Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) erlaubt Arbeitgebern, ihre Beschäftigten auf Kosten des Staates weiterzubilden. Bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 75 Prozent der Lohnkosten übernimmt die Agentur für Arbeit. Viele Unternehmen nutzen die Förderung trotzdem nicht, weil der Antragsprozess undurchsichtig wirkt. Dieser Artikel zeigt den kompletten Weg vom Erstgespräch bis zum Bewilligungsbescheid.
Was das QCG für Arbeitgeber konkret bedeutet
Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Unternehmen, die Beschäftigte weiterbilden wollen, deren Arbeitsplatz durch den digitalen Strukturwandel bedroht ist oder die in einem Engpassberuf arbeiten. Anders als der Bildungsgutschein, der sich an Arbeitssuchende wendet, zielt das QCG auf Beschäftigte in bestehenden Arbeitsverhältnissen.
Die wichtigste Bedingung. Die Weiterbildung muss zukunftsfähige Kompetenzen vermitteln, mindestens 121 Unterrichtsstunden umfassen und bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfinden. Der letzte Berufsabschluss oder die letzte vergleichbare Weiterbildung muss mindestens zwei Jahre zurückliegen.
Förderquoten nach Unternehmensgröße
Seit den Reformen, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind, gelten folgende Sätze:
| Betriebsgröße | Übernahme Lehrgangskosten | Lohnkostenzuschuss |
|---|---|---|
| Unter 10 Beschäftigte | Bis zu 100 % | Bis zu 75 % |
| 10 bis 249 Beschäftigte | 50 bis 100 % | Bis zu 50 % |
| 250 bis 2.499 Beschäftigte | Bis zu 50 % | Bis zu 25 % |
| Ab 2.500 Beschäftigte | Bis zu 25 % | Bis zu 25 % |
Für kleine Betriebe mit unter 10 Beschäftigten ist die Förderung besonders attraktiv. Der Staat übernimmt die gesamten Lehrgangskosten und zahlt zusätzlich bis zu 75 Prozent des Gehalts während der Weiterbildungszeit weiter.
Der Antragsprozess
Arbeitgeber-Service kontaktieren
Der erste Schritt ist ein Anruf beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Die kostenlose Hotline lautet 0800 4 5555 20. Dort vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner.
Beim Erstgespräch klären Sie, welche Beschäftigten für eine Förderung in Frage kommen, welche Weiterbildung zur Situation Ihres Betriebs passt und wie hoch die voraussichtliche Förderquote für Ihr Unternehmen ausfällt. Bereiten Sie eine kurze Beschreibung vor, warum der Arbeitsplatz der betroffenen Beschäftigten durch Digitalisierung oder Strukturwandel berührt ist. Das erleichtert dem Berater die Einschätzung erheblich.
Weiterbildung und Bildungsträger auswählen
Die Weiterbildung muss bei einem nach AZAV zertifizierten Bildungsträger stattfinden. Der Berater beim Arbeitgeber-Service kann Ihnen geeignete Angebote nennen, oder Sie suchen selbst auf dem KURSNET-Portal der Agentur für Arbeit.
Prüfen Sie bei der Auswahl: Ist der Bildungsträger AZAV-zertifiziert? Umfasst die Maßnahme mindestens 121 Unterrichtsstunden? Vermittelt sie zukunftsfähige Kompetenzen (Digitalisierung, KI, Automatisierung)? Ist sie berufsbegleitend möglich?
Erhebungsbogen ausfüllen
Nach dem Beratungsgespräch füllen Sie einen Erhebungsbogen aus. Der Bogen ist je zweiseitig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Rechnen Sie mit etwa 15 Minuten Bearbeitungszeit.
Benötigt werden Betriebsgröße und Branche, Angaben zum Beschäftigten (Name, Qualifikation, Tätigkeit), eine Begründung der Weiterbildungsnotwendigkeit, der gewünschte Bildungsträger und die Maßnahme sowie Zeitraum und Kosten der Weiterbildung.
Antrag formal einreichen
Den Antrag stellen Sie beim Arbeitgeber-Service Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. Entscheidend: Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung gibt es nicht.
Nach Einreichung prüft die Agentur, ob der Betrieb die Voraussetzungen erfüllt, ob der Beschäftigte die Voraussetzungen erfüllt, ob der Bildungsträger zertifiziert ist und ob die letzte vergleichbare Weiterbildung mindestens zwei Jahre zurückliegt. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Agentur, liegt aber meist bei zwei bis vier Wochen.
Bewilligungsbescheid erhalten
Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid mit der genauen Förderhöhe für Lehrgangskosten und Lohnkostenzuschuss. Erst nach Erhalt des Bescheids darf die Weiterbildung beginnen.
Die Agentur für Arbeit zahlt die Lehrgangskosten direkt an den Bildungsträger. Der Lohnkostenzuschuss geht an den Arbeitgeber, typischerweise monatlich.
Zwei Rechenbeispiele aus der Praxis
Ein Elektrobetrieb mit 8 Mitarbeitern möchte einen Beschäftigten zum Digitalisierungsmanager weiterbilden lassen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Lehrgangskosten (720 UE, 4 Monate) | 9.702 EUR |
| Förderung Lehrgangskosten (100 %) | 9.702 EUR |
| Bruttolohn Mitarbeiter (4 Monate) | 14.000 EUR |
| Lohnkostenzuschuss (75 %) | 10.500 EUR |
| Eigenanteil des Betriebs | 3.500 EUR |
Der Betrieb investiert 3.500 Euro Eigenanteil und bekommt dafür einen Mitarbeiter mit DEKRA-zertifiziertem Abschluss im Bereich KI und Prozessautomatisierung.
Zweites Beispiel. Ein produzierendes Unternehmen mit 80 Mitarbeitern meldet zwei Beschäftigte aus der Verwaltung für eine KI-Weiterbildung an. Die Maßnahme kostet 5.000 EUR pro Teilnehmer.
| Position | Betrag (pro Teilnehmer) |
|---|---|
| Lehrgangskosten | 5.000 EUR |
| Förderung Lehrgangskosten (50 %) | 2.500 EUR |
| Bruttolohn (4 Monate) | 16.000 EUR |
| Lohnkostenzuschuss (50 %) | 8.000 EUR |
| Eigenanteil des Betriebs | 10.500 EUR |
Bei zwei Teilnehmern liegt der Eigenanteil bei 21.000 EUR. Klingt nach viel, aber das Unternehmen bekommt zwei Mitarbeiter mit aktueller Qualifikation in Digitalisierung und Automatisierung. Die Einsparungen durch effizientere Prozesse übersteigen den Eigenanteil in der Regel innerhalb des ersten Jahres.
Häufige Fehler bei der Antragstellung
Antrag zu spät gestellt. Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Wer die Weiterbildung schon begonnen hat, geht leer aus. Der häufigste Fehler überhaupt.
Falscher Bildungsträger. Nur AZAV-zertifizierte Anbieter werden gefördert. Prüfen Sie die Zertifizierung vorab, idealerweise durch eine schriftliche Bestätigung des Trägers. Manche Anbieter behaupten eine Zertifizierung, haben aber nur einzelne Maßnahmen gelistet.
Zu wenig Unterrichtsstunden. Die Maßnahme muss mindestens 121 Unterrichtsstunden umfassen. Tagesworkshops oder Wochenkurse fallen in der Regel nicht darunter.
Begründung fehlt. Der Antrag muss schlüssig darlegen, warum die Weiterbildung aufgrund des Strukturwandels notwendig ist. Eine pauschale Begründung reicht nicht.
Welche Weiterbildungen werden besonders häufig gefördert?
Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung und Künstliche Intelligenz haben besonders gute Chancen auf Bewilligung, weil sie klar dem Strukturwandel zugeordnet werden können. Typisch geförderte Maßnahmen sind KI-Weiterbildungen und Digitalisierungsmanagement, IT-Sicherheit und Datenschutz, Prozessautomatisierung und Workflow-Management, Data Science und Datenanalyse sowie Cloud Computing und moderne IT-Infrastruktur.
QCG oder Bildungsgutschein?
Diese beiden Förderinstrumente werden häufig verwechselt. Der Unterschied ist grundlegend:
| Kriterium | Qualifizierungschancengesetz (QCG) | Bildungsgutschein |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Beschäftigte in Arbeit | Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte |
| Wer beantragt | Der Arbeitgeber | Der Arbeitnehmer |
| Ansprechpartner | Arbeitgeber-Service der AfA | Vermittlungsfachkraft der AfA |
| Lohnkostenzuschuss | Ja (bis 75 %) | Nein (kein Arbeitsverhältnis) |
| Lehrgangskosten | Bis 100 % (abhängig von Betriebsgröße) | 100 % |
| Rechtsgrundlage | § 82 SGB III | § 81 SGB III |
Wenn Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter weiterbilden wollen: QCG. Wird ein Mitarbeiter arbeitssuchend und will sich eigenständig weiterbilden: Bildungsgutschein. Beide Förderungen setzen voraus, dass der Bildungsträger nach AZAV zertifiziert ist und die Maßnahme selbst zugelassen ist.
Wie lange dauert der Prozess?
Viele Arbeitgeber unterschätzen die Vorlaufzeit. Ein realistischer Zeitplan:
| Phase | Dauer | Aktivität |
|---|---|---|
| Woche 1 | 1-2 Tage | Arbeitgeber-Service kontaktieren, Beratungstermin vereinbaren |
| Woche 2-3 | 1-2 Wochen | Beratungsgespräch, Bildungsträger auswählen, Erhebungsbogen ausfüllen |
| Woche 3-4 | 1 Woche | Antrag einreichen |
| Woche 4-8 | 2-4 Wochen | Prüfung durch die Agentur für Arbeit |
| Ab Woche 8 | - | Bewilligungsbescheid, Weiterbildung kann starten |
Planen Sie insgesamt 6 bis 8 Wochen vom ersten Anruf bis zum Bewilligungsbescheid ein. Bei dringenden Weiterbildungen (nächster Kursstart in 4 Wochen) können Sie im Beratungsgespräch auf eine beschleunigte Bearbeitung hinweisen. Aus unserer Erfahrung mit über 100 QCG-geförderten Maßnahmen ist es immer besser, acht Wochen Vorlauf einzuplanen als vier. Wer zwei Wochen vor Kursstart anruft, hat verloren.
Was den Prozess beschleunigt
Bereiten Sie vor dem Beratungsgespräch eine dreibis fünfsätzige Begründung vor, warum der Arbeitsplatz des Mitarbeiters durch den digitalen Wandel betroffen ist. Beispiel: "Unser Betrieb setzt zunehmend digitale Werkzeuge in der Projektsteuerung ein. Der Mitarbeiter hat bisher keine Qualifikation im Bereich Digitalisierung und benötigt diese, um seine Aufgaben langfristig ausführen zu können."
Informieren Sie sich vorab über die nächsten Starttermine beim Bildungsträger. Der Berater beim Arbeitgeber-Service fragt immer nach dem geplanten Beginn.
Prüfen Sie vor Einreichung, ob der Erhebungsbogen vollständig ist, ob die Bildungsträger-Bescheinigung beiliegt und ob das AZAV-Zertifikat des Anbieters dabei ist. Ein unvollständiger Antrag verzögert die Bearbeitung um Wochen.
In größeren Agenturen gibt es spezialisierte Berater für die Beschäftigtenqualifizierung. Fragen Sie bei der Hotline gezielt nach dem Bereich "Beschäftigtenqualifizierung" oder "Weiterbildungsberatung für Arbeitgeber". Wer einmal den richtigen Ansprechpartner hat, behält ihn meistens für weitere Anträge.
Wer die QCG-Förderung für den eigenen Betrieb nutzen möchte und den Ablauf durchsprechen will, kann unter skill-sprinters.de/termin zehn Minuten mit Dr. Jens Aichinger buchen.
FAQ
Können mehrere Mitarbeiter gleichzeitig gefördert werden?
Ja. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl. Jeder Mitarbeiter muss einzeln beantragt werden, aber Sie können mehrere Anträge parallel stellen.
Muss der Mitarbeiter während der Weiterbildung freigestellt werden?
Nicht zwingend. Berufsbegleitende Weiterbildungen (abends oder online) sind ausdrücklich förderfähig. Der Lohnkostenzuschuss wird dann anteilig berechnet.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Sie können Widerspruch einlegen. Häufigste Ablehnungsgründe sind eine fehlende Begründung zum Strukturwandel oder ein nicht zertifizierter Bildungsträger. Nach Nachbesserung kann ein neuer Antrag gestellt werden.
Gilt das QCG auch für Teilzeitkräfte und befristete Verträge?
Ja. Entscheidend ist, dass ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Die Betriebsgröße und die Art des Arbeitsvertrags spielen für die Förderung eine untergeordnete Rolle.
Kann die Weiterbildung auch online stattfinden?
Ja. Online-Weiterbildungen sind ausdrücklich förderfähig, solange der Bildungsträger AZAV-zertifiziert ist und die Maßnahme die Mindestanforderungen erfüllt.
Was ist der Unterschied zum Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Unternehmen, deren Beschäftigte durch den Strukturwandel in erheblichem Umfang betroffen sind (mindestens 20 Prozent der Belegschaft). Es setzt eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag voraus. Für die meisten KMU ist das QCG der einfachere Weg.
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