahre Zinsen, also rund 340 Euro. Zusammen rund 6.640 Euro.

Gilt §7g auch für Cloud-Services wie AWS oder Azure?

Nein. Cloud-Services sind Mietverhältnisse, du wirst nicht Eigentümer. Cloud-Gebühren sind sofort abziehbare Betriebsausgaben, kein IAB, keine Sonderabschreibung. Wer auf Cloud setzt, hat keine §7g-Hebel. Das ist einer der Gründe, warum sich lokale KI-Hardware steuerlich oft besser darstellt als Cloud-Modelle.

Muss ich den IAB beim Steuerberater anmelden oder selbst eintragen?

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung trägst du den IAB in der Anlage EÜR ein, bei der Bilanzierung im Jahresabschluss als außerbilanzielle Korrektur. Du musst dem Finanzamt nicht im Voraus mitteilen, welches Wirtschaftsgut du planst. Es reicht eine summarische Angabe in der Steuererklärung. Das Finanzamt prüft erst bei der späteren tatsächlichen Anschaffung oder bei Ablauf der Dreijahresfrist.

Wie wirkt sich §7g auf die Gewerbesteuer aus?

§7g mindert den steuerlichen Gewinn, und der ist auch Ausgangspunkt für die Gewerbesteuer. Du sparst also nicht nur Einkommensteuer, sondern auch Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent kommen rund 14 Prozent Gewerbesteuer obendrauf, die du ebenfalls auf den IAB-Betrag sparst. Bei 15.000 Euro IAB sind das zusätzliche 2.100 Euro Gewerbesteuerersparnis. Diese wird teilweise über die Anrechnung nach §35 EStG (Anrechnungsfaktor 4,0) neutralisiert, aber bei Kapitalgesellschaften bleibt sie als echte Ersparnis.

Was du jetzt tun solltest

Wer 2026 oder 2027 eine größere Investition in KI-Hardware plant, sollte den IAB nach §7g spätestens im Jahresabschluss 2025 oder 2026 ansetzen. Je früher du den Hebel ziehst, desto länger profitierst du vom Zinseffekt der vorgezogenen Steuerentlastung.

Drei Schritte sind sinnvoll. Erstens: Realistische Investitionsplanung. Was willst du wann anschaffen, in welcher Größenordnung. Zweitens: Steuerberater einbinden. §7g ist kein Selbstläufer, gerade wenn ZIM oder andere Zuschüsse dazukommen. Drittens: Einkaufsprozess vorbereiten. Wer den IAB bildet, sollte innerhalb der Dreijahresfrist auch wirklich kaufen, sonst wird es teuer.

Mit der gleichen Logik prüfst du parallel, welche KI-Anwendungen auf der neuen Hardware laufen sollen und wer im Betrieb die Kompetenz hat, das System zu betreiben. Hardware ohne Plan ist teuer. Wer die Personalseite mitdenkt, schaut sich passende Qualifizierungen wie den Digitalisierungsmanager an, oft förderbar über Bildungsgutschein oder QCG. Und vergiss nicht die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4, die seit Februar 2025 für jeden Betrieb gilt, der KI einsetzt.

Steuern, Hardware, Schulung. Drei Hebel, ein Plan.

Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?

Lass dich kostenlos beraten. Wir finden die passende Weiterbildung und Förderung für dich.

Weiterbildung ansehen WhatsApp