Der EU AI Act Omnibus Trilog läuft, und wenn du als KMU-Entscheider wissen willst, welche Fristen gerade wirklich gelten, dann ist April 2026 ein seltsamer Zeitpunkt: Die alten Deadlines sind formal noch aktiv, die neuen stehen im Raum, und zwischen beidem verhandeln Rat, Parlament und Kommission. Hier ist der Stand, ohne Vermutungen, mit den konkreten Folgen für deine Planung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die formellen Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Rat, Parlament und Kommission laufen seit Ende März 2026, der zweite Trilog ist für den 28.04.2026 geplant.
- Das Europäische Parlament stimmte am 26.03.2026 mit 569 Ja, 45 Nein und 23 Enthaltungen für die verschobenen Deadlines.
- Der Rat fixiert zwei zentrale Datums-Verschiebungen: 02.12.2027 für Annex III und 02.08.2028 für Annex I der Hochrisiko-KI-Anwendungen.
- Ohne formelle Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt bis 02.08.2026 bleiben die alten Fristen gültig.
- Die zyprische Ratspräsidentschaft zielt auf eine Einigung bis Mai 2026, die Veröffentlichung im Amtsblatt wird für Juli 2026 erwartet.
- Art. 4 KI-VO zur KI-Kompetenzpflicht ist davon nicht betroffen, er gilt seit dem 02.02.2025.
Was der Omnibus ist und was er nicht ist
Der Digital Omnibus ist ein Sammel-Rechtsakt, mit dem die EU mehrere bestehende Digitalgesetze in einem Paket ändert. Der KI-Act ist einer der Hauptpunkte. Der Omnibus selbst wird nicht den Inhalt der KI-Regeln umkrempeln, er verschiebt primär die Geltungsdaten und glättet Übergangsregeln. Das ist politisch nüchtern, aber operativ wichtig.
Für Unternehmen heißt das: Die materiellen Pflichten, was ein Hochrisiko-KI-System können und nicht tun darf, welche Dokumentation du brauchst, wie Konformitätsbewertung funktioniert, bleiben im Kern gleich. Die Frage ist nur, ab wann diese Pflichten durchgesetzt werden.
Der konkrete Zeitplan, wie er aktuell im Trilog steht
Die vom Rat vorgeschlagenen Datums-Fixierungen gehen in zwei Stufen. Für Annex III, also Hochrisiko-Anwendungen in Bereichen wie Kreditwürdigkeitsprüfung, Bewerbungsauswahl, Bildungsentscheidungen oder kritischer Infrastruktur, ist der 02.12.2027 vorgesehen. Für Annex I, das sind die produktsicherheitsrelevanten Hochrisiko-Anwendungen etwa in Medizinprodukten und Fahrzeugen, wäre der 02.08.2028 das neue Datum.
Das Parlament hat diese Verschiebung am 26.03.2026 mit einer sehr klaren Mehrheit unterstützt. 569 Stimmen dafür ist in der europäischen Gesetzgebung eine komfortable Position. Das signalisiert, dass die Grundrichtung des Trilogs politisch tragfähig ist.
Die Kommission ist die letzte Variable, aber auch dort gibt es keine grundsätzlichen Widerstände gegen die Verschiebung. Was im Trilog verhandelt wird, sind Feinjustierungen an Schwellenwerten, Übergangsbestimmungen und Meldepflichten.
Die entscheidende Deadline: 02.08.2026
Das Datum, das du dir merken musst, ist der 02.08.2026. Das ist nicht die neue Compliance-Frist, sondern die Frist, bis zu der der Omnibus im EU-Amtsblatt veröffentlicht sein muss, damit er die alten Deadlines überschreibt. Wird er bis dahin nicht veröffentlicht, greifen automatisch die ursprünglichen Fristen aus dem AI Act von 2024. Und die waren enger.
Die zyprische Ratspräsidentschaft, die bis Ende Juni 2026 läuft, hat sich öffentlich das Ziel gesetzt, eine politische Einigung bis spätestens Mai 2026 zu erzielen. Damit wäre die rechtstechnische Ausarbeitung bis Juli möglich, und die Veröffentlichung im Amtsblatt noch rechtzeitig. Viele Beobachter halten das für realistisch, aber nicht gesichert.
Wer das unterschätzt, unterschätzt, wie schnell sich bei einem späten Trilog die gesamte Planung eines Jahres umdrehen kann. Wenn der Omnibus nicht kommt, müsstest du Annex-III-Systeme unter Umständen bereits Ende 2026 konform haben.
Was das für deutsche KMU konkret bedeutet
Wenn du selbst KI nur einsetzt, also Kunde von Tools wie ChatGPT, Copilot oder einem eigenen Vertriebs-Chatbot bist, und keine Hochrisiko-Anwendung betreibst, ändert sich durch den Omnibus wenig. Für dich gelten die allgemeinen Pflichten zur KI-Kompetenz nach Art. 4 und, ab Mitte 2026, die Regeln zu General-Purpose AI Models. Beides ist im Kern überschaubar.
Wenn du dagegen selbst KI-Systeme entwickelst oder in einem regulierten Bereich einsetzt, ändert die Omnibus-Entscheidung deine Planung materiell. Systeme für Recruiting-Screening, Kreditentscheidungen, Zugangskontrolle zu Bildungsangeboten oder medizinische Entscheidungsunterstützung können Annex III oder Annex I treffen. Hier entscheidet der Trilog darüber, ob du einen 18-Monats- oder einen 30-Monats-Planungshorizont hast.
In der Praxis sehen wir bei KMU drei Muster. Die vorsichtigen arbeiten schon jetzt so, als ob die ursprünglichen Deadlines gelten, mit Dokumentation, Risiko-Assessments und internen Governance-Prozessen. Die abwartenden machen bis Mai 2026 gar nichts und riskieren, dass sie bei einem Scheitern des Trilogs in Zeitdruck kommen. Die dritten, und das ist unsere Empfehlung, bauen Governance-Grundstrukturen auf, ohne sich auf ein bestimmtes Datum festzulegen.
Was du bis Mai 2026 realistisch angehen kannst
Unabhängig vom Ausgang des Trilogs gibt es Vorarbeiten, die du machen kannst und die in beiden Szenarien gebraucht werden. Eine saubere KI-Inventarliste: welche Systeme laufen im Haus, welche davon sind potenziell Hochrisiko, wer ist Systemverantwortlicher. Eine Dokumentation der Datenquellen, Trainingsdaten falls selbst trainiert, und Entscheidungslogik. Ein Prozess, wie betroffene Personen informiert werden. Eine Regelung für menschliche Aufsicht bei automatisierten Entscheidungen.
Diese Bausteine sind unabhängig davon, ob die Frist 2027 oder 2028 liegt, sie müssen irgendwann da sein. Und sie sind kein reines Compliance-Kostentreiber. Wer seine KI-Systeme sauber dokumentiert, hat auch bessere operative Kontrolle.
Art. 4 KI-Kompetenzpflicht: Unabhängig vom Omnibus
Ein Punkt, der in der öffentlichen Diskussion oft durcheinandergeht. Art. 4 der KI-Verordnung zur KI-Kompetenzpflicht wird vom Omnibus nicht verschoben. Er gilt seit dem 02.02.2025. Das heißt, jedes Unternehmen, das KI einsetzt, ist schon heute verpflichtet, seine Mitarbeiter mit ausreichender KI-Kompetenz auszustatten.
Wie das konkret aussieht, ist nicht bußgeldbewehrt. Art. 4 steht nicht in der Liste der bußgeldrelevanten Normen in Art. 99. Aber er wirkt über die zivilrechtliche Sorgfaltspflicht. Wenn bei dir ein KI-System einen Schaden verursacht und du keine dokumentierte Schulung der beteiligten Mitarbeiter vorweisen kannst, wird die Haftungsfrage deutlich ungünstiger.
Weil das ein eigenes Thema ist, haben wir den Status von Art. 4 im April 2026 in einem separaten Artikel vertieft.
Die zweite Ebene: Strafen ab 02.08.2026
Unabhängig vom Omnibus greifen die Bußgeldvorschriften der KI-Verordnung für ausgewählte Artikel ab dem 02.08.2026. Betroffen sind Art. 5 (verbotene KI-Praktiken), Art. 16, 22, 23, 24, 26, 31, 33, 34 und Art. 50. Wer unter eine dieser Regeln fällt und sie verletzt, riskiert Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nach Schwere.
Für den typischen KMU ist davon der Art. 50 am relevantesten, die Transparenzpflicht für synthetische Inhalte und Chatbots. Wenn du einen Chatbot auf deiner Website hast, müssen Nutzer erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen. Das ist keine große Umstellung, aber viele Websites haben diesen Hinweis noch nicht.
Was du jetzt in der Praxis tun kannst
Du hast drei Monate Zeit bis zum Stichtag 02.08.2026 für die Art.-50-Pflichten und für die Bußgeldregeln der anderen Artikel. Das ist machbar, wenn du jetzt anfängst.
Ein interner Check der eigenen KI-Anwendungen, eine kurze Prüfung der Kundenkommunikation, eine Aktualisierung der Datenschutzerklärung um KI-spezifische Passagen. Für Recruiting, Kreditentscheidungen oder medizinische Unterstützungssysteme ist das Thema größer und sollte mit einem spezialisierten Berater oder Anwalt bearbeitet werden.
Bei SkillSprinters decken wir den praktischen Compliance-Teil im Digitalisierungsmanager-Kurs ab, inklusive der aktuellen Diskussion um Omnibus und Bußgeldfristen. Bei bewilligtem Bildungsgutschein zahlst du 0 Euro, und der Kurs wird jeden Monat aktualisiert, damit die Rechtsänderungen eingepflegt sind.
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FAQ
Wann greifen die neuen Omnibus-Fristen wirklich?
Erst wenn der Omnibus im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist. Die Zielmarke ist Juli 2026. Bis dahin gelten formal die ursprünglichen Deadlines der KI-Verordnung, auch wenn alle Beteiligten davon ausgehen, dass die neuen Fristen kommen.
Was passiert, wenn der Trilog scheitert?
Dann bleiben die Ursprungsdeadlines aus dem AI Act von 2024 in Kraft. Das hieße für Annex III Anwendungen, dass die Compliance-Pflichten bereits Ende 2026 greifen würden, für Annex I im Jahr 2027. Die Wahrscheinlichkeit eines kompletten Scheiterns ist nach dem Parlaments-Vote aber gering.
Muss ich als KMU schon jetzt Hochrisiko-KI-Systeme dokumentieren?
Nur wenn du Hochrisiko-KI-Systeme betreibst oder entwickelst. Die meisten KMU nutzen KI nur als Anwender, zum Beispiel ChatGPT oder Copilot, und fallen damit nicht unter Annex I oder III. Trotzdem solltest du eine einfache KI-Inventarliste führen, einfach zur eigenen Übersicht.
Betrifft der Omnibus auch die KI-Kompetenzpflicht?
Nein, Art. 4 KI-VO ist vom Omnibus nicht betroffen. Die KI-Kompetenzpflicht gilt seit dem 02.02.2025 und bleibt unabhängig vom Trilog-Ergebnis bestehen.
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