Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht Arbeitgebern, ihre Beschäftigten auf Kosten des Staates weiterzubilden. Bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 75 Prozent der Lohnkosten übernimmt die Agentur für Arbeit. Trotzdem nutzen viele Unternehmen die Förderung nicht, weil der Antragsprozess undurchsichtig wirkt. Dieser Artikel zeigt den kompletten Weg vom Erstgespräch bis zum Bewilligungsbescheid.

Was das QCG für Arbeitgeber konkret bedeutet

Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Unternehmen, die Beschäftigte weiterbilden wollen, deren Arbeitsplatz durch den digitalen Strukturwandel bedroht ist oder die in einem Engpassberuf arbeiten. Anders als der Bildungsgutschein (der sich an Arbeitssuchende richtet) zielt das QCG auf Beschäftigte in bestehenden Arbeitsverhältnissen.

Die wichtigste Bedingung: Die Weiterbildung muss zukunftsfähige Kompetenzen vermitteln, mindestens 121 Unterrichtsstunden umfassen und bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfinden. Der letzte Berufsabschluss oder die letzte vergleichbare Weiterbildung muss mindestens zwei Jahre zurückliegen.

Förderquoten nach Unternehmensgröße

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Betriebsgröße. Seit den Reformen, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind, gelten folgende Sätze:

BetriebsgrößeÜbernahme LehrgangskostenLohnkostenzuschuss
Unter 10 BeschäftigteBis zu 100 %Bis zu 75 %
10 bis 249 Beschäftigte50 bis 100 %Bis zu 50 %
250 bis 2.499 BeschäftigteBis zu 50 %Bis zu 25 %
Ab 2.500 BeschäftigteBis zu 25 %Bis zu 25 %

Für kleine Betriebe mit unter 10 Beschäftigten ist die Förderung besonders attraktiv: Der Staat übernimmt die gesamten Lehrgangskosten und zahlt zusätzlich bis zu 75 Prozent des Gehalts während der Weiterbildungszeit weiter.

Der Antragsprozess in 5 Schritten

Schritt 1: Arbeitgeber-Service kontaktieren

Der erste Schritt ist immer ein Anruf beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Die kostenlose Hotline lautet 0800 4 5555 20. Dort vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Was Sie beim Erstgespräch klären sollten:

Tipp: Bereiten Sie eine kurze Beschreibung vor, warum der Arbeitsplatz der betroffenen Beschäftigten durch Digitalisierung oder Strukturwandel betroffen ist. Das erleichtert dem Berater die Einschätzung.

Schritt 2: Weiterbildung und Bildungsträger auswählen

Die Weiterbildung muss bei einem nach AZAV zertifizierten Bildungsträger stattfinden. Der Berater beim Arbeitgeber-Service kann Ihnen geeignete Angebote nennen, oder Sie suchen selbst auf dem KURSNET-Portal der Agentur für Arbeit.

Prüfen Sie bei der Auswahl:

Schritt 3: Erhebungsbogen ausfüllen

Nach dem Beratungsgespräch füllen Sie einen Erhebungsbogen aus. Der Bogen umfasst Angaben zum Arbeitgeber und zum Arbeitnehmer und ist jeweils zwei Seiten lang. Rechnen Sie mit etwa 15 Minuten Bearbeitungszeit.

Benötigte Angaben:

Schritt 4: Antrag formal einreichen

Den Antrag stellen Sie beim Arbeitgeber-Service Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. Entscheidend ist: Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Nach Einreichung prüft die Agentur:

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Agentur, liegt aber in der Regel bei zwei bis vier Wochen.

Schritt 5: Bewilligungsbescheid erhalten und Weiterbildung starten

Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Dieser enthält die genaue Förderhöhe für Lehrgangskosten und Lohnkostenzuschuss. Erst nach Erhalt des Bescheids darf die Weiterbildung beginnen.

Die Agentur für Arbeit zahlt die Lehrgangskosten direkt an den Bildungsträger. Der Lohnkostenzuschuss wird an den Arbeitgeber ausgezahlt, typischerweise monatlich.

Zwei Rechenbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Handwerksbetrieb mit 8 Mitarbeitern

Ein Elektrobetrieb mit 8 Mitarbeitern möchte einen Beschäftigten zum Digitalisierungsmanager weiterbilden lassen.

PositionBetrag
Lehrgangskosten (720 UE, 4 Monate)9.702 EUR
Förderung Lehrgangskosten (100 %)9.702 EUR
Bruttolohn Mitarbeiter (4 Monate)14.000 EUR
Lohnkostenzuschuss (75 %)10.500 EUR
Eigenanteil des Betriebs3.500 EUR

Der Betrieb investiert 3.500 Euro Eigenanteil (den restlichen Lohnanteil) und bekommt dafür einen Mitarbeiter mit DEKRA-zertifiziertem Abschluss im Bereich KI und Prozessautomatisierung.

Beispiel 2: Mittelständisches Unternehmen mit 80 Mitarbeitern

Ein produzierendes Unternehmen mit 80 Mitarbeitern möchte zwei Beschäftigte aus der Verwaltung für eine KI-Weiterbildung anmelden. Die Maßnahme kostet 5.000 EUR pro Teilnehmer.

PositionBetrag (pro Teilnehmer)
Lehrgangskosten5.000 EUR
Förderung Lehrgangskosten (50 %)2.500 EUR
Bruttolohn (4 Monate)16.000 EUR
Lohnkostenzuschuss (50 %)8.000 EUR
Eigenanteil des Betriebs10.500 EUR

Bei zwei Teilnehmern liegt der Eigenanteil bei 21.000 EUR. Klingt nach viel, aber das Unternehmen bekommt zwei Mitarbeiter mit aktueller Qualifikation in Digitalisierung und Automatisierung. Die Einsparungen durch effizientere Prozesse übersteigen den Eigenanteil in der Regel innerhalb des ersten Jahres.

Häufige Fehler bei der Antragstellung

Antrag zu spät gestellt: Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Wer die Weiterbildung bereits begonnen hat, geht leer aus.

Falscher Bildungsträger: Nur AZAV-zertifizierte Anbieter werden gefördert. Prüfen Sie die Zertifizierung vorab.

Zu wenig Unterrichtsstunden: Die Maßnahme muss mindestens 121 Unterrichtsstunden umfassen. Tagesworkshops oder Wochenkurse fallen in der Regel nicht darunter.

Begründung fehlt: Der Antrag muss schlüssig darlegen, warum die Weiterbildung aufgrund des Strukturwandels notwendig ist. Eine pauschale Begründung reicht nicht.

Welche Weiterbildungen werden besonders häufig gefördert?

Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung und Künstliche Intelligenz haben besonders gute Chancen auf Bewilligung, weil sie klar dem Strukturwandel zugeordnet werden können. Typische geförderte Maßnahmen:

QCG vs. Bildungsgutschein: Was ist der Unterschied?

Diese beiden Förderinstrumente werden häufig verwechselt. Der Unterschied ist grundlegend:

KriteriumQualifizierungschancengesetz (QCG)Bildungsgutschein
ZielgruppeBeschäftigte in ArbeitArbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte
Wer beantragtDer ArbeitgeberDer Arbeitnehmer
AnsprechpartnerArbeitgeber-Service der AfAVermittlungsfachkraft der AfA
LohnkostenzuschussJa (bis 75 %)Nein (kein Arbeitsverhältnis)
LehrgangskostenBis 100 % (abhängig von Betriebsgröße)100 %
Rechtsgrundlage§ 82 SGB III§ 81 SGB III

In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter weiterbilden wollen, nutzen Sie das QCG. Wenn ein Mitarbeiter arbeitssuchend wird und sich eigenständig weiterbilden möchte, kommt der Bildungsgutschein in Frage.

Beide Förderungen setzen voraus, dass der Bildungsträger nach AZAV zertifiziert ist. Die Maßnahme selbst muss ebenfalls zugelassen sein.

Zeitplan: Wie lange dauert der Prozess von Anfang bis Ende?

Viele Arbeitgeber unterschätzen die Vorlaufzeit. Ein realistischer Zeitplan:

PhaseDauerAktivität
Woche 11-2 TageArbeitgeber-Service kontaktieren, Beratungstermin vereinbaren
Woche 2-31-2 WochenBeratungsgespräch, Bildungsträger auswählen, Erhebungsbogen ausfüllen
Woche 3-41 WocheAntrag einreichen
Woche 4-82-4 WochenPrüfung durch die Agentur für Arbeit
Ab Woche 8-Bewilligungsbescheid, Weiterbildung kann starten

Planen Sie insgesamt 6 bis 8 Wochen vom ersten Anruf bis zum Bewilligungsbescheid ein. Bei dringenden Weiterbildungen (z. B. nächster Kursstart in 4 Wochen) können Sie im Beratungsgespräch auf eine beschleunigte Bearbeitung hinweisen.

Wichtig: Beginnen Sie den Prozess rechtzeitig vor dem gewünschten Kursstart. Der häufigste Fehler ist, sich erst zwei Wochen vor Kursbeginn zu melden.

Praxis-Tipps aus der Beratung

Aus der Erfahrung mit über 100 QCG-geförderten Weiterbildungen wissen wir, welche Punkte den Prozess beschleunigen:

Begründung vorbereiten: Schreiben Sie vor dem Beratungsgespräch in 3 bis 5 Sätzen auf, warum der Arbeitsplatz des Mitarbeiters durch den digitalen Wandel betroffen ist. Beispiel: "Unser Betrieb setzt zunehmend digitale Werkzeuge in der Projektsteuerung ein. Der Mitarbeiter hat bisher keine Qualifikation im Bereich Digitalisierung und benötigt diese, um seine Aufgaben langfristig ausführen zu können."

Kursstartdaten kennen: Informieren Sie sich vorab über die nächsten Starttermine beim Bildungsträger. Der Berater beim Arbeitgeber-Service fragt immer nach dem geplanten Beginn.

Vollständige Unterlagen einreichen: Ein unvollständiger Antrag verzögert die Bearbeitung um Wochen. Prüfen Sie vor der Einreichung: Erhebungsbogen vollständig? Bildungsträger-Bescheinigung beigelegt? AZAV-Zertifikat des Anbieters beigelegt?

Den richtigen Ansprechpartner finden: In großen Agenturen gibt es spezialisierte Berater für die Beschäftigtenqualifizierung. Fragen Sie bei der Hotline gezielt nach dem Bereich "Beschäftigtenqualifizierung" oder "Weiterbildungsberatung für Arbeitgeber".

Häufige Fragen

Können mehrere Mitarbeiter gleichzeitig gefördert werden?
Ja. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl. Jeder Mitarbeiter muss einzeln beantragt werden, aber Sie können mehrere Anträge parallel stellen.
Muss der Mitarbeiter während der Weiterbildung freigestellt werden?
Nicht zwingend. Berufsbegleitende Weiterbildungen (z. B. abends oder online) sind ausdrücklich förderfähig. Der Lohnkostenzuschuss wird dann anteilig berechnet.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Sie können Widerspruch einlegen. Häufigste Ablehnungsgründe sind eine fehlende Begründung zum Strukturwandel oder ein nicht zertifizierter Bildungsträger. Nach Nachbesserung kann ein neuer Antrag gestellt werden.
Gilt das QCG auch für Teilzeitkräfte und befristete Verträge?
Ja. Entscheidend ist, dass ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Die Betriebsgröße und die Art des Arbeitsvertrags spielen für die Förderung eine untergeordnete Rolle.
Kann die Weiterbildung auch online stattfinden?
Ja. Online-Weiterbildungen sind ausdrücklich förderfähig, solange der Bildungsträger AZAV-zertifiziert ist und die Maßnahme die Mindestanforderungen erfüllt. Viele geförderte KI-Weiterbildungen finden komplett online statt, was besonders für Unternehmen in ländlichen Regionen vorteilhaft ist.
Wie oft kann ein Arbeitgeber die Förderung in Anspruch nehmen?
Es gibt keine pauschale Begrenzung. Entscheidend ist, dass für den jeweiligen Beschäftigten die letzte vergleichbare Weiterbildung oder der letzte Berufsabschluss mindestens zwei Jahre zurückliegt. Theoretisch können Sie für verschiedene Mitarbeiter jedes Jahr Anträge stellen.
Was ist der Unterschied zum Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Unternehmen, deren Beschäftigte durch den Strukturwandel in erheblichem Umfang betroffen sind (mindestens 20 Prozent der Belegschaft). Es setzt eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag voraus. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist das QCG der einfachere und besser passende Weg.

Sie möchten die QCG-Förderung für Ihr Unternehmen nutzen?

In 10 Minuten erklärt Ihnen Dr. Jens Aichinger, welche Möglichkeiten es für Ihren Betrieb gibt.

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