Am 7. Mai 2026 haben Rat und EU-Parlament die Targeted-Amendments des Digital-Omnibus zur KI-Verordnung beschlossen. Eine Woche vorher, am 29. April, war ein erster Trilog nach zwölf Stunden Marathonsitzung gescheitert. Jetzt ist die provisorische Einigung da. Für deutsche Mittelständler bedeutet das: Die Hochrisiko-Pflichten nach Annex III sind auf den 2. Dezember 2027 verschoben, Annex I sogar auf den 2. August 2028, Watermarking-Pflichten nach Art. 50(2) KI-VO auf den 2. Dezember 2026. Was nicht verschoben ist und im Tagesgeschäft viel akuter wirkt: Art. 4 KI-Kompetenzpflicht und Art. 5 Verbote bleiben unverändert seit dem 2. Februar 2025 in Kraft.

Auf einen Blick: Digital-Omnibus-Einigung 07.05.2026. Hochrisiko-Annex-III auf 02.12.2027, Annex-I auf 02.08.2028, Watermarking Art. 50(2) auf 02.12.2026 verschoben. Art. 4 KI-Kompetenzpflicht und Art. 5 Verbote bleiben ab 02.02.2025 in Kraft. BSI-Aufsicht startet weiterhin am 02.08.2026 aktiv. Bußgelder unverändert (35/15/7,5 Mio EUR). Formelle Adoption steht aus, Verfahren wird beschleunigt.

↓ Welche Pflichten jetzt warten dürfen, welche nicht und wieso BSI-Inspektoren ab August trotzdem kommen, klärt der folgende Überblick.

Die Einigung kam überraschend schnell nach dem geplatzten Trilog. Die Kommission hatte den Digital-Omnibus Ende 2025 vorgestellt, mit dem Ziel, KI- und Digital-Regulierung zu entschlacken und Übergangsfristen für Mittelstand und Verwaltungen zu schaffen. Im Frühjahr ist klar geworden, dass die ursprüngliche Frist am 2. August 2026 für Hochrisiko-KI an mangelnden Standards und an Vollzugslücken in den Mitgliedstaaten scheitern würde. Die Verschiebung ist ein politisches Eingeständnis dieser Realität.

Was genau verschoben wurde

Drei Fristen.

Die Hochrisiko-Pflichten nach Annex III KI-VO gelten ab 2. Dezember 2027 statt 2. August 2026. Annex III erfasst standalone Hochrisiko-KI-Systeme. Das sind unter anderem KI im Recruiting, im Kreditscoring, in der Bildung, in der Vergabe sozialer Leistungen, in der Strafverfolgung, in kritischer Infrastruktur. Wer also ein KI-Tool im HR einsetzt, hat ab Dezember 2027 die volle Pflicht-Liste zu erfüllen: dokumentiertes Risikomanagement, Data-Governance, Bias-Tests, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht, Genauigkeits- und Robustheits-Anforderungen.

Die Hochrisiko-Pflichten nach Annex I gelten ab 2. August 2028. Annex I bezieht sich auf KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist, etwa Medizinprodukte, Maschinen, Spielzeug, Schienenfahrzeuge. Hier gibt es Überschneidungen mit existierenden Produktvorschriften, die Frist ist deshalb länger.

Die Watermarking-Pflichten nach Art. 50(2) KI-VO für generative KI sind auf den 2. Dezember 2026 verschoben. Anbieter generativer KI-Modelle müssen ab diesem Datum sicherstellen, dass Outputs maschinenlesbar als KI-generiert markiert sind. Existierende Systeme bekommen die Retrofit-Frist 2. Dezember 2026 statt August. Für KMU als Anwender ist das vor allem eine Frage des Tool-Lieferanten: Wer ChatGPT, Claude, Gemini einsetzt, profitiert von der Pflicht der Anbieter, ohne selbst aktiv zu werden.

Was nicht verschoben wurde

Art. 4 KI-Kompetenzpflicht. Die schreibt vor, dass Beschäftigte, die mit KI-Systemen umgehen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen müssen. Die Pflicht ist seit dem 2. Februar 2025 in Kraft und greift sofort. Sie ist nicht direkt bußgeldbewehrt nach Art. 99 KI-VO, aber sie wirkt über zivilrechtliche Sorgfaltspflichten und Haftung. Eine Firma, in der ein Mitarbeiter mit ChatGPT Daten verarbeitet hat und keinen dokumentierten Schulungsnachweis vorweisen kann, trägt im Schadensfall die Beweislast. Das ist das akuteste Element der KI-VO für jeden Mittelständler im laufenden Geschäft.

Art. 5 Verbote. Verbotene KI-Praktiken wie Social Scoring durch öffentliche Stellen, manipulative Persuasionstechniken, biometrische Echtzeit-Identifikation in öffentlichen Räumen ohne Rechtsgrundlage. Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025 und sind die einzige Norm-Gruppe, deren Bußgelder bereits seit dem 2. August 2025 angedroht werden. Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent vom weltweiten Jahresumsatz.

Bußgelder allgemein. Die Höhen sind unverändert. Bei Verstößen gegen Hochrisiko-Pflichten bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent Welt-Umsatz. Bei falschen Auskünften gegenüber Aufsichtsbehörden bis 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent. Für KMU und Start-ups gelten reduzierte Obergrenzen. Die Verschiebung der Pflichten verschiebt nicht die Bußgelder, sondern den Zeitpunkt, ab dem sie auf Hochrisiko-Pflichten anwendbar werden.

BSI als Aufsicht startet trotzdem am 2. August

Hier liegt eine zweite Verwechslung, die wir in Beratungen häufig sehen. Die Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten ist keine Verschiebung der Aufsicht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird gemäß dem im Februar 2026 verabschiedeten KI-MIG (KI-Markt­überwachungs- und Innovationsgesetz) ab dem 2. August 2026 mit aktiven Inspektionen beginnen. Diese Inspektionen prüfen alles, was bis dahin in Kraft ist: Art. 4 Schulungsnachweise, Art. 5 Verbote, ab Dezember Watermarking-Pflichten, dazu Transparenzpflichten für generative KI.

Wer ab August 2026 keine dokumentierte Schulung der Beschäftigten zu KI-Kompetenz vorweisen kann, trifft auf eine BSI-Aufsicht mit Vollzugskompetenz. Die Verschiebung von 2026 auf 2027 bezieht sich nur auf den vollen Pflicht-Katalog Annex III, nicht auf die Aufsichtspraxis insgesamt.

Bundesnetzagentur und BSI teilen sich die Zuständigkeit. Die Bundesnetzagentur ist die zentrale KI-Aufsichtsbehörde mit Vollzugskompetenz ab 2. August 2026. Das BSI hat die fachliche Verantwortung für Hochrisiko-KI und kritische Infrastruktur. Welche Behörde zuerst klingelt, hängt vom konkreten Anwendungsfall ab.

Was du jetzt konkret tust

Vier Schritte, sortiert nach Dringlichkeit.

Erstens KI-Kompetenz dokumentieren. Eine Schulung für alle Beschäftigten, die mit KI-Systemen umgehen, plus Nachweise im Personalsystem. Wer mit ChatGPT, Copilot, Claude oder Gemini arbeitet, fällt unter Art. 4 KI-VO. Das gilt auch für Marketing-Mitarbeiter, die KI für Texte nutzen, und für Buchhalter, die mit KI-basierten DMS arbeiten. Die DigiMan-Weiterbildung erfüllt diese Anforderung mit AZAV-Maßnahmenzertifikat 723/0097/2026 (DEKRA).

Zweitens Inventarisierung der eingesetzten KI-Systeme. Eine schlichte Tabelle: System, Anbieter, Anwendungsbereich, Datenkategorien, verantwortliche Person. Diese Liste brauchst du sowieso für die BSI-Inspektion ab August. Sie bildet auch die Basis für die Risikoeinstufung, ob ein System unter Annex III fällt und damit ab Dezember 2027 die volle Pflicht-Liste hat.

Drittens Vertragsprüfung mit KI-Anbietern. Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO, Datentransfer-Klauseln bei US-Anbietern, EU-Hosting wo verfügbar, Standardvertragsklauseln. Bei generativer KI zusätzlich die Frage, wer für Watermarking-Konformität ab Dezember 2026 verantwortlich ist. Das ist eine Anbieter-Pflicht, aber im B2B-Vertrag solltest du dir die Konformitätszusage schriftlich geben lassen.

Viertens Schulungsbudget für 2026 und 2027. Wer Hochrisiko-Pflichten ab Dezember 2027 erfüllen muss, hat 18 Monate zur Vorbereitung. Das klingt lang, ist es nicht. Risikomanagement-System aufbauen, Data-Governance-Prozesse dokumentieren, technische Unterlagen erstellen, Bias-Tests durchführen. Wer das im November 2027 anfängt, hat verloren. Über das Qualifizierungschancengesetz trägt die Bundesagentur für Arbeit bei KMU bis 100 Prozent der Lehrgangskosten.

Was die Verschiebung politisch bedeutet

Die EU hat zwei Jahre lang an einer ambitionierten KI-Verordnung gearbeitet und musste im Frühjahr 2026 zugeben, dass technische Standards und Mitgliedstaaten-Vollzug nicht parallel zur Frist 2. August 2026 fertig werden. Die Verschiebung ist eine pragmatische Korrektur, kein Rückzug. Die Pflicht-Inhalte bleiben unverändert.

In Beratungsgesprächen sehen wir die Reaktion in zwei Polen. Auf der einen Seite Erleichterung: "Hochrisiko-KI? Haben wir nicht, brauchen wir uns vorerst keine Gedanken." Das ist die gefährlichere Reaktion. KI im Recruiting fällt unter Annex III, KI in der Mitarbeiter-Bewertung auch, KI bei Schadenmeldungen in Versicherungen ebenfalls. Viele Mittelständler haben Hochrisiko-Systeme im Einsatz, ohne sich dessen bewusst zu sein. Die Verschiebung gibt 18 Monate Vorbereitung, aber sie nimmt die Pflicht nicht weg.

Auf der anderen Seite Verunsicherung: "Was gilt eigentlich jetzt, was später?" Hier hilft die einfache Trennung. Art. 4 Schulung und Art. 5 Verbote: ab sofort, seit 2. Februar 2025. Watermarking: ab 2. Dezember 2026. Annex III: ab 2. Dezember 2027. Annex I: ab 2. August 2028. Wer diese vier Datumsblöcke in der eigenen Roadmap hat, ist sortiert.

Provisorisch heißt provisorisch

Die Einigung vom 7. Mai 2026 ist eine provisional agreement. Sie muss noch formal von Rat und Parlament adoptiert werden. Das Verfahren läuft beschleunigt, weil die ursprüngliche Frist 2. August 2026 sonst noch in Kraft tritt. In Brüsseler Kreisen wird mit Adoption bis Mitte Juli gerechnet. Solange die Adoption nicht erfolgt ist, gilt formal die alte Frist weiter. Eine BSI-Aufsicht wird sich zwar nach der politischen Einigung richten, aber wer auf Nummer sicher gehen will, plant bis zur formalen Adoption mit der alten Frist.

Was als nächstes kommt

Die EU-Kommission hat angekündigt, im Herbst 2026 die technischen Standards für Hochrisiko-KI zu veröffentlichen. Bis dahin arbeiten ISO/IEC und CEN-CENELEC an harmonisierten Normen. Wer als KMU schon jetzt ISO 42001 als KI-Managementsystem aufbaut, hat einen guten Ausgangspunkt für die Hochrisiko-Pflichten ab 2027. Die Maßnahmen aus ISO 42001 überlappen zu 80 Prozent mit den Anforderungen aus Annex III KI-VO.

In Deutschland erwarten wir bis Ende 2026 noch zwei größere Schritte. Erstens die finale Aufgabenverteilung zwischen Bundesnetzagentur, BSI und Landesbehörden. Zweitens die ersten konkreten BSI-Inspektionspraxis-Hinweise, vermutlich im September oder Oktober. Wer in der Vorbereitung jetzt aktiv ist, läuft synchron mit dem deutschen Vollzug.

Wer einen ersten Eindruck ohne Verkaufsgespräch will, kann den kostenlosen KI-Schnupperkurs belegen. Fünf Lektionen, wöchentliche Live-Demo am Mittwoch um 18 Uhr.

Häufige Fragen

Bedeutet die Verschiebung, dass mein KI im HR-System bis Dezember 2027 nicht reguliert ist?

Nein. Die Hochrisiko-Pflichten sind verschoben, aber Art. 4 KI-Kompetenz und die DSGVO bleiben in Kraft. KI im Recruiting unterliegt zudem Art. 22 DSGVO bei automatisierten Entscheidungen, dem AGG bei Diskriminierungsrisiken und dem BetrVG bei Mitarbeitervertretung. Die KI-VO-Hochrisiko-Pflichten sind nur ein Baustein eines existierenden Regulierungs-Pakets, das schon heute greift.

Welche Bußgelder können ab dem 2. August 2026 in Deutschland fällig werden?

Bußgelder nach Art. 99 KI-VO für Verstöße gegen Art. 5 Verbote sind seit dem 2. August 2025 möglich. Für Verstöße gegen Art. 4 Schulungspflicht gibt es keine direkten Bußgelder nach Art. 99, aber zivilrechtliche Haftung und Bußgelder nach nationalem Recht durch BSI und Bundesnetzagentur sind möglich. Die genaue deutsche Sanktionspraxis legt das KI-MIG fest. Ab dem 2. Dezember 2026 kommen Watermarking-Verstöße dazu.

Greift die Verschiebung auch für Annex-III-Systeme, die ich schon im Einsatz habe?

Ja, mit Übergangsbestimmungen. Bestandssysteme, die vor dem 2. Dezember 2027 in Betrieb genommen wurden, haben Sonderregeln, die in den Übergangsvorschriften der KI-VO geregelt sind. Eine konkrete Beurteilung deines Einsatzfalls erfordert eine Einzelfall-Analyse. Wer im Zweifel ist, sollte mit einem Anwalt für IT- und Datenschutzrecht oder mit der zuständigen Aufsichtsbehörde sprechen.

Können kleine Unternehmen unter 50 Mitarbeitern aufatmen?

Nur teilweise. KMU haben reduzierte Bußgeld-Obergrenzen nach Art. 99 KI-VO. Die Pflichten selbst gelten ungeachtet der Unternehmensgröße. Art. 4 Schulungspflicht hat keine KMU-Ausnahme. Hochrisiko-Pflichten haben keine Ausnahme. Was kleinere Unternehmen erleichtert, sind die Förderoptionen für die Vorbereitung: QCG ermöglicht bei Betrieben unter 50 Mitarbeitern bis 100 Prozent Lehrgangskosten plus Lohnzuschuss.

Wer bei der Einordnung der eigenen KI-Systeme, der Schulungspflicht-Erfüllung oder der QCG-Förderung Unterstützung braucht, findet unter skill-sprinters.de/termin einen kurzen Telefontermin.

Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?

Lass dich kostenlos beraten. Wir finden die passende Weiterbildung und Förderung für dich.

Weiterbildung ansehen WhatsApp