Wenn du deine Fahrtkosten zur Fortbildung steuerlich absetzen willst, gilt für dich die Auswärtstätigkeit nach R 9.4 LStR mit 0,30 EUR pro Kilometer Hin- und Rückfahrt. Das ist der häufigste Verwechslungsfehler in der Steuererklärung: Viele tragen die Entfernungspauschale von 0,38 EUR ein und schenken dem Finanzamt damit jedes Jahr mehrere hundert Euro. Die Entfernungspauschale gilt nur für den täglichen Weg zur ersten Tätigkeitsstätte. Eine Fortbildung ist keine erste Tätigkeitsstätte, sondern eine vorübergehende Auswärtstätigkeit.

Warum die Fortbildung steuerlich wie eine Dienstreise behandelt wird

Das Steuerrecht unterscheidet zwischen zwei Wegen, die du beruflich zurücklegst. Der Weg zur Arbeit, also zur ersten Tätigkeitsstätte, fällt unter die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Dort bekommst du 0,30 EUR für die ersten 20 Kilometer und 0,38 EUR ab dem 21. Kilometer. Aber nur für eine Strecke, nicht für Hin- und Rückfahrt.

Eine Fortbildung läuft anders. Sie ist eine Auswärtstätigkeit nach R 9.4 LStR, weil sie vorübergehend ist und nicht deine erste Tätigkeitsstätte darstellt. Dafür gilt der Reisekostensatz von 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer. Und zwar Hin- UND Rückfahrt zusammen.

Konkret heißt das: Wenn du 80 Kilometer einfache Strecke zu deinem Schulungsort fährst, setzt du pro Schulungstag 160 Kilometer an. Bei 0,30 EUR pro Kilometer sind das 48 EUR pro Tag. Bei 50 Schulungstagen im Jahr kommst du auf 2.400 EUR allein an Fahrtkosten, die als Werbungskosten nach § 9 EStG abziehbar sind.

Der Rechenfehler, der dich Geld kostet

Stell dir vor, du machst den Wirtschaftsfachwirt berufsbegleitend in Nürnberg, wohnst aber in Bayreuth. Die Strecke beträgt 80 Kilometer einfach. Der Kurs läuft zwei Abende pro Woche über elf Monate, also rund 50 Präsenztermine.

Mit dem Auswärtstätigkeits-Ansatz nach R 9.4 LStR rechnest du so:

Posten Rechnung Ergebnis
Kilometer pro Tag 80 km × 2 (hin + zurück) 160 km
Schulungstage 50 50
Gefahrene Kilometer gesamt 160 × 50 8.000 km
Kilometerpauschale 0,30 EUR/km -
Werbungskosten Fahrtkosten 8.000 × 0,30 2.400 EUR

Wenn du stattdessen die Entfernungspauschale einträgst, weil du sie aus dem Pendlerkontext kennst, rechnest du falsch:

Posten Rechnung Ergebnis
Kilometer pro Tag (nur eine Richtung!) 80 km 80 km
Schulungstage 50 50
Gefahrene Kilometer (einseitig) 80 × 50 4.000 km
Pauschale (gemischt) 20 km × 0,30 + 60 km × 0,38 -
Werbungskosten falsch (20×0,30 + 60×0,38) × 50 1.440 EUR

Die Differenz von 960 EUR pro Jahr landet nicht in deiner Steuererstattung. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent verschenkst du etwa 288 EUR an das Finanzamt. Über eine elfmonatige Fortbildung gerechnet ist das ein Wochenende Urlaub, das du dem Bundesfinanzminister überweist.

PKW, ÖPNV oder Mitfahrgemeinschaft: Was zählt wie

Beim eigenen PKW gilt die Kilometerpauschale von 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer. Das ist eine Pauschale, die alle Kosten abdeckt: Sprit, Versicherung, Wertverlust, Reparaturen. Du musst keine Tankquittungen sammeln. Du kannst stattdessen auch die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn dein Fahrzeug überdurchschnittlich teuer ist. Dafür brauchst du dann aber ein Fahrtenbuch und alle Belege.

Bei Bahn, Bus oder S-Bahn zählen die tatsächlichen Ticketkosten. BahnCard-Anteil und Monatskarte, soweit sie auf die Fortbildung entfallen, gehören dazu. Sammle die Tickets oder buche digital, dann hast du den Beleg in der Bahn-App.

Die Mitfahrgemeinschaft ist ein Sonderfall. Wenn du als Fahrer mitnimmst, ändert sich nichts an deinen 0,30 EUR pro Kilometer. Du kannst zusätzlich 0,02 EUR pro mitgenommenem Mitfahrer pro Kilometer ansetzen (Mitnahmepauschale). Wenn du Mitfahrer bist und etwas zur Spritkasse beisteuerst, kannst du diese Kosten ansetzen, soweit sie nachweisbar sind. Hier reicht eine schriftliche Bestätigung des Fahrers.

Bei kombinierter Anreise, etwa erst mit dem Auto zum Bahnhof und dann mit der Bahn weiter, rechnest du beide Strecken einzeln ab. PKW-Kilometer zum Bahnhof mal 0,30 EUR plus Ticketkosten der Bahn.

Wenn dein Schulungszentrum zur ersten Tätigkeitsstätte wird

Hier wird es knifflig. Wenn du eine Fortbildung machst, die länger als 48 Monate am gleichen Ort stattfindet und mehr als ein Drittel deiner Arbeitszeit beansprucht, kann das Finanzamt argumentieren, dass dein Schulungszentrum zur ersten Tätigkeitsstätte wird. Dann gilt nur noch die Entfernungspauschale.

In der Praxis kommt das bei normalen Aufstiegsfortbildungen wie Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt, Bilanzbuchhalter oder Meister praktisch nie vor. Diese Kurse laufen 11 bis 24 Monate, also unter der 48-Monats-Grenze. Du bleibst bei der Auswärtstätigkeit und damit bei den 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer.

Anders kann es bei sehr langen Studienformaten aussehen, etwa einem berufsbegleitenden Bachelor über vier Jahre an derselben Hochschule. Hier lohnt sich ein Blick in die Details und im Zweifel die Frage an den Steuerberater. Mehr Hintergrund dazu findest du in unserem Artikel zum berufsbegleitenden Studium und der Steuer.

Aufzeichnungspflicht: Was reicht dem Finanzamt

Du brauchst keine perfekt geführte Excel-Tabelle, aber eine plausible Aufstellung schon. Das Finanzamt erwartet, dass du nachweisen kannst, welche Tage du gefahren bist und wohin.

Eine einfache Tabelle mit Datum, Ziel, einfacher Strecke in Kilometern und Verkehrsmittel reicht völlig aus. Die meisten Steuersoftware-Programme bieten eine vorgefertigte Maske dafür. Bei ELSTER-Online trägst du die Summe ein und hältst die Aufstellung für eventuelle Rückfragen bereit.

Bei Präsenzunterricht kannst du oft den Stundenplan als Beleg nutzen, kombiniert mit einer Routenberechnung von Google Maps. Das ist genug Plausibilität. Wenn du Tage hattest, an denen der Unterricht ausgefallen ist oder du online teilgenommen hast, lass diese Tage in deiner Aufstellung weg.

Tankquittungen brauchst du bei der Kilometerpauschale nicht. Die deckt alle PKW-Kosten ab. Wer ein Fahrtenbuch führt, also die tatsächlichen Kosten ansetzt statt der Pauschale, muss alle Belege sammeln. In neun von zehn Fällen ist die Pauschale für Berufstätige aber günstiger.

Hybrid-Format: Was bei wenigen Präsenztagen gilt

Viele Fortbildungen laufen heute hybrid. Ein typisches Modell: 80 Prozent Online-Unterricht über Zoom, 20 Prozent Präsenz an einem zentralen Ort. Für die Steuer macht das die Sache einfacher, nicht komplizierter.

Du setzt die Fahrtkosten nur für die tatsächlichen Präsenztage an. Wenn du in elf Monaten zehnmal nach Nürnberg fährst statt 50-mal, dann sind es eben 10 × 160 km × 0,30 EUR = 480 EUR statt 2.400 EUR. Die Online-Tage bringen dir dafür die Homeoffice-Pauschale von 6 EUR pro Tag (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG), maximal 1.260 EUR im Jahr. Bei 40 Online-Schulungstagen sind das 240 EUR zusätzlich.

Wenn du den gleichen Schulungsort regelmäßig immer am selben Wochentag besuchst, etwa jeden Samstag, ändert das nichts. Die Auswärtstätigkeit bleibt Auswärtstätigkeit, solange die Fortbildung insgesamt unter der 48-Monats-Grenze liegt und nicht deine erste Tätigkeitsstätte ist.

Verpflegung und Übernachtung: Die vergessenen Posten

Bei Fortbildungstagen, an denen du mehr als acht Stunden von zuhause weg bist, kannst du die Verpflegungspauschale ansetzen. 14 EUR pro Tag bei Abwesenheit über acht Stunden, 28 EUR bei vollen 24 Stunden. Bei einem typischen Schulungstag von 8 bis 17 Uhr plus zwei Stunden Fahrt bist du locker zehn bis zwölf Stunden weg. 14 EUR sind dir sicher.

Bei 50 Schulungstagen sind das weitere 700 EUR Werbungskosten, die viele vergessen. Du musst keine Restaurantbelege sammeln. Die Pauschale gilt unabhängig davon, ob du tatsächlich auswärts gegessen hast oder ob du Brote dabei hattest.

Übernachtungskosten setzt du nur an, wenn die Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag nicht zumutbar ist. Bei 80 Kilometern einfache Strecke wird das schwer zu rechtfertigen sein. Bei 300 Kilometern hingegen ist eine Hotelübernachtung absetzbar, gegen Beleg in voller Höhe.

So bekommst du deine Steuererstattung möglichst schnell

Sammle deine Aufstellung Monat für Monat, dann ist die Steuererklärung im März eine Sache von 30 Minuten. Trage die Fahrtkosten in der Anlage N in den Zeilen 41 bis 44 ein, die Kursgebühr separat in den Zeilen 73 bis 75. Wie genau, beschreiben wir in unserem Spezialartikel zur Anlage N und Fortbildungskosten.

Wenn deine gesamten Werbungskosten unter 1.230 EUR liegen, lohnt sich die detaillierte Aufstellung nicht: Du bekommst den Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a EStG automatisch. Bei einer Aufstiegsfortbildung wie dem Wirtschaftsfachwirt sprengen die Fahrtkosten plus Kursgebühr die Pauschale meist locker. Ab dem ersten EUR über 1.230 wirkt sich jeder Cent in der Steuererstattung aus.

Eine umfassende Übersicht aller absetzbaren Posten findest du in unserer Pillar zum Thema Weiterbildung steuerlich absetzen. Wer parallel Aufstiegs-BAföG bezieht, sollte sich auch unsere Artikel zum Aufstiegs-BAföG und Rückzahlung anschauen, weil BAföG-Anteile die Werbungskosten kürzen können.

Häufige Fragen

Welche Kilometerpauschale gilt für Fahrten zur Fortbildung?

Für Fortbildungsfahrten gilt die Auswärtstätigkeit nach R 9.4 LStR mit 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer, also für Hin- und Rückfahrt zusammen. Die Entfernungspauschale von 0,38 EUR ab dem 21. Kilometer gilt nur für den täglichen Pendelweg zur ersten Tätigkeitsstätte und nicht für Fortbildungen.

Kann ich Fahrtkosten zur Fortbildung absetzen, wenn ich Aufstiegs-BAföG bekomme?

Ja, Fahrtkosten bleiben grundsätzlich absetzbar. Allerdings musst du den Zuschussanteil des Aufstiegs-BAföG für die Lehrgangskosten von deinen Werbungskosten abziehen, weil du diesen Teil nicht selbst getragen hast. Fahrtkosten und Verpflegung gelten separat, weil sie nicht vom BAföG abgedeckt sind.

Was ist, wenn ich für die Fortbildung Bahn statt Auto nehme?

Bei der Bahn setzt du die tatsächlichen Ticketkosten an. Sammle die Buchungsbestätigungen oder Tickets aus der DB-Navigator-App. Auch BahnCard-Anteile, die sich auf die Fortbildung beziehen, sind absetzbar. Bei Monatskarten wird der Anteil grob nach Nutzungstagen geschätzt.

Muss ich ein Fahrtenbuch führen, wenn ich nur die Kilometerpauschale ansetze?

Nein, ein Fahrtenbuch im strengen Sinne brauchst du nur, wenn du die tatsächlichen PKW-Kosten ansetzt statt der Pauschale. Für die 0,30 EUR pro Kilometer reicht eine einfache Aufstellung mit Datum, Ziel und gefahrenen Kilometern. Eine Excel-Tabelle oder eine handschriftliche Liste sind ausreichend.

Wie viel kann ich maximal an Fahrtkosten zur Fortbildung absetzen?

Es gibt keine Höchstgrenze. Du kannst alle tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen, solange sie beruflich veranlasst und plausibel nachweisbar sind. Bei einer Fortbildung mit 80 Kilometern einfache Strecke und 50 Schulungstagen sind 2.400 EUR realistisch und unproblematisch.

Gilt die Kilometerpauschale auch für Online-Unterricht zuhause?

Nein, für Unterrichtstage im Homeoffice gibt es keine Fahrtkosten, weil du nicht gefahren bist. Stattdessen kannst du die Homeoffice-Pauschale von 6 EUR pro Tag ansetzen, maximal 1.260 EUR im Jahr nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist promovierter Wirtschaftspädagoge und Geschäftsführer von SkillSprinters. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei größeren Beträgen empfehlen wir den Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Zuletzt geprüft: 23.05.2026. Quellen: § 9, § 9a, § 4, § 10, § 11 EStG, R 9.4 LStR, BMF-Reisekostenrecht.

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