Beim Aufstiegs-BAföG kursieren seit dem Frühjahr Termine und Prozentsätze, die so nie beschlossen wurden. Der tatsächliche Stand ist nüchterner: Das Bundeskabinett hat am 15.07.2026 den Entwurf eines Fünften AFBG-Änderungsgesetzes beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben darüber noch nicht abgestimmt, das parlamentarische Verfahren läuft. In Kraft treten sollen die Änderungen nach derzeitiger Planung Mitte 2027.
Eine frühere Fassung dieses Artikels vom Mai 2026 stellte diesen Stand falsch dar. Sie meldete einen Beschluss von Bundestag und Bundesrat, ein Inkrafttreten zum Oktober 2026, einen höheren Zuschussanteil und darauf aufbauende Antrags-Strategien. Nichts davon war beschlossen. Wir haben den Artikel deshalb am 28.08.2026 vollständig korrigiert.
Für die Antragspraxis heißt das vor allem eines: Es gibt keinen Stichtag im Herbst 2026, auf den sich irgendetwas ausrichten müsste.
Rechne aus, was ein IHK-Aufstieg dir wirklich bringt
Gehaltssprung, Meisterprämie und Aufstiegs-BAföG: im WFW-Rechner siehst du in zwei Minuten deine persönliche Rendite. Kostenlos und unverbindlich.
Zum WFW-RechnerDer Rechner ist kostenlos und unverbindlich. Die Förderhöhe hängt von deiner Situation ab.
Wo das Gesetzgebungsverfahren steht
Das Fünfte AFBG-Änderungsgesetz ist am 15.07.2026 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Die Bundesregierung und das Bundesbildungsministerium haben die Eckpunkte dazu veröffentlicht. Ein Kabinettsbeschluss ist aber erst der Anfang des Verfahrens. Der Entwurf geht jetzt in den Bundestag, danach befasst sich der Bundesrat damit. Erst wenn beide zugestimmt haben, steht der endgültige Gesetzestext.
Bis dahin kann sich inhaltlich noch etwas ändern. Verbände haben bereits Nachbesserungen gefordert.
Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten nennt die Planung Mitte 2027, zum Beginn des Ausbildungsjahres. Ein garantiertes Datum ist das nicht.
Was der Entwurf vorsieht
Drei Punkte aus dem Kabinettsentwurf sind für Fachwirt-Interessenten relevant. Der Förderhöchstbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren soll von 15.000 auf 18.000 EUR steigen. Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende soll von 150 auf 160 EUR je Monat und Kind angehoben werden. Und der Darlehenserlass bei bestandener Prüfung soll laut Entwurf von 50 auf 60 Prozent wachsen.
Der Zuschussanteil auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bleibt dagegen bei 50 Prozent. Die in manchen Artikeln kolportierten 60 Prozent Zuschuss stehen nicht im Entwurf; die 60 Prozent beziehen sich auf den Darlehenserlass nach bestandener Prüfung.
Alle drei Punkte stehen unter dem Vorbehalt des parlamentarischen Verfahrens.
Was bis zum Inkrafttreten gilt
Bis die Novelle in Kraft tritt, gilt das bisherige Recht vollständig weiter. Für einen berufsbegleitenden Fachwirt-Lehrgang sieht das so aus:
| Aspekt | Geltendes Recht (heute) | Entwurf (geplant ab Mitte 2027) |
|---|---|---|
| Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | 50 Prozent | 50 Prozent, unverändert |
| Zinsloses KfW-Darlehen | 50 Prozent | 50 Prozent, unverändert |
| Darlehenserlass bei bestandener Prüfung | 50 Prozent | 60 Prozent (laut Entwurf) |
| Förderhöchstbetrag Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | 15.000 EUR | 18.000 EUR |
| Kinderbetreuungszuschlag Alleinerziehende | 150 EUR je Monat und Kind | 160 EUR je Monat und Kind |
Am Beispiel des Wirtschaftsfachwirts (IHK), wie er bei uns läuft (12 Monate, komplett online, 3.997 EUR): Der Zuschuss beträgt 1.998,50 EUR, die zweite Hälfte von 1.998,50 EUR läuft als zinsloses KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden davon 999,25 EUR erlassen. Es bleibt ein effektiver Eigenanteil von rund 1.000 EUR. In Bayern kommt nach bestandener Prüfung die Meisterprämie von 3.000 EUR obendrauf, in Hessen sind es 3.500 EUR.
Warum Warten sich nicht rechnet
Käme der Entwurf unverändert durch das Parlament, würde beim selben Kurs der Erlass auf 1.199,10 EUR steigen und der effektive Eigenanteil auf rund 800 EUR sinken. Die Differenz zum heutigen Recht liegt bei rund 200 EUR.
Diesen rund 200 EUR steht viel verlorene Zeit gegenüber. Wer auf die Novelle wartet, kann frühestens Mitte 2027 starten und verschiebt Abschluss und Gehaltssprung um rund ein Jahr, je nach Starttermin auch deutlich mehr. Schon ein bescheidener Aufstieg um 200 EUR brutto im Monat holt die Differenz im ersten Monat nach der Gehaltserhöhung wieder herein.
Dazu kommt die Unsicherheit. Ob der Erlass wirklich bei 60 Prozent landet, entscheidet das Parlament. Und ob laufende Förderungen später in irgendeiner Form von der Novelle profitieren, regelt erst das verabschiedete Gesetz. Kalkulieren lässt sich heute nur mit dem geltenden Recht.
Wir sehen bei unseren Teilnehmern regelmäßig, dass die Bearbeitung eines AFBG-Antrags beim Landesamt 90 bis 150 Tage dauert. Wer den Kursstart im Herbst anpeilt, bereitet den Antrag deshalb am besten jetzt vor und wartet nicht auf Nachrichten aus Berlin.
Der nächste Wirtschaftsfachwirt-Kurs bei SkillSprinters startet am 20.10.2026, der folgende am 07.01.2027. Beide laufen 12 Monate, dienstags und donnerstags abends, komplett online.
Was sich nicht ändert
Die Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung bleiben unberührt. Beim Wirtschaftsfachwirt verlangt § 2 WFachwPrV eine kaufmännische Ausbildung oder drei Jahre einschlägige Berufspraxis im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich. Über die Zulassung entscheidet in jedem Fall die IHK, nicht der Bildungsträger.
Förderfähig bleiben Lehrgänge, die auf eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung vorbereiten, etwa die IHK-Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt.
Auch die Meisterprämien bleiben Ländersache und kommen zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG. Bayern zahlt 3.000 EUR, Hessen 3.500 EUR, Thüringen 2.000 EUR. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es für kaufmännische Abschlüsse keine Prämie.
Quellen
- Bundesregierung: Mehr Geld für berufliche Fortbildungen (Kabinettsbeschluss zum Fünften AFBG-Änderungsgesetz)
- Bundesbildungsministerium: Das Aufstiegs-BAföG wird attraktiver
- Gesetze im Internet: AFBG in der geltenden Fassung
Einen breiteren Blick auf die geplante Novelle und ihre Bedeutung für Fachwirte gibt unser Überblicksartikel zur Aufstiegs-BAföG-Reform 2026/27.
Häufige Fragen
Ist die Aufstiegs-BAföG-Reform schon beschlossen?
Nein. Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Fünften AFBG-Änderungsgesetzes am 15.07.2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat haben aber noch nicht entschieden. Im parlamentarischen Verfahren kann sich der Inhalt noch ändern. In Kraft treten sollen die Änderungen nach derzeitiger Planung Mitte 2027.
Soll ich mit dem Aufstiegs-BAföG-Antrag auf das neue Recht warten?
Nein. Bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige Recht, und die geplanten Verbesserungen machen bei einem Kurs wie dem Wirtschaftsfachwirt laut Entwurf nur rund 200 EUR beim Eigenanteil aus. Wer wartet, verschiebt Abschluss und Gehaltssprung um mindestens ein Jahr. Wer jetzt startet, wird nach geltendem Recht gefördert.
Wie wird der Wirtschaftsfachwirt heute über das Aufstiegs-BAföG gefördert?
Auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es 50 Prozent Zuschuss, die andere Hälfte läuft als zinsloses KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent des Darlehens erlassen. Bei 3.997 EUR Kursgebühr bleibt ein effektiver Eigenanteil von rund 1.000 EUR, in einigen Bundesländern kommt zusätzlich eine Meisterprämie dazu.
Welche Verbesserungen sieht der Gesetzentwurf vor?
Der Förderhöchstbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren soll von 15.000 auf 18.000 EUR steigen, der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 150 auf 160 EUR je Monat und Kind. Außerdem sieht der Entwurf vor, den Darlehenserlass bei bestandener Prüfung von 50 auf 60 Prozent anzuheben. Alle Punkte stehen unter dem Vorbehalt des parlamentarischen Verfahrens.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist promovierter Wirtschaftspädagoge, Erwachsenenbildner und Geschäftsführer von SkillSprinters by Dr. Aichinger. Er bildet seit über 15 Jahren Berufstätige, Fachkräfte und Quereinsteiger weiter, hat über 70 Fachbücher zu Prüfungsvorbereitung und Karrierethemen veröffentlicht und betreibt mit SkillSprinters einen der digital am stärksten wachsenden Bildungsträger im DACH-Raum.
Wo stehst du? Wenn du überlegst, ob eine Aufstiegsfortbildung oder Umschulung der richtige Schritt ist, rechne in zwei Minuten mit unserem WFW-Rechner durch, was du zurückholst. Oder schau dir den Digitalisierungsmanager an, wenn KI dich mehr reizt. Beides kostenlos.
Zuletzt geprüft und korrigiert am 28. August 2026.
Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?
Lass dich kostenlos beraten. Wir finden die passende Weiterbildung und Förderung für dich.