Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) macht es möglich: Dein Arbeitgeber kann deine Weiterbildung bis zu 100 % von der Agentur für Arbeit bezahlen lassen. Dazu gibt es Zuschüsse zum Gehalt während der Lernzeit. Klingt zu gut? Ist es aber nicht. Seit 2019 fördert der Staat gezielt Beschäftigte, die sich für den digitalen Wandel weiterbilden. In diesem Artikel erfährst du, wie die Förderung funktioniert, wer sie bekommt und wie du deinen Chef davon überzeugst.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Qualifizierungschancengesetz fördert Weiterbildungen von Beschäftigten mit Zuschüssen zu Lehrgangskosten und Gehalt.
- Kleine Unternehmen (unter 10 Mitarbeiter) erhalten bis zu 100 % der Kurskosten und 75 % der Lohnkosten (laut Bundesagentur für Arbeit).
- Die Weiterbildung muss bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfinden und mindestens 120 Unterrichtseinheiten umfassen.
- Dein Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Agentur für Arbeit. Du musst nicht selbst zum Amt.
- Die Förderung gilt für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, unabhängig von Alter oder Branche.
- Bereiche wie Digitalisierung und KI haben Priorität bei der Bewilligung.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz genau?
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein Bundesgesetz, das seit Januar 2019 gilt. Es wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ins Leben gerufen, um Arbeitnehmer fit für den Strukturwandel zu machen. Vorher konnten nur Arbeitslose von staatlicher Weiterbildungsförderung profitieren. Das QCG ändert das: Jetzt können auch Beschäftigte gefördert werden.
Die Idee dahinter ist einfach. Wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter weiterbilden, profitieren alle. Der Mitarbeiter bekommt neue Kompetenzen. Das Unternehmen bleibt wettbewerbsfähig. Und der Staat muss weniger Arbeitslosigkeit finanzieren.
Das Gesetz wurde 2020 durch das Arbeit-von-morgen-Gesetz und 2024 durch weitere Reformen nochmals ausgebaut. Die Fördersätze wurden erhöht, die Voraussetzungen vereinfacht.
Wer wird über das Qualifizierungschancengesetz gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Also jeder, der einen normalen Arbeitsvertrag hat, ob Vollzeit, Teilzeit oder aufstockender Minijob. Es gibt keine Altersgrenze und keine Einschränkung auf bestimmte Branchen.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Du bist sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
- Deine letzte Berufsausbildung liegt mindestens 4 Jahre zurück.
- Die Weiterbildung hat mindestens 120 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten).
- Der Bildungsträger ist AZAV-zertifiziert.
- Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse, die über eine reine Anpassungsqualifizierung hinausgehen.
- Dein Arbeitgeber stimmt der Weiterbildung zu und stellt den Antrag.
Besonders bevorzugt werden:
- Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist
- Mitarbeiter in Engpassberufen (z. B. IT, Digitalisierung, KI)
- Beschäftigte über 45 Jahre
- Menschen mit Behinderung
Wie hoch ist die Förderung durch das QCG?
Die Förderhöhe hängt von der Größe deines Unternehmens ab. Je kleiner der Betrieb, desto mehr zahlt der Staat. Die Agentur für Arbeit übernimmt zwei Kostenblöcke: die Lehrgangskosten und einen Teil des Gehalts während der Weiterbildung.
Zuschüsse zu den Lehrgangskosten
| Unternehmensgröße | Zuschuss Lehrgangskosten |
|---|---|
| Unter 10 Mitarbeiter | bis zu 100 % |
| 10 bis 249 Mitarbeiter | bis zu 50 % |
| 250 bis 2.499 Mitarbeiter | bis zu 25 % |
| Ab 2.500 Mitarbeiter | bis zu 15 % |
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (Lohnkosten)
| Unternehmensgröße | Zuschuss Lohnkosten |
|---|---|
| Unter 10 Mitarbeiter | bis zu 75 % |
| 10 bis 249 Mitarbeiter | bis zu 50 % |
| 250 bis 2.499 Mitarbeiter | bis zu 25 % |
| Ab 2.500 Mitarbeiter | bis zu 25 % |
Sonderregelungen: Für Beschäftigte über 45 Jahre und Menschen mit Behinderung können in Betrieben unter 250 Mitarbeitern bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden (laut Bundesagentur für Arbeit).
Zusätzliche Erhöhungen sind möglich:
- +5 % wenn die Weiterbildung auf einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag basiert
- +10 % wenn ein erhöhter Weiterbildungsbedarf besteht (mindestens 20 % der Belegschaft betroffen)
- +15 % wenn beides zutrifft
Ein konkretes Beispiel: Ein Unternehmen mit 30 Mitarbeitern schickt eine Angestellte zur Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in (IHK). Die Kurskosten betragen 9.700 EUR. Die Agentur für Arbeit übernimmt 50 %, also 4.850 EUR. Zusätzlich erhält der Arbeitgeber 50 % der Lohnkosten während der 4 Monate erstattet. Bei einem Gehalt von 3.500 EUR brutto monatlich sind das 7.000 EUR Lohnkostenzuschuss. Das Unternehmen spart insgesamt fast 12.000 EUR.
Wie beantragt man die QCG-Förderung?
Der Antrag wird vom Arbeitgeber gestellt, nicht vom Arbeitnehmer. Das ist ein wichtiger Unterschied zum Bildungsgutschein, den Arbeitssuchende selbst beantragen. Hier ist der Ablauf Schritt für Schritt:
Schritt 1: Beratungsgespräch beim Arbeitgeber-Service
Dein Arbeitgeber kontaktiert den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Die Beratung ist kostenlos. Dort wird geklärt, welche Förderung möglich ist und ob die geplante Weiterbildung die Voraussetzungen erfüllt. Die Hotline erreichst du unter 0800 4 555520 (kostenlos).
Schritt 2: Weiterbildung und Bildungsträger auswählen
Gemeinsam mit dem Arbeitgeber legst du das Qualifizierungsziel fest. Dann wird ein passender AZAV-zertifizierter Bildungsträger gesucht. Das kann über die Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit geschehen. SkillSprinters ist DEKRA-zertifiziert und AZAV-zugelassen, alle Weiterbildungen sind also förderfähig.
Schritt 3: Antrag stellen
Der Arbeitgeber reicht den Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Das muss vor Beginn der Weiterbildung geschehen. Sammelanträge für mehrere Mitarbeiter sind möglich. Das beschleunigt den Prozess bei größeren Teams.
Schritt 4: Bewilligung und Start
Nach positiver Prüfung erhält der Arbeitgeber einen Bewilligungsbescheid. Die Lehrgangskosten werden entweder direkt an den Bildungsträger gezahlt oder dem Unternehmen erstattet. Die Lohnkostenzuschüsse fließen während der Weiterbildung.
Welche Weiterbildungen werden über das QCG gefördert?
Nicht jede Weiterbildung wird gefördert. Die Maßnahme muss bestimmte Kriterien erfüllen:
- AZAV-Zertifizierung: Der Bildungsträger und die Maßnahme müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zertifiziert sein.
- Mindestdauer: Mindestens 120 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten).
- Über Anpassung hinaus: Die Weiterbildung muss Kenntnisse vermitteln, die über rein betriebliche Einarbeitung hinausgehen.
- Zukunftsrelevanz: Weiterbildungen in den Bereichen Digitalisierung, KI, Green Tech und IT haben 2026 Priorität bei der Bewilligung.
Förderfähige Weiterbildungen bei SkillSprinters
| Weiterbildung | Dauer | Abschluss | UE | QCG-förderfähig |
|---|---|---|---|---|
| Digitalisierungsmanager/in (IHK) | 4 Monate | IHK-Zertifikat | 720 | Ja |
| Social Media Manager mit KI-Tools (IHK) | 4 Monate | IHK-Zertifikat | 720 | Ja |
| Fachkraft Online-Marketing | ca. 2 Monate | Trägerzertifikat | 720 | Ja |
Alle drei Weiterbildungen sind DEKRA-zertifiziert, AZAV-zugelassen und erfüllen die Mindestanforderung von 120 UE deutlich. Sie finden 100 % online statt, als Live-Unterricht via Zoom. Deine Mitarbeiter können also von überall teilnehmen.
Qualifizierungschancengesetz vs. Bildungsgutschein: Was ist der Unterschied?
Beide Förderungen kommen von der Agentur für Arbeit. Aber sie richten sich an unterschiedliche Zielgruppen.
| Merkmal | Qualifizierungschancengesetz | Bildungsgutschein |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Beschäftigte (mit Arbeitsvertrag) | Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte |
| Antragsteller | Arbeitgeber | Arbeitnehmer selbst |
| Kostenübernahme | Anteilig (je nach Betriebsgröße) | Bis zu 100 % |
| Lohnkostenzuschuss | Ja (bis 75 %) | Nein (kein Arbeitsverhältnis) |
| Voraussetzung | Sozialversicherungspflichtig beschäftigt | Arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet |
Der Bildungsgutschein ist die bessere Option, wenn du gerade arbeitssuchend bist. Dann werden 100 % der Kurskosten übernommen. Das Qualifizierungschancengesetz 2026 ist der richtige Weg, wenn du aktuell einen Job hast und dich neben oder während der Arbeit weiterbilden willst.
Wie überzeugst du deinen Arbeitgeber von der QCG-Förderung?
Viele Arbeitgeber wissen gar nicht, dass es diese Förderung gibt. Hier sind drei Argumente, die wirken:
1. Es kostet fast nichts. In kleinen Unternehmen übernimmt der Staat bis zu 100 % der Kurskosten und 75 % der Lohnkosten. Selbst in mittleren Unternehmen (10 bis 249 Mitarbeiter) werden 50 % der Kosten erstattet.
2. Der Mitarbeiter bleibt. Weitergebildete Mitarbeiter sind loyaler. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt, dass Weiterbildung die Mitarbeiterbindung deutlich stärkt. Dein Chef investiert in dich und behält einen besser qualifizierten Mitarbeiter.
3. Der Fachkräftemangel ist real. Laut Bitkom fehlen in Deutschland über 130.000 IT-Fachkräfte (Stand 2025). Externe Fachkräfte zu finden ist teuer und dauert Monate. Einen vorhandenen Mitarbeiter weiterzubilden ist schneller und günstiger, besonders mit QCG-Förderung.
Tipp: Bereite eine kurze Zusammenfassung vor. Nenne die konkreten Fördersätze für eure Unternehmensgröße, die Weiterbildung die dich interessiert, und verweise auf den kostenlosen Beratungsservice der Agentur für Arbeit. Je einfacher du es deinem Chef machst, desto wahrscheinlicher sagt er ja.
Für welche Berufsfelder lohnt sich das QCG besonders?
Das Qualifizierungschancengesetz lohnt sich vor allem in Bereichen, die vom digitalen Wandel besonders betroffen sind. Hier entstehen neue Jobprofile, und der Bedarf an qualifizierten Fachkräften wächst schnell.
Digitalisierung und Prozessautomatisierung: Der Digitalisierungsmanager/in (IHK) ist einer der gefragtesten Berufe im Bereich digitale Transformation. Das Einstiegsgehalt liegt bei 48.000 bis 65.000 EUR brutto pro Jahr (laut Stepstone/Gehalt.de). Unternehmen suchen Mitarbeiter, die digitale Prozesse verstehen und umsetzen können.
Social Media und Online-Marketing: Unternehmen brauchen Mitarbeiter, die Social Media professionell managen. Als Social Media Manager mit KI-Tools verdienst du 38.000 bis 55.000 EUR brutto pro Jahr. Wer zusätzlich KI-Tools beherrscht, hat einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Online-Marketing allgemein: Auch eine kompaktere Qualifizierung kann sinnvoll sein. Die Fachkraft Online-Marketing dauert nur ca. 2 Monate und vermittelt die wichtigsten Grundlagen. Das Gehalt liegt bei 35.000 bis 50.000 EUR brutto pro Jahr.
Welche Änderungen gibt es beim Qualifizierungschancengesetz 2026?
Die Förderung durch das QCG wurde seit 2019 mehrfach verbessert. Zuletzt durch das Weiterbildungsgesetz 2025 und weitere Anpassungen. Die wichtigsten Neuerungen für 2026:
- Erhöhte Fördersätze: Besonders Kleinstunternehmen profitieren von bis zu 100 % Kostenübernahme.
- Vereinfachte Antragsverfahren: Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit bietet schnellere Beratung und kürzere Bearbeitungszeiten.
- Schwerpunkt Digitalisierung und KI: Weiterbildungen in diesen Bereichen werden bevorzugt bewilligt (laut BMAS).
- Sammelanträge: Unternehmen können Förderung für mehrere Beschäftigte gleichzeitig beantragen.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung kommt selten vor, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Häufigste Ablehnungsgründe:
- Der Bildungsträger ist nicht AZAV-zertifiziert.
- Die Weiterbildung hat weniger als 120 Unterrichtseinheiten.
- Der Antrag wurde erst nach Beginn der Weiterbildung gestellt.
- Die letzte Berufsausbildung liegt weniger als 4 Jahre zurück.
Was tun bei Ablehnung? Innerhalb eines Monats kann Widerspruch eingelegt werden. Oft hilft auch ein erneutes Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, um eine passende Alternative zu finden.
Häufige Fragen zum Qualifizierungschancengesetz
Kann ich als Arbeitnehmer den Antrag selbst stellen?
Nein. Der Antrag auf QCG-Förderung wird immer vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit gestellt. Du kannst deinen Arbeitgeber aber auf die Möglichkeit hinweisen und den Arbeitgeber-Service als Ansprechpartner nennen.
Muss ich während der Weiterbildung freigestellt werden?
Das kommt auf die Weiterbildung an. Bei Online-Weiterbildungen wie den Kursen von SkillSprinters (100 % Live-Online via Zoom) kann die Freistellung flexibel gestaltet werden. Die Lohnkostenzuschüsse gleichen den Arbeitsausfall teilweise aus.
Gilt das Qualifizierungschancengesetz auch für Teilzeitkräfte?
Ja. Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten können gefördert werden, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder aufstockender Minijob.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
In der Regel 2 bis 4 Wochen nach Einreichung aller Unterlagen. Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit empfiehlt, den Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Start zu stellen.
Kann die Förderung mit anderen Zuschüssen kombiniert werden?
Die QCG-Förderung kann nicht gleichzeitig mit einem Bildungsgutschein genutzt werden. Andere Zuschüsse (z. B. Landesförderungen oder ESF-Mittel) sind je nach Bundesland kombinierbar. Im Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit wird das individuell geprüft.
Wie oft kann man das QCG nutzen?
Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Anzahl. Allerdings muss zwischen zwei geförderten Weiterbildungen in der Regel ein angemessener Zeitraum liegen. In der Praxis bewilligt die Agentur für Arbeit eine neue Förderung, wenn sich die beruflichen Anforderungen verändert haben.
Gilt das QCG auch für Berufsanfänger?
Grundsätzlich muss die letzte Berufsausbildung mindestens 4 Jahre zurückliegen. Berufsanfänger direkt nach der Ausbildung werden daher in der Regel nicht gefördert. Ausnahmen gibt es, wenn der Arbeitsplatz konkret vom Strukturwandel bedroht ist.
Was kostet den Arbeitgeber die Antragstellung?
Nichts. Die Beratung durch den Arbeitgeber-Service ist kostenlos, ebenso die Antragstellung. Es fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Du willst den nächsten Schritt machen? Sprich deinen Arbeitgeber auf das Qualifizierungschancengesetz an. Unsere AZAV-zertifizierten Weiterbildungen sind förderfähig: Digitalisierungsmanager/in (IHK) (4 Monate, IHK-Zertifikat), Social Media Manager (IHK) (4 Monate, IHK-Zertifikat) oder Fachkraft Online-Marketing (ca. 2 Monate). Alle komplett online, alle QCG-förderfähig.
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