Auf die Schnelle

Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung beschlossen. Die Bundesnetzagentur wird zentrale KI-Aufsicht, mit einem KI-Service-Desk als Anlaufstelle für kleine Firmen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Für die meisten kleinen Betriebe ändert sich im Alltag wenig.

Deutschland regelt die Aufsicht über künstliche Intelligenz neu. Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen, das der EU-KI-Verordnung im Inland eine zuständige Behörde gibt. Für die meisten kleinen Firmen ändert sich im Alltag wenig, aber es gibt jetzt eine klare Adresse für Fragen zur KI-Verordnung.

Was der Bundestag beschlossen hat

Am 11. Juni 2026 hat der Bundestag das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung beschlossen, kurz KI-MIG. Es setzt die europäische KI-Verordnung national um und legt fest, wer in Deutschland für die Aufsicht zuständig ist. Der Weg dahin: Das Kabinett hatte den Regierungsentwurf am 11. Februar 2026 beschlossen, die erste Beratung im Bundestag lief am 20. März 2026.

Hintergrund ist die EU-KI-Verordnung, die seit 2024 in Kraft ist und schrittweise wirksam wird. Sie legt die Regeln fest, überlässt aber jedem Mitgliedstaat, welche Behörde sie im Inland durchsetzt. Das KI-MIG füllt für Deutschland diese Lücke. Ohne ein solches nationales Gesetz gäbe es die europäischen Pflichten zwar, aber keine klar benannte Stelle, die sie überwacht und bei Fragen hilft.

Ein Schritt fehlt noch. Das Gesetz muss den Bundesrat passieren, bevor es in Kraft treten kann. Am Grundgerüst dürfte sich dabei wenig ändern, aber der formale Abschluss steht aus. Bis dahin ist die Richtung klar, auch wenn Details noch nachgeschärft werden können.

Das ist keine Rechtsberatung. Wenn du wissen willst, welche Pflichten dich konkret treffen, ziehe im Zweifel einen Fachanwalt oder einen Datenschutzbeauftragten hinzu.

Die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle

Die zentrale Rolle übernimmt die Bundesnetzagentur, die vielen als Aufsicht über Strom-, Gas-, Telekommunikations- und Postmärkte bekannt ist. Sie wird die zentrale Marktüberwachungsbehörde für KI, dazu Koordinierungsstelle und notifizierende Behörde.

Das heißt: Wenn es in Deutschland um die Durchsetzung der KI-Verordnung geht, führt der Weg zur Bundesnetzagentur. Sie bündelt die Aufgaben, die die Verordnung den Mitgliedstaaten aufträgt, und ist der zentrale Ansprechpartner für Fragen zur Aufsicht.

Warum die Bundesnetzagentur? Sie hat Erfahrung mit komplexer Marktaufsicht und ist bundesweit aufgestellt. Der Gesetzgeber baut damit auf einer eingespielten Behörde auf, statt eine neue Organisation von Grund auf zu errichten. Das soll den Start beschleunigen und Doppelstrukturen vermeiden.

KoKIVO, Service-Desk und Reallabor

Bei der Bundesnetzagentur entsteht das KoKIVO, das Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung. Zwei Bausteine davon sind für kleine Firmen interessant.

Der erste ist der KI-Service-Desk. Er ist als erste, niedrigschwellige Anlaufstelle gedacht, vor allem für kleinere Unternehmen und Start-ups mit Fragen zur KI-Verordnung. Statt sich durch Gesetzestexte zu kämpfen, sollst du dort eine Adresse haben, an die du dich wenden kannst.

Der zweite ist ein Reallabor. Darin lassen sich KI-Anwendungen in einem rechtssicheren Rahmen testen, bevor sie auf den Markt kommen. Das richtet sich eher an Firmen, die selbst KI entwickeln, zeigt aber die Richtung: Die Aufsicht soll auch beim Ausprobieren helfen, statt sich auf reine Kontrolle zu beschränken.

Wichtig ist der Ton dieser Struktur. Der Service-Desk soll erklären und einordnen, damit gerade kleinere Firmen nicht an den Formulierungen der Verordnung scheitern. Wie gut das in der Praxis gelingt, wird sich zeigen, sobald die Stelle arbeitet. Die Absicht dahinter ist, Hürden abzubauen.

Der hybride Ansatz: Fachbehörden bleiben zuständig

Deutschland baut keine komplett neue Sonderaufsicht auf, die alles allein regelt. Der Ansatz ist hybrid: Die Bundesnetzagentur koordiniert, aber die bestehenden Fachaufsichten bleiben in ihren Bereichen zuständig. Für den Finanzsektor etwa bleibt die BaFin der Ansprechpartner.

Für Firmen hat das einen praktischen Vorteil. In den meisten Fällen behältst du deinen gewohnten behördlichen Ansprechpartner. Wer in einer regulierten Branche arbeitet, muss sich nicht auf eine völlig neue Behördenlandschaft einstellen. Die KI-Aufsicht setzt auf dem auf, was schon da ist.

Was das für kleine Firmen bedeutet

Für den Alltag im typischen kleinen Betrieb ändert sich durch das Gesetz zunächst wenig. Wenn du KI über fertige Werkzeuge nutzt, etwa einen Chatbot oder einen Assistenten, betreffen dich die strengen Pflichten für Hochrisiko-KI in der Regel nicht. Die schärfsten Regeln zielen auf Anbieter und auf besonders heikle Einsatzfelder.

Direkter betrifft dich ein anderer Teil der Verordnung: die Transparenzpflichten. Wer einen KI-Chatbot auf der Website hat, muss Besuchern kenntlich machen, dass sie mit einem KI-System sprechen. Wer KI-generierte Bilder oder Texte veröffentlicht, muss das in bestimmten Fällen kennzeichnen. Solche Pflichten sind für kleine Firmen leichter zu erfüllen als die schweren Anforderungen an Hochrisiko-Systeme, aber sie sind konkret und gelten unabhängig von der Betriebsgröße.

Trotzdem ist es gut zu wissen, wer zuständig ist. Wenn Fragen auftauchen, etwa ob eine bestimmte Anwendung erlaubt ist oder wie du eine Kennzeichnungspflicht erfüllst, hast du mit dem KI-Service-Desk eine Anlaufstelle. In unseren DigiMan-Kursen sehen wir, dass viele Inhaber verunsichert sind, weil sie nicht wissen, an wen sie sich wenden können. Eine benannte Behörde nimmt einen Teil dieser Unsicherheit.

Wie du dich vorbereitest

Du musst jetzt nichts überstürzen, aber ein paar Dinge lohnen sich. Verschaffe dir einen Überblick, welche KI-Werkzeuge in deiner Firma im Einsatz sind und wofür. Halte fest, wo KI-generierte Inhalte nach außen gehen oder wo Kunden mit einem KI-System sprechen, denn dort greifen Kennzeichnungspflichten.

Ein einfacher Anfang ist eine kurze Liste: Welche KI-Werkzeuge nutzen wir, wofür, und wer ist verantwortlich? Ergänze, wo Kunden mit KI in Berührung kommen und wo KI-Inhalte nach außen gehen. Diese Übersicht kostet eine Stunde und hilft dir doppelt: Du erfüllst leichter etwaige Kennzeichnungspflichten, und du siehst auf einen Blick, wo im Betrieb Schulungsbedarf besteht.

Wenn du unsicher bist, notiere die offenen Fragen und wende dich an den KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur, sobald er erreichbar ist. Und behalte im Kopf: Das ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen ist ein Fachanwalt oder Datenschutzbeauftragter der richtige Ansprechpartner. So bleibst du handlungsfähig, ohne dich von der Regulierung lähmen zu lassen.

Quellen

Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: Juli 2026):

Häufige Fragen

Wer ist in Deutschland für die KI-Aufsicht zuständig?

Die Bundesnetzagentur wird die zentrale Marktüberwachungsbehörde, Koordinierungsstelle und notifizierende Behörde für KI. Der Bundestag hat das dazugehörige Gesetz am 11. Juni 2026 beschlossen, es muss noch den Bundesrat passieren. Bestehende Fachaufsichten wie die BaFin für den Finanzsektor bleiben in ihren Bereichen zuständig.

Was ist das KI-MIG?

KI-MIG ist die Kurzform für das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung. Es setzt die europäische KI-Verordnung in Deutschland um und legt fest, welche Behörden für die Aufsicht zuständig sind. Der Kabinettsbeschluss war am 11. Februar 2026, die erste Beratung im Bundestag am 20. März 2026, der Beschluss am 11. Juni 2026. Das ist keine Rechtsberatung.

Was ist der KI-Service-Desk bei der Bundesnetzagentur?

Der KI-Service-Desk ist Teil des neuen Koordinierungs- und Kompetenzzentrums KoKIVO bei der Bundesnetzagentur. Er ist als erste, niedrigschwellige Anlaufstelle gedacht, vor allem für kleinere Unternehmen und Start-ups mit Fragen zur KI-Verordnung. Dazu gehört auch ein Reallabor, in dem sich KI-Anwendungen in einem rechtssicheren Rahmen testen lassen.

Ändert sich durch das Gesetz etwas für meine kleine Firma?

Für den typischen kleinen Betrieb ändert sich im Alltag zunächst wenig. Wer KI über fertige Werkzeuge wie einen Chatbot oder Assistenten nutzt, ist von den strengen Pflichten für Hochrisiko-KI in der Regel nicht betroffen. Wichtig sind Kennzeichnungspflichten dort, wo Kunden mit einem KI-System sprechen oder KI-Inhalte veröffentlicht werden. Im Zweifel einen Fachanwalt fragen.

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Zuletzt aktualisiert: 07. Juli 2026. Stand der Recherche: 07. Juli 2026.