Das Wichtigste in Kürze


Du hast die Zusage. Der neue Job ist sicher. Der Arbeitsvertrag liegt auf dem Tisch. Jetzt nur noch unterschreiben und fertig? Stopp. Genau jetzt ist der Moment, in dem du deinen Arbeitsvertrag prüfen solltest. Gründlich. Punkt für Punkt.

Denn was im Vertrag steht, gilt. Mündliche Absprachen aus dem Vorstellungsgespräch zählen nicht, wenn sie nicht schriftlich festgehalten sind. Und manche Formulierungen klingen harmlos, haben aber grosse Auswirkungen. Eine ungünstige Versetzungsklausel kann dich quer durch Deutschland schicken. Eine pauschale Überstundenregelung kann hunderte Stunden unbezahlte Arbeit bedeuten.

In diesem Artikel zeige ich dir, worauf du bei einem neuen Arbeitsvertrag achten musst. Mit konkreter Checkliste, typischen Fallstricken und Hinweisen, welche Klauseln unwirksam sind. Besonders relevant, wenn du gerade eine Weiterbildung abgeschlossen hast und den ersten Vertrag nach dem Neustart unterschreibst.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel solltest du immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

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Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen?

Seit August 2022 schreibt das Nachweisgesetz (NachwG) vor, welche Mindestinhalte ein Arbeitsvertrag haben muss. Fehlt etwas davon, droht dem Arbeitgeber ein Bussgeld von bis zu 2.000 Euro. Für dich als Arbeitnehmer bedeutet das: Du hast ein Recht auf vollständige Informationen.

Pflichtangaben laut Nachweisgesetz

Pflichtangabe Was genau?
Vertragsparteien Name und Adresse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Beginn des Arbeitsverhältnisses Konkretes Datum
Befristung Enddatum oder Dauer, falls befristet
Arbeitsort Konkreter Ort oder Hinweis auf wechselnde Einsatzorte
Tätigkeitsbeschreibung Was du tun sollst (Jobtitel allein reicht nicht)
Probezeit Dauer (maximal 6 Monate)
Vergütung Grundgehalt, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen, Fälligkeit
Arbeitszeit Wöchentliche Stundenzahl, ggf. Schichtmodell
Überstunden Vergütung oder Freizeitausgleich
Urlaub Anzahl der Urlaubstage pro Jahr
Kündigungsfristen Für beide Seiten
Hinweis auf Tarifvertrag Falls einer gilt

Wenn einer dieser Punkte fehlt, frag nach. Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf.


Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind besonders wichtig?

Jede Klausel im Arbeitsvertrag verdient einen genauen Blick. Aber bei einigen lohnt es sich besonders, genau hinzuschauen. Hier die wichtigsten.

Gehalt und Vergütung

Das Gehalt ist meist der erste Punkt, den alle checken. Aber prüfe nicht nur die Zahl. Achte auf:

Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde (Quelle: BMAS). Dein Gehalt darf nicht darunter liegen. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das mindestens 2.407 Euro brutto im Monat.

Wenn du gerade eine Weiterbildung abgeschlossen hast, informiere dich vorher über marktübliche Gehälter. Digitalisierungsmanager mit Trägerzertifikat und weitere Zertifikate verdienen laut Stepstone und Gehalt.de zwischen 48.000 und 65.000 Euro brutto pro Jahr. Wer sich als Social Media Manager qualifiziert hat, liegt bei 38.000 bis 55.000 Euro. Tipps zur Gehaltsverhandlung nach einer Weiterbildung findest du in unserem separaten Ratgeber.

Arbeitszeit

Prüfe folgende Punkte:

Probezeit

Die Probezeit darf maximal 6 Monate dauern. Während dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Das gilt für beide Seiten.

Was viele nicht wissen: Während der Probezeit greift der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) noch nicht. Erst nach 6 Monaten in einem Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern brauchst du dir weniger Sorgen wegen einer grundlosen Kündigung machen.

Mehr dazu in unserem Artikel Probezeit erfolgreich bestehen: Tipps für die ersten Monate.

Überstundenregelung

Hier verstecken sich die häufigsten Arbeitsvertrag Fallstricke. Es gibt drei Varianten:

  1. Überstunden werden bezahlt: Die beste Option. Jede Überstunde wird vergütet, idealerweise mit Zuschlag.
  2. Überstunden werden durch Freizeit ausgeglichen: Auch in Ordnung, solange der Ausgleichszeitraum fair ist.
  3. Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten: Hier wird es kritisch.

Wenn im Vertrag steht "sämtliche Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten", ist das in der Regel unwirksam. Gerichte verlangen eine klare Obergrenze. Eine Klausel wie "bis zu 10 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten" kann wirksam sein, weil sie transparent ist. "Alle Überstunden" ohne Obergrenze ist es nicht.

Kündigungsfristen

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB). Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit:

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist Arbeitgeber
Bis 2 Jahre 4 Wochen zum 15. / Monatsende
Ab 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende
Ab 5 Jahren 2 Monate zum Monatsende
Ab 8 Jahren 3 Monate zum Monatsende
Ab 10 Jahren 4 Monate zum Monatsende
Ab 12 Jahren 5 Monate zum Monatsende
Ab 15 Jahren 6 Monate zum Monatsende
Ab 20 Jahren 7 Monate zum Monatsende

Achte darauf, ob im Vertrag längere Kündigungsfristen für dich als Arbeitnehmer gelten. Das kann dich einschränken, wenn du schnell wechseln willst. Grundsätzlich darf die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers nicht länger sein als die des Arbeitgebers.

Nach einer Weiterbildung neu durchstarten? Der Digitalisierungsmanager/in ist in 4 Monaten machbar, komplett online. Danach verhandelst du deinen neuen Vertrag aus einer Position der Stärke.

Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam?

Nicht alles, was im Vertrag steht, ist auch rechtlich gültig. Wenn eine Klausel gegen geltendes Recht verstösst oder dich unangemessen benachteiligt, ist sie unwirksam. Es gilt dann die gesetzliche Regelung. Der restliche Vertrag bleibt gültig (§ 306 BGB).

Hier die häufigsten unwirksamen Klauseln:

1. Pauschale Überstundenabgeltung ohne Obergrenze

"Sämtliche Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten." Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass solche Klauseln intransparent und daher unwirksam sind. Du hast Anspruch auf Vergütung der geleisteten Überstunden (BAG, Urteil vom 01.09.2010, Az. 5 AZR 517/09).

2. Zu lange Rückzahlungsklauseln bei Weiterbildung

Manche Arbeitgeber verlangen, dass du Weiterbildungskosten zurückzahlst, wenn du innerhalb einer bestimmten Frist kündigst. Das ist grundsätzlich erlaubt, aber die Bindungsdauer muss verhältnismässig sein.

Faustregel der Arbeitsgerichte:

Dauer der Weiterbildung Zulässige Bindung
Bis 1 Monat Bis 6 Monate
Bis 2 Monate Bis 1 Jahr
3 bis 4 Monate Bis 2 Jahre
6 bis 12 Monate Bis 3 Jahre
Mehr als 2 Jahre Bis 5 Jahre

Ist die Bindung zu lang, wird die gesamte Klausel unwirksam. Du musst dann gar nichts zurückzahlen. Übrigens: Wenn du eine geförderte Weiterbildung mit Bildungsgutschein machst, zahlt die Agentur für Arbeit. Da gibt es keine Rückzahlungsklausel.

3. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Entschädigung

Ein Wettbewerbsverbot nach Ende des Arbeitsverhältnisses ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber dir eine Karenzentschädigung von mindestens 50 % deines letzten Gehalts zahlt (§ 74 HGB). Fehlt die Entschädigung, ist das Verbot nichtig. Du bist nicht daran gebunden.

Das Wettbewerbsverbot darf maximal 2 Jahre dauern und muss schriftlich vereinbart werden.

4. Vertragsstrafen bei Nichtantritt

Klauseln wie "bei Nichtantritt der Stelle zahlt der Arbeitnehmer ein Monatsgehalt als Vertragsstrafe" sind nur wirksam, wenn die Strafe maximal ein Bruttomonatsgehalt beträgt. Höhere Vertragsstrafen sind unwirksam.

5. Ausschlussfristen unter 3 Monaten

Ausschlussfristen legen fest, innerhalb welcher Frist du Ansprüche geltend machen musst (zum Beispiel ausstehenden Lohn). Fristen unter 3 Monaten sind unwirksam. Ausserdem darf eine Ausschlussfrist den gesetzlichen Mindestlohn nicht erfassen.

6. Verschwiegenheitsklauseln über das Gehalt

Eine Klausel, die dir verbietet, mit Kollegen über dein Gehalt zu sprechen, ist grundsätzlich unwirksam. Das Recht auf Gehaltstransparenz ergibt sich aus dem Entgelttransparenzgesetz.


Wie prüfe ich meinen Arbeitsvertrag richtig?

Einen Arbeitsvertrag zu checken ist kein Hexenwerk. Gehe den Vertrag systematisch durch. Am besten mit der folgenden Checkliste.

Checkliste: Arbeitsvertrag prüfen in 12 Schritten

  1. Vertragsparteien: Stimmen Name und Adresse des Arbeitgebers? Ist es die richtige Gesellschaft (GmbH, AG, etc.)?
  2. Tätigkeitsbeschreibung: Entspricht sie der besprochenen Stelle? Oder ist sie so weit gefasst, dass dir jede beliebige Aufgabe zugewiesen werden kann?
  3. Arbeitsort: Ist ein konkreter Ort genannt? Oder steht dort eine Versetzungsklausel ("deutschlandweit")?
  4. Beginn und Befristung: Wann startest du? Ist der Vertrag befristet? Wenn ja, mit oder ohne Sachgrund?
  5. Probezeit: Wie lang? Maximal 6 Monate sind erlaubt.
  6. Gehalt: Bruttogehalt korrekt? Variable Anteile klar definiert? Sonderzahlungen geregelt?
  7. Arbeitszeit: Wöchentliche Stunden? Verteilung? Kernarbeitszeiten?
  8. Überstunden: Wie werden sie vergütet oder ausgeglichen? Keine pauschale Abgeltung ohne Obergrenze?
  9. Urlaub: Wie viele Tage? Gesetzliches Minimum: 20 Tage bei 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Durchschnitt in Deutschland: 28 bis 30 Tage.
  10. Kündigungsfristen: Welche Fristen gelten? Für beide Seiten gleich?
  11. Wettbewerbsverbot: Gibt es eins? Mit Karenzentschädigung?
  12. Ausschlussfristen: Wie lang? Mindestens 3 Monate?

Drucke diese Checkliste aus und hake jeden Punkt ab, während du den Vertrag liest. Markiere alles, was unklar ist oder von der mündlichen Absprache abweicht.


Worauf muss ich bei einem befristeten Arbeitsvertrag achten?

Befristete Verträge sind besonders genau zu prüfen. Denn hier gibt es strenge Formvorschriften. Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden, bevor du die Arbeit aufnimmst (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Unterschreibst du den befristeten Vertrag erst nach Arbeitsbeginn, ist die Befristung unwirksam. Du hast dann einen unbefristeten Vertrag.

Sachgrundlose Befristung: Maximal 2 Jahre, maximal 3 Verlängerungen. Und nur, wenn du vorher nicht beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt warst.

Befristung mit Sachgrund: Zum Beispiel Elternzeitvertretung, Projektarbeit oder saisonale Arbeit. Hier gibt es keine maximale Dauer, aber der Sachgrund muss im Vertrag stehen.

Prüfe auch: Gibt es eine Kündigungsmöglichkeit während der Befristung? Ohne eine solche Klausel ist eine ordentliche Kündigung bei befristeten Verträgen ausgeschlossen. Das gilt für beide Seiten.


Welche Fallstricke gibt es bei der Tätigkeitsbeschreibung?

Die Tätigkeitsbeschreibung bestimmt, was dein Arbeitgeber von dir verlangen kann. Je weiter sie gefasst ist, desto mehr Spielraum hat er.

Beispiel eng: "Der Arbeitnehmer wird als Digitalisierungsmanager im Bereich Prozessautomatisierung eingesetzt."

Beispiel weit: "Der Arbeitnehmer wird in einer seiner Qualifikation entsprechenden Position eingesetzt."

Die weite Formulierung erlaubt dem Arbeitgeber, dich auf praktisch jede Stelle zu versetzen. Das kann ein Vorteil sein (Flexibilität), aber auch ein Nachteil (ungewollte Versetzung).

Gerade nach einer Weiterbildung, zum Beispiel als Digitalisierungsmanager/in oder Social Media Manager, willst du sicherstellen, dass du tatsächlich in dem Bereich eingesetzt wirst, für den du dich qualifiziert hast.

Tipp: Bitte um eine Ergänzung, die deinen Aufgabenbereich konkret beschreibt. Das schützt dich vor ungewollten Versetzungen.


Was kann ich tun, wenn ich mit einer Klausel nicht einverstanden bin?

Verhandeln. Der Arbeitsvertrag ist kein Gesetz. Er ist ein Angebot. Und Angebote kann man nachverhandeln.

Hier ein paar Tipps:


Was sollte ich nach einer Weiterbildung beim neuen Vertrag besonders beachten?

Nach einer Weiterbildung oder Umschulung unterschreibst du oft den ersten neuen Arbeitsvertrag seit Jahren. Vielleicht sogar den ersten in einem komplett neuen Berufsfeld. Dann ist ein sorgfältiger Arbeitsvertrag-Check besonders wichtig.

Dein neuer Marktwert

Mit einer abgeschlossenen Weiterbildung hast du eine frische Qualifikation. Lass dich nicht unter Wert verkaufen. Hier die aktuellen Gehaltsspannen (Quelle: Stepstone, Gehalt.de):

Qualifikation Einstiegsgehalt brutto/Jahr
Digitalisierungsmanager/in 48.000 bis 65.000 Euro
Social Media Manager 38.000 bis 55.000 Euro
Fachkraft Online-Marketing 35.000 bis 50.000 Euro

Weiterbildungsklausel im neuen Vertrag

Manche Arbeitgeber fügen eine Weiterbildungsklausel ein, die sich auf deine bereits abgeschlossene Weiterbildung bezieht. Das ist nicht zulässig. Eine Rückzahlungsklausel kann sich nur auf Weiterbildungen beziehen, die der Arbeitgeber selbst finanziert hat.

Probezeit nach Quereinstieg

In der Probezeit solltest du besonders darauf achten, dass die Kündigungsfrist nicht kürzer als 2 Wochen ist. Manche Arbeitgeber versuchen, in der Probezeit noch kürzere Fristen zu vereinbaren. Das ist unwirksam.

Weitere Tipps für den erfolgreichen Berufseinstieg nach einer Weiterbildung findest du in unserem Bewerbungs-Ratgeber.

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5 typische Fehler beim Arbeitsvertrag checken

Diese Fehler machen viele. Vor allem beim ersten neuen Vertrag nach längerer Pause.

  1. Nur aufs Gehalt schauen. Ja, das Gehalt ist wichtig. Aber Arbeitszeit, Überstundenregelung und Urlaubstage sind mindestens genauso relevant. 40 Stunden bei 24 Urlaubstagen ist ein anderer Deal als 38,5 Stunden bei 30 Urlaubstagen.

  2. Mündliche Zusagen nicht schriftlich fixieren. "Homeoffice ist bei uns kein Problem." Schön. Aber wenn es nicht im Vertrag steht, kann es morgen wieder weg sein. Lass alles Wichtige in den Vertrag oder eine Zusatzvereinbarung aufnehmen.

  3. Unter Zeitdruck unterschreiben. Nimm dir mindestens ein Wochenende. Lies den Vertrag zweimal. Einmal schnell für den Gesamteindruck, einmal langsam mit der Checkliste.

  4. Versetzungsklauseln überlesen. "Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, auch an anderen Standorten des Unternehmens tätig zu werden." Klingt harmlos. Kann aber bedeuten, dass du plötzlich in eine andere Stadt geschickt wirst.

  5. Ausschlussfristen ignorieren. Ausschlussfristen bestimmen, wie lange du Zeit hast, Ansprüche geltend zu machen. Vergisst du die Frist, verlierst du den Anspruch. Mach dir einen Kalendereintrag.


Wann sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?

Nicht bei jedem Vertrag brauchst du einen Anwalt. Aber in folgenden Situationen ist eine professionelle Prüfung sinnvoll:

Kosten: Eine reine Vertragsprüfung kostet beim Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Regel zwischen 100 und 300 Euro. Gewerkschaftsmitglieder erhalten Rechtsberatung oft kostenlos. Manche Rechtsschutzversicherungen decken eine Erstberatung ab.

Auch wenn du dir einen Anwalt sparst: Lies zumindest die Checkliste oben durch und hake jeden Punkt ab. Das dauert 30 Minuten und kann dich vor jahrelangem Ärger bewahren.


Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?

Es gibt keine gesetzliche Frist. Der Arbeitgeber kann dir eine Frist setzen, aber du bist nicht verpflichtet, sofort zu unterschreiben. Üblich sind 1 bis 2 Wochen Bedenkzeit. Nimm dir die Zeit, den Vertrag in Ruhe zu prüfen.

Kann ich nach der Unterschrift noch vom Vertrag zurücktreten?

Ein Rücktrittsrecht gibt es beim Arbeitsvertrag nicht. Aber du kannst unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Während der Probezeit beträgt die Frist in der Regel 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).

Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind am häufigsten unwirksam?

Pauschale Überstundenregelungen ohne Obergrenze, Ausschlussfristen unter 3 Monaten, Wettbewerbsverbote ohne Karenzentschädigung und überlange Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungskosten. Unwirksame Klauseln werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Was passiert, wenn eine Klausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist?

Der restliche Vertrag bleibt gültig. Nur die unwirksame Klausel wird durch die entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt (§ 306 BGB). Du musst den Vertrag nicht insgesamt anfechten.

Muss mein Arbeitsvertrag schriftlich sein?

Nein. Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln (du fängst an zu arbeiten, der Arbeitgeber zahlt Gehalt) zustande kommen. Aber: Der Arbeitgeber muss dir die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich aushändigen (§ 2 NachwG). Befristungen müssen immer schriftlich vor Arbeitsbeginn vereinbart werden.

Darf mein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag einseitig ändern?

Nein. Der Arbeitgeber kann den Vertrag nicht einseitig ändern. Er kann aber eine Änderungskündigung aussprechen: Er kündigt den bestehenden Vertrag und bietet gleichzeitig einen neuen mit geänderten Bedingungen an. Dagegen kannst du klagen.

Wie viel kostet es, einen Arbeitsvertrag prüfen zu lassen?

Eine Vertragsprüfung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht kostet in der Regel 100 bis 300 Euro. Online-Dienste bieten Checks ab 50 Euro an. Gewerkschaftsmitglieder erhalten die Prüfung meist kostenlos. Bei einem Jahresgehalt von 50.000 Euro ist das eine sinnvolle Investition.

Gilt ein Arbeitsvertrag auch ohne Unterschrift?

Ja. Wenn du die Arbeit aufnimmst und der Arbeitgeber dich beschäftigt und bezahlt, kommt ein Arbeitsverhältnis auch ohne schriftlichen Vertrag zustande. Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen. Trotzdem: Bestehe immer auf einen schriftlichen Vertrag, damit alles klar geregelt ist.


Du stehst vor einem Neustart? Ob nach einer Kündigung, einer Weiterbildung oder einem Quereinstieg: Der Arbeitsvertrag ist dein Fundament. Prüfe ihn sorgfältig. Und wenn du noch auf der Suche nach der richtigen Qualifikation bist, schau dir unsere geförderten Weiterbildungen an. Der Digitalisierungsmanager/in qualifiziert dich in 4 Monaten für einen zukunftssicheren Beruf. 100 % online, 100 % kostenlos mit Bildungsgutschein. Hier mehr erfahren.

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