Auf die Schnelle

KI, die Bewerbungen sichtet oder Personalentscheidungen vorbereitet, gilt nach dem EU AI Act als Hochrisiko-System. Eigentlich sollten die strengen Pflichten ab dem 2. August 2026 greifen, doch der sogenannte Digital Omnibus verschiebt sie auf Dezember 2027. Das ist ein Aufschub, keine Entwarnung. Die Einstufung bleibt, und die Pflicht, dein Team in KI zu schulen, gilt ohnehin schon seit Februar 2025.

Immer mehr Unternehmen lassen KI bei der Personalauswahl mithelfen, etwa um Bewerbungen vorzusortieren oder Lebensläufe zu bewerten. Der EU AI Act stuft solche Systeme als Hochrisiko ein, weil hier viel auf dem Spiel steht: die berufliche Zukunft von Menschen. Lange war klar, dass die strengen Pflichten dafür ab dem 2. August 2026 gelten. Im Mai 2026 haben sich die EU-Gesetzgeber vorläufig darauf geeinigt, diese Frist deutlich nach hinten zu schieben. Was bedeutet das für dich, wenn du KI im Bewerbungsprozess nutzt oder es vorhast?

Warum KI im Recruiting als Hochrisiko gilt

Der EU AI Act teilt KI-Anwendungen nach ihrem Risiko ein. Ganz oben, in der Kategorie Hochrisiko, stehen Systeme, deren Fehler Menschen schweren Schaden zufügen können. Dazu zählt ausdrücklich KI im Beschäftigungsbereich.

Gemeint sind Werkzeuge, die bei der Einstellung helfen, Bewerber auswählen oder bewerten, die Arbeitsleistung beurteilen, Aufgaben verteilen oder über Beförderung und Kündigung mitentscheiden. Die Logik dahinter ist nachvollziehbar. Wenn eine KI aussortiert, wer überhaupt zum Gespräch eingeladen wird, kann ein verzerrter Algorithmus ganze Personengruppen benachteiligen, ohne dass es jemand merkt. Solche Systeme brauchen deshalb besondere Sorgfalt, Transparenz und menschliche Kontrolle.

An dieser Einstufung ändert sich nichts. KI im Recruiting bleibt Hochrisiko. Verschoben wurde nur der Zeitpunkt, ab dem die ausführlichen Pflichten dafür durchgesetzt werden.

Was der Omnibus verschiebt

Am 7. Mai 2026 haben sich Rat, Parlament und Kommission der EU vorläufig auf ein Paket geeinigt, den Digital Omnibus. Es schiebt die Pflichten für Hochrisiko-Systeme aus dem Anhang III, zu denen auch die Personalanwendungen gehören, vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027.

Der Grund ist nüchtern und ehrlich benannt: Die technischen Normen und Leitfäden, die Unternehmen für die Umsetzung brauchen, sind schlicht noch nicht fertig. Man kann von Betrieben nicht verlangen, Regeln zu erfüllen, deren genaue Ausgestaltung noch fehlt. Die zusätzliche Zeit soll das nachholen.

Wichtig ist, das richtig zu lesen. Es handelt sich um eine vorläufige Einigung, die formal noch bestätigt werden muss. Und es ist ein Aufschub der Pflichten, keine Abschaffung. Wer jetzt aufatmet und das Thema für erledigt hält, macht einen Denkfehler. Die Anforderungen kommen, sie kommen nur etwas später.

Eine Pflicht gilt schon heute

Es gibt einen Teil des EU AI Act, der unabhängig von dieser Verschiebung bereits in Kraft ist und den viele übersehen: die KI-Kompetenzpflicht. Seit dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI einsetzen, dafür sorgen, dass die Menschen, die damit arbeiten, über ausreichendes KI-Wissen verfügen.

Das ist keine ferne Zukunftsregel, sondern geltendes Recht. Wer eine KI im Bewerbungsprozess nutzt, ohne dass die zuständigen Mitarbeiter verstehen, wie sie funktioniert, wo ihre Grenzen liegen und wie man ihre Vorschläge kritisch prüft, erfüllt diese Pflicht nicht. Die Verschiebung der Hochrisiko-Frist ändert daran nichts.

Für dich heißt das: Selbst wenn die großen Dokumentations- und Prüfpflichten erst 2027 greifen, ist die Schulung deines Teams schon jetzt fällig. Und sie ist ohnehin der sinnvollste erste Schritt, denn ohne geschulte Menschen nützt die beste Regelkonformität nichts.

Was das für KMU bedeutet

Für einen mittelständischen Betrieb ist die Botschaft zweigeteilt. Du hast mehr Zeit, als du dachtest, um deine Prozesse fit für die strengen Hochrisiko-Pflichten zu machen. Aber du solltest diese Zeit nutzen statt verschenken, denn der Stichtag 2027 kommt schneller, als es heute scheint.

Ein Beispiel. Ein Handwerksbetrieb mit dreißig Mitarbeitern lässt eingehende Bewerbungen von einem KI-Werkzeug vorsortieren, um Zeit zu sparen. Das ist erlaubt, aber heikel, sobald die KI faktisch entscheidet, wer durchs Raster fällt. Der kluge Umgang besteht darin, die KI nur als Hilfe zu nutzen, jede Vorauswahl von einem Menschen prüfen zu lassen und sicherzustellen, dass niemand allein wegen eines Algorithmus aussortiert wird. Diese gute Praxis ist nicht nur klug, sie ist auch genau das, was die kommenden Regeln verlangen werden.

In unseren DigiMan-Kursen ist die KI-Kompetenzpflicht ein zentrales Thema, weil sie schon gilt und viele sie nicht auf dem Schirm haben. Gerade beim sensiblen Thema Personal lohnt es sich, früh sauber zu arbeiten. Lass KI im Recruiting unterstützen, aber niemals allein entscheiden, dokumentiere, wie du sie einsetzt, und sorge dafür, dass dein Team versteht, was die Maschine tut. Wer das heute beherzigt, hat 2027 keine Hektik und behandelt seine Bewerber fair, ganz unabhängig von jeder Frist.

Häufige Fragen

Gilt KI im Recruiting als Hochrisiko nach dem EU AI Act?

Ja. Der EU AI Act stuft KI im Beschäftigungsbereich als Hochrisiko ein, darunter Werkzeuge für Einstellung, Bewerberauswahl, Leistungsbeurteilung, Aufgabenverteilung sowie Entscheidungen über Beförderung oder Kündigung. An dieser Einstufung ändert sich nichts. Solche Systeme brauchen besondere Sorgfalt, Transparenz und menschliche Kontrolle.

Ab wann gelten die strengen Pflichten?

Ursprünglich ab dem 2. August 2026. Der sogenannte Digital Omnibus, auf den sich die EU-Gesetzgeber am 7. Mai 2026 vorläufig geeinigt haben, verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-Systeme aus Anhang III, zu denen die Personalanwendungen gehören, auf den 2. Dezember 2027. Grund ist, dass die technischen Normen noch nicht fertig sind.

Ist das Thema mit der Verschiebung erledigt?

Nein. Es ist ein Aufschub der Pflichten, keine Abschaffung, und die Einigung muss formal noch bestätigt werden. Die Einstufung als Hochrisiko bleibt. Wer jetzt aufatmet und das Thema für erledigt hält, macht einen Denkfehler. Nutze die zusätzliche Zeit, um deine Prozesse vorzubereiten.

Welche KI-Pflicht gilt schon jetzt?

Die KI-Kompetenzpflicht. Seit dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI einsetzen, sicherstellen, dass die damit arbeitenden Menschen über ausreichendes KI-Wissen verfügen. Wer KI im Bewerbungsprozess nutzt, ohne dass das Team versteht, wie sie funktioniert und wo ihre Grenzen liegen, erfüllt diese Pflicht nicht.

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Zuletzt aktualisiert: 15.06.2026. Stand der Recherche: 15.06.2026.