Auf einen Blick: Das BAFA bezuschusst Unternehmensberatung für KMU mit bis zu 50 Prozent in den alten und bis zu 80 Prozent in den neuen Bundesländern. Maximal 3.500 Euro netto Beratungskosten sind förderfähig, also bis zu 1.750 Euro (alte Länder) oder 2.800 Euro (neue Länder) Zuschuss. Eine KI-Strategieberatung passt genau in den Rahmen. Wichtig: Antrag stellen, bevor du den Berater beauftragst.

Viele Mittelständler wollen bei KI loslegen, wissen aber nicht, wo. Welche Prozesse lohnen sich, welche Tools passen, was kostet das, wo lauern Compliance-Fallen. Genau für diese Frage gibt es einen Zuschuss, den kaum jemand auf dem Schirm hat: die BAFA-Beratungsförderung. Sie übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten für eine konzeptionelle Beratung, und eine KI- oder Digitalisierungsstrategie fällt genau in den förderfähigen Rahmen. Der Haken ist nicht das Geld, sondern die Reihenfolge. Wer den Berater vor dem Antrag beauftragt, verliert den Zuschuss.

Was die BAFA-Beratungsförderung ist

Die BAFA-Förderung Unternehmensberatung für KMU ist ein Programm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Sie bezuschusst die Kosten einer konzeptionellen Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen, organisatorischen und digitalen Fragen. Digitalisierungsstrategie ist ausdrücklich ein förderfähiges Thema, und damit auch eine KI-Strategieberatung.

Konzeptionell ist hier das Schlüsselwort. Gefördert wird die Analyse und Empfehlung, nicht die Umsetzung. Ein Berater, der deinen Betrieb durchleuchtet und ein KI-Konzept entwickelt, ist förderfähig. Ein Dienstleister, der eine KI-Software installiert oder einen Chatbot programmiert, ist es nicht. Die Grenze verläuft zwischen Denkarbeit und Handarbeit.

Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Die EU-Definition gilt: weniger als 250 Beschäftigte und ein Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro. Auch Freiberufler und Einzelunternehmer fallen darunter.

Die Förderquoten im Detail

Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wo dein Unternehmen sitzt. Das Programm unterscheidet zwischen alten und neuen Bundesländern.

Standort Förderquote Max. förderfähige Kosten Max. Zuschuss
Alte Bundesländer (inkl. Berlin) bis 50 Prozent 3.500 EUR netto 1.750 EUR
Neue Bundesländer (ohne Berlin) bis 80 Prozent 3.500 EUR netto 2.800 EUR

Die maximal förderfähigen Beratungskosten liegen bei 3.500 Euro netto pro Beratung. Das ist die Obergrenze für die Rechnung, auf die der Prozentsatz angewendet wird. Kostet eine Beratung mehr als 3.500 Euro netto, bleibt der über diesen Betrag hinausgehende Anteil bei dir.

Ein Rechenbeispiel macht es klar. Ein Betrieb in Bayern lässt sich für 3.500 Euro netto beraten. Bei 50 Prozent Förderquote bekommt er 1.750 Euro Zuschuss, trägt also 1.750 Euro selbst plus die Umsatzsteuer. Ein Betrieb in Sachsen mit denselben Beratungskosten bekommt 80 Prozent, also 2.800 Euro Zuschuss, und trägt nur 700 Euro plus Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer ist nie förderfähig, egal in welchem Bundesland. Der Zuschuss bezieht sich immer auf den Netto-Betrag. Für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen ist das kein Nachteil, weil es die Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer zurückholt.

Der Rahmen: wie oft und bis wann

Das Programm ist nicht beliebig oft nutzbar. Du kannst maximal fünf Beratungen insgesamt fördern lassen, und maximal zwei pro Kalenderjahr. Das bedeutet, du kannst die Förderung über mehrere Jahre für unterschiedliche Themen einsetzen, etwa im ersten Jahr eine Digitalisierungsstrategie und im Folgejahr eine Prozessberatung.

Die aktuelle Programmlaufzeit reicht bis zum 31.12.2026. Wer die Förderung nutzen will, sollte das in diesem Zeitfenster angehen. Ob das Programm danach in gleicher Form fortgeführt wird, steht Stand Mai 2026 nicht fest.

Eine einzelne Beratung kann mehrere Beratungstage umfassen und verschiedene Aspekte abdecken, solange sie konzeptionell bleibt. Du musst also nicht für jede Teilfrage einen neuen Antrag stellen, sondern kannst ein zusammenhängendes Beratungsprojekt als eine Beratung führen.

Voraussetzungen und der zugelassene Berater

Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Erstens muss dein Unternehmen ein KMU mit Sitz in Deutschland sein. Zweitens, und das wird oft übersehen, muss der Berater beim BAFA zugelassen sein.

Nicht jeder Berater darf BAFA-geförderte Beratungen durchführen. Der Berater muss sich vorab beim BAFA registrieren und nachweisen, dass er die fachlichen Anforderungen erfüllt. Du kannst die zugelassenen Berater über die BAFA-Beraterbörse finden. Wer einen Berater beauftragt, der nicht zugelassen ist, bekommt keinen Zuschuss, auch wenn die Beratung inhaltlich perfekt war.

Das ist ein Punkt, an dem du frühzeitig nachfragen solltest. Ein seriöser Berater, der KI- und Digitalisierungsberatung anbietet und das BAFA-Programm kennt, sagt dir von sich aus, ob er zugelassen ist und unterstützt dich beim Antrag.

Der Antragsweg Schritt für Schritt

Die Reihenfolge ist beim BAFA strikt. Wer sie umdreht, verliert den Zuschuss. So läuft es richtig.

  1. Beratungsthema klären. Lege fest, was beraten werden soll. Bei KI: Bestandsaufnahme der Prozesse, Identifikation von Anwendungsfällen, Tool- und Anbieterbewertung, Compliance-Einordnung, Umsetzungsfahrplan. Das ist konzeptionelle Beratung und förderfähig.

  2. Zugelassenen Berater auswählen. Suche einen beim BAFA registrierten Berater, kläre Honorar und Umfang. Vereinbare noch keinen verbindlichen Auftrag.

  3. Antrag beim BAFA stellen. Der Antrag läuft über das elektronische Antragsformular auf der BAFA-Website. Du gibst Unternehmensdaten, Beratungsthema und den vorgesehenen Berater an. Dieser Schritt muss vor der Beauftragung erfolgen.

  4. Bewilligung abwarten. Erst wenn das BAFA den Antrag bewilligt hat, darfst du den Berater verbindlich beauftragen. Wer vorher startet, hat den vorzeitigen Maßnahmenbeginn ausgelöst und damit den Förderanspruch verspielt.

  5. Beratung durchführen. Der Berater erstellt das Konzept. Üblich ist ein schriftlicher Beratungsbericht, der die Analyse und die Empfehlungen dokumentiert.

  6. Verwendungsnachweis und Auszahlung. Nach Abschluss reichst du den Beratungsbericht, die Rechnung und einen Verwendungsnachweis ein. Das BAFA prüft und zahlt den Zuschuss aus.

Der wichtigste Satz dieses Artikels steht in Schritt drei und vier. Antrag vor Beauftragung. Das BAFA fördert keine Maßnahme, die schon begonnen wurde, bevor der Antrag bewilligt war. Diese Regel gilt in fast allen Förderprogrammen, und sie ist der häufigste Grund für abgelehnte Anträge.

Was förderfähig ist und was nicht

Die Trennung zwischen Konzept und Umsetzung entscheidet über den Zuschuss. Eine Übersicht.

Förderfähig ist die Analyse des Ist-Zustands, die Identifikation von KI-Anwendungsfällen, die Bewertung von Tools und Anbietern auf konzeptioneller Ebene, die Einordnung der rechtlichen Pflichten nach KI-VO und DSGVO, ein Umsetzungsfahrplan mit Prioritäten und Kostenschätzung. All das ist Denkarbeit, die das BAFA als Beratung anerkennt.

Nicht förderfähig ist die eigentliche Umsetzung. Programmierung, Einrichtung von Software, Konfiguration von Tools, laufender technischer Support, Lizenzkosten der KI-Software. Das sind keine Beratungsleistungen, sondern Dienstleistungen oder Anschaffungen, für die andere Förderwege passen.

Wer das unterschätzt, schreibt einen Antrag, der formal als Umsetzung gewertet wird, und wird abgelehnt. In der Praxis empfehlen wir, das Beratungsthema im Antrag bewusst konzeptionell zu formulieren und die Umsetzung explizit als nachgelagerten, separaten Schritt zu beschreiben.

Kombination mit anderen Förderungen

Die BAFA-Beratungsförderung lässt sich mit anderen Programmen kombinieren, weil sie einen abgegrenzten Fördergegenstand hat: die Beratung. Andere Programme fördern andere Dinge, und solange du nicht denselben Kostenpunkt doppelt förderst, addieren sich die Effekte.

Die Mitarbeiterqualifizierung läuft über einen eigenen Weg. Wer sein Team nach der Beratung für KI fit machen will, kann das über das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III fördern lassen. Dort hängt die Quote von der Mitarbeiterzahl ab, von 100 Prozent bei kleinen Betrieben bis 25 Prozent bei großen. Wie das genau funktioniert, steht im Beitrag zum Qualifizierungschancengesetz. Die Beratung über BAFA und die Schulung über das QCG sind getrennte Fördergegenstände und damit problemlos kombinierbar.

Die angeschaffte Software lässt sich steuerlich abschreiben. Computer-Hardware und Software dürfen nach dem BMF-Schreiben vom 22.02.2022 mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben werden, also im Anschaffungsjahr voll. Diese Sonder-AfA wirkt unabhängig von der BAFA-Beratung und reduziert die Steuerlast getrennt.

Damit ergibt sich eine saubere Förderkette: BAFA zahlt die Konzeptberatung, das QCG fördert die Schulung, die Sonder-AfA reduziert die Steuer auf die Anschaffung. Jeder Baustein hat seinen eigenen Gegenstand, eine verbotene Doppelförderung desselben Kostenpunkts entsteht nicht.

Praxis: eine Digitalisierungsstrategie bei der Lindner Logistik GmbH

Die Lindner Logistik GmbH, ein fiktiver Speditionsbetrieb mit 35 Mitarbeitern aus dem Raum Leipzig, will KI einsetzen, weiß aber nicht, wo der Anfang sinnvoll ist. Der Geschäftsführer hat drei Tools im Kopf, ist aber unsicher, welcher Prozess sich wirklich lohnt und wo der Datenschutz Probleme macht.

Er sucht über die BAFA-Beraterbörse einen zugelassenen Berater mit Schwerpunkt KI und Digitalisierung, vereinbart Honorar und Umfang und stellt vor der Beauftragung den Antrag beim BAFA. Das Beratungsthema ist konzeptionell formuliert: Bestandsaufnahme der Kernprozesse, Identifikation von zwei bis drei KI-Anwendungsfällen, Bewertung der dafür passenden Tools, Compliance-Einordnung nach KI-VO und DSGVO, Umsetzungsfahrplan.

Da der Betrieb in Sachsen sitzt, greift die 80-Prozent-Quote. Die Beratung kostet 3.500 Euro netto. Nach Bewilligung beauftragt der Geschäftsführer den Berater, die Beratung läuft über mehrere Tage und endet mit einem schriftlichen Bericht. Nach Einreichung des Verwendungsnachweises zahlt das BAFA 2.800 Euro aus, der Eigenanteil liegt bei 700 Euro netto.

Das Ergebnis ist ein priorisierter Fahrplan. Zuerst eine KI-gestützte Auswertung der Tourenplanung, danach automatisierte Standardkommunikation mit Kunden, später eine Dokumentenverarbeitung. Die Umsetzung läuft anschließend über einen separaten Weg, die Mitarbeiterschulung über das QCG, die Software-Anschaffung über die Sonder-AfA. Der Geschäftsführer hat für 700 Euro Eigenanteil Klarheit darüber bekommen, was sich lohnt und was er sich sparen kann.

Häufige Fragen

Muss ich den Antrag vor der Beratung stellen?

Ja, und das ist die wichtigste Regel. Du musst den Antrag beim BAFA stellen und die Bewilligung abwarten, bevor du den Berater verbindlich beauftragst. Wer vorher startet, löst den vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus und verliert den Förderanspruch. Die Auswahl des Beraters und Vorgespräche sind erlaubt, der verbindliche Auftrag aber erst nach der Bewilligung.

Wie hoch ist der maximale Zuschuss?

Förderfähig sind maximal 3.500 Euro netto Beratungskosten. In den alten Bundesländern inklusive Berlin bekommst du bis zu 50 Prozent davon, also maximal 1.750 Euro. In den neuen Bundesländern ohne Berlin bis zu 80 Prozent, also maximal 2.800 Euro. Die Umsatzsteuer ist nie förderfähig. Insgesamt kannst du fünf Beratungen fördern lassen, maximal zwei pro Jahr, das Programm läuft bis zum 31.12.2026.

Ist eine KI-Strategieberatung förderfähig?

Ja, wenn sie konzeptionell ist. Eine Beratung, die Anwendungsfälle identifiziert, Tools bewertet, Compliance einordnet und einen Umsetzungsfahrplan erstellt, fällt unter Digitalisierungsstrategie und ist förderfähig. Nicht förderfähig ist die Umsetzung selbst, also Programmierung, Software-Einrichtung oder laufender Support. Die Grenze verläuft zwischen Denkarbeit und Handarbeit.

Kann ich die BAFA-Förderung mit dem QCG kombinieren?

Ja. Die BAFA-Beratungsförderung und das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III fördern unterschiedliche Gegenstände: die eine die Konzeptberatung, das andere die Mitarbeiterschulung. Solange du nicht denselben Kostenpunkt doppelt förderst, sind beide kombinierbar. Auch die Sonder-AfA für Software nach dem BMF-Schreiben vom 22.02.2022 wirkt unabhängig daneben.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist promovierter Wirtschaftspädagoge und Inhaber von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger. Er entwickelt seit 2024 KI-gestützte Weiterbildungs- und Prozessautomatisierungslösungen für den Mittelstand. Über Skill-Sprinters läuft auch der Digitalisierungsmanager, eine 4-monatige geförderte Weiterbildung.

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Zuletzt geprüft am 27. Mai 2026.

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