ALG1, ALG2 und Bürgergeld werden oft verwechselt, sind aber drei unterschiedliche Leistungen mit jeweils eigenen Voraussetzungen, Höhen und Zuständigkeiten. Dieser Artikel erklärt den Unterschied, zeigt dir die aktuellen Zahlen für 2026 und hilft dir herauszufinden, welche Leistung in deiner Situation zusteht.

Das Wichtigste in Kürze

ALG1, ALG2 und Bürgergeld im Überblick

Der einfachste Weg, das System zu verstehen, geht über eine Tabelle.

Merkmal ALG1 Bürgergeld (ehemals ALG2)
Zuständigkeit Agentur für Arbeit Jobcenter
Rechtsgrundlage SGB III SGB II
Voraussetzung Mindestens 12 Monate Beiträge in 30 Monaten Erwerbsfähigkeit + Hilfebedürftigkeit
Höhe (Grundlage) 60 Prozent vom letzten Netto, 67 Prozent mit Kind Regelbedarf + KdU (Kosten der Unterkunft)
Bezugsdauer 6 bis 24 Monate (abhängig von Alter und Beitragszeit) Unbegrenzt, solange Voraussetzungen erfüllt
Vermögensprüfung Nein Ja (mit Karenzzeit 1 Jahr)

Der Begriff ALG2 existiert offiziell nicht mehr, wird aber noch häufig verwendet. Korrekt heißt die Leistung seit 2023 Bürgergeld.

ALG1: Das Arbeitslosengeld für Versicherte

ALG1 ist das klassische Arbeitslosengeld, das du bekommst, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Diese Voraussetzung nennt sich Anwartschaftszeit. Wer zum Beispiel zwei Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat und dann gekündigt wird, hat Anspruch auf ALG1.

Höhe des ALG1:

Die Berechnung läuft in drei Schritten:

  1. Bruttoentgelt der letzten 12 Monate nehmen
  2. Durchschnittliches Tagesentgelt berechnen
  3. Davon 60 Prozent (kinderlos) oder 67 Prozent (mit Kind) als Tagessatz

Das Ergebnis wird nicht einfach mit 30 multipliziert, sondern an den Lebensverhältnissen orientiert. Die Agentur für Arbeit rechnet mit pauschalen Steuerklassen und Sozialabgaben, was bei manchen leicht vom echten Netto abweicht.

Bezugsdauer des ALG1:

Alter Mindest-Beitragszeit Maximale Bezugsdauer
Unter 50 12 Monate 6 Monate
Unter 50 24 Monate 12 Monate
50 bis 54 30 Monate 15 Monate
55 bis 57 36 Monate 18 Monate
Ab 58 48 Monate 24 Monate

Wer kurz vor dem Renteneintritt steht und einen Job verliert, hat also einen längeren Anspruch. Ein 60-Jähriger mit 30 Jahren Beitragszeit kann bis zu 24 Monate ALG1 beziehen, während ein 35-Jähriger mit 3 Jahren Beitragszeit nur 12 Monate erhält.

Bürgergeld: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld (bis 2022 ALG2 oder Hartz IV) ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Du bekommst Bürgergeld, wenn:

Zusammensetzung des Bürgergelds:

Die Leistung besteht aus mehreren Komponenten:

Die Regelbedarfe werden jährlich angepasst. Für 2026 musst du die aktuellen Werte beim Jobcenter oder auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit nachschauen, da diese regelmäßig angepasst werden.

Wichtig zur Karenzzeit:

Seit der Bürgergeld-Reform 2023 gilt eine Karenzzeit von einem Jahr. In dieser Zeit prüft das Jobcenter nicht dein Vermögen (nur erhebliches Vermögen wird berücksichtigt) und akzeptiert deine aktuellen Wohnkosten, auch wenn sie höher als der Angemessenheitswert liegen. Nach der Karenzzeit wird strenger geprüft.

Wann bekommst du welches?

Der Entscheidungsbaum ist relativ einfach:

  1. Hast du mindestens 12 Monate in den letzten 30 Monaten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt? Wenn ja, weiter zu Schritt 2. Wenn nein, gehst du direkt zu Bürgergeld.
  2. Bist du bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet? Wenn ja, weiter zu Schritt 3.
  3. Hast du eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder einen wichtigen Grund für Eigenkündigung? Wenn ja, bekommst du ALG1 ohne Sperrzeit. Wenn nein, droht eine Sperrzeit (siehe Sperrzeit vermeiden).
  4. Reicht das ALG1 nicht zum Leben? Dann kannst du zusätzlich aufstockend Bürgergeld beantragen.

Viele Menschen bekommen in Wahrheit beides nacheinander: erst ALG1 für einige Monate, dann Bürgergeld als Anschlussleistung, wenn ALG1 ausläuft und sie noch keinen neuen Job gefunden haben.

Hinzuverdienst: Was darfst du nebenbei arbeiten?

Beide Leistungen erlauben einen Nebenverdienst, aber die Regeln unterscheiden sich.

ALG1 und Nebenverdienst:

Du darfst weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, also maximal 14 Stunden, ohne deinen ALG1-Anspruch zu verlieren. Der Freibetrag liegt bei 165 Euro pro Monat. Alles, was darüber liegt, wird vom ALG1 abgezogen. Wichtig: Die 15-Stunden-Grenze ist strikt geregelt in §138 Abs. 3 SGB III. Wer 15 Stunden oder mehr arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos und verliert den kompletten Anspruch.

Bürgergeld und Nebenverdienst:

Beim Bürgergeld gibt es ebenfalls einen Freibetrag, der aber anders berechnet wird. Die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei. Von den nächsten Beträgen werden 20 bis 30 Prozent als Freibetrag gewährt. Ein Beispiel: Bei einem Minijob von 520 Euro bleiben ungefähr 204 Euro als Freibetrag übrig.

Die genauen Freibeträge können jährlich angepasst werden. Für dein individuelles Rechenbeispiel frag am besten beim Jobcenter oder bei der Verbraucherzentrale nach.

Weiterbildung während ALG1 oder Bürgergeld

Die gute Nachricht: Beide Leistungen können durch eine geförderte Weiterbildung sinnvoll ergänzt werden.

Bei ALG1 bekommst du einen Bildungsgutschein, wenn die Agentur für Arbeit der Weiterbildung zustimmt. Voraussetzung ist meistens, dass die Weiterbildung deine Beschäftigungschancen deutlich verbessert. Der Digitalisierungsmanager bei SkillSprinters ist einer der Kurse, die von vielen Agenturen für Arbeit bewilligt werden. Der Kurs dauert vier Monate, findet komplett online statt und endet mit einem DEKRA-zertifizierten Abschluss.

Während der Weiterbildung wird das ALG1 weitergezahlt. Du hast also keinen finanziellen Nachteil durch den Kurs, nur den zeitlichen Aufwand.

Bei Bürgergeld ist es ähnlich, aber das Jobcenter ist der Ansprechpartner. Auch hier gibt es den Bildungsgutschein, zusätzlich kann es ein Weiterbildungsprämie geben, wenn du die Prüfung bestehst.

Wer seine kaufmännische Basis aufwerten möchte, kann parallel zum Arbeitslosengeld auch den Wirtschaftsfachwirt IHK machen. Der Kurs läuft abends (Di + Do 18 bis 21 Uhr), sodass er sowohl für Arbeitslose als auch für Berufstätige passt. Die Finanzierung läuft über Aufstiegs-BAföG, unabhängig vom ALG1 oder Bürgergeld.

Typische Fehler beim Antrag

Fehler kosten dich entweder Geld oder Wochen der Bearbeitungszeit. Die häufigsten sind:

Häufige Fragen

Wie unterscheiden sich ALG1 und Bürgergeld genau?

ALG1 basiert auf deinen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und ist eine Versicherungsleistung. Die Höhe richtet sich nach deinem letzten Einkommen. Bürgergeld ist eine Grundsicherung und wird nach Bedarf berechnet, unabhängig davon, ob du jemals Beiträge gezahlt hast. Die Zuständigkeit liegt bei Agentur für Arbeit (ALG1) beziehungsweise Jobcenter (Bürgergeld).

Kann ich ALG1 und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?

Ja, das ist möglich. Wenn dein ALG1 nicht zum Leben reicht (zum Beispiel weil du eine hohe Miete hast), kannst du zusätzlich aufstockend Bürgergeld beantragen. Das nennt sich Aufstockung. Du bekommst dann beide Leistungen parallel, und das Jobcenter zahlt die Differenz.

Was passiert, wenn mein ALG1-Anspruch ausläuft?

Nach Ende des ALG1-Anspruchs gehst du in der Regel nahtlos ins Bürgergeld über. Du musst den Antrag beim Jobcenter stellen, am besten schon einige Wochen vor Ende des ALG1. Die beiden Behörden arbeiten zusammen, sodass kein Monat ohne Leistung bleibt, wenn du rechtzeitig den Antrag stellst.

Muss ich mein Vermögen beim ALG1 offenlegen?

Nein. ALG1 ist eine Versicherungsleistung, und dein Vermögen spielt keine Rolle. Du kannst 500.000 Euro auf dem Sparbuch haben und bekommst trotzdem ALG1. Beim Bürgergeld wird das Vermögen geprüft, allerdings mit einer einjährigen Karenzzeit nach der Reform 2023.

Wie hoch ist das ALG1 bei einem Gehalt von 3.000 Euro brutto?

Das Nettoentgelt bei 3.000 Euro brutto liegt (je nach Steuerklasse) bei ungefähr 2.000 bis 2.100 Euro. Davon 60 Prozent macht ungefähr 1.200 bis 1.260 Euro pro Monat. Mit Kind sind es 67 Prozent, also ungefähr 1.340 bis 1.410 Euro. Die exakten Beträge berechnet die Agentur für Arbeit individuell.

Kann ich als Selbstständiger ALG1 bekommen?

Ja, aber nur wenn du freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Diese freiwillige Versicherung musst du innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit abschließen. Wer das versäumt hat, hat nur Anspruch auf Bürgergeld, falls die Selbstständigkeit scheitert.

Fazit

Der Unterschied zwischen ALG1 und Bürgergeld ist groß: ALG1 ist eine Versicherungsleistung, Bürgergeld eine Grundsicherung. Welche Leistung du bekommst, hängt von deinen Beiträgen, deiner Situation und deinem Vermögen ab. Beide Leistungen lassen sich durch eine geförderte Weiterbildung sinnvoll nutzen. Kostenlose Förderberatung bei SkillSprinters hilft dir zu klären, welche Weiterbildung zu deiner Situation passt und wie sie über Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG finanziert werden kann.

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