Der Anzeigenserver DFP und die Anzeigenbörse AdX bleiben in einer Hand, die Regeln der Auktion dazwischen werden umgeschrieben.

Was das Gericht abgelehnt hat

Verlangt hatte das US-Justizministerium strukturelle Maßnahmen. Google sollte die Anzeigenbörse AdX abgeben und den Quellcode der Auktionslogik seines Anzeigenservers DFP offenlegen. Beides hat das Gericht abgelehnt und überwiegend jene Verhaltensauflagen angeordnet, die beide Seiten im Verfahren selbst vorgeschlagen hatten.

Der vollständige Urteilstext war zum Zeitpunkt der Berichte noch nicht öffentlich.

Was über den Inhalt bekannt ist, stammt damit aus der Berichterstattung über die Entscheidung vom 2. September 2026. Der genaue Wortlaut der Auflagen liegt erst später vor.

Die angeordneten Auflagen

Vier Punkte sind in den Berichten benannt.

Alle vier setzen an Stellen an, die zwischen Verlag, Anzeigenserver und Anzeigenbörse liegen. Ein Werbekunde bekommt diese Ebene nie zu sehen, ein Leser einer Website erst recht nicht. Sichtbar wird davon am Ende nur ein Preis.

Zwei Richtungen sind darin erkennbar. Angaben, die bislang innerhalb des Google-Systems blieben, sollen konkurrierenden Anzeigenservern offenstehen, und Verlage bekommen mehr Spielraum bei der Frage, welchen Mindestpreis sie welchem Bieter abverlangen. Der Rest der Auflagen betrifft die Reihenfolge in der Auktion selbst.

Zwei Fristen bis zum Endbeschluss

Das Gericht hat zwei Termine gesetzt. Für Anträge auf Schwärzungen bleiben 14 Tage, also Zeit bis zum 16. September 2026. Für einen gemeinsam vorgeschlagenen Endbeschluss bleiben 30 Tage, also Zeit bis zum 2. Oktober 2026.

Die schriftliche Endfassung entsteht demnach erst in diesem gemeinsamen Vorschlag.

Wo die Entscheidung gilt

Verhandelt wurde vor einem US-Gericht nach US-amerikanischem Recht, und die Auflagen richten sich an Google im Rahmen dieses Verfahrens. Für Werbetreibende in Deutschland entsteht daraus keine neue Rechtslage, und eine deutsche oder europäische Vorgabe lässt sich aus der Entscheidung nicht ableiten. Wer wissen will, was sich in seinem eigenen Werbekonto ändert, wartet ab, was Google an seinen Produkten tatsächlich umstellt.

Bewegung gibt es in diesem Umfeld ohnehin, und zwar an einer ganz anderen Stelle: Wie Anzeigen in maschinell erzeugten Antworten auftauchen, steht im Artikel Werbung in KI-Antworten.

Unsere Einschätzung

Für einen Betrieb, der ein paar hundert Euro im Monat in Onlinewerbung steckt, ändert dieses Urteil an der eigenen Rechnung zunächst gar nichts. Interessant ist es aus einem anderen Grund. Zur Debatte standen Regeln, von denen die meisten Werbetreibenden nie gehört haben, obwohl sie mitbestimmt haben, welches Gebot eine Anzeige gewonnen hat. „First look" und „last look" tauchen auf keiner Rechnung auf. Die einheitlichen Preisregeln stehen in keinem Kontoauszug. Ein Gericht in Virginia schreibt sie jetzt um, und die Wirkung landet irgendwann in einem Kontoauszug in Bayreuth. Das ist der eigentliche Befund: Der Preis für Reichweite entsteht in einer Mechanik, die dem zahlenden Kunden verschlossen bleibt, und der Hebel dagegen liegt nicht im Konto, sondern in Kanälen, die einem selbst gehören.

Gemeint sind damit unspektakuläre Dinge. Eine Website, die man selbst kontrolliert. Ein Verteiler mit sauberer Einwilligung. Ein gepflegter Eintrag dort, wo Kunden ohnehin suchen. Solche Kanäle kosten Arbeit und keinen Klickpreis, und ihre Regeln schreibt niemand über Nacht um. In Beratungsgesprächen fällt regelmäßig auf, wie schmal die Grundlage ist: Ein Betrieb kennt seinen Klickpreis auf den Cent genau und weiß nicht, wie viele Kunden ihn ohne bezahlte Anzeige überhaupt finden würden. Diese Zahl zu kennen, ist die günstigere Absicherung gegen jede Regeländerung einer Plattform.

Wer das Verfahren weiterverfolgen möchte, hat zwei Daten im Kalender: den 16. September und den 2. Oktober 2026.

Quellen

Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 4. September 2026):

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Häufige Fragen

Was hat Richterin Brinkema am 2. September 2026 entschieden?

Das Bundesbezirksgericht für den östlichen Bezirk von Virginia hat die vom US-Justizministerium verlangten strukturellen Maßnahmen abgelehnt. Dazu gehörten der Verkauf der Anzeigenbörse AdX und die Offenlegung des Quellcodes der Auktionslogik im Anzeigenserver DFP. Angeordnet wurden überwiegend Verhaltensauflagen, die beide Seiten im Verfahren vorgeschlagen hatten.

Welche Auflagen hat das Gericht angeordnet?

Genannt sind vier Punkte: Echtzeit-Gebotshöhen für Anzeigen im offenen Web über AdX müssen konkurrierenden Anzeigenservern zugänglich gemacht werden, die einheitlichen Preisregeln (Unified Pricing Rules) fallen weg, Verlage dürfen in Google Ad Manager unterschiedliche Mindestpreise je Bieter setzen, und die Privilegien first look und last look dürfen nicht mehr genutzt werden, um eigene Gebote anzupassen.

Welche Fristen nennt die Entscheidung?

Für Anträge auf Schwärzungen sind 14 Tage vorgesehen, also Zeit bis zum 16. September 2026. Für einen gemeinsam vorgeschlagenen Endbeschluss sind 30 Tage vorgesehen, also Zeit bis zum 2. Oktober 2026. Der vollständige Urteilstext war zum Zeitpunkt der Berichte noch nicht öffentlich.

Muss ein Betrieb in Deutschland jetzt etwas an seiner Onlinewerbung ändern?

Aus der Entscheidung selbst ergibt sich kein Handlungsbedarf. Sie stammt aus einem US-Verfahren nach US-amerikanischem Recht und schafft keine neue Rechtslage für Werbetreibende in Deutschland. Sinnvoll bleibt die Frage, wie stark die eigene Sichtbarkeit an einer einzelnen Plattform hängt und welche Kanäle dem Betrieb selbst gehören.

Welche Kanäle im Betrieb funktionieren auch dann noch, wenn eine Plattform ihre Regeln ändert?

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Zuletzt aktualisiert: 4. September 2026. Stand der Recherche: 4. September 2026.