Auf die Schnelle

Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf wurde am 19. Juni 2026 ein Fall verhandelt, in dem ein Beklagter ein belastendes Bild für eine KI-Fälschung erklärt. Ein Urteil steht noch aus, das Gericht muss die Beweiskraft des Screenshots erst bewerten. Schon die Frage zeigt aber, was sich für jeden Betrieb ändert: Ein Screenshot beweist sich nicht mehr selbst. Wer im Streit nur einen Bildschirmausschnitt vorlegt, kann das Argument "das war KI" gegen sich haben.

Am Landesarbeitsgericht Düsseldorf lag am 19. Juni 2026 ein Streit auf dem Tisch, der vor wenigen Jahren noch einfach gewirkt hätte. Einem Betriebsratsmitglied wird vorgeworfen, in einer Gruppe in einem sozialen Netzwerk ein beleidigendes Bild verbreitet zu haben. Es gibt einen Screenshot davon. Früher hätte das gereicht. Der Beklagte aber bestreitet die Echtheit und sagt, das Bild sei eine KI-generierte Fälschung. Damit steht das Gericht vor einer Aufgabe, die in den nächsten Jahren viele Gerichte und auch viele Betriebe beschäftigen wird: Wie viel ist ein Screenshot noch wert, wenn sich Bilder, Chats und Dokumente täuschend gut fälschen lassen?

Der Stand des Verfahrens, nüchtern betrachtet

Wichtig vorweg, damit hier nichts überdreht wird: Am 19. Juni 2026 wurde verhandelt, ein Urteil ist damit noch nicht gesprochen. Das Arbeitsgericht Duisburg hatte die Klage in der ersten Instanz im Dezember 2025 abgewiesen. In zweiter Instanz muss das Landesarbeitsgericht jetzt prüfen, ob der vorgelegte Screenshot die behauptete Verbreitung beweist, und dabei berücksichtigen, dass sich solche Bilder manipulieren lassen. Wie das Gericht das im Ergebnis gewichtet, ist offen. Niemand sollte aus der bloßen Verhandlung einen Ausgang ableiten.

Interessant ist der Fall trotzdem unabhängig vom Ergebnis. Denn das eigentliche Thema steckt schon in der Konstellation selbst. Ein Beweismittel, das jahrzehntelang als handfest galt, der Screenshot, wird mit dem Hinweis auf KI in Zweifel gezogen. Ob diese Behauptung im konkreten Fall stimmt oder nur eine Schutzbehauptung ist, muss das Gericht klären. Aber dass die Behauptung überhaupt ernsthaft auf den Tisch kommt und nicht sofort vom Tisch gewischt werden kann, das ist neu.

Warum ein Screenshot seinen Selbstbeweis verliert

Lange Zeit war ein Bildschirmausschnitt ein verlässlicher Anker. Wer einen Chatverlauf abfotografierte, eine beleidigende Nachricht abspeicherte oder ein Foto sicherte, hatte etwas Greifbares in der Hand. Manipulation war zwar grundsätzlich möglich, aber aufwendig und für Laien kaum sauber hinzubekommen. Das hat sich geändert. Heute erzeugt eine durchschnittlich begabte Person mit frei verfügbaren Werkzeugen einen Chatverlauf, eine Mail oder ein Foto, das auf den ersten Blick stimmig aussieht. Schrift, Layout, Zeitstempel, alles lässt sich nachbauen.

Die Folge ist unbequem. Ein einzelner Screenshot kann nicht mehr aus sich heraus beweisen, dass das Gezeigte stimmt. Sobald die Gegenseite "das ist gefälscht" sagt, muss man die Authentizität auf anderem Weg belegen. Damit kippt etwas Grundsätzliches: Der Screenshot ist von einem Beweis zu einem Indiz geworden, das selbst noch der Bestätigung bedarf. Wer das nicht auf dem Schirm hat, steht im Ernstfall mit leeren Händen da, obwohl er meint, alles dokumentiert zu haben.

Was das mit einem ganz normalen Betrieb zu tun hat

Der Düsseldorfer Fall spielt im Arbeitsrecht, aber die Lehre trifft jeden Betrieb, der sich im Streit auf digitale Belege stützt. Und das tun fast alle. Der Heizungsbauer, der die Terminzusage des Kunden per WhatsApp hat. Die Steuerkanzlei, die eine kritische Anweisung des Mandanten als E-Mail-Screenshot abgelegt hat. Der Großhändler, der eine Reklamation über einen abfotografierten Chat klären will. Die Hausverwaltung, die einem Mieter eine Vereinbarung nachweisen muss. Überall hängt im Zweifel ein Screenshot in der Akte, und überall greift künftig dasselbe Risiko.

Nimm einen Maschinenbauer mit dreißig Leuten, der mit einem Zulieferer über eine fehlerhafte Lieferung streitet. Die entscheidende Zusage steht in einem Chat. Der Einkäufer hat brav einen Screenshot gemacht. Bestreitet die Gegenseite die Echtheit, hilft der Screenshot allein wenig. Was zählt, ist der Originalverlauf in der App, der Zeitpunkt, der Absender, der Kontext drumherum. Genau diese Tiefe fehlt einem Screenshot, der nur einen Bildausschnitt zeigt und sonst nichts.

Praktische Lehren, ohne Rechtsberatung

Aus dem Verfahren lässt sich keine fertige Rechtsanleitung ziehen, dafür ist es zu früh und jeder Fall liegt anders. Ein paar nüchterne Gewohnheiten ergeben sich aber von selbst, und die kosten nichts. Erstens: wichtige Vorgänge zeitnah und mit Kontext dokumentieren, nicht erst Wochen später aus dem Gedächtnis. Zweitens: wo es geht, das Original aufbewahren, also den ungekürzten Chatverlauf, die vollständige E-Mail mit ihren technischen Kopfdaten, die Originaldatei mit ihren Metadaten, statt nur einen Bildschirmausschnitt. Drittens: sich nicht auf einen einzigen Beleg verlassen, sondern mehrere Spuren sichern, etwa eine Bestätigung schriftlich nachziehen oder einen Zeugen haben, der den Vorgang kennt.

Bei rechtlich heiklen Streitigkeiten gilt ohnehin, früh fachlichen Rat zu holen, statt erst im Gerichtssaal zu merken, dass die Beweislage dünn ist. Das ist keine neue Erkenntnis, bekommt aber durch die KI-Fälschungsdebatte neues Gewicht. In unseren DigiMan-Kursen sehen wir regelmäßig, dass Inhaber überrascht sind, wie schnell sich ein vermeintlich sauberer Beleg in Luft auflöst, sobald jemand "das war KI" sagt. Die Übung, die Originale und nicht nur die hübschen Screenshots zu behalten, hat kaum jemand. Dabei kostet sie wenig: einen Chat exportieren, eine Mail im Postfach lassen statt sie nur abzufotografieren, eine wichtige Absprache kurz schriftlich bestätigen. Wer sich das angewöhnt, hat im Streit deutlich mehr in der Hand als ein einzelnes Bild, dessen Herkunft niemand mehr nachweisen kann.

Die andere Richtung: Fälschungen gegen deinen Betrieb

Bisher ging es darum, dass deine eigenen Belege angezweifelt werden. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall, und der ist mindestens so unangenehm. Jemand fälscht etwas gegen deinen Betrieb. Eine Bewertung, die so klingt, als hätte ein zufriedener Kunde sie geschrieben, obwohl es nie einen solchen Kunden gab. Ein angeblicher Chatverlauf, in dem du etwas zugesagt haben sollst, was du nie gesagt hast. Eine Mail mit deinem Briefkopf, die du nie verschickt hast. All das lässt sich heute überzeugend erzeugen.

Ein Restaurant mit einer Welle gefälschter Negativbewertungen, ein Handwerker, dem ein untergeschobener Chat eine nie gemachte Zusage andichtet, ein Autohaus, das mit einem manipulierten Foto in den sozialen Netzwerken bloßgestellt wird: das sind keine fernen Szenarien. Das passiert kleinen Betrieben jetzt schon. Wer hier vorbereitet ist, dokumentiert seine eigenen Vorgänge sauber, kann also im Zweifel zeigen, was wirklich war, und nimmt eine Fälschung nicht einfach hin. Auch hier gilt: ein einzelner Gegenscreenshot reicht selten, gefragt ist die belastbare eigene Spur.

Warum das Verständnis von KI hier zum Schutz wird

Es klingt erst mal paradox, aber wer versteht, wie leicht sich Inhalte heute fälschen lassen, schützt sich besser. Das hat nichts damit zu tun, selbst zum Fälscher zu werden. Es liegt schlicht daran, dass er die Schwächen kennt. Er weiß, dass ein Screenshot allein wackelig ist. Er weiß, woran man manche Fälschungen erkennt und woran nicht mehr. Er weiß, dass Original und Metadaten mehr wert sind als ein hübsches Bild. Und er weiß, dass die Behauptung "das war KI" sowohl ein berechtigter Einwand als auch eine bequeme Ausrede sein kann.

Dieses Wissen ist kein Spezialthema mehr für IT-Abteilungen großer Konzerne. Es betrifft die Tischlerin, die ihre Kundenchats verwaltet, genauso wie den Pflegedienst, der Absprachen mit Angehörigen dokumentiert. Der Düsseldorfer Fall ist nur das erste sichtbare Beispiel dafür, dass diese Debatte längst im Alltag angekommen ist. Wie das Gericht entscheidet, werden wir sehen. Was sich für Betriebe ableiten lässt, gilt aber schon jetzt: Verlass dich im Streit nie allein auf den Screenshot. Halte daneben fest, woran sich der wahre Vorgang später noch belegen lässt.

Häufige Fragen

Worum geht es im Fall vor dem LAG Düsseldorf?

Einem Betriebsratsmitglied wird vorgeworfen, in einer Gruppe in einem sozialen Netzwerk ein beleidigendes Bild verbreitet zu haben. Der Beklagte bestreitet die Echtheit und behauptet, es sei eine KI-Fälschung. Verhandelt wurde am 19. Juni 2026, ein Urteil steht noch aus. Die erste Instanz, das Arbeitsgericht Duisburg, hatte die Klage im Dezember 2025 abgewiesen.

Sind Screenshots als Beweis jetzt wertlos?

Nein, sie verlieren aber ihren Selbstbeweis-Charakter. Ein Screenshot allein belegt nicht mehr automatisch, dass das Gezeigte stimmt, weil sich Bilder und Chats heute täuschend echt fälschen lassen. Sobald die Gegenseite die Echtheit bestreitet, muss man sie auf anderem Weg belegen. Wie ein Gericht das im Einzelfall gewichtet, bleibt eine Frage der jeweiligen Beweiswürdigung.

Was kann ein kleiner Betrieb daraus praktisch lernen?

Wichtige Vorgänge zeitnah und mit Kontext dokumentieren, Originale und technische Metadaten aufbewahren statt nur Screenshots, und sich nicht auf einen einzigen Beleg verlassen. Bei rechtlichem Streit früh fachlichen Rat holen. Das ersetzt keine Rechtsberatung, es ist bloß eine nüchterne Vorsichtsmaßnahme, die nichts kostet.

Können auch Fälschungen gegen meinen Betrieb zum Problem werden?

Ja. Gefälschte Bewertungen, untergeschobene Chatverläufe oder manipulierte Fotos lassen sich heute überzeugend erzeugen. Wer seine eigenen Vorgänge sauber dokumentiert, kann im Zweifel zeigen, was wirklich war, und eine Fälschung nicht einfach hinnehmen.

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Zuletzt aktualisiert: 21.06.2026. Stand der Recherche: 21.06.2026.