Auf die Schnelle

Google hat Lyria 3.5 ab dem 29. Juli 2026 in Google Flow Music ausgerollt. Das Modell von Google DeepMind soll in vier Bereichen besser geworden sein: komplexere und natürlichere Melodiestrukturen, bessere Songtexte mit höherer Prompt-Treue, ausdrucksstärkere und sauberer ausgesprochene Vocals sowie steuerbares Tempo und steuerbare Länge. Verfügbar ist es für alle Nutzer von Flow Music ohne Aufpreis. Eine Programmierschnittstelle oder Zugang über Dritte wurde nicht angekündigt, das Modell läuft ausschließlich innerhalb von Flow Music.

Musikgenerierung war lange der Bereich, in dem KI am deutlichsten nach KI klang. Schiefe Übergänge, verwaschene Aussprache, Songtexte, die an der zweiten Strophe auseinanderfielen. Mit Lyria 3.5, seit dem 29. Juli 2026 in Google Flow Music, adressiert Google genau diese Schwächen.

Was Google verbessert hat

Vier Bereiche nennt die Ankündigung. Bei der Musikalität geht es um reichere, komplexere Melodiestrukturen, die natürlicher klingen sollen. Bei den Songtexten um höhere Qualität, bessere Umsetzung der Vorgabe und mehr Bewusstsein für die Struktur eines Stücks, also Strophe, Refrain, Bridge.

Bei den Vocals geht es um Ausdruck und Emotion sowie um realistischere Aussprache. Das ist der Punkt, an dem generierte Musik bisher am schnellsten aufflog.

Der vierte Bereich ist der praktisch wichtigste: kreative Kontrolle. Tempo und Länge des Ergebnisses lassen sich jetzt leichter steuern. Wer Musik unter ein Video legen will, braucht keinen schönen Song, sondern einen, der exakt 34 Sekunden lang ist und ein Tempo hat, das zum Schnitt passt.

Wo es läuft und wo nicht

Lyria 3.5 steht allen Nutzern von Google Flow Music zur Verfügung, ohne zusätzliche Kosten. Zugerechnet wird das Modell Google DeepMind.

Eine Einschränkung gehört dazu: Das Modell ist nur innerhalb von Flow Music nutzbar. Eine Programmierschnittstelle oder ein Zugang über Drittanbieter wurde nicht angekündigt. Wer es also in einen automatisierten Ablauf einbauen will, kann das bislang nicht.

Für kleine Betriebe ist das weniger schlimm, als es klingt. Vertonung ist ohnehin ein einmaliger Schritt je Video und kein Massengeschäft.

Wofür kleine Firmen so etwas brauchen

Der häufigste Fall ist banal und teuer: Hintergrundmusik unter einem Firmenvideo. Bislang bedeutet das entweder eine Lizenz bei einem Musikportal, oft im Abo, oder eine Rechteunsicherheit, die niemand auflösen kann.

Der zweite Fall sind kurze Wiedererkennungsmelodien, etwa am Anfang eines Podcasts oder einer Videoreihe. Bisher kostete das eine Agentur oder einen freien Komponisten.

Der dritte Fall ist der Messebildschirm oder die Warteschleife am Telefon. Beides Stellen, an denen jahrelang dieselbe Konservenmusik läuft, weil sich niemand darum kümmert.

In allen drei Fällen ist der Nutzen ein organisatorischer. Es geht darum, eine Aufgabe zu erledigen, die bisher liegen blieb.

Rechne einmal gegen, was die Alternativen kosten. Ein Abo bei einem Musikportal liegt je nach Umfang zwischen 100 und 300 Euro im Jahr, und die Lizenzbedingungen unterscheiden sich danach, ob du das Stück auf der eigenen Website, in einer Social-Media-Anzeige oder in einem Video für einen Kunden einsetzt. Wer diese Unterschiede nicht liest, hat irgendwann ein Problem, das erst auffällt, wenn eine Plattform das Video sperrt. Eine eigene Komposition kostet je nach Länge und Anspruch einen dreistelligen bis vierstelligen Betrag und dauert Wochen. Gegen beides ist ein Werkzeug, das in einer Viertelstunde eine passende Spur liefert, ein deutlicher Sprung, vorausgesetzt die Nutzungsrechte sind sauber geklärt.

Die Rechtsfrage, die vorher zu klären ist

Hier wird es unbequem, und es lohnt sich, das nicht zu überspringen. Welche Rechte du an einem generierten Musikstück hast, ergibt sich aus den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters, nicht aus einem allgemeinen Grundsatz. Diese Bedingungen unterscheiden sich zwischen Anbietern und ändern sich.

Für gewerbliche Nutzung ist deshalb der erste Schritt, die Bedingungen tatsächlich zu lesen und zu prüfen, ob kommerzielle Verwendung ausdrücklich erlaubt ist. Der zweite Schritt ist, das Ergebnis zu dokumentieren, also Datum, Werkzeug und Bedingungsstand festzuhalten. Wenn in zwei Jahren jemand fragt, hast du eine Antwort.

Zur Frage, wie sich Urheberrecht, Verwertungsgesellschaften und KI-generierte Musik zueinander verhalten, gibt es weiterhin offene Punkte. Wir haben die Debatte um KI-Musik, Urheberrecht und GEMA an anderer Stelle ausführlich beschrieben. Was für deinen konkreten Fall gilt, beantwortet eine Fachanwaltskanzlei, nicht dieser Artikel.

Dazu kommt seit dem 2. August 2026 die Transparenzpflicht aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Künstlich erzeugte Bild-, Ton- und Videoinhalte müssen als solche erkennbar sein. Für ein Werbevideo mit generierter Musik heißt das, die Kennzeichnung mitzuplanen.

Eine ehrliche Einschätzung

Musikgenerierung ist der Bereich, in dem die Lücke zwischen Demo und Alltagstauglichkeit am größten war. Die Demos klangen seit zwei Jahren beeindruckend, und trotzdem landete kaum etwas davon in echten Firmenvideos.

Der Grund war selten die Klangqualität. Er lag in der Steuerbarkeit. Wenn ein Werkzeug schöne Musik erzeugt, aber nicht die Länge trifft, die man braucht, und beim nächsten Versuch etwas völlig anderes liefert, kann man damit nicht arbeiten. Genau dort setzt dieses Update an, und deshalb ist es interessanter als es die Überschrift vermuten lässt.

Ob es reicht, wird sich zeigen, wenn Leute damit tatsächlich fertige Videos vertont haben. Bis dahin gilt für die Bewertung dasselbe wie bei jedem Anbieterupdate: Es sind Herstellerangaben, und der Test mit dem eigenen Anwendungsfall dauert eine halbe Stunde und ersetzt jede Meinung.

Ein Hinweis zur Erwartungshaltung, weil er in der Praxis Enttäuschungen erspart. Generierte Musik ersetzt keinen Komponisten, wenn ein Stück eine Marke tragen soll, über Jahre wiedererkennbar sein und in verschiedenen Längen funktionieren muss. Sie ersetzt sehr wohl den Griff zur nächstbesten Stockmusik, die schon in tausend anderen Videos läuft. Für die meisten kleinen Betriebe ist genau das die relevante Vergleichsgröße, weil eine eigene Klangmarke ohnehin nie zur Debatte stand.

Bleibt die Frage, ob sich der Einstieg lohnt, wenn ihr im Moment gar keine Videos produziert. Aus unserer Erfahrung: dann ist die Musik das falsche Ende. Erst braucht es einen Grund für ein Video und jemanden, der es macht. Die Vertonung ist der letzte Schritt, und er war noch nie der Engpass.

Quellen

Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 3. August 2026):

Häufige Fragen

Was ist an Lyria 3.5 neu?

Google nennt vier Verbesserungen: komplexere und natürlichere Melodiestrukturen, bessere Songtexte mit höherer Prompt-Treue und Strukturbewusstsein, ausdrucksstärkere Vocals mit sauberer Aussprache sowie leichter steuerbares Tempo und steuerbare Länge.

Was kostet die Nutzung?

Das Update steht allen Nutzern von Google Flow Music ohne Aufpreis zur Verfügung. Eine Programmierschnittstelle oder ein Zugang über Drittanbieter wurde nicht angekündigt, das Modell läuft ausschließlich innerhalb von Flow Music.

Darf ich generierte Musik gewerblich einsetzen?

Das ergibt sich aus den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters und nicht aus einem allgemeinen Grundsatz. Vor der gewerblichen Nutzung sollte geprüft werden, ob diese ausdrücklich erlaubt ist, und das Ergebnis mit Datum, Werkzeug und Bedingungsstand dokumentiert werden. Rechtsauskunft im Einzelfall gibt eine Fachanwaltskanzlei.

Muss KI-Musik gekennzeichnet werden?

Seit dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung für künstlich erzeugte Bild-, Ton- und Videoinhalte. Für ein Werbevideo mit generierter Musik heißt das, die Kennzeichnung von vornherein mitzuplanen.

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Zuletzt aktualisiert: 3. August 2026. Stand der Recherche: 3. August 2026.