Transfergesellschaft erklärt klingt nach Behördendeutsch, ist aber eines der wertvollsten Instrumente im deutschen Arbeitsrecht, wenn dein Arbeitgeber Stellen abbaut. Während Abfindung einen Schlussstrich zieht, verschafft dir die Transfergesellschaft Zeit, Geld und eine voll finanzierte Weiterbildung. Dieser Artikel erklärt, was eine Transfergesellschaft genau ist, was sie zahlt, wie du reinkommst und wie du das Beste aus den zwölf Monaten machst.
Wichtig vorweg: Die konkreten Bedingungen deiner Transfergesellschaft stehen im Sozialplan deines Betriebs. Diese Zusammenfassung ist ein Überblick, keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Transfergesellschaft ist ein juristisch eigenständiges Unternehmen, das betroffene Mitarbeiter befristet aufnimmt, meist für bis zu zwölf Monate.
- Rechtsgrundlage: §111, §112 BetrVG (Sozialplan bei Betriebsänderung) und §110, §111 SGB III (Transfermaßnahmen und Transferkurzarbeitergeld).
- Du bekommst in der Regel 60 bis 67 Prozent Netto-Einkommen als Transferkurzarbeitergeld, meist plus Aufstockung aus dem Sozialplan auf 80 bis 90 Prozent.
- Während der Transfergesellschaft kannst du eine komplett finanzierte Weiterbildung absolvieren.
- Die Teilnahme ist freiwillig, du unterschreibst einen dreiseitigen Vertrag mit Arbeitgeber und Transfergesellschaft.
- Nach der Transfergesellschaft fällst du ins Arbeitslosengeld I oder beginnst einen neuen Job.
Was eine Transfergesellschaft genau ist
Eine Transfergesellschaft ist ein eigenes Unternehmen, das gegründet wird, wenn ein anderes Unternehmen Stellen abbaut. Die Transfergesellschaft übernimmt die betroffenen Mitarbeiter für eine befristete Zeit und unterstützt sie bei der Weiterbildung und Stellensuche.
Die wichtigsten Akteure:
- Dein alter Arbeitgeber: Finanziert die Transfergesellschaft über den Sozialplan.
- Die Transfergesellschaft selbst: Oft ein spezialisierter Dienstleister wie BBQ, SBB, Weitblick, ETB, Contec. Sie bezahlt dich, berät dich, organisiert Weiterbildungen und Stellensuche.
- Die Agentur für Arbeit: Zahlt das Transferkurzarbeitergeld (Kurzform: Transfer-KUG).
- Du: Bist rechtlich bei der Transfergesellschaft angestellt, aber ohne Arbeitspflicht im klassischen Sinn. Deine "Arbeit" ist die Qualifizierung und Stellensuche.
Rechtlich basiert das System auf §111 und §112 des Betriebsverfassungsgesetzes (Sozialplan bei Betriebsänderung) sowie §110 SGB III (Transfermaßnahmen) und §111 SGB III (Transferkurzarbeitergeld).
Wie du in die Transfergesellschaft kommst
Der Weg in die Transfergesellschaft ist an einen Sozialplan gebunden. Das heißt: Dein Arbeitgeber muss entweder eine Betriebsänderung nach §111 BetrVG durchführen (Massenentlassung, Werkschließung, Umstrukturierung) und mit dem Betriebsrat einen Sozialplan verhandeln. Darin wird festgelegt, dass betroffene Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft wechseln können.
Der typische Ablauf:
- Dein Arbeitgeber kündigt eine Betriebsänderung an.
- Betriebsrat und Arbeitgeber verhandeln den Sozialplan.
- Im Sozialplan wird die Transfergesellschaft als Option festgelegt, inklusive Details zu Dauer, Aufstockungsbetrag, Qualifizierungsbudget.
- Du bekommst ein Angebot, in die Transfergesellschaft zu wechseln.
- Du unterschreibst einen dreiseitigen Vertrag: Kündigung beim alten Arbeitgeber, gleichzeitig Arbeitsvertrag bei der Transfergesellschaft.
- Du startest in der Transfergesellschaft.
Wichtig: Die Teilnahme ist freiwillig. Du kannst das Angebot auch ablehnen und stattdessen eine Abfindung wählen oder den regulären Arbeitsrechtsweg gehen.
Was du in der Transfergesellschaft verdienst
Die Finanzierung läuft über zwei Bausteine:
Transferkurzarbeitergeld
Die Agentur für Arbeit zahlt dir ein sogenanntes Transferkurzarbeitergeld (Transfer-KUG). Die Höhe entspricht dem regulären Kurzarbeitergeld:
- 60 Prozent des letzten Netto-Einkommens
- 67 Prozent des letzten Netto-Einkommens, wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt
Aufstockungsbetrag aus dem Sozialplan
Die meisten Sozialpläne sehen eine Aufstockung vor, damit du auf ein Niveau von 80 bis 90 Prozent deines letzten Netto-Einkommens kommst. Diese Aufstockung zahlt dein ehemaliger Arbeitgeber über die Transfergesellschaft.
Typisches Beispiel:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Letztes Netto bei altem Arbeitgeber | 2.500 Euro |
| Transferkurzarbeitergeld (67%) | 1.675 Euro |
| Aufstockung aus Sozialplan | 625 Euro |
| Gesamt in der Transfergesellschaft | 2.300 Euro (92%) |
Du verlierst also etwas, aber nicht viel. Und du hast in der Transfergesellschaft zusätzlich eine voll finanzierte Weiterbildung, die in Geldwert oft mehrere tausend Euro wert ist.
Was du in der Transfergesellschaft tun darfst und musst
Die Pflicht: Mitwirkungspflichten
Du bist bei der Transfergesellschaft angestellt und musst an den Angeboten aktiv mitwirken. Das heißt:
- Regelmäßige Termine mit deinem Berater wahrnehmen (meist alle zwei Wochen oder monatlich).
- Sich bewerben: Aktiv auf Stellen bewerben, Bewerbungsunterlagen vorbereiten.
- An Weiterbildungen teilnehmen, wenn vereinbart.
- Keine Parallel-Beschäftigung ohne Absprache annehmen.
Wer seine Mitwirkungspflichten verletzt, kann aus der Transfergesellschaft ausgeschlossen werden und dadurch Ansprüche verlieren. Das ist aber selten und passiert meist nur bei offensichtlichen Verweigerungen.
Das Recht: Weiterbildung, Coaching, Jobsuche
Die Transfergesellschaft bietet dir:
- Qualifizierung: Ein Budget für Weiterbildungen, je nach Sozialplan oft 3.000 bis 10.000 Euro pro Person. Bei SkillSprinters und ähnlichen AZAV-zertifizierten Bildungsträgern kannst du damit eine komplette Weiterbildung absolvieren.
- Coaching und Bewerbungstraining: Individuelle Beratung zu Lebenslauf, Anschreiben, Vorstellungsgespräch, Karrierestrategie.
- Jobvermittlung: Die Transfergesellschaft hat oft ein Netzwerk zu Arbeitgebern in der Region und vermittelt aktiv Stellen.
- Psychosoziale Begleitung: In schwierigen Fällen (Burnout, familiäre Krise, Neuorientierung) gibt es oft auch psychologische Begleitung.
Welche Weiterbildungen sich besonders lohnen
Mit dem Qualifizierungsbudget einer Transfergesellschaft kannst du oft eine komplette Umschulung oder Fortbildung finanzieren, die dir sonst Tausende Euro kosten würde. Besonders gefragt sind:
- [Digitalisierungsmanager](PH0 (vier Monate, online, DEKRA-zertifiziert): perfekt für Mitarbeiter aus Industrie und Verwaltung, die in Digitalisierungsprojekte wechseln wollen.
- [Wirtschaftsfachwirt IHK](PH1 (elf Monate, online): Generalist-Qualifikation für kaufmännische Rollen.
- Industriefachwirt / Industriemeister: für Produktionsmitarbeiter mit Führungsperspektive.
- Projektmanager: für Prozessdenker mit Industrie-Background.
- Logistikmeister: für Lagerlogistiker.
Der Digitalisierungsmanager ist besonders beliebt, weil er mit vier Monaten kurz ist und du ihn innerhalb der Transfergesellschaft komplett abschließen kannst. Danach bleibt dir noch Zeit für die Bewerbung und das Onboarding in einen neuen Job.
Ein konkretes Beispiel
Ein Produktionsmitarbeiter aus einem Automobilzulieferer in Niedersachsen, 44 Jahre, 16 Jahre im Betrieb. Im Rahmen einer Werksschließung wird ihm die Transfergesellschaft angeboten. Er überlegt zunächst, die Abfindung zu nehmen, entscheidet sich aber für die Transfergesellschaft, weil er nicht weiß, wohin.
In der Transfergesellschaft bekommt er etwa 2.400 Euro Netto pro Monat (sein altes Netto war 2.650 Euro). Er macht den [Digitalisierungsmanager bei SkillSprinters](PH2 vier Monate online. Parallel bewirbt er sich bei Mittelständlern in der Region. Nach sieben Monaten hat er einen neuen Job als Prozess- und Digitalisierungsberater in einem Werkzeugmaschinenbau mit 250 Mitarbeitern. Sein neues Bruttogehalt liegt drei Prozent unter dem alten, dafür ohne Schichtdienst.
Er sagt später: "Die zwölf Monate Transfergesellschaft waren die beste Auszeit, die ich je hatte. Ich hatte Geld, Zeit, eine Weiterbildung. Und am Ende einen Job, der mehr zu meinem Leben passt."
Die wichtigsten Unterschiede zur Abfindung
| Kriterium | Transfergesellschaft | Abfindung |
|---|---|---|
| Laufendes Einkommen | 80-90% Netto | Keine (dann ALG I) |
| Weiterbildung | Finanziert, begleitet | Selbst organisieren |
| Dauer der Unterstützung | Bis 12 Monate | 0 Tag |
| Sperrzeit-Gefahr | Nein | Ja (je nach Gestaltung) |
| Schlussstrich | Nein (Übergang) | Ja |
| Beste Option wenn | Neuorientierung nötig | Sofort neuer Job vorhanden |
Die Faustregel: Wenn du bereits einen neuen Job oder einen klaren Plan hast, ist die Abfindung attraktiv (Geldsumme, Flexibilität). Wenn du umlernen oder umschulen willst, ist die Transfergesellschaft fast immer die bessere Wahl.
Was du nicht tun solltest
- Spontan entscheiden: Nimm dir Zeit, das Angebot zu prüfen. Sprich mit Betriebsrat, Fachanwalt und eventuell einem Bildungsberater. Spontane Entscheidungen kosten oft viel Geld.
- Weiterbildung auf später verschieben: Die Zeit in der Transfergesellschaft ist begrenzt. Wer die ersten drei Monate mit "Pause" verbringt, hat am Ende nur noch neun Monate und zu wenig Zeit für eine substanzielle Weiterbildung.
- Keine Bewerbungen schreiben: Die Transfergesellschaft erwartet, dass du aktiv nach neuen Stellen suchst. Wer das ignoriert, gefährdet seinen Status.
- Auf den perfekten Job warten: Realistische Stellen annehmen ist besser als auf Wunsch-Positionen zu warten. Die meisten finden innerhalb der zwölf Monate einen guten Job, nicht den perfekten.
Passend dazu: [Outplacement: Bedeutung und Rechte](PH3 und [Bosch, Continental und ZF Mitarbeiter: Förderung sichern](PH4
Häufige Fragen
Kann ich die Transfergesellschaft vorzeitig verlassen?
Ja, das ist sogar das Ziel. Sobald du einen neuen Job hast, kannst du die Transfergesellschaft verlassen und dort beginnen. Manche Sozialpläne sehen sogar eine Prämie vor, wenn du früh einen Job findest (sogenannter Restabgeltungsbetrag).
Was passiert nach den zwölf Monaten, wenn ich noch keinen Job habe?
Dann fällst du ins Arbeitslosengeld I und bekommst die normalen Leistungen der Agentur für Arbeit. Die Beratung durch die Transfergesellschaft endet, die Beratung durch die Agentur für Arbeit beginnt.
Muss ich während der Transfergesellschaft ins Büro kommen?
Das ist unterschiedlich. Manche Transfergesellschaften haben feste Büros mit Präsenzpflicht für Beratungen, andere organisieren alles per Videokonferenz. Frag bei deinem konkreten Anbieter nach den Bedingungen.
Darf ich nebenbei eine Selbstständigkeit beginnen?
Nebentätigkeiten müssen in der Regel mit der Transfergesellschaft abgesprochen werden. Eine Selbstständigkeit während der Transfergesellschaft ist möglich, aber die Einkünfte können aufs Transferkurzarbeitergeld angerechnet werden. Das ist individuell zu klären.
Wer entscheidet, welche Weiterbildung ich machen darf?
In der Regel du, in Absprache mit deinem Berater in der Transfergesellschaft. Der Berater prüft, ob die Weiterbildung zu deiner Situation und zum Arbeitsmarkt passt. AZAV-zertifizierte Bildungsträger werden fast immer akzeptiert, andere Anbieter nur nach Einzelprüfung.
Ist die Transfergesellschaft nur für Industrie-Betriebe?
Nein. Transfergesellschaften sind überall dort möglich, wo ein Sozialplan gemäß §111 BetrVG greift. Das kann Industrie, Handel, Verwaltung oder Dienstleistung sein. Der Begriff ist branchenunabhängig, nur die konkreten Bedingungen im Sozialplan unterscheiden sich.
Fazit
Die Transfergesellschaft ist eines der besten Instrumente im deutschen Arbeitsrecht, um aus einer betrieblichen Krise einen geordneten Übergang zu machen. Sie verschafft dir Zeit, Geld und eine voll finanzierte Weiterbildung. Wenn dein Arbeitgeber dir eine Transfergesellschaft anbietet, nimm dir Zeit, das Angebot genau zu prüfen, und nutze die Chance für eine echte Qualifizierung statt nur für ein Verlängern des Übergangs.
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