Aus der IT ziviler US-Bundesbehörden soll DeepSeek verschwinden, auch dort, wo es im Produkt eines anderen Herstellers steckt.

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Was die Anordnung verlangt

Das US-Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security, DHS) hat die Anordnung im Federal Register vom Dienstag, 20. Oktober 2026, bekannt gemacht. Zur öffentlichen Auslegung eingereicht war sie am 19. Oktober, das Dokument trägt die Nummer FR Doc. 2026-21447 und das Aktenzeichen DHS-2026-0628. Sinngemäß übersetzt lautet der Titel: Ausschluss und Entfernung von DeepSeek-Produkten aus IT-Systemen und Beschaffungen der zivilen Bundesverwaltung. Rechtsgrundlage ist der Federal Acquisition Supply Chain Security Act von 2018, und vorausgegangen ist laut Bekanntmachung die Prüfung einer Empfehlung des Federal Acquisition Security Council.

Inhaltlich besteht die Anordnung aus zwei Teilen. Der erste schließt IT-Produkte und Dienste von Hangzhou DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd und verbundener Unternehmen von Beschaffungen ziviler Bundesbehörden aus. Laut Engadget ist DeepSeek damit auch von Bundesaufträgen ausgeschlossen. Der zweite Teil verlangt, alle Produkte von DeepSeek und verbundenen Unternehmen aus der IT dieser Behörden zu entfernen, einschließlich der Produkte und Dienste Dritter, die mit DeepSeek-Implementierungen entwickelt wurden. Eine Fußnote erläutert, dass damit Drittimplementierungen von DeepSeek gemeint sind, über die Produkte und Dienste für zivile Behörden erbracht werden.

Mit diesem zweiten Teil reicht die Sperre bis in die Lieferkette.

Fristen, Ausnahmen und ein strittiges Datum

Der Ausschluss aus Beschaffungen gilt laut Anordnung sofort nach Erlass. Für die Entfernung haben die Behörden zwei Wege: Sie entfernen sofort, oder sie beantragen eine Ausnahme, und zwar schriftlich binnen 60 Tagen nach Erlass. Bis alles entfernt ist, werden sie ermutigt, den Datenverkehr nach innen und außen zu überwachen und auffällige Aktivitäten zu erkennen und zu melden; Protokollierung und Kontrollen gegen Datenabfluss sollen sie verstärken.

Überprüft werden soll die Anordnung binnen eines Jahres und danach jährlich.

Wann sie erlassen wurde, geben die Quellen unterschiedlich an. Laut der im Federal Register abgedruckten Anordnung stammt die „Exclusion and Removal Order #2026-01“ vom 24. Juli 2026; CyberScoop nennt den 26. Juni. TechTimes folgt dem Juli-Datum und berichtet, die Anordnung sei am 24. Juli 2026 unterzeichnet worden. Auf dieser Grundlage rechnet TechTimes vor, dass die Frist von 60 Tagen für Ausnahmeanträge am 22. September 2026 endete. Das ist eine Rechnung von TechTimes. Welche der beiden Datumsangaben zutrifft, klären die Quellen nicht. Fest steht nur, dass die Anordnung erst im Oktober öffentlich wurde, Monate nach ihrem Erlass.

Die Begründung des Ministeriums

Die Gründe nennt die Anordnung selbst. Die Server von DeepSeek stehen laut DHS in China. Nutzen Bedienstete oder Dienstleister der US-Regierung die Dienste, kann ihre Nutzung über Eingabe und Antwort nach Darstellung des Ministeriums dazu führen, dass sensible Daten nach China gelangen. Außerdem könnten die Modelle selbst Schadsoftware oder andere Sicherheitslücken enthalten. Engadget gibt die Begründung als mögliche Übertragung sensibler Daten von Regierungsbediensteten und Dienstleistern an die chinesische Regierung wieder.

Das ist die Einschätzung des Ministeriums, formuliert im Möglichkeitsmodus mit „kann“ und „könnten“.

CyberScoop ordnet die Anordnung ein. Früher hätten Bundesbehörden nach eigenem Ermessen entschieden, ob sie solche Modelle sperren. DeepSeek sei das einzige chinesische Modell, das die Anordnung nennt, und einige der genannten Datenschutzbedenken könnten laut CyberScoop auch für andere chinesische und für US-Modelle gelten.

Für wen sie gilt

Der Geltungsbereich ist eng gezogen. Die Anordnung richtet sich an zivile Bundesbehörden der USA. Ein allgemeines Verbot von DeepSeek in den USA ist sie nicht. Für Unternehmen gilt sie ebenso wenig wie in Deutschland. Ob DeepSeek in einem deutschen Betrieb eingesetzt werden darf, lässt sich aus ihr nicht ableiten.

Wer den Einsatz im eigenen Betrieb prüft, findet die Datenschutzseite des Themas in unserem Artikel Drei Wege, DeepSeek zu nutzen.

Unsere Einschätzung

Unmittelbar betrifft die Anordnung keinen deutschen Betrieb.

Lehrreich ist trotzdem der zweite Teil. Eine Behörde verlangt dort, auch das zu entfernen, was andere Hersteller mit DeepSeek gebaut haben. Damit stellt sie eine Frage, die sich beim Einkauf jedes KI-Werkzeugs stellen lässt: Welches Modell arbeitet in dem Chatbot oder dem Übersetzungsprogramm, das wir gekauft haben, und wo werden die Eingaben verarbeitet? Aus unserer Sicht gehört diese Frage in jede Lieferantenauskunft, ganz gleich, aus welchem Land das Modell kommt. Wir würden sie schriftlich stellen und die Antwort zu den Vertragsunterlagen nehmen. Wer keine klare Antwort bekommt, weiß damit auch etwas über seinen Lieferanten.

Auch die Übergangsmaßnahmen der Anordnung taugen als Vorlage. Datenverkehr beobachten, Protokolle führen und Datenabfluss kontrollieren gehört aus unserer Sicht zur Grundhygiene jeder IT, in der KI-Dienste laufen. Eine Behördenspezialität ist das nicht.

Quellen

Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 21. Oktober 2026):

Häufige Fragen

Was hat das US-Heimatschutzministerium zu DeepSeek angeordnet?

Laut der im Federal Register vom 20. Oktober 2026 bekannt gemachten Anordnung dürfen zivile Bundesbehörden der USA keine IT-Produkte und Dienste von DeepSeek und verbundenen Unternehmen mehr beschaffen. Vorhandene Produkte müssen sie aus ihrer IT entfernen oder eine Ausnahme beantragen. Rechtsgrundlage ist der Federal Acquisition Supply Chain Security Act von 2018.

Gilt die Sperre auch für Produkte anderer Hersteller?

Ja. Zu entfernen sind auch Produkte und Dienste Dritter, die mit DeepSeek-Implementierungen entwickelt wurden. Eine Fußnote der Anordnung erläutert, dass Drittimplementierungen gemeint sind, mit denen Produkte und Dienste für zivile Behörden erbracht werden.

Seit wann gilt die Anordnung und welche Fristen hatten die Behörden?

Die im Federal Register abgedruckte Anordnung nennt den 24. Juli 2026 als Ausgabedatum, CyberScoop dagegen den 26. Juni. Ausnahmen waren schriftlich binnen 60 Tagen nach Erlass zu beantragen; TechTimes rechnet vor, dass diese Frist am 22. September 2026 endete. Öffentlich wurde die Anordnung erst im Oktober.

Muss ein Betrieb in Deutschland jetzt etwas regeln?

Unmittelbar nicht, denn die Anordnung gilt nur für zivile Bundesbehörden der USA, weder für Unternehmen noch in Deutschland. Aus unserer Sicht lohnt sich trotzdem die schriftliche Frage an Lieferanten von KI-Werkzeugen, welches Modell darin arbeitet und wo die Eingaben verarbeitet werden.

Welches Modell arbeitet in den KI-Werkzeugen, die der Betrieb eingekauft hat?

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Zuletzt aktualisiert: 21. Oktober 2026. Stand der Recherche: 21. Oktober 2026.