Digitale Barrierefreiheit ist seit dem 28. Juni 2025 keine freiwillige Sache mehr. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Trotzdem haben viele Unternehmen das Thema noch nicht umgesetzt. In diesem Artikel erfährst du, was genau gefordert wird, wen das Gesetz betrifft und welche konkreten Schritte jetzt nötig sind.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist digitale Barrierefreiheit genau?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und digitale Produkte so gestaltet sind, dass sie alle Menschen nutzen können. Auch Menschen mit Sehbehinderung, Hörbehinderung, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen.

Konkret heißt das laut BFSG: Digitale Angebote müssen auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe (Bundesfachstelle Barrierefreiheit).

Dabei geht es nicht nur um Menschen mit anerkannter Behinderung. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln, 2025) zeigt: Digitale Barrierefreiheit ist vor allem eine Frage des Alters. Ältere Menschen profitieren genauso wie Menschen mit temporären Einschränkungen, etwa einem gebrochenen Arm.

Klingt spannend? Als Digitalisierungsmanager/in (IHK) lernst du, wie Unternehmen digitale Prozesse wie Barrierefreiheit professionell umsetzen. 100 % kostenlos mit Bildungsgutschein.

Was fordert das BFSG konkret?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) der EU in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft erstmals auch private Unternehmen.

Betroffene Produkte

Produkt Beispiele
Computer und Tablets Desktops, Notebooks, Smartphones
Zahlungsterminals EC-Kartengeräte, Kassenterminals
Selbstbedienungsterminals Geldautomaten, Fahrkartenautomaten
E-Book-Reader Kindle, Tolino und vergleichbare Geräte
Router und Modems Geräte für elektronische Kommunikation

Betroffene Dienstleistungen

Dienstleistung Beispiele
Online-Handel Online-Shops, E-Commerce-Plattformen
Bankdienstleistungen Online-Banking, Banking-Apps
Elektronische Kommunikation Messenger, VoIP, E-Mail-Dienste
Audiovisuelle Medien Streaming-Dienste, Mediatheken
Personenbeförderung Buchungsportale für Bahn, Bus, Flug
E-Books Digitale Bücher und Leseplattformen

(Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit, TÜV SÜD)

Der technische Standard: WCAG 2.1 AA

Die europäische Norm EN 301 549 verweist direkt auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA. Das ist der Mindeststandard.

Die WCAG basieren auf vier Prinzipien:

  1. Wahrnehmbar: Inhalte müssen über mindestens zwei Sinne zugänglich sein (z. B. Text + Audio).
  2. Bedienbar: Navigation per Tastatur, ausreichend Zeit, keine Anfallsauslöser.
  3. Verständlich: Klare Sprache, vorhersehbare Navigation, Fehlervermeidung.
  4. Robust: Kompatibilität mit Screenreadern und assistiven Technologien.

Wen betrifft das BFSG?

Das BFSG betrifft Hersteller, Händler und Importeure der genannten Produkte sowie alle Anbieter der aufgelisteten Dienstleistungen, sofern sie sich an Verbraucher richten.

Ausnahme: Kleinstunternehmen

Es gibt eine wichtige Ausnahme (laut IHK München): Kleinstunternehmen sind von den Dienstleistungsanforderungen befreit, wenn sie:

Aber Achtung: Für Produkte gilt das BFSG unabhängig von der Unternehmensgröße. Ein kleiner Hardware-Hersteller mit 3 Mitarbeitenden muss seine Geräte trotzdem barrierefrei gestalten.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Bei Nichtbeachtung des BFSG drohen empfindliche Konsequenzen. Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind für die Durchsetzung zuständig.

Verstoß Mögliche Strafe
Schwerwiegend (z. B. nicht-barrierefreies Produkt in den Verkehr gebracht) Bis zu 100.000 Euro Bußgeld
Weniger schwerwiegend (fehlende Dokumentation, unvollständige Informationen) Bis zu 10.000 Euro Bußgeld
Wiederholt Vertriebsverbot, Produktrückruf

(Quelle: SRD Rechtsanwälte, IHK Schwaben)

Dazu kommen mögliche Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Das BFSG schafft also nicht nur Bußgeldrisiken, sondern auch ein Wettbewerbsrisiko.

Wenn du verstehen willst, wie digitale Prozesse in Unternehmen rechtssicher umgesetzt werden, lohnt sich ein Blick auf die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in (IHK).

Wie setzt du digitale Barrierefreiheit konkret um?

Die Umsetzung muss nicht in einer Mammut-Aktion passieren. Aber sie braucht Struktur. Hier ist ein praktischer 5-Schritte-Plan:

Schritt 1: Bestandsaufnahme

Prüfe deine digitalen Angebote auf Barrierefreiheit. Es gibt kostenlose Tools wie den WAVE Web Accessibility Evaluator oder die WCAG-Checklisten von wcag-report.com (auf Deutsch verfügbar).

Schritt 2: Prioritäten setzen

Nicht alles muss gleichzeitig perfekt sein. Starte mit den häufigsten Problemen:

Schritt 3: Technische Umsetzung

Je nach Plattform gibt es unterschiedliche Ansätze. WordPress-Nutzer prüfen ihr Theme und installieren Accessibility-Plugins. Bei Custom-Entwicklungen wird der HTML-Code nach WCAG angepasst. Bei Apps gilt die EN 301 549 analog.

Schritt 4: Erklärung zur Barrierefreiheit

Das BFSG verlangt eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf deiner Website. Darin beschreibst du, welche Maßnahmen du ergriffen hast und wie Nutzer Barrieren melden können.

Schritt 5: Regelmäßige Prüfung

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Bei jedem Update, jedem neuen Feature, jedem neuen Inhalt muss sie mitgedacht werden.

Tipp: In der Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in (IHK) lernst du, wie du solche Prozesse systematisch in Unternehmen einführst. Von der Analyse bis zur Umsetzung.

Warum ist digitale Barrierefreiheit mehr als nur Pflicht?

Digitale Inklusion ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung. Sie ist auch ein Wettbewerbsvorteil.

Die Zahlen sprechen für sich:

Wer digital barrierefrei arbeitet, erreicht schlicht mehr Menschen. Und das bedeutet: mehr Kunden, mehr Umsatz, besseres Image.

Welche Berufsbilder entstehen durch digitale Barrierefreiheit?

Das BFSG hat eine enorme Nachfrage nach Fachkräften geschaffen. Unternehmen suchen Menschen, die digitale Barrierefreiheit verstehen, umsetzen und in Prozesse integrieren können.

Laut IW Köln fehlen in Digitalisierungsberufen bis 2028 rund 106.000 Fachkräfte. Barrierefreiheitsberater verdienen im Schnitt rund 79.000 Euro brutto pro Jahr (meingehalt.net), mit Gehältern zwischen 64.000 und 95.000 Euro je nach Erfahrung.

Diese Rollen sind besonders gefragt:

Besonders der Digitalisierungsmanager ist hier zentral. Er verbindet technisches Verständnis mit Projektmanagement und sorgt dafür, dass digitale Barrierefreiheit kein Einzelprojekt bleibt, sondern Teil der Unternehmensstrategie wird.

Mehr zum Berufsbild erfährst du im Artikel Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in.

Wie hängen BFSG und DSGVO zusammen?

Beide Gesetze fordern von Unternehmen Verantwortung im digitalen Raum. Und es gibt Überschneidungen:

Wer DSGVO-konform arbeitet, hat oft schon einen guten Grundstein für digitale Barrierefreiheit gelegt. Beide Themen lassen sich effizient zusammen angehen.

Was passiert, wenn du noch nicht angefangen hast?

Das BFSG gilt seit Juni 2025. Wenn du als betroffenes Unternehmen noch nichts umgesetzt hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln.

Deine nächsten Schritte:

  1. Prüfe, ob dein Unternehmen unter das BFSG fällt (Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher?).
  2. Mache eine Bestandsaufnahme mit einem kostenlosen WCAG-Tool.
  3. Erstelle einen Umsetzungsplan mit Prioritäten.
  4. Hole dir Expertise ins Team oder bilde Mitarbeitende weiter.
  5. Veröffentliche deine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Bedenke: Die Marktüberwachungsbehörden haben seit Juni 2025 die Befugnis zu kontrollieren. Je früher du handelst, desto besser.

Wer sich für die professionelle Steuerung solcher Projekte interessiert, findet alle Infos zur Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in (IHK). In 4 Monaten lernst du alles, was du für die digitale Transformation in Unternehmen brauchst. Und das 100 % online und kostenlos mit Bildungsgutschein.

Häufige Fragen

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Es verpflichtet Unternehmen seit dem 28. Juni 2025, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind unter anderem Online-Shops, Banking-Apps und Zahlungsterminals.

Für wen gilt das BFSG?

Das BFSG gilt für Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte sowie für Anbieter digitaler Dienstleistungen an Verbraucher. Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende, max. 2 Mio. Euro Umsatz) sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gibt es keine Größenausnahme.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?

Bei schwerwiegenden Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Bei weniger schweren Verstößen wie fehlender Dokumentation sind bis zu 10.000 Euro möglich. Zusätzlich können Vertriebsverbote und Produktrückrufe angeordnet werden.

Was ist der WCAG-Standard?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA sind der technische Mindeststandard für digitale Barrierefreiheit nach dem BFSG. Sie definieren Anforderungen in vier Bereichen: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Muss jede Website barrierefrei sein?

Nicht jede Website fällt unter das BFSG. Betroffen sind Websites, die Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes anbieten, zum Beispiel Online-Shops oder Banking-Portale. Rein informative Websites ohne Verkaufsfunktion können ausgenommen sein. Die genaue Prüfung hängt vom Einzelfall ab.

Was kostet die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit?

Die Kosten variieren stark nach Umfang und Ausgangslage. Kleinere Websites können mit wenigen hundert Euro starten (Theme-Anpassung, Plugin). Größere Plattformen und Custom-Entwicklungen können mehrere tausend Euro kosten. In jedem Fall ist die Umsetzung günstiger als ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

Wie prüfe ich, ob meine Website barrierefrei ist?

Es gibt kostenlose Online-Tools wie den WAVE Web Accessibility Evaluator oder die interaktive WCAG-2.1-Checkliste von wcag-report.com. Für eine umfassende Prüfung empfiehlt sich ein professionelles Accessibility-Audit durch Fachleute.

Wie werde ich Experte für digitale Barrierefreiheit?

Eine Weiterbildung im Bereich Digitalisierung ist ein guter Einstieg. Als Digitalisierungsmanager/in (IHK) lernst du, wie digitale Prozesse einschließlich Barrierefreiheit in Unternehmen gesteuert werden. Die 4-monatige Weiterbildung ist mit Bildungsgutschein komplett kostenlos.


Du willst Unternehmen bei der digitalen Transformation unterstützen? Informiere dich jetzt über die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in (IHK). 4 Monate, komplett online, 100 % kostenlos mit Bildungsgutschein. Erfahre hier, wie du den Bildungsgutschein beantragst.

Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?

Lass dich kostenlos beraten. Wir finden die passende Weiterbildung und Förderung für dich.

Weiterbildung ansehen WhatsApp