Die Aufstiegs-BAföG-Reform ist noch nicht beschlossen. Das Bundeskabinett hat am 15.07.2026 den Entwurf eines Fünften AFBG-Änderungsgesetzes auf den Weg gebracht, Bundestag und Bundesrat haben darüber noch nicht abgestimmt. In Kraft treten sollen die neuen Konditionen nach derzeitiger Planung Mitte 2027. Bis dahin gilt für jeden Antrag das bisherige Recht.

Eine frühere Fassung dieses Artikels vom Mai 2026 stellte das anders dar: als beschlossene Reform mit Inkrafttreten im Herbst 2026, einem höheren Zuschussanteil und darauf aufbauenden Antragstipps. Diese Angaben waren falsch, einen solchen Beschluss gab es nie. Wir haben den Artikel am 28.08.2026 vollständig korrigiert.

Wo die Reform wirklich steht

Den Kabinettsbeschluss vom 15.07.2026 haben die Bundesregierung und das Bundesbildungsministerium mit Eckpunkten veröffentlicht. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren erst: Der Bundestag berät den Entwurf, anschließend befasst sich der Bundesrat damit. Auf diesem Weg können sich Beträge und Details noch ändern, Verbände fordern bereits Nachbesserungen.

Als Ziel für das Inkrafttreten nennt die Planung Mitte 2027, zum Beginn des Ausbildungsjahres. Einen Stichtag im Jahr 2026 gibt es nicht, und kein Antrag muss sich nach einem solchen Termin richten.

Was der Entwurf für Fachwirte vorsieht

Der Kabinettsentwurf enthält drei Verbesserungen, die für Aufstiegsfortbildungen vom Wirtschaftsfachwirt bis zum Industriemeister gelten sollen. Der Förderhöchstbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren soll von 15.000 auf 18.000 EUR steigen; bei Fachwirt-Lehrgängen, die deutlich unter 15.000 EUR kosten, ändert dieser Punkt praktisch nichts. Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende soll von 150 auf 160 EUR je Monat und Kind angehoben werden. Spürbar für Fachwirte ist vor allem der dritte Punkt: Der Darlehenserlass bei bestandener Prüfung soll laut Entwurf von 50 auf 60 Prozent steigen.

Der Zuschussanteil an den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bleibt bei 50 Prozent. Die an manchen Stellen kolportierten 60 Prozent Zuschuss stehen so nicht im Entwurf, die 60 Prozent betreffen den Darlehenserlass.

Was das in Euro bedeutet

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Gerechnet am Wirtschaftsfachwirt (IHK), wie er bei uns läuft: 12 Monate berufsbegleitend, komplett online, 3.997 EUR. Nach geltendem Recht übernimmt das Aufstiegs-BAföG 1.998,50 EUR als Zuschuss, die zweite Hälfte von 1.998,50 EUR läuft als zinsloses KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden 999,25 EUR des Darlehens erlassen, es bleibt ein effektiver Eigenanteil von rund 1.000 EUR.

Käme der Entwurf unverändert durch, stiege der Erlass auf 1.199,10 EUR und der Eigenanteil sänke auf rund 800 EUR. Für die Kursgebühren eines Fachwirts ist die Novelle damit rund 200 EUR wert.

Warum Warten der teurere Weg ist

Rund 200 EUR mögliche Ersparnis stehen gegen mindestens ein Jahr Wartezeit. Wer auf die Novelle wartet, kann frühestens Mitte 2027 starten, schließt entsprechend später ab und schiebt die Gehaltsstufe, für die er die Fortbildung überhaupt macht, um dieselbe Zeit nach hinten. Ein Aufstieg um 200 EUR brutto im Monat gleicht die Differenz schon im ersten Monat aus. Dazu ist offen, ob die 60 Prozent Erlass das Verfahren unverändert überstehen und wie Übergangsfälle geregelt werden. Kalkulierbar ist heute nur das geltende Recht.

Wir sehen bei unseren Teilnehmern regelmäßig, dass die Bearbeitung beim Landesamt für Ausbildungsförderung 90 bis 150 Tage dauert. Wer starten will, bereitet den Antrag deshalb jetzt vor.

Der nächste Wirtschaftsfachwirt-Kurs bei SkillSprinters beginnt am 20.10.2026, der folgende am 07.01.2027, jeweils 12 Monate, dienstags und donnerstags abends, komplett online.

Was sich nicht ändert

An den Zulassungsvoraussetzungen der IHK-Prüfung rührt die Novelle nicht. Beim Wirtschaftsfachwirt verlangt § 2 WFachwPrV eine kaufmännische Ausbildung oder drei Jahre einschlägige Berufspraxis im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich; über die Zulassung entscheidet die IHK. Förderfähig bleiben Lehrgänge, die auf eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Auch der Antragsweg bleibt gleich: zuständig ist das Landesamt für Ausbildungsförderung des jeweiligen Bundeslandes. Wer wissen will, ob er die Bedingungen erfüllt, findet die Details in unserem Artikel zu den Voraussetzungen für Aufstiegs-BAföG.

Welche Förderungen sich kombinieren lassen

Unabhängig vom Ausgang der Novelle lassen sich drei Bausteine mit dem Aufstiegs-BAföG stapeln.

Meisterprämien der Länder kommen nach bestandener Prüfung zusätzlich. Bayern zahlt 3.000 EUR, Hessen 3.500 EUR, Thüringen 2.000 EUR, weitere Länder zwischen 1.000 und 2.000 EUR. Details zur Hessischen Aufstiegsprämie haben wir gesondert aufgeschrieben. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es für kaufmännische Abschlüsse keine Prämie.

Selbst getragene Lehrgangskosten sind als Werbungskosten absetzbar, sofern die Weiterbildung beruflich veranlasst ist. Und übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Gebühren, wird Aufstiegs-BAföG für den selbst getragenen Anteil gewährt; beides zusammen drückt den realen Eigenanteil oft unter die 1.000 EUR aus der Beispielrechnung.

Für Quereinsteiger, die einen kompletten Neustart suchen, läuft die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III, eine andere Förderschiene als das Aufstiegs-BAföG. Einen Eindruck gibt der kostenlose KI-Schnupperkurs.

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Quellen

Den aktuellen Stand des Verfahrens halten wir im Status-Artikel zur AFBG-Novelle fest.

Häufige Fragen

Wann treten die neuen Aufstiegs-BAföG-Konditionen in Kraft?

Nach derzeitiger Planung Mitte 2027, zum Beginn des Ausbildungsjahres. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 15.07.2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis zum Inkrafttreten wird jeder Antrag nach dem bisherigen Recht beschieden.

Stimmt es, dass der Zuschuss auf 60 Prozent steigt?

Nein. Der Zuschuss auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bleibt auch im Entwurf bei 50 Prozent. Die 60 Prozent beziehen sich auf den Darlehenserlass bei bestandener Prüfung, der laut Entwurf von 50 auf 60 Prozent angehoben werden soll.

Profitieren laufende Förderungen später von der Novelle?

Das ist offen. Wie Übergangsfälle behandelt werden, regelt erst das verabschiedete Gesetz. Wer heute startet, kalkuliert deshalb mit dem geltenden Recht: 50 Prozent Zuschuss, zinsloses Darlehen und 50 Prozent Erlass bei bestandener Prüfung, beim Wirtschaftsfachwirt also rund 1.000 EUR effektiver Eigenanteil.

Wo stelle ich den Antrag?

Beim Landesamt für Ausbildungsförderung deines Bundeslandes. Einige Länder bieten Online-Anträge, andere arbeiten mit Papierformularen. Wer die Förderkombination vorher durchsprechen will, bucht unter skill-sprinters.de/termin einen kurzen Telefontermin, wir rufen dich zum gebuchten Termin an.

Zuletzt geprüft und korrigiert am 28. August 2026.

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