Kindergeld bei Weiterbildung über 25 ist nur in Ausnahmefällen möglich, aber die Ausnahmen sind breiter als viele denken. Nach §32 EStG endet der Kindergeld-Anspruch grundsätzlich mit dem 25. Geburtstag. Davor gibt es ihn nur, wenn das Kind in einer Berufsausbildung oder einem Studium steckt. Wer nach 25 eine Aufstiegsfortbildung macht, bekommt in der Regel kein Kindergeld mehr, kann aber unter Umständen Kindergeld wegen Behinderung, Zweitausbildung oder Übergangszeit bekommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Altersgrenze für Kindergeld liegt grundsätzlich bei 25 Jahren (§32 Abs. 4 EStG).
- Eine Verlängerung über 25 ist nur bei Behinderung möglich, unbefristet.
- Bei Erstausbildung oder Erststudium gibt es Kindergeld bis zum Abschluss, aber spätestens bis 25.
- Zweitausbildungen werden nur gefördert, wenn das Kind nebenbei nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.
- Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten: bis zu 4 Monate Kindergeld.
- Beim Bundesfreiwilligendienst oder freiwilligen sozialen Jahr: Kindergeld bis maximal 25 Jahren.
- Wichtig: Kindergeld bezieht das Elternteil, nicht das Kind. Bei Anträgen gilt das Einkommen der Eltern meist nicht mehr als Kriterium (seit 2012).
Die Altersgrenze 25 und ihre Ausnahmen
Die 25-Jahres-Grenze ist hart. §32 Abs. 4 EStG listet abschließend auf, wer darüber hinaus noch Kindergeld bekommen kann. Die relevanten Ausnahmen:
Ausnahme 1: Kinder mit Behinderung
Wenn das Kind vor dem 25. Geburtstag eine Behinderung erlangt hat und deshalb nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, gibt es unbefristet Kindergeld. Die Behinderung muss ursächlich für die Unfähigkeit zur Selbstversorgung sein. Nachweis: Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Gutachten.
Ausnahme 2: Grundwehrdienst und Ersatzdienst
Wer Wehrdienst, Zivildienst oder Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr) abgeleistet hat, kann die Zeit der Dienstverpflichtung an das 25. Lebensjahr anhängen. Bei 12 Monaten Dienst verlängert sich der Kindergeld-Anspruch also bis zum 26. Geburtstag. Diese Regelung ist seit der Aussetzung der Wehrpflicht seltener geworden, gilt aber weiterhin.
Nach aktueller Rechtslage gilt diese Verlängerung nicht mehr für alle Freiwilligendienste im gleichen Umfang. Die Einzelheiten müssen bei der Familienkasse erfragt werden.
Ausnahme 3: Übergangszeit zwischen Ausbildungen
Wer gerade einen Ausbildungsabschnitt beendet und auf den nächsten wartet (zum Beispiel zwischen Ausbildung und Studium, oder zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn), bekommt bis zu vier Monate weiter Kindergeld, auch wenn das 25. Lebensjahr in diese Zeit fällt. Die Übergangszeit darf maximal vier Monate dauern, sonst entfällt der Anspruch.
Kindergeld während der Erstausbildung
Bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums gibt es Kindergeld, vorausgesetzt das Kind ist unter 25. Das gilt für:
- Duale Ausbildung
- Vollzeit-Berufsschule oder -fachschule
- Erststudium an Hochschule oder Universität
- Freiwillige Wiederholung einer Ausbildung mit Abschluss
- Vorbereitung auf einen Berufsabschluss in Eigenregie
Wichtig: Nach dem Abschluss der Erstausbildung wird die Weiterbildung als Zweitausbildung gewertet, und andere Regeln greifen.
Kindergeld während einer Zweitausbildung
Hier wird es kompliziert. Zweitausbildung bedeutet alles, was nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss kommt. Dazu gehören:
- Wirtschaftsfachwirt (nach abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung)
- Meister
- Bachelor nach abgeschlossener Ausbildung
- Master nach Bachelor
- Zweitstudium
Bei einer Zweitausbildung gibt es Kindergeld nur, wenn das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Diese Grenze ist strikt. Wer 21 Stunden arbeitet, verliert den Anspruch, auch wenn die Ausbildung nebenbei läuft.
Ausnahmen von der 20-Stunden-Grenze:
- Ausbildungsdienstverhältnisse (wenn die Erwerbstätigkeit Teil der Ausbildung ist)
- Geringfügige Beschäftigung (Minijob bis 603 Euro pro Monat, Stand 2026)
- Kurzfristige Beschäftigung (bis zu 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr)
Für den klassischen WFW-Kurs bei SkillSprinters bedeutet das: Wenn das Kind (unter 25) den WFW als Zweitausbildung macht und dabei Vollzeit arbeitet, gibt es kein Kindergeld. Wenn es nebenbei in Teilzeit mit maximal 20 Stunden arbeitet oder einen Minijob hat, gibt es Kindergeld.
Kindergeld und Aufstiegs-BAföG: Passt das zusammen?
Ja. Aufstiegs-BAföG (auch Meister-BAföG genannt) ist keine Einkommensquelle, die den Kindergeld-Anspruch ausschließt. Die Eltern können während der Weiterbildung ihres Kindes weiterhin Kindergeld beziehen, solange die Voraussetzungen (Alter unter 25, nicht mehr als 20 Stunden Nebenerwerb) erfüllt sind.
Für die Eltern bedeutet das eine doppelte Unterstützung: ihr Kind bekommt Aufstiegs-BAföG für die Weiterbildung, sie selbst bekommen Kindergeld für das Kind. In Summe ist das ein erheblicher Finanzhebel.
Lies dazu unseren Überblick zum Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters, der als Aufstiegsfortbildung voll für Aufstiegs-BAföG anerkannt ist.
Kindergeld während einer KI-Weiterbildung
Der Digitalisierungsmanager bei SkillSprinters dauert vier Monate und ist eine berufliche Weiterbildung. Hier greift die Übergangszeit-Regelung häufig: Wenn das Kind gerade eine Ausbildung oder Schule beendet hat und unmittelbar danach den Digitalisierungsmanager startet, gibt es die Kurs-Dauer als Teil der Ausbildungszeit gewertet.
Voraussetzung: Der Kurs muss als Berufsausbildung im Sinne des §32 EStG gelten. Die Familienkasse entscheidet im Einzelfall. AZAV-zertifizierte Weiterbildungen mit einem anerkannten Abschluss werden häufig als Ausbildung gewertet, besonders wenn sie auf einen konkreten Beruf vorbereiten.
Empfehlung: Vor Kursbeginn bei der Familienkasse nachfragen, ob der Kurs als Ausbildung anerkannt wird und das Kindergeld weiterlaufen kann.
Wie beantragst du Kindergeld für die Weiterbildung?
Wenn dein Kind eine Weiterbildung startet und du als Elternteil Kindergeld beziehen willst, läuft der Prozess so:
Schritt 1: Nachweis der Ausbildung einreichen. Die Familienkasse braucht eine Bescheinigung des Bildungsträgers, die Dauer, Umfang und Ziel der Ausbildung beschreibt. SkillSprinters stellt diese Bescheinigungen auf Anfrage aus. Sie enthält: Kursname, Start- und Enddatum, wöchentliche Unterrichtsstunden, Lernziel, AZAV-Zertifizierung.
Schritt 2: Erklärung zum Nebenerwerb. Dein Kind muss erklären, ob und wie viel es nebenbei arbeitet. Die 20-Stunden-Grenze muss eingehalten sein, sonst entfällt der Anspruch.
Schritt 3: Antrag bei der Familienkasse. Das Formular gibt es auf arbeitsagentur.de oder direkt bei der Familienkasse. Du beantragst die Weiterzahlung des Kindergeldes für die Dauer der Weiterbildung.
Schritt 4: Regelmäßige Nachweise. Die Familienkasse fordert in der Regel einmal pro Semester oder pro Jahr einen aktuellen Ausbildungsnachweis. Wer diese Nachweise nicht rechtzeitig einreicht, riskiert die Einstellung der Zahlung.
Was passiert, wenn das Kindergeld endet?
Nach dem 25. Geburtstag oder dem Ende der Ausbildung entfällt das Kindergeld. Für Familien bedeutet das einen Einnahmeausfall von 250 Euro pro Monat (Stand 2024, den aktuellen Betrag bei der Familienkasse erfragen). Bei Weiterbildungen bedeutet das oft, dass die Familie bei der Finanzierung der Weiterbildung enger kalkulieren muss.
Alternativen:
- Aufstiegs-BAföG für die Weiterbildung selbst (Zuschuss + Darlehen mit Erlass bei Bestehen)
- Bildungsgutschein, wenn das Kind arbeitsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist
- Qualifizierungschancengesetz, wenn das Kind bei einem Arbeitgeber angestellt ist und die Weiterbildung dort gefördert wird
Lies dazu auch unseren Artikel zum Bildungsgutschein beantragen und zur Werbungskosten-Absetzung in der Steuer.
Steuerliche Aspekte für Eltern
Wenn das Kind volljährig ist und eine Ausbildung oder Weiterbildung macht, können Eltern Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn das Kindergeld nicht mehr gezahlt wird. Nach §33a EStG ist ein Höchstbetrag pro Kalenderjahr absetzbar, der regelmäßig angepasst wird. Die aktuellen Werte solltest du beim Finanzamt oder einem Steuerberater erfragen.
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit:
- Kind ist volljährig
- Kein Kindergeld mehr für das Kind
- Eltern zahlen tatsächlich Unterhalt (durch Belege nachweisbar)
- Das Kind hat eigenes Einkommen unter einem bestimmten Freibetrag
Für berufstätige Kinder, die eine Weiterbildung machen und dabei ihr Gehalt reduziert bekommen, kann diese Regelung steuerlich wirken. Individuelle Beratung bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ist empfehlenswert.
Häufige Fragen
Kann ich als Elternteil Kindergeld bekommen, wenn mein Kind den Wirtschaftsfachwirt macht?
Ja, wenn das Kind unter 25 Jahre alt ist und nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Der Wirtschaftsfachwirt zählt als Zweitausbildung, weil er auf einer abgeschlossenen Erstausbildung aufbaut. Die Familienkasse prüft den Einzelfall.
Zählt ein Aufbaustudium (Master) als Erstausbildung?
Wenn der Master unmittelbar an den Bachelor anschließt und Teil einer einheitlichen Ausbildung ist, wird er oft noch als Erstausbildung gewertet. Wer mehrere Jahre gearbeitet hat, bevor er den Master beginnt, startet dagegen eine Zweitausbildung. Die Grenze ist fließend, und die Familienkasse entscheidet anhand der Gesamtumstände.
Wie wirkt sich ein Minijob auf das Kindergeld aus?
Ein Minijob bis 520 Euro im Monat gilt als geringfügige Beschäftigung und ist von der 20-Stunden-Grenze ausgenommen. Das Kind kann also nebenbei einen Minijob haben, ohne das Kindergeld zu gefährden. Die genauen Grenzen können sich ändern, also aktuelle Werte bei der Familienkasse prüfen.
Verliere ich Kindergeld, wenn mein Kind den Bildungsgutschein nutzt?
Nein. Der Bildungsgutschein ist eine Zuschuss-Leistung der Agentur für Arbeit und beeinflusst den Kindergeld-Anspruch nicht. Wenn dein Kind einen Bildungsgutschein bekommt und damit eine Weiterbildung macht, kann das Kindergeld weiter bezogen werden, vorausgesetzt die sonstigen Voraussetzungen (Alter, Nebenerwerb) sind erfüllt.
Was passiert mit dem Kindergeld bei Unterbrechung der Ausbildung?
Kurze Unterbrechungen (bis zu vier Monate) sind unschädlich und gelten als Übergangszeit. Längere Unterbrechungen (zum Beispiel ein Jahr Arbeitspause vor dem Master) führen zum Wegfall des Anspruchs. Wer nach einer längeren Pause eine Ausbildung fortsetzt, muss den Anspruch neu begründen.
Wer bekommt das Kindergeld, die Eltern oder das Kind?
Grundsätzlich wird das Kindergeld an die Eltern gezahlt, die das Kind betreuen. Bei volljährigen Kindern, die selbstständig leben, kann auf Antrag eine Abzweigung des Kindergeldes direkt an das Kind erfolgen (§74 EStG), wenn die Eltern das Geld nicht an das Kind weitergeben.
Fazit
Kindergeld bei Weiterbildung über 25 ist die Ausnahme, nicht die Regel. Für Kinder unter 25 gibt es aber weitreichende Möglichkeiten, während einer Aufstiegsfortbildung oder einer KI-Weiterbildung das Kindergeld weiter zu beziehen. Die 20-Stunden-Grenze beim Nebenerwerb ist der wichtigste Stolperstein. Wer eine geförderte Weiterbildung plant, sollte die Familienkasse frühzeitig einbeziehen und sich schriftlich bestätigen lassen, ob der Kurs als Ausbildung anerkannt wird. Kostenlose Förderberatung bei SkillSprinters hilft dir, den passenden Kurs zu finden und klärt auch Fragen zur Finanzierung inklusive Kindergeld.
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