Zwei zusammenarbeitende Brauereien im Weserbergland und im Sauerland haben Eigenverwaltung beantragt. Wenn dich die Brauerei Allersheim Insolvenz 2026 oder das Verfahren der Westheimer Brauerei betrifft, ordnet dieser Leitfaden deine nächsten Schritte. Der Betrieb läuft in beiden Gesellschaften uneingeschränkt weiter.
Dieser Text ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte zu deinem Arbeitsverhältnis, zu einem Sozialplan oder einem Aufhebungsvertrag sind dein Betriebsrat, die zuständige Gewerkschaft und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtige Adresse. Eine Vermittlung in einen neuen Job kann niemand garantieren, die Förderwege für Weiterbildung und Neuorientierung stehen dir aber offen.
Auf einen Blick: Am 22. Juli 2026 hat das Amtsgericht Bielefeld für zwei rechtlich getrennte Gesellschaften die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet: für die Gräflich zu Stolberg'sche Brauerei Westheim GmbH mit Sitz in Marsberg-Westheim und für die Brauerei Allersheim GmbH. In Westheim arbeiten 58 Mitarbeitende und zwei Auszubildende, bei Allersheim zehn Mitarbeiter. Zum vorläufigen Sachwalter beider Verfahren wurde Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind von BBL Brockdorff bestellt. Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt, Produktion, Abfüllung und Auslieferung laufen planmäßig. Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld für Juli bis September gesichert. Als Ursachen werden rückläufige Absatzmengen, veränderte Konsumgewohnheiten und deutlich gestiegene Kosten für Energie, Rohstoffe, Verpackung, Logistik und Personal genannt.
Was bisher bekannt ist
Am 22. Juli 2026 hat das Amtsgericht Bielefeld die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen zweier Brauereien angeordnet. Es handelt sich um zwei rechtlich getrennte Gesellschaften, die eng zusammenarbeiten.
Die Gräflich zu Stolberg'sche Brauerei Westheim GmbH hat ihren Sitz in Marsberg-Westheim. Dort arbeiten 58 Mitarbeitende und zwei Auszubildende. Die Brauerei Allersheim GmbH beschäftigt zehn Mitarbeiter.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde in beiden Verfahren Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind von BBL Brockdorff bestellt. Der Geschäftsbetrieb wird nach Angaben der Unternehmen uneingeschränkt fortgeführt, Produktion, Abfüllung und Auslieferung laufen planmäßig. Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld für die Monate Juli bis September gesichert.
Als Ursachen nennen die Unternehmen rückläufige Absatzmengen, veränderte Konsumgewohnheiten sowie deutlich gestiegene Kosten für Energie, Rohstoffe, Verpackung, Logistik und Personal.
Zur Vorgeschichte der beiden Häuser
Ein Punkt gehört zur Einordnung dazu, weil er sonst leicht falsch verstanden wird. Die Traditionsbrauerei Allersheim hat den Braubetrieb an ihrem alten Standort bei Holzminden im Sommer 2024 nach 170 Jahren beendet und ist mit der Brauerei Westheim zusammengegangen. Bereits Anfang 2024 waren beide Unternehmen eine Kooperation eingegangen.
Das war eine unternehmerische Entscheidung und kein Insolvenzverfahren. Das jetzige Verfahren ist ein neuer, davon zu unterscheidender Vorgang aus dem Juli 2026.
Für die Belegschaft ist das keine bloße Formalie. Wer in einem der beiden Häuser arbeitet, sollte wissen, in welcher Gesellschaft sein Arbeitsvertrag besteht, denn die Verfahren laufen getrennt, auch wenn derselbe Sachwalter bestellt wurde.
Was Eigenverwaltung für dich heißt
In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und führt den Betrieb weiter. Ein gerichtlich bestellter Sachwalter überwacht sie. Das Verfahren zielt auf eine Sanierung aus dem laufenden Betrieb.
Dein Arbeitsverhältnis besteht unverändert fort. Du arbeitest weiter, und dein Entgelt ist für die genannten Monate über das Insolvenzgeld abgesichert.
Eine Garantie für jeden einzelnen Arbeitsplatz ist damit nicht verbunden. Ein Sanierungskonzept kann Anpassungen bedeuten. Was konkret geplant ist, erfahren Beschäftigte in der Regel zuerst über Betriebsversammlungen und über den Betriebsrat, sofern es einen gibt.
Deine ersten Schritte
Sortiere deine Unterlagen: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Nachweise über Urlaub und Überstunden, alle Schreiben des Arbeitgebers. Prüf dabei, welche Gesellschaft in deinem Arbeitsvertrag steht.
Gibt es einen Betriebsrat, ist er die erste Anlaufstelle. In Betrieben dieser Größe gibt es ihn nicht immer, dann führt der Weg direkt zur Gewerkschaft.
Für Brauereien und das Getränkegewerbe ist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten zuständig. Sie berät ihre Mitglieder in Insolvenzverfahren und kennt die Tarifstrukturen der Branche.
Beim Insolvenzgeld ist die Lage hier klar geregelt, es ist für Juli bis September vorgesehen. Prüf dennoch nach, ob dein Antrag gestellt wurde, die Frist beträgt zwei Monate nach Eröffnung des Verfahrens.
Kommt eine Kündigung, hast du drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage.
Geld: Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld, Sperrzeit
Das Insolvenzgeld nach Paragraf 165 SGB III deckt bis zu drei Monate Nettoentgelt vor der Eröffnung des Verfahrens ab und wird von der Agentur für Arbeit gezahlt.
Steht für dein Arbeitsverhältnis ein Enddatum fest, meldest du dich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Sonst droht eine Sperrzeit. Die kostenlose Hotline ist 0800 4 5555 00.
Das Arbeitslosengeld 1 beträgt danach rund 60 Prozent deines letzten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen auslösen, deshalb gehört ein solches Angebot vor der Unterschrift zur NGG oder zu einem Fachanwalt.
Warum es so viele Brauereien trifft
Die genannten Ursachen beschreiben ein Muster, das mittelständische Brauereien seit Jahren kennen. Der Bierabsatz in Deutschland sinkt, das Trinkverhalten hat sich verändert, alkoholfreie Alternativen gewinnen Anteile, und Feste und Gastronomie tragen weniger als früher.
Gleichzeitig sind die Kosten in allen Positionen gestiegen: Energie für Sudhaus und Kühlung, Malz und Hopfen, Glas und Kronkorken, Paletten, Diesel für die Auslieferung, Personal. Eine kleine oder mittlere Brauerei kann diese Kosten schlechter verteilen als ein Großbetrieb, weil die Mengen fehlen.
Wer in einer regionalen Brauerei arbeitet, kennt beides aus dem Alltag. Für die eigene Lage ist die Einordnung trotzdem hilfreich: Es geht hier nicht um einen einzelnen Fehler, sondern um eine Branchenentwicklung, die viele Häuser gleichzeitig trifft.
Wohin dein Können sonst noch passt
In einer Brauerei arbeiten Fachkräfte für Brau- und Getränketechnik, Menschen aus Abfüllung, Lager, Logistik, Vertrieb, Technik und Verwaltung. Gemeinsam ist ihnen der Umgang mit einer getakteten Produktion, mit Hygienevorgaben, Qualitätsprüfung, Dokumentation und Auslieferung nach festen Touren.
Genau diese Abläufe werden gerade digitalisiert. Anlagendaten auswerten, Störungen früh erkennen, Instandhaltung planen, Bestände und Touren steuern, Prüfprotokolle ohne Abtippen erzeugen: Immer mehr davon läuft über KI-gestützte Systeme. Wer die Produktion kennt und diese Werkzeuge bedienen kann, ist an einer gefragten Schnittstelle einsetzbar, in der Lebensmittelindustrie wie darüber hinaus.
Der Digitalisierungsmanager greift diesen Bedarf auf. Die Weiterbildung dauert vier Monate, umfasst 720 Unterrichtseinheiten und läuft komplett online. Programmierkenntnisse brauchst du nicht. Der Schwerpunkt liegt auf Prozessautomatisierung und dem praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Die Weiterbildung ist DEKRA-zertifiziert. Der Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III übernimmt bei Bewilligung die kompletten Lehrgangskosten, dein Eigenanteil liegt dann bei 0 Euro. Ob ein Bildungsgutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Während einer abschlussorientierten Weiterbildung läuft dein Arbeitslosengeld 1 nach Paragraf 144 SGB III weiter. Dazu kommen 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat sowie 1.000 Euro bei der Zwischenprüfung und 1.500 Euro beim Abschluss (Paragraf 87a SGB III). Hast du Kinder, wird die Betreuung mit 160 Euro je Kind und Monat bezuschusst (Paragraf 87 SGB III).
Weiterbildung ist eine Option, kein Muss
Solange Produktion und Auslieferung laufen und die Gehälter gesichert sind, besteht kein Grund für übereilte Entscheidungen. Sich zu informieren kostet aber nichts.
Brau- und Getränketechnologen werden auch in der übrigen Lebensmittel- und Getränkeindustrie gesucht, ebenso Fachkräfte aus Abfüllung und Technik. Ein Wechsel zu einem anderen Betrieb ist realistisch.
Eine Weiterbildung lohnt sich vor allem dann, wenn du dich beruflich neu ausrichten willst. Der Weg zum Bildungsgutschein führt über deinen Vermittler bei der Agentur für Arbeit, ein automatischer Anspruch besteht nicht. Sprich vorher mit der NGG und mit der Agentur.
Häufige Fragen
Sind beide Brauereien insolvent?
Für beide Gesellschaften wurde am 22. Juli 2026 vom Amtsgericht Bielefeld die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet: für die Gräflich zu Stolberg'sche Brauerei Westheim GmbH und für die Brauerei Allersheim GmbH. Es handelt sich um zwei rechtlich getrennte Verfahren mit demselben vorläufigen Sachwalter.
Wird noch gebraut und ausgeliefert?
Ja. Der Geschäftsbetrieb wird nach Angaben der Unternehmen uneingeschränkt fortgeführt. Produktion, Abfüllung und Auslieferung laufen planmäßig weiter.
Hat Allersheim nicht schon 2024 aufgehört?
Die Brauerei Allersheim hat den Braubetrieb am alten Standort bei Holzminden im Sommer 2024 nach 170 Jahren beendet und ist mit der Brauerei Westheim zusammengegangen, nachdem beide Anfang 2024 eine Kooperation eingegangen waren. Das war eine unternehmerische Entscheidung und kein Insolvenzverfahren. Das aktuelle Verfahren stammt aus dem Juli 2026.
Bekomme ich mein Gehalt weiter?
Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld für Juli bis September gesichert. Es deckt bis zu drei Monate Nettoentgelt vor der Verfahrenseröffnung ab und kommt von der Agentur für Arbeit. Prüf nach, ob dein Antrag gestellt wurde, die Frist beträgt zwei Monate nach Eröffnung.
Quellen
- INDat: Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind zum vorläufigen Sachwalter in den Eigenverwaltungsverfahren bestellt
- Westfalen-Blatt: Weniger Bierkonsum, Brauerei Allersheim meldet Insolvenz an
- meine-onlinezeitung.de: Traditionsbrauerei Allersheim beantragt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
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