Die Aufstiegs-BAföG Rückzahlung schreckt viele potenzielle Teilnehmer ab. Dabei ist die Hälfte der Förderung ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, und vom Darlehensanteil kannst du noch einmal die Hälfte erlassen lassen. Im besten Fall zahlst du also nur 25 Prozent dessen zurück, was du bekommen hast. Diese Anleitung zeigt dir, wie der Tilgungsplan funktioniert, welche Erlassregeln gelten und wann du gar nichts zahlen musst.
Das Wichtigste in Kürze
- Aufstiegs-BAföG besteht aus 50 Prozent Zuschuss und 50 Prozent zinsgünstigem KfW-Darlehen.
- Der Zuschuss muss niemals zurückgezahlt werden, egal ob du bestehst oder nicht.
- Wenn du die Abschlussprüfung bestehst, wird dir die Hälfte des noch offenen Darlehens erlassen.
- Die Tilgung beginnt zwei Jahre nach Ende der Förderung.
- Geringverdiener können Stundungen beantragen.
- Bei Existenzgründung und erfolgreichem Start gibt es weitere Erlassmöglichkeiten.
Wie ist das Aufstiegs-BAföG aufgebaut?
Bevor wir über Rückzahlung reden, lohnt sich ein Blick auf die Struktur. Aufstiegs-BAföG ist eine Mischfinanzierung aus zwei Bestandteilen:
Teil 1: Zuschuss (50 Prozent) Den Zuschuss bekommst du geschenkt. Er wird vom Bund finanziert und muss unter keinen Umständen zurückgezahlt werden. Auch dann nicht, wenn du den Kurs abbrichst oder die Prüfung nicht bestehst.
Teil 2: KfW-Darlehen (50 Prozent) Den Darlehensanteil bekommst du als zinsgünstiges Darlehen von der KfW. Während der Maßnahme und einer anschließenden Karenzphase ist das Darlehen zinsfrei. Erst nach der Karenzzeit beginnt die Tilgung.
Beim Wirtschaftsfachwirt-Kurs bei SkillSprinters sieht das konkret so aus: Die Lehrgangskosten betragen 3.997 Euro. Bei vollem Anspruch auf Aufstiegs-BAföG bekommst du davon circa 2.000 Euro Zuschuss und circa 2.000 Euro als KfW-Darlehen. Wenn du die IHK-Prüfung bestehst, werden vom Darlehen noch einmal circa 1.000 Euro erlassen. Effektiv zahlst du also nur circa 1.000 Euro selbst zurück.
Der Erlass bei bestandener Prüfung: 50 Prozent geschenkt
Das ist die wichtigste Regel und der Hauptgrund, warum Aufstiegs-BAföG so attraktiv ist. Wenn du deine Abschlussprüfung erfolgreich ablegst (zum Beispiel die Wirtschaftsfachwirt-Prüfung der IHK), erlässt die KfW dir 50 Prozent des noch offenen Darlehens.
Konkret heißt das: Du musst die Erlassbescheinigung beantragen. Die KfW macht das nicht automatisch. Sobald du dein Prüfungszeugnis hast, schickst du eine Kopie zusammen mit dem Erlass-Antrag an die KfW. Die KfW prüft das Zeugnis und reduziert dein Darlehen um die Hälfte.
Wichtig: Der Erlass gilt für das Darlehen, das zum Zeitpunkt des Erlasses noch offen ist. Wenn du also vor der Prüfung schon einen Teil getilgt hast, bezieht sich der Erlass nur auf den verbleibenden Restbetrag. Deshalb solltest du mit der Tilgung warten, bis du das Erlasszeugnis vorlegen kannst. Die Karenzphase hilft dir dabei.
Wann beginnt die Rückzahlung?
Die Tilgung des Darlehens beginnt nicht direkt nach der Maßnahme, sondern nach einer Karenzzeit. Diese Karenzphase soll dir Zeit geben, beruflich Fuß zu fassen und ein Einkommen zu erzielen, mit dem du das Darlehen zurückzahlen kannst.
Konkret läuft das so:
- Maßnahmenende: Du beendest deinen Kurs (zum Beispiel den Wirtschaftsfachwirt nach 11 Monaten).
- Karenzzeit: Während der Maßnahme und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren ist das Darlehen zins- und tilgungsfrei. Der maximale Rahmen liegt bei sechs Jahren ab Maßnahmenende.
- Tilgungsbeginn: Erst nach Ablauf der Karenzzeit beginnt die monatliche Tilgung.
In der zwei Jahre langen Karenzzeit brauchst du nichts zurückzuzahlen. In dieser Zeit solltest du auch den Erlass-Antrag stellen. Idealerweise hast du die Prüfung längst bestanden und kannst das Zeugnis direkt einreichen.
Wie hoch ist die monatliche Tilgungsrate?
Die monatliche Mindestrate liegt bei 128 Euro. Bei niedrigem Einkommen kannst du eine reduzierte Rate beantragen oder die Tilgung sogar komplett aussetzen. Die KfW prüft das auf Antrag, üblicherweise alle ein bis zwei Jahre neu.
Die Tilgung läuft maximal zehn Jahre. Wenn du das Darlehen schneller zurückzahlen willst, kannst du jederzeit Sondertilgungen leisten. Es fallen keine Vorfälligkeitsentschädigungen an.
Stundung und Erlass bei niedrigem Einkommen
Wenn du nach der Karenzphase wenig oder gar nichts verdienst, kannst du Stundung beantragen. Bei der KfW musst du dazu deine Einkommensverhältnisse offenlegen. Liegt dein Einkommen unter den Freibeträgen, wird die Tilgung pausiert. Die Stundung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt und kann verlängert werden.
Aktuelle Freibeträge sind beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder direkt bei der KfW abrufbar. Sie werden regelmäßig angepasst. Wer dauerhaft unter den Freibeträgen liegt, kann die Tilgung über lange Zeiträume stunden lassen. Gestundete Raten können unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden. Die genauen Bedingungen prüfst du direkt bei der KfW oder dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Erlass bei Existenzgründung
Eine Sonderregel betrifft Existenzgründer. Wenn du nach deiner Aufstiegsfortbildung einen Betrieb gründest oder dich selbstständig machst und Mitarbeiter einstellst, kannst du einen zusätzlichen Erlass beantragen.
Die genauen Bedingungen ändern sich regelmäßig. Stand April 2026 gilt grob: Wer die Abschlussprüfung bestanden hat und innerhalb von drei Jahren nach Abschluss ein Unternehmen gründet oder übernimmt und dieses mindestens drei Jahre im Haupterwerb betreibt, kann einen Erlass von bis zu 100 Prozent des Restdarlehens auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten. Die frühere Bedingung, dass zusätzlich Mitarbeiter eingestellt werden mussten, ist seit 2020 weggefallen.
Diese Regelung ist besonders interessant für Wirtschaftsfachwirte, die nach dem Abschluss den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Aktuelle Werte solltest du direkt bei der KfW prüfen.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Auch wenn du die Prüfung nicht bestehst, behältst du den Zuschussanteil. Den musst du nie zurückzahlen. Was wegfällt, ist der 50-Prozent-Erlass auf das Darlehen.
Das bedeutet konkret: Wenn du den Wirtschaftsfachwirt nicht bestehst, behältst du circa 2.000 Euro Zuschuss, musst aber das gesamte Darlehen von circa 2.000 Euro über zehn Jahre zurückzahlen. Bei einer monatlichen Rate von 128 Euro wäre das nach circa 16 Monaten erledigt.
Wichtig: Du hast in der Regel drei Versuche, die Prüfung zu bestehen. Wenn du beim ersten Anlauf nicht bestehst, kannst du den Erlass also später noch erhalten, wenn du beim zweiten oder dritten Versuch erfolgreich bist. Lies dazu auch unseren Artikel zu WFW-Wiederholungsprüfungen.
Tabelle: Was zahlst du tatsächlich zurück?
Hier eine Beispielrechnung für den Wirtschaftsfachwirt-Kurs bei SkillSprinters (3.997 Euro Lehrgangsgebühren):
| Szenario | Zuschuss | Darlehen | Erlass bei Bestehen | Effektive Eigenleistung |
|---|---|---|---|---|
| Du bestehst die Prüfung | circa 2.000 Euro (geschenkt) | circa 2.000 Euro | circa 1.000 Euro | circa 1.000 Euro |
| Du bestehst die Prüfung nicht | circa 2.000 Euro (geschenkt) | circa 2.000 Euro | 0 Euro | circa 2.000 Euro |
| Du gründest ein Unternehmen im Haupterwerb (min. 3 Jahre) | circa 2.000 Euro (geschenkt) | circa 2.000 Euro | bis circa 2.000 Euro | bis 0 Euro |
Diese Werte sind gerundet und gelten nur für die Lehrgangsgebühren. Wenn du noch Lebensunterhaltsförderung beziehst (zum Beispiel bei Vollzeitmaßnahmen), erhöhen sich die Beträge entsprechend. Beim WFW-Kurs handelt es sich um eine Teilzeitmaßnahme abends, sodass nur Lehrgangsförderung relevant ist.
Wie beantrage ich den Erlass?
Sobald du dein Prüfungszeugnis hast, läuft der Prozess so ab:
- Erlassantrag bei der KfW herunterladen: Auf der KfW-Webseite oder direkt im Online-Portal verfügbar.
- Antrag ausfüllen: Persönliche Daten, Darlehensnummer, Datum der Prüfung.
- Prüfungszeugnis kopieren: Beglaubigte Kopie ist nicht zwingend, aber empfohlen.
- Antrag einreichen: Per Post oder über das KfW-Online-Banking.
- Bestätigung abwarten: Die KfW prüft den Antrag und schickt dir den neuen Tilgungsplan.
Die Bearbeitungszeit liegt bei circa 4 bis 8 Wochen. Wenn du den Erlass innerhalb der Karenzphase beantragst, gilt der reduzierte Betrag automatisch ab Tilgungsbeginn.
Häufige Fragen
Muss ich den Zuschuss zurückzahlen, wenn ich den Kurs abbreche?
Nein. Der Zuschussanteil ist endgültig. Auch wenn du nach drei Monaten merkst, dass der Wirtschaftsfachwirt nichts für dich ist, behältst du den bereits gezahlten Zuschuss. Allerdings musst du den Abbruch dem Amt melden, sonst droht eine Rückforderung wegen falscher Angaben.
Gilt der 50-Prozent-Erlass auch beim ersten Prüfungsversuch?
Ja. Der Erlass ist nicht an einen bestimmten Versuch gebunden. Egal ob du beim ersten, zweiten oder dritten Anlauf bestehst, du bekommst den Erlass.
Kann ich das Darlehen auch komplett ablehnen und nur den Zuschuss nehmen?
Ja. Wenn du den Darlehensanteil nicht haben willst, kannst du den Antrag entsprechend stellen. Du verzichtest dann auf 50 Prozent der möglichen Förderung, sparst dir aber jegliche Rückzahlungspflicht. Sinnvoll ist das nur, wenn du den vollen Eigenanteil aus eigener Tasche zahlen kannst und kein Risiko eingehen willst.
Was passiert, wenn ich nach der Maßnahme arbeitslos werde?
Dann beantragst du Stundung bei der KfW. Solange dein Einkommen unter den Freibeträgen liegt, musst du nichts zahlen. Die Stundung kannst du Jahr für Jahr verlängern, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Muss ich Zinsen zahlen?
Während der Maßnahme und in der Karenzphase ist das Darlehen zinsfrei. Erst mit Beginn der Tilgungsphase werden Zinsen fällig. Die Konditionen sind deutlich günstiger als bei einem normalen Bankkredit. Aktuelle Zinssätze findest du auf der KfW-Webseite.
Was, wenn ich nach 10 Jahren noch nicht alles getilgt habe?
10 Jahre sind die reguläre Maximaldauer der Tilgungsphase. Wer während dieser Zeit dauerhaft unter den Freibeträgen bleibt, kann Stundungen beantragen. Gestundete Raten können unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden. Die Details klärst du direkt mit der KfW.
Fazit
Die Aufstiegs-BAföG Rückzahlung ist deutlich entspannter, als es auf den ersten Blick wirkt. Bei voller Förderung und bestandener Prüfung zahlst du am Ende nur 25 Prozent dessen zurück, was du bekommen hast. Beim Wirtschaftsfachwirt sind das circa 1.000 Euro für eine Weiterbildung, die deinen Marktwert um Tausende Euro pro Jahr erhöht.
Wenn du wissen willst, ob sich der Aufwand für dich lohnt, nutze den WFW-Gehaltsrechner und vergleiche dein aktuelles Gehalt mit dem typischen Verdienst nach der Weiterbildung. Oder lass dich kostenlos zur passenden Förderung beraten, wenn du noch unsicher bist.
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