Outplacement Rechte sind ein Thema, das kaum jemand kennt, bis er betroffen ist. Wenn dir dein Arbeitgeber im Rahmen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags "Outplacement-Beratung" anbietet, fragst du dich zu Recht: Was ist das überhaupt, was bringt es mir, und habe ich ein Recht darauf? Dieser Artikel erklärt, was hinter Outplacement steckt, welche Leistungen du erwarten kannst und wie du es am besten nutzt.

Hinweis: Die konkreten Bedingungen deines Outplacement-Angebots stehen in deinem individuellen Vertrag oder im Sozialplan. Dieser Artikel ist Orientierung, keine arbeitsrechtliche Beratung.

Das Wichtigste in Kürze

Was Outplacement genau ist

Outplacement ist eine Beratungsleistung, die ein Arbeitgeber für einen ausscheidenden Mitarbeiter einkauft. Ein externes Beratungsunternehmen übernimmt die Unterstützung beim Übergang in einen neuen Job. Anders als bei der Transfergesellschaft bist du während des Outplacements nicht beim Berater angestellt, sondern nach wie vor beim alten Arbeitgeber (bis zum Austrittsdatum) oder bereits arbeitslos.

Typische Leistungen:

Wer Outplacement anbietet

Outplacement-Beratung ist in Deutschland ein eigenes Marktsegment. Die größten Anbieter sind international tätige Beratungsfirmen wie Lee Hecht Harrison, Rundstedt, Kienbaum, Korn Ferry, aber auch deutsche Mittelständler und spezialisierte Coaches.

Der Arbeitgeber wählt in der Regel den Berater und schließt einen Vertrag mit ihm. Du als Mitarbeiter bekommst dann einen Ansprechpartner zugeteilt und nutzt die Leistungen, die dein Arbeitgeber vereinbart hat. Die Kosten trägt der Arbeitgeber vollständig, du zahlst nichts.

Hast du ein Recht auf Outplacement?

Gesetzlich: Nein. Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf Outplacement im deutschen Arbeitsrecht.

Praktisch: Manchmal. Ein Anspruch kann entstehen aus:

Wer keinen rechtlichen Anspruch hat, kann es trotzdem aushandeln. Viele Arbeitgeber bieten Outplacement an, wenn sie ein konfliktfreies Ausscheiden wollen. Es ist für den Arbeitgeber oft günstiger als Gerichtsprozesse oder höhere Abfindungen.

Outplacement vs. Transfergesellschaft vs. Abfindung

Die drei Instrumente werden oft verwechselt, sind aber sehr unterschiedlich.

Kriterium Outplacement Transfergesellschaft Abfindung
Was du bekommst Beratung Anstellung + Beratung + WB Geldsumme
Laufendes Einkommen Nein (ALG I oder neuer Job) 80-90% Netto Nein
Dauer 3-12 Monate Beratung Bis 12 Monate Anstellung Einmalig
Inklusive Weiterbildung Meist nein Ja, voll finanziert Nein
Sperrzeit-Gefahr Ja, bei Aufhebungsvertrag Nein Ja, bei Aufhebungsvertrag
Geldwert (typisch) 3.000-15.000 Euro 30.000-60.000 Euro Individuell

Outplacement ist die "kleine" Variante der Unterstützung beim Übergang. Die Transfergesellschaft ist die umfassende Variante. Die Abfindung ist die "Geld statt Service"-Variante.

In vielen Fällen werden Outplacement und Abfindung kombiniert: Du bekommst eine Abfindung, die Transfer-Leistungen sind inklusive Outplacement. Das ist oft die attraktivste Kombination für Führungskräfte oder bei kleineren Restrukturierungen, bei denen keine große Transfergesellschaft gegründet wird.

Wann Outplacement sinnvoll ist und wann nicht

Outplacement ist gut, wenn:

Outplacement ist weniger wertvoll, wenn:

Ein konkretes Beispiel

Ein Marketing-Direktor bei einem Mittelständler in Bayern, 49 Jahre, 14 Jahre im Unternehmen. Im Rahmen einer Umstrukturierung wird sein Arbeitsplatz gestrichen. Im Aufhebungsvertrag verhandelt er ein Paket aus: Abfindung (etwa 14 Monatsgehälter), sechs Monate Outplacement bei einer renommierten Beratung, und zwei Monate bezahlte Freistellung zur Jobsuche.

Das Outplacement umfasst: Standortbestimmung, Lebenslauf-Überarbeitung, drei Coachings mit einem Senior-Berater, Vermittlung an Personalberater in seinem Segment, Bewerbungstraining und Vorbereitung auf Assessments. Nach fünf Monaten hat er einen neuen Job als Marketing-Director bei einem größeren Unternehmen in Nürnberg, allerdings mit 20 Prozent Gehaltssteigerung.

Er sagt später: Ohne das Outplacement hätte er wahrscheinlich drei bis sechs Monate länger gesucht, und die Gehaltsverhandlung am Ende wäre schlechter ausgegangen. Der Wert des Outplacement-Pakets lag bei etwa 12.000 Euro, sein finanzieller Nutzen war ein Vielfaches davon.

Was du vom Outplacement nicht erwarten solltest

Outplacement ist Beratung, nicht Vermittlung. Der Berater kennt Headhunter und Netzwerke, vermittelt dich aber nicht aktiv in eine Stelle. Das musst du selbst machen.

Die typischen Enttäuschungen:

Mit realistischen Erwartungen ist Outplacement eine hilfreiche Unterstützung. Mit überhöhten Erwartungen enttäuscht es fast zwangsläufig.

Outplacement und Weiterbildung kombinieren

Outplacement und Weiterbildung schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich. Während der Berater dich beim Bewerben unterstützt, kannst du parallel eine Weiterbildung machen. Die Kosten für die Weiterbildung kannst du über:

Ein Digitalisierungsmanager bei SkillSprinters ist dabei oft eine gute Wahl, weil er mit vier Monaten kurz ist und parallel zum Outplacement abgeschlossen werden kann. Nach dem Kurs bist du mit einer aktuellen Qualifikation am Markt und hast gleichzeitig die Beratung des Outplacement-Anbieters genutzt.

Häufige Fragen

Kann ich beim Outplacement den Berater selbst aussuchen?

Selten. In der Regel wählt dein Arbeitgeber den Berater und schließt den Vertrag. Manche Pakete geben dir aber eine Wahl zwischen zwei oder drei Anbietern. Wenn du Wahlfreiheit hast, frag nach Erfahrungen von ehemaligen Kollegen mit dem jeweiligen Berater.

Wird Outplacement aufs Arbeitslosengeld angerechnet?

Nein. Outplacement ist eine Sachleistung, keine Geldleistung an dich. Es wirkt sich nicht auf dein Arbeitslosengeld aus. Anders bei einer Abfindung: Die kann unter bestimmten Umständen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.

Wie lange dauert ein typisches Outplacement-Programm?

Je nach Hierarchieebene zwischen drei und zwölf Monaten. Fachkräfte bekommen oft drei bis sechs Monate, Führungskräfte sechs bis zwölf Monate, Top-Manager manchmal auch 18 Monate. Die konkrete Dauer steht im Vertrag.

Kann ich Outplacement auch nach dem Austritt nutzen?

Ja. Viele Outplacement-Programme beginnen erst nach dem Austrittsdatum und laufen über mehrere Monate danach. Manche laufen während der Freistellung vor dem Austrittsdatum. Die genauen Zeiten stehen im Vertrag zwischen Arbeitgeber und Berater.

Was passiert, wenn ich die Beratungstermine nicht wahrnehme?

In der Regel nichts Rechtliches. Outplacement ist ein Angebot, keine Pflicht. Du verschenkst aber eine wertvolle Leistung. Wenn du mehrere Termine ohne Absage ausfallen lässt, wird der Berater das deinem alten Arbeitgeber melden, was unschön sein kann.

Ist Outplacement auch für mittlere Positionen sinnvoll?

Ja, wenn du Beratung zu Bewerbungsstrategie, Lebenslauf und Vorstellungsgespräch brauchst. Für Produktions- und Lagermitarbeiter ist Outplacement oft weniger wertvoll als für kaufmännische oder Führungskräfte, weil die Bewerbungswege dort standardisierter sind.

Fazit

Outplacement ist ein nützliches Instrument beim beruflichen Übergang, aber kein Ersatz für eigene Initiative und schon gar kein Ersatz für eine Weiterbildung. Wenn dein Arbeitgeber dir Outplacement anbietet, nimm es an, nutze es aktiv und kombiniere es mit einer zukunftsorientierten Weiterbildung.

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