Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht Arbeitgebern, ihre Beschäftigten auf Kosten des Staates weiterzubilden. Bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 75 Prozent der Lohnkosten übernimmt die Agentur für Arbeit. Trotzdem nutzen viele Unternehmen die Förderung nicht, weil der Antragsprozess undurchsichtig wirkt. Dieser Artikel zeigt den kompletten Weg vom Erstgespräch bis zum Bewilligungsbescheid.
Was das QCG für Arbeitgeber konkret bedeutet
Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Unternehmen, die Beschäftigte weiterbilden wollen, deren Arbeitsplatz durch den digitalen Strukturwandel bedroht ist oder die in einem Engpassberuf arbeiten. Anders als der Bildungsgutschein (der sich an Arbeitssuchende richtet) zielt das QCG auf Beschäftigte in bestehenden Arbeitsverhältnissen.
Die wichtigste Bedingung: Die Weiterbildung muss zukunftsfähige Kompetenzen vermitteln, mindestens 121 Unterrichtsstunden umfassen und bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfinden. Der letzte Berufsabschluss oder die letzte vergleichbare Weiterbildung muss mindestens zwei Jahre zurückliegen.
Förderquoten nach Unternehmensgröße
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Betriebsgröße. Seit den Reformen, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind, gelten folgende Sätze:
| Betriebsgröße | Übernahme Lehrgangskosten | Lohnkostenzuschuss |
|---|---|---|
| Unter 10 Beschäftigte | Bis zu 100 % | Bis zu 75 % |
| 10 bis 249 Beschäftigte | 50 bis 100 % | Bis zu 50 % |
| 250 bis 2.499 Beschäftigte | Bis zu 50 % | Bis zu 25 % |
| Ab 2.500 Beschäftigte | Bis zu 25 % | Bis zu 25 % |
Für kleine Betriebe mit unter 10 Beschäftigten ist die Förderung besonders attraktiv: Der Staat übernimmt die gesamten Lehrgangskosten und zahlt zusätzlich bis zu 75 Prozent des Gehalts während der Weiterbildungszeit weiter.
Der Antragsprozess in 5 Schritten
Schritt 1: Arbeitgeber-Service kontaktieren
Der erste Schritt ist immer ein Anruf beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Die kostenlose Hotline lautet 0800 4 5555 20. Dort vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner.
Was Sie beim Erstgespräch klären sollten:
- Welche Beschäftigten kommen für eine Förderung in Frage?
- Welche Weiterbildung passt zur Situation Ihres Betriebs?
- Wie hoch ist die voraussichtliche Förderquote für Ihr Unternehmen?
Schritt 2: Weiterbildung und Bildungsträger auswählen
Die Weiterbildung muss bei einem nach AZAV zertifizierten Bildungsträger stattfinden. Der Berater beim Arbeitgeber-Service kann Ihnen geeignete Angebote nennen, oder Sie suchen selbst auf dem KURSNET-Portal der Agentur für Arbeit.
Prüfen Sie bei der Auswahl:
- Ist der Bildungsträger AZAV-zertifiziert?
- Umfasst die Maßnahme mindestens 121 Unterrichtsstunden?
- Vermittelt sie zukunftsfähige Kompetenzen (Digitalisierung, KI, Automatisierung)?
- Ist die Maßnahme berufsbegleitend möglich?
Schritt 3: Erhebungsbogen ausfüllen
Nach dem Beratungsgespräch füllen Sie einen Erhebungsbogen aus. Der Bogen umfasst Angaben zum Arbeitgeber und zum Arbeitnehmer und ist jeweils zwei Seiten lang. Rechnen Sie mit etwa 15 Minuten Bearbeitungszeit.
Benötigte Angaben:
- Betriebsgröße und Branche
- Angaben zum Beschäftigten (Name, Qualifikation, Tätigkeit)
- Begründung, warum die Weiterbildung notwendig ist
- Gewünschter Bildungsträger und Maßnahme
- Zeitraum und Kosten der Weiterbildung
Schritt 4: Antrag formal einreichen
Den Antrag stellen Sie beim Arbeitgeber-Service Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. Entscheidend ist: Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Nach Einreichung prüft die Agentur:
- Erfüllt der Betrieb die Voraussetzungen?
- Erfüllt der Beschäftigte die Voraussetzungen?
- Ist der Bildungsträger zertifiziert?
- Liegt die letzte vergleichbare Weiterbildung mindestens zwei Jahre zurück?
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Agentur, liegt aber in der Regel bei zwei bis vier Wochen.
Schritt 5: Bewilligungsbescheid erhalten und Weiterbildung starten
Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Dieser enthält die genaue Förderhöhe für Lehrgangskosten und Lohnkostenzuschuss. Erst nach Erhalt des Bescheids darf die Weiterbildung beginnen.
Die Agentur für Arbeit zahlt die Lehrgangskosten direkt an den Bildungsträger. Der Lohnkostenzuschuss wird an den Arbeitgeber ausgezahlt, typischerweise monatlich.
Zwei Rechenbeispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Handwerksbetrieb mit 8 Mitarbeitern
Ein Elektrobetrieb mit 8 Mitarbeitern möchte einen Beschäftigten zum Digitalisierungsmanager weiterbilden lassen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Lehrgangskosten (720 UE, 4 Monate) | 9.702 EUR |
| Förderung Lehrgangskosten (100 %) | 9.702 EUR |
| Bruttolohn Mitarbeiter (4 Monate) | 14.000 EUR |
| Lohnkostenzuschuss (75 %) | 10.500 EUR |
| Eigenanteil des Betriebs | 3.500 EUR |
Der Betrieb investiert 3.500 Euro Eigenanteil (den restlichen Lohnanteil) und bekommt dafür einen Mitarbeiter mit DEKRA-zertifiziertem Abschluss im Bereich KI und Prozessautomatisierung.
Beispiel 2: Mittelständisches Unternehmen mit 80 Mitarbeitern
Ein produzierendes Unternehmen mit 80 Mitarbeitern möchte zwei Beschäftigte aus der Verwaltung für eine KI-Weiterbildung anmelden. Die Maßnahme kostet 5.000 EUR pro Teilnehmer.
| Position | Betrag (pro Teilnehmer) |
|---|---|
| Lehrgangskosten | 5.000 EUR |
| Förderung Lehrgangskosten (50 %) | 2.500 EUR |
| Bruttolohn (4 Monate) | 16.000 EUR |
| Lohnkostenzuschuss (50 %) | 8.000 EUR |
| Eigenanteil des Betriebs | 10.500 EUR |
Bei zwei Teilnehmern liegt der Eigenanteil bei 21.000 EUR. Klingt nach viel, aber das Unternehmen bekommt zwei Mitarbeiter mit aktueller Qualifikation in Digitalisierung und Automatisierung. Die Einsparungen durch effizientere Prozesse übersteigen den Eigenanteil in der Regel innerhalb des ersten Jahres.
Häufige Fehler bei der Antragstellung
Antrag zu spät gestellt: Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Wer die Weiterbildung bereits begonnen hat, geht leer aus.
Falscher Bildungsträger: Nur AZAV-zertifizierte Anbieter werden gefördert. Prüfen Sie die Zertifizierung vorab.
Zu wenig Unterrichtsstunden: Die Maßnahme muss mindestens 121 Unterrichtsstunden umfassen. Tagesworkshops oder Wochenkurse fallen in der Regel nicht darunter.
Begründung fehlt: Der Antrag muss schlüssig darlegen, warum die Weiterbildung aufgrund des Strukturwandels notwendig ist. Eine pauschale Begründung reicht nicht.
Welche Weiterbildungen werden besonders häufig gefördert?
Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung und Künstliche Intelligenz haben besonders gute Chancen auf Bewilligung, weil sie klar dem Strukturwandel zugeordnet werden können. Typische geförderte Maßnahmen:
- KI-Weiterbildungen und Digitalisierungsmanagement
- IT-Sicherheit und Datenschutz
- Prozessautomatisierung und Workflow-Management
- Data Science und Datenanalyse
- Cloud Computing und moderne IT-Infrastruktur
QCG vs. Bildungsgutschein: Was ist der Unterschied?
Diese beiden Förderinstrumente werden häufig verwechselt. Der Unterschied ist grundlegend:
| Kriterium | Qualifizierungschancengesetz (QCG) | Bildungsgutschein |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Beschäftigte in Arbeit | Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte |
| Wer beantragt | Der Arbeitgeber | Der Arbeitnehmer |
| Ansprechpartner | Arbeitgeber-Service der AfA | Vermittlungsfachkraft der AfA |
| Lohnkostenzuschuss | Ja (bis 75 %) | Nein (kein Arbeitsverhältnis) |
| Lehrgangskosten | Bis 100 % (abhängig von Betriebsgröße) | 100 % |
| Rechtsgrundlage | § 82 SGB III | § 81 SGB III |
In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter weiterbilden wollen, nutzen Sie das QCG. Wenn ein Mitarbeiter arbeitssuchend wird und sich eigenständig weiterbilden möchte, kommt der Bildungsgutschein in Frage.
Beide Förderungen setzen voraus, dass der Bildungsträger nach AZAV zertifiziert ist. Die Maßnahme selbst muss ebenfalls zugelassen sein.
Zeitplan: Wie lange dauert der Prozess von Anfang bis Ende?
Viele Arbeitgeber unterschätzen die Vorlaufzeit. Ein realistischer Zeitplan:
| Phase | Dauer | Aktivität |
|---|---|---|
| Woche 1 | 1-2 Tage | Arbeitgeber-Service kontaktieren, Beratungstermin vereinbaren |
| Woche 2-3 | 1-2 Wochen | Beratungsgespräch, Bildungsträger auswählen, Erhebungsbogen ausfüllen |
| Woche 3-4 | 1 Woche | Antrag einreichen |
| Woche 4-8 | 2-4 Wochen | Prüfung durch die Agentur für Arbeit |
| Ab Woche 8 | - | Bewilligungsbescheid, Weiterbildung kann starten |
Planen Sie insgesamt 6 bis 8 Wochen vom ersten Anruf bis zum Bewilligungsbescheid ein. Bei dringenden Weiterbildungen (z. B. nächster Kursstart in 4 Wochen) können Sie im Beratungsgespräch auf eine beschleunigte Bearbeitung hinweisen.
Praxis-Tipps aus der Beratung
Aus der Erfahrung mit über 100 QCG-geförderten Weiterbildungen wissen wir, welche Punkte den Prozess beschleunigen:
Begründung vorbereiten: Schreiben Sie vor dem Beratungsgespräch in 3 bis 5 Sätzen auf, warum der Arbeitsplatz des Mitarbeiters durch den digitalen Wandel betroffen ist. Beispiel: "Unser Betrieb setzt zunehmend digitale Werkzeuge in der Projektsteuerung ein. Der Mitarbeiter hat bisher keine Qualifikation im Bereich Digitalisierung und benötigt diese, um seine Aufgaben langfristig ausführen zu können."
Kursstartdaten kennen: Informieren Sie sich vorab über die nächsten Starttermine beim Bildungsträger. Der Berater beim Arbeitgeber-Service fragt immer nach dem geplanten Beginn.
Vollständige Unterlagen einreichen: Ein unvollständiger Antrag verzögert die Bearbeitung um Wochen. Prüfen Sie vor der Einreichung: Erhebungsbogen vollständig? Bildungsträger-Bescheinigung beigelegt? AZAV-Zertifikat des Anbieters beigelegt?
Den richtigen Ansprechpartner finden: In großen Agenturen gibt es spezialisierte Berater für die Beschäftigtenqualifizierung. Fragen Sie bei der Hotline gezielt nach dem Bereich "Beschäftigtenqualifizierung" oder "Weiterbildungsberatung für Arbeitgeber".
Häufige Fragen
Können mehrere Mitarbeiter gleichzeitig gefördert werden?
Muss der Mitarbeiter während der Weiterbildung freigestellt werden?
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gilt das QCG auch für Teilzeitkräfte und befristete Verträge?
Kann die Weiterbildung auch online stattfinden?
Wie oft kann ein Arbeitgeber die Förderung in Anspruch nehmen?
Was ist der Unterschied zum Qualifizierungsgeld?
Sie möchten die QCG-Förderung für Ihr Unternehmen nutzen?
In 10 Minuten erklärt Ihnen Dr. Jens Aichinger, welche Möglichkeiten es für Ihren Betrieb gibt.