Wohngeld während der Weiterbildung ist ein oft übersehenes Instrument, um den Wohnraum während einer Aufstiegsfortbildung oder einer KI-Weiterbildung finanziell abzusichern. Nach der Wohngeld+-Reform 2023 bekommen deutlich mehr Menschen Wohngeld als vorher, und die Durchschnittshöhe ist erheblich gestiegen. In diesem Artikel erfährst du, wann du Wohngeld während einer Weiterbildung bekommen kannst und wie du den Antrag stellst.
Das Wichtigste in Kürze
- Wohngeld gibt es nur, wenn die Weiterbildung nicht als Erstausbildung oder Vollzeitstudium gewertet wird.
- Die Wohngeld+-Reform 2023 hat Leistungshöhe und Berechtigte stark erhöht.
- Wohngeld wird zusätzlich zu Aufstiegs-BAföG gezahlt, aber nicht zu ALG1 oder Bürgergeld.
- Entscheidend sind Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Mietstufe des Wohnorts.
- Der Antrag läuft über die Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde.
- Wer kurzfristig Unterstützung braucht, kann Wohngeld rückwirkend für den Antragsmonat bekommen.
- Bei Unsicherheit hilft die Wohngeld-Hotline der Kommune oder die Verbraucherzentrale.
Grundlagen: Wer bekommt Wohngeld?
Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Es soll Menschen mit niedrigem Einkommen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen, ohne auf Bürgergeld umzusteigen. Berechtigt sind:
- Mieter (Mietzuschuss)
- Eigentümer (Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum)
Die Höhe des Wohngelds hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Zu berücksichtigendes Einkommen aller Haushaltsmitglieder
- Zu berücksichtigende Miete oder Belastung
Der vierte Faktor ist die Mietstufe der Kommune. In teuren Städten wie München gibt es mehr Wohngeld als in günstigeren Kommunen. Bayreuth zum Beispiel hat eine mittlere Mietstufe, Ingolstadt eine höhere.
Der Ausschluss: Wohngeld bei Vollzeit-Ausbildung
Hier ist der kritische Punkt für Weiterbildungen. §20 WoGG schließt Vollzeit-Auszubildende und Studenten vom Wohngeld aus, wenn sie dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind. Das heißt: Wer in einer Ausbildung oder einem Studium steckt, das theoretisch BAföG-berechtigt wäre, bekommt kein Wohngeld.
Die Frage ist: Gilt eine Weiterbildung nach Erstausbildung als BAföG-berechtigte Ausbildung?
Die Antwort ist: Nein, in der Regel nicht. Aufstiegsfortbildungen wie der Wirtschaftsfachwirt werden nicht nach BAföG gefördert, sondern nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, Aufstiegs-BAföG). Das ist rechtlich getrennt. Wer nach dem AFBG gefördert wird, ist weiterhin wohngeldberechtigt.
Das bedeutet in der Praxis:
- WFW bei SkillSprinters: Berechtigung für Wohngeld möglich, weil Aufstiegs-BAföG (AFBG) keine BAföG-Leistung im engeren Sinn ist.
- Digitalisierungsmanager bei SkillSprinters: Wird über Bildungsgutschein gefördert (keine BAföG-Leistung), Wohngeld-Berechtigung möglich.
- Erstes Bachelor-Studium: Wohngeld-Ausschluss, weil BAföG-berechtigt.
- Ausbildung mit Ausbildungsvergütung: Wohngeld-Ausschluss, wenn BAföG dem Grunde nach bewilligt werden könnte.
Im Zweifel solltest du bei der Wohngeldstelle deiner Stadt nachfragen, ob dein konkreter Kurs wohngeldschädlich ist.
Wohngeld und Aufstiegs-BAföG: Die gute Kombination
Aufstiegs-BAföG (AFBG) kann mit Wohngeld kombiniert werden, und das ist eine der attraktivsten Förderkombinationen für Aufstiegsfortbildungen. Wer den Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters macht, kann parallel:
- Aufstiegs-BAföG für die Kursgebühr bekommen (50 Prozent Zuschuss, 50 Prozent Darlehen mit Erlass bei Bestehen)
- Unterhaltsbeitrag vom Aufstiegs-BAföG (nur bei Vollzeit-Kursen, nicht bei Teilzeit-Abendkursen)
- Wohngeld für die Wohnkosten
- Kinderzuschlag (wenn du Kinder hast und niedriges Einkommen)
Beim WFW-Abendkurs gibt es keinen Unterhaltsbeitrag vom AFBG, weil der Kurs in Teilzeit abends läuft. Dafür kannst du weiterarbeiten und trotzdem Wohngeld bekommen, wenn dein Einkommen niedrig genug ist.
Rechenbeispiel für einen Alleinstehenden in Nürnberg (Mietstufe V) mit 1.800 Euro Brutto-Einkommen und 850 Euro Warmmiete:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Brutto-Einkommen pro Monat | 1.800 Euro |
| Abzüge (Steuer, Sozialabgaben) | ungefähr 480 Euro |
| Netto-Einkommen | ungefähr 1.320 Euro |
| Warmmiete (zu berücksichtigen, max.) | 850 Euro |
| Wohngeld (geschätzt nach Wohngeldtabelle) | ungefähr 200 bis 280 Euro |
Die genauen Beträge variieren je nach individuellem Fall. Die offizielle Wohngeldtabelle oder ein Online-Rechner der Länder helfen bei der Schätzung. Die aktuellen Werte solltest du bei der Wohngeldstelle erfragen oder auf Portalen der Bundesländer prüfen.
Wohngeld und Bildungsgutschein: Passt das zusammen?
Der Digitalisierungsmanager bei SkillSprinters wird über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert. Das ist eine Sachleistung, kein Einkommen. Während des Kurses bekommst du weiterhin dein Arbeitslosengeld (falls du arbeitslos warst) oder dein Gehalt (falls du noch angestellt bist und der Arbeitgeber freistellt).
Die Kombination Wohngeld + Bildungsgutschein funktioniert so:
- Wer ALG1 bekommt, bekommt in der Regel kein Wohngeld, weil ALG1 meist reicht oder weil stattdessen Bürgergeld aufstockend fließt. Wohngeld und ALG1 parallel sind möglich, aber selten sinnvoll.
- Wer Bürgergeld bekommt, bekommt kein Wohngeld. Bürgergeld deckt die Wohnkosten bereits ab (§22 SGB II).
- Wer berufstätig ist und eine Weiterbildung nebenbei macht, kann Wohngeld beantragen, wenn das Einkommen niedrig genug ist.
Die Kombination ist also eher für berufstätige Menschen in Teilzeit-Weiterbildungen attraktiv als für Arbeitslose in Vollzeit-Weiterbildungen.
Wohngeld+ Reform 2023: Was hat sich verändert?
Zum 1. Januar 2023 trat die größte Wohngeld-Reform der letzten 20 Jahre in Kraft. Die wichtigsten Änderungen:
- Fast Verdopplung der Wohngeldhöhe: Durchschnittlich haben Wohngeldempfänger deutlich mehr bekommen (Stand 2023/2024, aktuelle Werte prüfen).
- Heizkostenkomponente: Neu eingeführt, um gestiegene Energiepreise abzufedern.
- Klimakomponente: Zuschlag für energetisch ineffiziente Wohnungen.
- Ausweitung des Berechtigtenkreises: Mehr Menschen haben jetzt Anspruch auf Wohngeld, als vor der Reform.
Die Reform hat vielen Haushalten geholfen, die vorher knapp über der Bürgergeld-Schwelle lagen und weder Wohngeld noch Bürgergeld bekamen. Heute können sie Wohngeld beantragen und behalten ihre Unabhängigkeit von den strengeren Bürgergeld-Regeln.
So beantragst du Wohngeld
Der Antrag läuft über die Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde. In Bayreuth zum Beispiel ist das die Wohngeldstelle des Stadtamts. In größeren Städten wie Nürnberg oder München gibt es eigene Wohngeldbehörden.
Schritt 1: Antragsformular besorgen. Online auf der Seite der Kommune oder direkt bei der Wohngeldstelle. Das Formular heißt "Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss" oder "Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss" (bei Eigentum).
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen.
| Unterlage | Zweck |
|---|---|
| Personalausweis | Identitätsnachweis |
| Mietvertrag | Miete, Mietdauer, Wohnungsgröße |
| Letzte 3 Lohnabrechnungen | Einkommen |
| Kontoauszüge (letzte 3 Monate) | Einnahmen und Ausgaben |
| Nachweis über Weiterbildung | Bestätigung des Bildungsträgers mit Kursdauer und Art |
| Bescheid Aufstiegs-BAföG | Wenn vorhanden |
| Geburtsurkunden der Kinder | Bei Familien |
Schritt 3: Antrag einreichen. Persönlich, per Post oder online (in einigen Kommunen). Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 12 Wochen, je nach Auslastung der Wohngeldstelle. Wichtig: Der Antrag gilt ab dem Monat, in dem er eingegangen ist, nicht erst ab der Bewilligung. Du bekommst also keinen Nachteil durch die lange Bearbeitungszeit.
Schritt 4: Weitere Unterlagen nachreichen. Die Wohngeldstelle fordert oft nach. Schnelles Reagieren beschleunigt die Bearbeitung.
Bewilligungszeitraum und Neuantrag
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Nach Ablauf musst du einen neuen Antrag stellen, auch wenn sich nichts geändert hat. Die Wohngeldstelle erinnert dich meistens, aber verlassen solltest du dich darauf nicht.
Wichtige Änderungsmeldungen während des Bewilligungszeitraums:
- Einkommen steigt deutlich: Muss gemeldet werden, sonst drohen Rückforderungen.
- Umzug: Neuer Antrag erforderlich.
- Familienzuwachs: Positiv, weil mehr Haushaltsmitglieder = mehr Wohngeld möglich.
- Auszug eines Haushaltsmitglieds: Muss gemeldet werden.
Was tun bei Ablehnung?
Wenn dein Wohngeldantrag abgelehnt wird, hast du einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Der Widerspruch muss schriftlich sein und begründen, warum du den Bescheid für falsch hältst. Typische Gründe für Ablehnungen:
- Einkommen wurde zu hoch berechnet (zum Beispiel Weihnachtsgeld falsch einbezogen)
- Miete wurde nicht voll berücksichtigt (prüfen, ob die Höchstbeträge ausgeschöpft sind)
- Wohngeld-Ausschluss wegen BAföG-Berechtigung (prüfen, ob die Weiterbildung wirklich BAföG-berechtigt ist)
Bei einem Ablehnungsbescheid, den du nicht verstehst, hilft die Verbraucherzentrale oder eine kostenlose Sozialberatung.
Häufige Fragen
Kann ich Wohngeld bekommen, wenn ich den Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters mache?
In der Regel ja, wenn dein Einkommen niedrig genug ist und du nicht Bürgergeld beziehst. Der WFW ist eine Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG, die nicht zum Wohngeld-Ausschluss nach §20 WoGG führt. Bei der Wohngeldstelle solltest du aber vorher nachfragen, um sicherzugehen.
Wie viel Wohngeld bekommt eine alleinstehende Person?
Die Höhe hängt von Einkommen, Miete und Mietstufe ab. In einer mittleren Mietstufe und bei einem Einkommen um die 1.300 Euro netto liegt das Wohngeld häufig zwischen 150 und 300 Euro pro Monat. Die exakten Beträge berechnet die Wohngeldstelle individuell. Online-Rechner der Bundesländer können eine grobe Schätzung geben.
Gibt es Wohngeld rückwirkend?
Ja, Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist. Auch wenn die Bearbeitung mehrere Monate dauert, bekommst du für die Wartezeit das Geld nachgezahlt. Eine echte Rückwirkung vor dem Antragsmonat gibt es nicht.
Kann ich Wohngeld bei einem Minijob beantragen?
Ja, das Einkommen aus einem Minijob wird beim Wohngeld berücksichtigt, aber nur teilweise. Von den 520 Euro Minijob-Einkommen (Stand 2026 prüfen) werden nach der Einkommensermittlung bestimmte Freibeträge abgezogen. Die Wohngeldstelle rechnet das genau aus.
Was zählt nicht zum Einkommen beim Wohngeld?
Einige Leistungen bleiben unberücksichtigt:
- Kindergeld
- Erziehungsgeld
- Elterngeld in den ersten zwei Lebensmonaten des Kindes
- Bildungsgutschein-Sachleistung (aber nicht Geldleistungen aus dem Bildungsgutschein)
- Bestimmte Ausbildungsförderungen
Die genaue Liste steht in §14 WoGG und kann sich ändern.
Muss ich Wohngeld versteuern?
Nein. Wohngeld ist eine Sozialleistung und steuerfrei (§3 Nr. 58 EStG). Du musst es nicht in der Einkommensteuererklärung angeben, und es erhöht deine Steuerlast nicht.
Fazit
Wohngeld während einer Weiterbildung kann eine wichtige Unterstützung sein, besonders für Teilzeit-Kurse wie den Wirtschaftsfachwirt oder für berufstätige Menschen, die eine geförderte Weiterbildung absolvieren. Die Wohngeld+-Reform 2023 hat die Leistungen deutlich verbessert und den Berechtigtenkreis erweitert. Wer sich für eine Weiterbildung interessiert, sollte Wohngeld und andere Förderungen gleich mit prüfen. Kostenlose Förderberatung bei SkillSprinters hilft dir, die passende Kombination aus Wohngeld, Aufstiegs-BAföG und anderen Leistungen zu finden.
Wer mehr über Finanzierungsmöglichkeiten wissen will, findet weitere Informationen in unserem Artikel zum Bildungsgutschein und dem Wirtschaftsfachwirt-Kurs.
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