Zum Antrag auf Aufstiegs-BAföG gehören mehrere Vordrucke, und zwei davon kommen von anderen Stellen. Wer nicht weiß, wer sie ausfüllt, wartet unnötig. Diese Seite geht Formblatt Z und Formblatt B Zeile für Zeile durch, am Beispiel des Wirtschaftsfachwirts. Wie die Förderung insgesamt funktioniert und was von der Kursgebühr übrig bleibt, steht auf der Seite Aufstiegs-BAföG für den Wirtschaftsfachwirt.
Beide Vordrucke gibt es kostenlos als PDF auf aufstiegs-bafoeg.de.
Was Formblatt Z bestätigt
Der amtliche Titel lautet „Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen“. Hintergrund ist § 9 Abs. 1 AFBG: Du musst vor Beginn der Maßnahme über die berufliche Vorqualifikation verfügen, die die Fortbildungsordnung für die Zulassung zur Prüfung verlangt; Ausnahmen regeln die Absätze 2 und 3. Bestätigt wird das von der Stelle, die für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zuständig ist, beim Wirtschaftsfachwirt also von der IHK. Auf dem Vordruck heißt dieser Teil ausdrücklich „Bescheinigung nach § 9 AFBG“.
Die IHK kreuzt an, welcher Fall vorliegt. Im Normalfall sind die Voraussetzungen schon vor Beginn der Maßnahme erfüllt. Möglich ist auch eine Zulassung über einen Ausnahmetatbestand, beim Wirtschaftsfachwirt etwa nach § 2 Abs. 4 WFachwPrV. Fehlt nur noch Berufspraxis, die du bis zum letzten Unterrichtstag erwerben kannst, bestätigt die IHK auch das, sofern die konkrete Möglichkeit nachgewiesen ist, etwa durch einen Arbeitsvertrag (§ 9 Abs. 3 AFBG). Für einen noch fehlenden Abschluss gibt es eine Sonderregel, wenn er in einem anerkannten strukturierten Programm bis zum letzten Unterrichtstag erworben wird (§ 9 Abs. 2 AFBG). Ebenso kann die IHK ankreuzen, dass die Voraussetzungen vor Beginn nicht erfüllt sind.
Für den Wirtschaftsfachwirt prüft die IHK dabei dieselben Voraussetzungen wie später bei der Prüfungsanmeldung, also § 2 WFachwPrV mit dem Knackpunkt der einschlägigen Berufspraxis im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich. Welche Wege es dort gibt, steht auf der Seite zur Wirtschaftsfachwirt-Prüfung mit WBQ und HSQ.
Wer Formblatt Z ausfüllt
Der Vordruck ist zweigeteilt, und die Grenze steht in Großbuchstaben darauf: oben der Teil für dich, darunter der Teil für die Prüfungsstelle, die für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zuständig ist.
| Zeile | Inhalt | Wer füllt aus |
|---|---|---|
| 1 bis 3 | Name, Geburtsdatum, Anschrift am ständigen Wohnsitz | du |
| 4 | Behörde, bei der du das Aufstiegs-BAföG beantragst | du |
| 5 und 6 | angestrebter Abschluss und Fortbildungsträger | du |
| 7 | erster und letzter Unterrichtstag, dazu ein Nachweis wie die Anmeldung | du |
| 8 bis 16 | Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen mit Paragraf der Fortbildungsordnung | IHK |
| 17 und 18 | Telefonnummer für Rückfragen, Stempel und Unterschrift | IHK |
Den ersten Teil nehmen wir dir beim Wirtschaftsfachwirt ab. Nach der Anmeldung bekommst du Formblatt Z per Mail, die Zeilen 1 bis 7 sind dann schon ausgefüllt. Du schickst es mit einer kurzen Mail an deine IHK, sie bestätigt ab Zeile 8 und schickt es dir zurück. Manche IHKs möchten dafür schon die Anmeldung zur Prüfung oder einen Lebenslauf sehen, andere nicht.
Es geht auch in umgekehrter Reihenfolge. Eine Teilnehmerin hatte sich das Formblatt Z vor ihrer Anmeldung selbst besorgt, die Zeilen 1 bis 7 ausgefüllt und es von ihrer IHK bestätigen lassen. Die Kammer hatte in Zeile 11 angekreuzt, dass die Voraussetzungen schon vor Beginn erfüllt sind, und ihren Teil elektronisch gezeichnet. Ein zweites Formblatt Z von uns brauchte sie danach nicht mehr.
Formblatt B als Bescheinigung des Lehrgangsträgers
Formblatt B heißt amtlich „Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte“, auf demselben Blatt stehen die Varianten für Fernunterrichtslehrgänge und mediengestützte Lehrgänge. Mit ihm bestätigt der Träger dem Amt, dass du dich verbindlich angemeldet hast, worauf der Lehrgang vorbereitet und was er kostet. Von dir stammen nur die Zeilen 1 bis 4: Name, Anschrift und die Behörde, bei der du den Antrag stellst. Ab Zeile 5 füllt die Fortbildungsstätte aus.
Zuerst trägt der Träger den Lehrgang, den angestrebten Abschluss und dessen konkrete Rechtsgrundlage ein (Zeilen 9 bis 11). Die allgemeine Angabe „BBiG“ reicht laut Vordruck nicht, beim Wirtschaftsfachwirt gehört die WFachwPrV hinein. Es folgen Beginn und Ende der Maßnahme mit erstem und planmäßig letztem Unterrichtstag (Zeilen 14 bis 16) sowie die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten und der Anteil im virtuellen Klassenzimmer (Zeilen 24 bis 31). Auf der letzten Seite stehen Rechnungsempfänger, Höhe und Fälligkeit der Lehrgangsgebühren, in Teilbeträgen oder in einer Summe (Zeilen 57 bis 67), dazu das Qualitätssicherungssystem des Trägers wie die AZAV-Zulassung mit Gültigkeitszeitraum (Zeilen 72 und 73). Mit Ort, Datum, Stempel und Unterschrift in Zeile 74 schließt die Fortbildungsstätte ab.
Förderfähige Unterrichtsstunden sind nach § 2 Abs. 4 AFBG physische und virtuelle Präsenzlehrveranstaltungen, in denen qualifizierte Lehrkräfte den Stoff planmäßig vermitteln. Für Teilzeitlehrgänge wie den Wirtschaftsfachwirt am Abend gilt außerdem eine Mindestdichte von durchschnittlich 18 Unterrichtsstunden je Monat (§ 2 Abs. 3 AFBG).
Als Beleg verlangt der Vordruck den Nachweis der Lehrgangsgebühren. Bei uns liegt deshalb die Rechnung in derselben Mappe direkt hinter Formblatt B.
Rechne aus, was ein IHK-Aufstieg dir wirklich bringt
Gehaltssprung, Meisterprämie und Aufstiegs-BAföG: im WFW-Rechner siehst du in zwei Minuten deine persönliche Rendite. Kostenlos und unverbindlich.
Zum WFW-RechnerDer Rechner ist kostenlos und unverbindlich. Die Förderhöhe hängt von deiner Situation ab.
Warum die Fälligkeit auf Formblatt B zählt
Die Zeilen zur Fälligkeit steuern die Auszahlung. Den Zuschuss zum Maßnahmebeitrag kann das Amt bis 5.000 Euro in einem Betrag zahlen, einen höheren Betrag kann es unter Berücksichtigung der Fälligkeit der Lehrgangsgebühren bewilligen (§ 24 Abs. 1 AFBG). Für das KfW-Darlehen liegt die Grenze für eine Zahlung in einem Betrag in der Regel bei 4.000 Euro (§ 13 Abs. 4 AFBG).
Auf unserem Formblatt B für den Wirtschaftsfachwirt steht die Fälligkeit in einer Summe, mit dem Datum der Rechnung, die in der Mappe dahinter liegt. So nennen Formblatt und Rechnung dieselbe Fälligkeit. Bei 3.997 Euro Kursgebühr entfallen auf Zuschuss und Darlehensanteil je 1.998,50 Euro, beide liegen also unter den genannten Grenzen.
Ausgezahlt wird immer an dich, nie an uns. Unsere Rechnung zahlst du, wenn die Förderung bei dir eingegangen ist.
Wann du die beiden Blätter brauchst
Beide gehören zum Erstantrag, zusammen mit Formblatt A. Stellen kannst du den Antrag bis zum Ende der Maßnahme (§ 19 Abs. 1 AFBG), die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß 2 bis 4 Monate. Kann das Amt über einen vollständigen Erstantrag nicht innerhalb von sechs Kalenderwochen entscheiden oder nicht innerhalb von zehn Kalenderwochen zahlen, leistet es den Zuschuss zum Maßnahmebeitrag unter Vorbehalt vorab, soweit du nachweist, dass die Lehrgangskosten fällig sind (§ 24 Abs. 4 AFBG). Auch dieser Vorschuss setzt also einen vollständigen Antrag voraus.
Formblatt B kann ein zweites Mal nötig werden. Ändert sich an der Maßnahme etwas Förderrelevantes, muss der Träger das dem Amt unverzüglich mitteilen (§ 21 Abs. 1 AFBG). Bei uns kam das zum Beispiel vor, als sich Enddatum und Stundenzahl eines Lehrgangs geändert hatten; dafür haben wir ein berichtigtes Formblatt B ausgestellt.
Später im Kurs kommt ein drittes Blatt dazu, Formblatt F. Es ist der Teilnahmenachweis, den du sechs Monate nach Beginn, zum Ende und bei einem Abbruch vorlegst; ausgestellt wird er vom Bildungsträger. Regelmäßig teilgenommen hat nach § 9a AFBG, wer bei mindestens 70 Prozent der Präsenzstunden dabei war.
Papier ist dabei kein Muss mehr. Mit AFBG Digital kannst du den Antrag in allen 16 Bundesländern online stellen und die Nachweise dort hochladen, der Zugang läuft über die BundID. Wer lieber Papier einreicht, findet alle Formblätter weiter als PDF auf aufstiegs-bafoeg.de.
So läuft es beim Wirtschaftsfachwirt bei uns
- Nach deiner Anmeldung bekommst du Formblatt Z per Mail, mit ausgefüllten Zeilen 1 bis 7. Du schickst es an deine IHK.
- Per Post kommt die Antragsmappe: eine Anleitung, Formblatt A zum Ergänzen und Unterschreiben, Formblatt B von uns ausgefüllt und unterschrieben, die Rechnung, unser AZAV-Trägerzertifikat und ein Adressetikett für den Brief an dein Amt.
- Sobald die IHK Formblatt Z bestätigt zurückschickt, legst du es dazu und schickst alles an dein Amt für Ausbildungsförderung.
- Das Amt zahlt an dich. Unsere Rechnung begleichst du, wenn die Förderung bei dir eingegangen ist.
Nach unserer Erfahrung ist Formblatt Z das Blatt, das am ehesten auf sich warten lässt, weil es als einziges über eine dritte Stelle läuft. Deshalb geht es bei uns zuerst raus, per Mail und noch bevor die Mappe mit der Post kommt. Wer ohne kaufmännische Ausbildung kommt, sollte die Frage nach der einschlägigen Berufspraxis außerdem vor der Anmeldung mit seiner IHK klären. Dann bringt die Bestätigung auf Formblatt Z keine Überraschung, und der Antrag geht in einem Stück raus.
Fehler, die den Antrag aufhalten
Vor dem Absenden lohnt ein Blick auf diese Stellen:
- Formblatt Z geht ans Amt, bevor die IHK es bestätigt hat. Ohne die Zeilen 8 bis 18 fehlt dem Amt die Bescheinigung nach § 9 AFBG.
- Die Daten passen nicht zusammen. Der Zeitraum in Zeile 7 von Formblatt Z, die Termine in den Zeilen 14 bis 16 von Formblatt B und die Anmeldung sollten dieselben Tage nennen.
- In Zeile 4 steht die falsche Behörde. Zuständig ist das Amt in dem Bezirk, in dem du bei Antragstellung deinen ständigen Wohnsitz hast (§ 19a AFBG), und welche Stelle das ist, legt jedes Land fest: in Bayern die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, in Nordrhein-Westfalen zentral die Bezirksregierung Köln, in Hessen die Studierendenwerke.
- Es fehlt noch Berufspraxis, aber kein Nachweis, dass du sie bis zum letzten Unterrichtstag erwerben kannst. Der Vordruck nennt als Beispiel den Arbeitsvertrag.
- Bei Formblatt B fehlt die Rechnung als Nachweis der Lehrgangsgebühren, oder als Rechtsgrundlage steht nur „BBiG“.
Wenn du beim Wirtschaftsfachwirt unsicher bist, ob deine Berufspraxis für die Bestätigung auf Formblatt Z reicht, ruf uns an: 0160 1215470, Montag bis Freitag von 8:30 bis 15:00 Uhr. Die Entscheidung trifft deine IHK, die Vorbereitung darauf gehen wir gern mit dir durch. Alles zum Kurs selbst steht auf der Seite zum Wirtschaftsfachwirt (IHK).
Häufige Fragen
Wer füllt Formblatt Z beim Aufstiegs-BAföG aus?
Zwei Stellen. Die Zeilen 1 bis 7 mit deinen Daten, der Behörde, dem Abschluss, dem Träger und dem Kurszeitraum füllst du aus. Ab Zeile 8 bestätigt die für die Prüfung zuständige Stelle, beim Wirtschaftsfachwirt die IHK, ob du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst. Bei uns kommt das Blatt mit ausgefüllten Zeilen 1 bis 7, du schickst es nur noch an deine IHK.
Wo bekomme ich Formblatt B?
Vom Lehrgangsträger, denn ab Zeile 5 füllt die Fortbildungsstätte das Blatt aus und bestätigt es mit Stempel und Unterschrift. Den leeren Vordruck gibt es auf aufstiegs-bafoeg.de. Beim Wirtschaftsfachwirt schicken wir dir Formblatt B nach der Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben mit der Antragsmappe per Post.
Kann ich Unterlagen beim Aufstiegs-BAföG nachreichen?
Den Antrag selbst kannst du bis zum Ende der Maßnahme stellen (§ 19 Abs. 1 AFBG). Fehlt ein Blatt, fordert das Amt es in der Regel mit einer Frist nach; läuft sie ungenutzt ab, kann es die Förderung wegen fehlender Mitwirkung versagen (§ 27a AFBG in Verbindung mit § 66 Abs. 3 SGB I). Die Vorabzahlung nach § 24 Abs. 4 AFBG setzt außerdem einen vollständigen Antrag voraus, wer nur noch auf Formblatt Z wartet, schickt deshalb am besten alles zusammen.
Muss ich mich schon zur IHK-Prüfung anmelden, bevor die IHK Formblatt Z bestätigt?
Das handhaben die IHKs unterschiedlich. Manche verlangen dafür die Prüfungsanmeldung oder einen Lebenslauf, andere bestätigen ohne. Die Prüfungsgebühr wird über das Aufstiegs-BAföG mitgefördert, sie gehört zum Maßnahmebeitrag (§ 12 Abs. 1 AFBG).
Brauche ich Formblatt Z, wenn mir noch Berufspraxis fehlt?
Ja. Die IHK kann auf Formblatt Z bestätigen, dass die fehlende Berufspraxis noch bis zum letzten Unterrichtstag erworben werden kann, wenn du die konkrete Möglichkeit nachweist, etwa mit einem Arbeitsvertrag (§ 9 Abs. 3 AFBG). Über die Zulassung zur Prüfung selbst entscheidet am Ende trotzdem die IHK.
Quellen
- aufstiegs-bafoeg.de, Antragsformulare: Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen), Formblatt B (Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte), beide Stand 2023, und Formblatt F (Teilnahmenachweis), abgerufen am 16.10.2026
- aufstiegs-bafoeg.de, Antrag stellen: AFBG Digital mit BundID, abgerufen am 16.10.2026
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), §§ 2, 9, 9a, 12, 13, 19, 19a, 21, 24 und 27a, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 16.10.2026
- Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I), § 66 Abs. 3, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 16.10.2026
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (WFachwPrV), § 2, abgerufen am 16.10.2026
Zuletzt geprüft am 16.10.2026.