Die Eingliederungsvereinbarung war jahrelang das zentrale Dokument zwischen dir und dem Jobcenter. Sie regelte deine Pflichten, deine Bewerbungsaktivitäten und die Leistungen, die das Jobcenter dir zusagt. Seit Juli 2023 heißt das Ganze offiziell Kooperationsplan. Und ab Juli 2026 kommen mit der neuen Grundsicherung weitere Änderungen. In diesem Artikel erfährst du, was das konkret für dich bedeutet, welche Rechte du hast und wie du eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein als Teil deiner Eingliederung nutzen kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Eingliederungsvereinbarung (EGV) wurde am 1. Juli 2023 durch den Kooperationsplan ersetzt.
- Der Kooperationsplan ist kein Vertrag mehr, sondern ein gemeinsam erarbeiteter Fahrplan zur beruflichen Eingliederung.
- Du hast das Recht, über Inhalte mitzuverhandeln. Bei Uneinigkeit gibt es ein Schlichtungsverfahren (max. 4 Wochen).
- Typische Inhalte: Bewerbungspflichten, Teilnahme an Maßnahmen, Weiterbildungen mit Bildungsgutschein.
- Ab Juli 2026 verschärft die neue Grundsicherung die Sanktionen: Bis zu 30 % Kürzung schon beim ersten Pflichtverstoß.
- Weiterbildungen können als Maßnahme im Plan stehen und werden zu 100 % über den Bildungsgutschein finanziert.
Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?
Die Eingliederungsvereinbarung war ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dir und dem Jobcenter (geregelt in § 15 SGB II). Beide Seiten hatten darin Pflichten. Du hast dich verpflichtet, dich aktiv um Arbeit zu bemühen. Das Jobcenter hat im Gegenzug Unterstützung zugesagt.
Typische Inhalte einer EGV waren:
- Deine Pflichten: Bewerbungen schreiben (oft eine feste Zahl pro Monat), Vorstellungsgespräche wahrnehmen, an Maßnahmen teilnehmen.
- Leistungen des Jobcenters: Übernahme von Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Finanzierung von Weiterbildungen oder Umschulungen.
- Laufzeit: In der Regel 6 Monate, danach Überprüfung und ggf. Anpassung.
- Eingliederungsziel: Zum Beispiel Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bis zu einem bestimmten Datum.
Die EGV wurde individuell auf deine Situation zugeschnitten. Nicht jede Vereinbarung sah gleich aus. Genau das ist auch beim Nachfolger, dem Kooperationsplan, der Fall.
Was ist der Unterschied zwischen Eingliederungsvereinbarung und Kooperationsplan?
Seit dem 1. Juli 2023 gibt es keine Eingliederungsvereinbarung mehr. An ihre Stelle tritt der Kooperationsplan. Beide Instrumente verfolgen das gleiche Ziel: Dich zurück in Arbeit zu bringen. Aber es gibt wichtige Unterschiede.
| Merkmal | Eingliederungsvereinbarung (bis 2023) | Kooperationsplan (seit 2023) |
|---|---|---|
| Rechtsform | Öffentlich-rechtlicher Vertrag | Kein Vertrag, sondern Fahrplan in Textform |
| Verbindlichkeit | Rechtlich bindend | Unverbindlicher Rahmen |
| Rechtsfolgenbelehrung | Ja, mit Sanktionshinweis | Keine Rechtsfolgenbelehrung enthalten |
| Einklagbarkeit | Leistungen des Jobcenters theoretisch einklagbar | Nicht direkt einklagbar |
| Bei Uneinigkeit | Jobcenter erlässt Verwaltungsakt | Schlichtungsverfahren (max. 4 Wochen) |
| Grundidee | Vertragliche Verpflichtung | Kooperation auf Augenhöhe |
Der Kooperationsplan soll die Zusammenarbeit zwischen dir und dem Jobcenter auf Augenhöhe bringen. Das klingt erst mal gut. In der Praxis heißt das: Deine Eigenverantwortung wird stärker betont (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).
Wichtig: Auch wenn der Begriff Eingliederungsvereinbarung offiziell abgeschafft ist, nutzen viele Jobcenter und Berater ihn weiterhin. Wenn dein Sachbearbeiter von einer EGV spricht, meint er in der Regel den Kooperationsplan.
Welche Pflichten hast du bei der Eingliederungsvereinbarung?
Deine Pflichten im Kooperationsplan (bzw. der früheren EGV) sind klar definiert. Du musst dich aktiv um Arbeit bemühen. Das bedeutet konkret:
1. Bewerbungspflicht
Du musst dich regelmäßig bewerben. Die genaue Anzahl wird individuell festgelegt. Üblich sind 5 bis 10 Bewerbungen pro Monat. Deine Bewerbungsaktivitäten musst du dem Jobcenter nachweisen können.
2. Meldepflicht
Du musst zu allen Terminen im Jobcenter erscheinen. Wenn du einen Termin nicht wahrnehmen kannst, musst du dich vorher abmelden und einen wichtigen Grund nachweisen (zum Beispiel Krankheit mit Attest).
3. Teilnahme an Maßnahmen
Wenn das Jobcenter dir eine Maßnahme zuweist, musst du teilnehmen. Das können sein:
- Bewerbungstrainings
- Sprachkurse
- Berufliche Weiterbildungen (mit Bildungsgutschein)
- Praktika oder Arbeitsgelegenheiten
4. Zumutbare Arbeit annehmen
Du musst zumutbare Jobangebote annehmen. Was zumutbar ist, hängt von deiner Qualifikation, deiner gesundheitlichen Situation und anderen Faktoren ab.
5. Veränderungen melden
Jede Änderung deiner persönlichen Verhältnisse (Umzug, neuer Job, Krankheit) musst du dem Jobcenter mitteilen.
Welche Rechte hast du bei der Eingliederungsvereinbarung?
Viele Arbeitssuchende wissen nicht, dass sie bei der Eingliederungsvereinbarung (bzw. dem Kooperationsplan) echte Rechte haben. Du bist nicht nur Pflichterfüller.
Recht auf Mitverhandlung
Der Kooperationsplan wird gemeinsam erarbeitet. Du kannst Vorschläge einbringen. Wenn du zum Beispiel eine bestimmte Weiterbildung machen möchtest, kannst du das ansprechen. Das Jobcenter muss das ernsthaft prüfen.
Recht auf eine Potenzialanalyse
Bevor der Kooperationsplan erstellt wird, findet eine Potenzialanalyse statt. Das Jobcenter ermittelt deine Stärken, Fähigkeiten und eventuelle Hindernisse. Das Ergebnis fließt in den Plan ein.
Recht auf Schlichtung
Wenn du und dein Sachbearbeiter euch nicht einigt, kannst du ein Schlichtungsverfahren beantragen (§ 15a SGB II). Eine neutrale, unbeteiligte Person vermittelt dann zwischen euch. Das Verfahren dauert maximal 4 Wochen. Während der Schlichtung darf das Jobcenter keine Leistungen kürzen.
Recht auf angemessene Maßnahmen
Maßnahmen müssen zu deiner persönlichen Situation passen. Eine Weiterbildung, die dich überfordert oder unterfordert, kannst du ablehnen und eine bessere Alternative vorschlagen.
Recht auf Förderung
Das Jobcenter kann dir Bewerbungskosten erstatten, Fahrtkosten übernehmen oder einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildung ausstellen. Diese Förderleistungen sollten im Kooperationsplan festgehalten werden.
Was passiert, wenn du die Eingliederungsvereinbarung nicht einhältst?
Verstöße gegen die Eingliederungsvereinbarung oder den Kooperationsplan haben Konsequenzen. Die Sanktionen wurden in den letzten Jahren mehrfach geändert. Hier ist der aktuelle Stand und was sich ab 2026 ändert.
Aktuelle Sanktionen (2023 bis Juni 2026)
Unter dem Bürgergeld gelten seit 2023 abgestufte Sanktionen:
- Erster Meldeverstoß (Termin versäumt): 10 % Kürzung des Regelsatzes für einen Monat.
- Zweiter Meldeverstoß: 20 % Kürzung.
- Weitere Verstöße: Bis zu 30 % Kürzung.
- Gesamtminderung: Maximal 30 % des Regelsatzes gleichzeitig (Obergrenze laut Bundesverfassungsgericht).
Neue Grundsicherung ab Juli 2026
Der Bundestag hat am 5. März 2026 die Reform beschlossen. Ab Juli 2026 ersetzt die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende das Bürgergeld. Die Sanktionen werden deutlich verschärft:
- Erster Pflichtverstoß: Bis zu 30 % Kürzung des Regelsatzes.
- Zweiter versäumter Termin: 30 % Kürzung.
- Dritter versäumter Termin: Leistungen werden vorerst gestrichen. Die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen.
- Beharrliche Pflichtverletzung: Vollständiger Wegfall der Grundsicherung möglich (Totalsanktion).
Diese Verschärfungen betreffen auch die Pflichten aus dem Kooperationsplan. Wer Maßnahmen ablehnt, Termine schwänzt oder sich nicht bewirbt, riskiert erhebliche Kürzungen.
Wichtig: Wenn du einen wichtigen Grund für dein Verhalten hast (Krankheit, Kinderbetreuung, psychische Belastung), musst du das dem Jobcenter sofort mitteilen. Dann drohen keine Sanktionen.
Kann man eine Eingliederungsvereinbarung ablehnen?
Ja. Die frühere Eingliederungsvereinbarung war ein Vertrag. Und einen Vertrag kannst du ablehnen. Dafür gab es keine Sanktionen.
Aber: Wenn keine EGV zustande kam, konnte das Jobcenter die gleichen Pflichten per Verwaltungsakt (einseitig) festlegen. Gegen diesen Verwaltungsakt konntest du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und danach klagen.
Beim heutigen Kooperationsplan ist die Lage anders:
- Der Kooperationsplan ist kein Vertrag, du "unterschreibst" ihn nicht.
- Bei Uneinigkeit gibt es das Schlichtungsverfahren.
- Du kannst nicht gegen den Kooperationsplan selbst Widerspruch einlegen, weil er kein Verwaltungsakt ist.
- Aber: Konkrete Maßnahmen, die dir zugewiesen werden (z. B. eine Teilnahme an einem Bewerbungstraining), kommen als eigene Bescheide. Gegen diese kannst du Widerspruch einlegen.
Wie hilft eine Weiterbildung bei der Eingliederung?
Eine berufliche Weiterbildung kann der schnellste Weg zurück in Arbeit sein. Das Jobcenter weiß das. Deshalb gehören Weiterbildungen zu den häufigsten Maßnahmen im Kooperationsplan.
Bildungsgutschein: 100 % kostenlos weiterbilden
Wenn dein Sachbearbeiter feststellt, dass eine Weiterbildung deine Jobchancen verbessert, kann er dir einen Bildungsgutschein ausstellen. Damit werden die Kosten zu 100 % übernommen. Du zahlst nichts.
Voraussetzungen für den Bildungsgutschein:
- Du bist arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht.
- Die Weiterbildung ist AZAV-zertifiziert (wichtig: nur zertifizierte Kurse werden gefördert).
- Es gibt eine positive Eingliederungsprognose.
Gefragte Weiterbildungen 2026
Bestimmte Berufsfelder boomen gerade. Das Jobcenter fördert besonders gerne Weiterbildungen in Bereichen mit hoher Nachfrage:
| Berufsfeld | Offene Stellen | Einstiegsgehalt | Weiterbildung |
|---|---|---|---|
| Digitalisierung & KI | Über 100.000 (Bitkom 2025) | 48.000 bis 65.000 EUR | Digitalisierungsmanager/in (IHK) |
| Social Media & Online-Marketing | Stark wachsend | 38.000 bis 55.000 EUR | Social Media Manager mit KI-Tools (IHK) |
| Online-Marketing | Hohe Nachfrage | 35.000 bis 50.000 EUR | Fachkraft Online-Marketing |
Alle drei Weiterbildungen bei SkillSprinters sind AZAV-zertifiziert und werden zu 100 % über den Bildungsgutschein finanziert. Die Kurse laufen komplett online, in kleinen Gruppen mit maximal 18 Teilnehmern.
Welche Maßnahmen stehen typischerweise im Kooperationsplan?
Der Kooperationsplan wird individuell für dich erstellt. Trotzdem gibt es Maßnahmen, die besonders häufig vorkommen:
Kurzfristige Maßnahmen:
- Bewerbungstraining (Lebenslauf, Anschreiben, Vorstellungsgespräche)
- Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen (MAV)
- Profiling und Kompetenzfeststellung
Mittelfristige Maßnahmen:
- Sprachkurse (Deutsch oder Englisch)
- Berufliche Weiterbildungen (2 bis 4 Monate)
- Teilqualifizierungen
Langfristige Maßnahmen:
- Umschulungen (bis zu 24 Monate)
- Berufsausbildungen
- Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber
Du darfst mitentscheiden, welche Maßnahme am besten zu dir passt. Wenn du zum Beispiel in den Bereich Digitalisierung oder KI einsteigen willst, kannst du das in der Beratung ansprechen. Der Sachbearbeiter prüft dann, ob ein Bildungsgutschein für eine passende Weiterbildung möglich ist.
Schritt für Schritt: So läuft die Eingliederung beim Jobcenter ab
Schritt 1: Arbeitslosmeldung
Du meldest dich beim Jobcenter arbeitslos (am besten sofort, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit).
Schritt 2: Potenzialanalyse
Dein Sachbearbeiter führt eine Potenzialanalyse durch. Er schaut sich deine berufliche Erfahrung, deine Qualifikationen und eventuelle Hindernisse an.
Schritt 3: Kooperationsplan erstellen
Gemeinsam erarbeitet ihr den Kooperationsplan. Darin stehen deine Bewerbungspflichten, eventuelle Maßnahmen und die Unterstützung des Jobcenters.
Schritt 4: Maßnahmen wahrnehmen
Du nimmst an den vereinbarten Maßnahmen teil. Das können Bewerbungstrainings, Praktika oder Weiterbildungen sein.
Schritt 5: Überprüfung
Nach spätestens 6 Monaten wird der Plan überprüft und bei Bedarf angepasst.
Schritt 6: Vermittlung oder Weiterbildung
Im besten Fall findest du über eine Vermittlung oder eine Weiterbildung einen neuen Job. Mit einem Bildungsgutschein und einer AZAV-zertifizierten Weiterbildung stehen die Chancen gut.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Eingliederungsvereinbarung und Kooperationsplan?
Die Eingliederungsvereinbarung war ein rechtlich bindender Vertrag. Der Kooperationsplan, der sie seit Juli 2023 ersetzt, ist ein unverbindlicher Fahrplan zur beruflichen Eingliederung. Er wird gemeinsam erarbeitet. Bei Uneinigkeit gibt es ein Schlichtungsverfahren statt eines Verwaltungsakts.
Kann ich die Eingliederungsvereinbarung ablehnen?
Die frühere EGV konnte sanktionslos abgelehnt werden. Allerdings konnte das Jobcenter die Pflichten dann per Verwaltungsakt festlegen. Beim heutigen Kooperationsplan gibt es bei Uneinigkeit ein Schlichtungsverfahren mit einer neutralen Person.
Was passiert, wenn ich gegen die Eingliederungsvereinbarung verstoße?
Ab Juli 2026 drohen beim ersten Pflichtverstoß bis zu 30 % Kürzung des Regelsatzes. Beim dritten versäumten Termin können die Leistungen vorerst gestrichen werden. Wer einen wichtigen Grund hat (Krankheit, Kinderbetreuung), muss das dem Jobcenter sofort mitteilen.
Kann ich eine Weiterbildung im Kooperationsplan verlangen?
Du hast das Recht, eine Weiterbildung vorzuschlagen. Das Jobcenter muss den Vorschlag prüfen. Wenn die Weiterbildung deine Jobchancen verbessert und AZAV-zertifiziert ist, stehen die Chancen auf einen Bildungsgutschein gut.
Wie lange gilt der Kooperationsplan?
Der Kooperationsplan wird in der Regel für 6 Monate aufgestellt. Danach findet eine Überprüfung statt. Bei Bedarf wird er angepasst oder verlängert.
Was steht im Kooperationsplan drin?
Typische Inhalte sind: Bewerbungspflichten (Anzahl, Nachweise), Teilnahme an Maßnahmen (Trainings, Weiterbildungen, Praktika), Leistungen des Jobcenters (Kostenübernahme, Bildungsgutschein, Fahrtkosten) und konkrete Eingliederungsziele mit Zeitrahmen.
Kann ich während einer Weiterbildung sanktioniert werden?
Wenn du an einer genehmigten Weiterbildung teilnimmst und die Teilnahmepflichten erfüllst, drohen keine Sanktionen wegen fehlender Bewerbungsaktivitäten. Die Weiterbildung gilt als Eingliederungsmaßnahme.
Was ändert sich 2026 bei der Grundsicherung?
Ab Juli 2026 wird das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt. Die wichtigsten Änderungen: Härtere Sanktionen (bis 30 % Kürzung beim ersten Verstoß), Vermittlungsvorrang, und strengere Mitwirkungspflichten. Der Übergang erfolgt automatisch, du musst keinen neuen Antrag stellen.
Du willst die Eingliederung aktiv gestalten? Statt auf Vermittlungsversuche zu warten, kannst du selbst den ersten Schritt machen. Informiere dich über die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in (IHK) oder den Social Media Manager mit KI-Tools (IHK). Beide Kurse laufen 4 Monate, komplett online und sind mit Bildungsgutschein 100 % kostenlos.
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