Auf einen Blick: Die Forschungszulage nach FZulG fördert Personalkosten und Auftragsforschung in KI-Entwicklungsprojekten mit 25 Prozent, für KMU seit dem Wachstumschancengesetz (28.03.2024) mit 35 Prozent. Bemessungsgrundlage bis 10 Mio Euro pro Wirtschaftsjahr. Antrag zweistufig: BSFZ bescheinigt FuE-Eigenschaft, das Betriebsfinanzamt setzt die Zulage gegen die Steuerschuld an.

Wer 2026 ein eigenes KI-Modell trainiert, einen branchenspezifischen RAG-Workflow aufbaut oder eine KI-Komponente in ein Produkt integriert, hat sehr wahrscheinlich Anspruch auf Forschungszulage. Die Förderung ist nicht neu, sie steht seit dem 01.01.2020 im Gesetz. Aber die Aufstockung durch das Wachstumschancengesetz hat den Hebel deutlich vergrößert, und gerade KMU lassen das Instrument auf dem Tisch liegen.

Ein paar Zahlen vorab. Die maximale Zulage pro Wirtschaftsjahr liegt bei 2,5 Mio Euro für Konzerne und bei 3,5 Mio Euro für KMU. Wer 800.000 Euro KI-Personalkosten in einem Jahr aufwendet, bekommt als KMU 280.000 Euro Zulage. Diese Zulage wird gegen die Steuerschuld verrechnet, und übersteigt sie die Schuld, wird sie ausgezahlt. Das ist auch für junge Firmen interessant, die noch keinen großen Gewinn machen.

Was die Forschungszulage ist und was sie nicht ist

Die Forschungszulage nach § 1 FZulG ist eine steuerliche Förderung, kein Zuschuss-Programm. Sie funktioniert anders als ZIM, BMBF-Förderlinien oder EU-Horizon-Projekte. Du beantragst nicht vorher Geld, sondern reichst rückwirkend nach Ende des Wirtschaftsjahres deine FuE-Aufwendungen ein. Was geprüft wird, ist die FuE-Eigenschaft des Projekts und die saubere Zuordnung der Kosten.

Anspruchsberechtigt sind alle steuerpflichtigen Unternehmen mit FuE-Aktivität in Deutschland, unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Einzelunternehmer, GbR, GmbH, AG, gemeinnützige Forschungseinrichtungen. Voraussetzung ist eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht in Deutschland nach EStG oder KStG.

Was nicht förderfähig ist: standardisierte KI-Implementierung. Wer ChatGPT in der Buchhaltung einsetzt, ein Standard-RAG-System einkauft oder Microsoft Copilot lizenziert, kann die Lizenzkosten nicht als FuE geltend machen. Das ist keine Forschung, sondern Anwendung. Förderfähig ist nur, was den Charakter einer "planmäßigen Suche nach neuen Erkenntnissen" trägt. Das Frascati-Manual der OECD ist hier die Referenz: Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung. Bei KI-Projekten heißt das in der Praxis: eigene Modellentwicklung, Fine-Tuning auf bisher nicht erschlossene Daten, neuartige Architektur-Kombinationen, eigene Trainings-Pipelines, branchenspezifische Anwendungen mit nicht-trivialer Anpassung.

Förderquoten und Bemessungsgrenzen

Die Förderquoten regelt § 4 FZulG. Standard sind 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. KMU im Sinne der EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte und Umsatz unter 50 Mio Euro oder Bilanzsumme unter 43 Mio Euro) bekommen seit dem Wachstumschancengesetz vom 28.03.2024 einen erhöhten Satz von 35 Prozent.

Die Bemessungsgrundlage ist auf 10 Mio Euro pro Wirtschaftsjahr gedeckelt. Vorher waren es 4 Mio Euro, das Wachstumschancengesetz hat die Grenze mehr als verdoppelt. Das ergibt rechnerisch:

Konstellation Förderquote Bemessungsgrundlage max Zulage max pro Jahr
Großunternehmen (Konzern) 25 Prozent 10 Mio EUR 2,5 Mio EUR
KMU nach EU-Definition 35 Prozent 10 Mio EUR 3,5 Mio EUR

Förderfähig sind drei Kostenarten. Erstens die Personalkosten eigener FuE-Mitarbeiter, also Bruttogehalt plus Arbeitgeber-Sozialversicherung, soweit die Person in das FuE-Projekt eingebunden ist. Zweitens Auftragsforschung an Dritte, anteilig zu 70 Prozent der Rechnungssumme. Drittens die Eigenleistung von Einzelunternehmern und Mitunternehmern, pauschal angesetzt mit 70 Euro pro Stunde, gedeckelt bei 40 Stunden pro Woche.

Was hier oft übersehen wird: Die 70-Euro-Pauschale für Eigenleistung ist auch dann anwendbar, wenn der Inhaber selbst kein Gehalt im klassischen Sinn bezieht. Das macht die Forschungszulage gerade für Solopreneure und kleine GmbHs interessant, deren Inhaber den Hauptteil der Entwicklungsarbeit selbst leistet.

Welche KI-Projekte typisch zählen

Die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage in Berlin) prüft pro Antrag die FuE-Eigenschaft anhand von fünf Kriterien aus dem Frascati-Manual: Neuheit, Schöpferische Tätigkeit, Ungewissheit, Systematik, Übertragbarkeit. Wir sehen in der Praxis regelmäßig, dass KMU diese Kriterien unterschätzen, weil sie ihre eigene Arbeit als "Standardarbeit" verkaufen. Wer ein eigenes Sprachmodell mit branchenspezifischen Daten trainiert, ein RAG-System mit neuartiger Retrieval-Strategie aufsetzt oder eine KI-Pipeline für eine bisher manuelle Aufgabe entwickelt, erfüllt die Kriterien fast immer.

Typische förderfähige KI-Projekte:

Eine Anwaltskanzlei entwickelt ein Klassifikations-Modell, das eingehende Mandantenmails nach Rechtsgebiet sortiert und Erstantwort-Entwürfe vorschlägt. Das Modell wird auf 50.000 anonymisierten Vorgängen der Kanzlei trainiert. Förderfähig sind die Personalkosten der internen Entwicklerin und die Auftragsforschung an ein externes ML-Studio (zu 70 Prozent).

Ein Maschinenbauer entwickelt ein KI-System zur Predictive-Maintenance, das aus Sensordaten von 40 Maschinen Anomalien lernt und Wartungszeitpunkte vorhersagt. Förderfähig sind die Stunden der internen Data-Engineers, die Eigenleistung des Geschäftsführers (70 Euro pro Stunde), und der Cloud-Compute-Anteil für Training (anteilig).

Ein Online-Händler baut eine eigene Produktbeschreibungs-Generierung auf Basis seines Produktkatalogs. Das ist nur dann FuE, wenn die Architektur eigene Forschungsschritte enthält, etwa eine spezifische Retrieval-Pipeline. Reine Anwendung eines Standard-LLMs mit Prompt-Engineering ist es nicht.

Was nicht zählt: Einführung eines Standard-CRM mit KI-Modulen, Migration auf einen KI-fähigen Cloud-Provider, Schulung der Mitarbeiter auf ChatGPT. Diese Kosten gehören in andere Förderwege (Sonder-AfA Software, QCG für Personalqualifizierung, Bayern Digitalbonus etc.).

Der zweistufige Antrag

Der Antrag läuft in zwei getrennten Schritten, beide sind Pflicht.

Stufe 1 ist die Bescheinigung der FuE-Eigenschaft bei der BSFZ. Das geht online über das Portal der Bescheinigungsstelle (bescheinigung-forschungszulage.de). Pro Projekt gibst du eine Projektbeschreibung an: Ausgangslage, technischer Stand der Technik, Forschungsfrage, geplante Methodik, erwartete Ergebnisse. Die BSFZ entscheidet binnen drei Monaten, ob das Vorhaben die FuE-Kriterien erfüllt. Der Antrag kann laufend gestellt werden, es gibt keinen Stichtag. Bei einer Bewilligung bekommst du eine Bescheinigung, die dann in Stufe 2 eingesetzt wird.

Stufe 2 ist der steuerliche Antrag bei deinem Betriebsfinanzamt. Du gibst nach Abschluss des Wirtschaftsjahres deine Forschungszulagen-Berechnung ab, zusammen mit der BSFZ-Bescheinigung und einer Aufstellung der förderfähigen Aufwendungen. Das Finanzamt setzt die Zulage in einem eigenen Bescheid fest und verrechnet sie mit deiner Steuerschuld oder zahlt sie aus.

Praktisch sieht das so aus:

Schritt Dauer Was zu tun ist
Vorbereitung der Projektbeschreibung 1-3 Wochen Forschungsfrage, Stand der Technik, Methodik dokumentieren
BSFZ-Antrag einreichen 1 Tag (online) Projekt im Portal anlegen, Beschreibung hochladen
BSFZ-Bescheid bis 3 Monate Behörde prüft FuE-Eigenschaft
Kostenbuchführung im laufenden Jahr laufend Personalstunden, externe Rechnungen sauber zuordnen
Antrag bei Betriebsfinanzamt nach Jahresabschluss Anlage zur Steuererklärung, mit BSFZ-Bescheinigung
Festsetzungsbescheid 3-6 Monate Finanzamt setzt Zulage fest

Wichtig ist die saubere Zeitschiene. Wer die BSFZ-Bescheinigung im laufenden Jahr beantragt, kann die Zulage am Jahresende sofort geltend machen. Wer wartet, schiebt den Cash-Effekt um ein Jahr nach hinten.

Rechenbeispiel: Eine 25-Mitarbeiter-Softwarefirma

Schneider Datentechnik GmbH, eine fiktive 25-Mitarbeiter-Softwarefirma aus Oberfranken, entwickelt 2026 ein KI-gestütztes Diagnose-System für Werkstätten. Das Projekt läuft acht Monate und beschäftigt zwei Vollzeit-Entwickler plus den Geschäftsführer mit 30 Prozent seiner Arbeitszeit.

Aufwendungen 2026:

Position Wert
Entwickler 1, Vollzeit 8 Monate, 80.000 EUR Jahresgehalt 53.333 EUR Personal + 11.000 EUR AG-SV = 64.333 EUR
Entwickler 2, Vollzeit 8 Monate, 75.000 EUR Jahresgehalt 50.000 EUR Personal + 10.300 EUR AG-SV = 60.300 EUR
GF-Eigenleistung, 12 Monate, 30 Prozent, 70 EUR/Std (ca. 540 Std) 37.800 EUR
Auftragsforschung an externes ML-Studio 25.000 EUR (zu 70 Prozent = 17.500 EUR förderfähig)
Förderfähige Bemessungsgrundlage 179.933 EUR

Bei 35 Prozent KMU-Förderquote ergibt das eine Forschungszulage von rund 63.000 Euro. Diese wird im Bescheid des Finanzamts gegen die Körperschaftsteuer-Schuld der GmbH verrechnet. Wenn die Steuerschuld niedriger ist, wird die Differenz ausgezahlt.

Parallel kann die Firma Hardware und Software-Lizenzen für das Projekt steuerlich abschreiben. Wer Workstations für 8.000 Euro kauft und Software-Lizenzen für 12.000 Euro, kann beides nach BMF-Schreiben 22.02.2022 in einem Jahr voll abschreiben. Diese AfA wirkt zusätzlich zur Forschungszulage und reduziert die Steuerlast getrennt.

Was sich kombinieren lässt und was nicht

Die Forschungszulage ist kumulierbar mit anderen Förderungen, solange unterschiedliche Aufwendungen gefördert werden. Wer ZIM-Förderung für externe Beratungsleistungen bekommt und parallel Forschungszulage für die eigenen Personalkosten beantragt, addiert beide Effekte. Was nicht geht: dieselben Personalkosten doppelt fördern. Wenn ein Mitarbeiter mit 50.000 Euro über ein ZIM-Projekt finanziert wird, dürfen dieselben 50.000 Euro nicht noch einmal in die FZulG-Bemessungsgrundlage. Du musst sauber trennen, welche Stunden in welches Förderinstrument gehen.

Mit Sonder-AfA Software lässt sich die Forschungszulage problemlos kombinieren, weil unterschiedliche Kostenarten betroffen sind (Personalkosten vs. Anschaffungskosten von Hardware/Software). Mit QCG ebenfalls, weil QCG nur Qualifizierung von Personal fördert, nicht FuE-Tätigkeit. Mit Bildungsgutschein kein Konflikt, weil das ein anderes Förderinstrument für Arbeitslose ist.

Bei einem ZIM- oder EIC-Projekt ist die Kompatibilität immer mit dem Projektträger und dem Steuerberater abzustimmen, weil die Vertragsbedingungen einzelner Förderprogramme ein Verbot der Doppelförderung enthalten können.

Wer einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten für KI-Projekte sucht, findet auf der Übersicht Förderungen eine Sortierung nach Zielgruppe, Höhe und Bewilligungszeit.

Stolperfallen in der Praxis

Wir sehen in der Beratung regelmäßig drei Fehler, die KMU bei der Forschungszulage machen.

Ungenaue Projektbeschreibung. Die BSFZ lehnt Anträge ab, wenn die Forschungsfrage nicht konkret formuliert ist. "Wir entwickeln eine KI-Lösung für unseren Vertrieb" reicht nicht. Die Beschreibung muss den Stand der Technik nennen, eine konkrete Wissens-Lücke benennen und die geplante methodische Vorgehensweise darlegen. Wer das nicht in zwei Seiten klar bekommt, bekommt eine Ablehnung.

Fehlende Zeitnachweise. Personalstunden müssen pro Mitarbeiter und pro Projekt nachweisbar sein. Wer die Stunden nicht laufend dokumentiert, bekommt im Außenprüfungsfall Probleme. Empfehlung: Eine einfache Excel-Tabelle pro Mitarbeiter mit Datum, Projekt, Stundenzahl und kurzer Tätigkeitsbeschreibung. Wer Tools wie Toggl oder Clockify einsetzt, kann die Reports direkt als Nachweis nutzen.

Verwechslung von FuE und Anwendung. Das häufigste Missverständnis bei KMU. Wenn der Mitarbeiter die Standard-API von OpenAI gegen die Standard-API von Anthropic austauscht und dann ein paar Prompts schreibt, ist das keine Forschung. Wenn der Mitarbeiter ein eigenes Fine-Tuning auf einem Open-Source-Modell trainiert, neue Daten-Pipelines baut, eigene Evaluations-Metriken entwickelt, ist es Forschung. Die Grenze ist nicht trivial. Im Zweifel mit der BSFZ vor Antrag telefonieren, die geben informelle Einschätzungen.

Wann sich die Forschungszulage für KMU besonders lohnt

Die Forschungszulage trägt am meisten, wenn vier Bedingungen zusammenkommen. Du entwickelst etwas eigenständig, nicht nur lizenziert. Du beschäftigst eigenes Personal in dem Projekt. Du kannst die FuE-Eigenschaft sauber begründen (Frascati-Kriterien). Du dokumentierst Stunden und Aufwendungen sauber.

In diesem Setup ist die Förderung einer der wirksamsten Hebel im KMU-Förderwesen. 35 Prozent Erstattung auf qualifizierte Personalkosten sind in Reihenfolge etwa doppelt so attraktiv wie typische Zuschuss-Programme (die meist bei 20-30 Prozent liegen und an strenge Förderbedingungen geknüpft sind).

Wer nicht in dieser Konstellation ist, sondern ein KI-Tool einkauft oder Standard-Funktionen seines bestehenden Systems erweitert, wählt besser einen anderen Förderweg. Sonder-AfA für die Software, Qualifizierungschancengesetz für die Mitarbeiter-Schulung, Digitalbonus auf Landesebene für die Anschaffung.

Häufige Fragen

Muss ich die Forschungszulage vor Projektbeginn beantragen?

Nein. Die BSFZ-Bescheinigung kannst du laufend beantragen, auch während das Projekt läuft. Praktisch sinnvoll ist, den Antrag zu Beginn oder spätestens im ersten Drittel des Projekts einzureichen, damit du am Jahresende sicher sein kannst, dass die FuE-Eigenschaft anerkannt ist. Manche KMU stellen den Antrag erst am Ende des Wirtschaftsjahres, das funktioniert auch, verzögert aber den Cash-Effekt um ein Jahr.

Kann ich die Forschungszulage als Solopreneur ohne Angestellte beantragen?

Ja. Einzelunternehmer und Mitunternehmer können ihre Eigenleistung pauschal mit 70 Euro pro Stunde ansetzen, gedeckelt bei 40 Stunden pro Woche. Bei ganzjähriger Vollzeit-Tätigkeit ergibt das eine maximale förderfähige Eigenleistung von rund 145.000 Euro im Jahr, daraus eine Zulage von rund 51.000 Euro als KMU. Voraussetzung bleibt die FuE-Eigenschaft des Projekts.

Wird die Forschungszulage besteuert?

Nein, die Forschungszulage selbst ist nicht steuerpflichtig. Sie wirkt als Steuerermäßigung gegen die Steuerschuld, und übersteigt sie die Schuld, wird die Differenz ausgezahlt. Die zugrunde liegenden Aufwendungen (Personalkosten, Auftragsforschung) bleiben als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Es findet keine Verrechnung zwischen Zulage und Aufwand statt, die Zulage wirkt wirtschaftlich wie ein zusätzlicher Zuschuss.

Gilt die Forschungszulage auch für Cloud-Compute-Kosten beim Training?

Cloud-Compute ist nur dann förderfähig, wenn es im Rahmen eines Auftrags an einen externen Dienstleister läuft. Dann zählt es als Auftragsforschung und ist mit 70 Prozent ansetzbar. Wer einen direkten Cloud-Vertrag mit AWS, Azure oder GCP für das Training abschließt, kann die Kosten in der Praxis nicht als Auftragsforschung deklarieren, weil der Cloud-Anbieter keine Forschungsleistung erbringt, sondern Rechenleistung. Diese Kosten laufen als laufende Betriebsausgaben. In der Praxis lässt sich oft ein hybrides Modell finden: eigenes Personal arbeitet auf eingekaufter Cloud-Infrastruktur, die Personalkosten sind voll förderfähig, die Cloud-Kosten laufen separat als Betriebsausgabe.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist promovierter Wirtschaftspädagoge und Inhaber von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger. Er entwickelt seit 2024 KI-gestützte Weiterbildungs- und Prozessautomatisierungslösungen für den Mittelstand. Über Skill-Sprinters läuft auch der Digitalisierungsmanager, eine 4-monatige geförderte Weiterbildung.

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Zuletzt geprüft am 26. Mai 2026.

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