Einen Arbeitsvertrag prüfen, bevor du unterschreibst, ist kein Luxus. Es ist Pflicht, wenn du später keine bösen Überraschungen erleben willst. Viele Klauseln wirken unscheinbar und entfalten ihre volle Wirkung erst Jahre später, wenn du kündigen willst, krank wirst oder eine Weiterbildung beantragst. Diese Checkliste führt dich durch 15 Punkte, auf die du vor der Unterschrift achten musst.

Das Wichtigste in Kürze

Was muss mindestens im Arbeitsvertrag stehen?

Das Nachweisgesetz (NachwG) regelt, welche Punkte ein Arbeitsvertrag mindestens enthalten muss. Die wichtigsten:

Punkt Was gehört da rein?
Parteien Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Beginn Arbeitsbeginn, bei Befristung auch das Ende
Arbeitsort Ort, an dem die Arbeit zu leisten ist
Tätigkeit Kurze Beschreibung der Arbeit
Vergütung Höhe, Zusammensetzung, Zahlungstermin
Arbeitszeit Wochenarbeitszeit, Verteilung
Urlaub Anzahl der Urlaubstage
Kündigungsfrist Welche Frist gilt für beide Seiten?
Tarifverträge Verweise auf einschlägige Tarifverträge, Betriebs-, Dienstvereinbarungen

Seit August 2022 muss der Arbeitgeber diese Punkte innerhalb von 7 Tagen (einige Punkte bis zu einem Monat) nach Arbeitsbeginn schriftlich zur Verfügung stellen. Ein Arbeitsvertrag, der nicht schriftlich ist, ist trotzdem gültig, aber viele Rechte lassen sich schwerer durchsetzen.

Die 15 Punkte auf der Checkliste

Nimm dir 30 Minuten Zeit und gehe deinen Vertrag Punkt für Punkt durch.

1. Stellenbezeichnung und Aufgabenbereich

Wie ist deine Tätigkeit beschrieben? Eine sehr allgemeine Beschreibung ("Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich") gibt dem Arbeitgeber viel Freiheit, dir unterschiedliche Aufgaben zuzuweisen. Eine konkrete Beschreibung ("Buchhalterin für Eingangsrechnungen in der Abteilung Kreditoren") schränkt dich zwar ein, schützt dich aber vor unliebsamen Versetzungen.

Achte auf eine sogenannte Direktionsrecht-Klausel: "Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer auch andere, zumutbare Aufgaben übertragen." Diese Klausel ist normal, aber sie sollte nicht zu weit gefasst sein.

2. Gehalt und Gehaltsbestandteile

Prüfe nicht nur die Gesamthöhe, sondern auch die Zusammensetzung:

Frag nach, ob variable Bestandteile garantiert oder nach Ermessen des Arbeitgebers ausgezahlt werden. Ein "Bonus nach Ermessen" ist rechtlich meistens eine Kann-Leistung, kein Anspruch.

3. Arbeitszeit und Pausenregelung

Die Regelarbeitszeit pro Woche muss klar sein. Standard ist 40 Stunden, Tarifverträge haben oft 38 oder 37,5 Stunden. Prüfe auch:

Eine Klausel "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ist in Arbeitsverträgen in der Regel unwirksam, wenn sie keine Obergrenze nennt. Gerichte akzeptieren maximal 10 bis 25 Prozent pauschal abgegoltene Überstunden.

4. Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (also 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche). Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen oft mehr vor, meist zwischen 26 und 30 Urlaubstagen.

Prüfe auch:

5. Probezeit

Die maximale Probezeit beträgt 6 Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen gekündigt werden. Manche Verträge verkürzen die Probezeit freiwillig. Prüfe, ob dein Vertrag eine Probezeit vorsieht und wie lang sie ist.

Wichtig: Während der Probezeit greift der gesetzliche Kündigungsschutz nicht. Der Arbeitgeber kann ohne Grund kündigen, solange er die 2-Wochen-Frist einhält.

6. Kündigungsfristen

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist nach §622 BGB beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Sie verlängert sich nach Betriebszugehörigkeit:

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist (durch den Arbeitgeber)
Bis 2 Jahre 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
2 Jahre 1 Monat zum Monatsende
5 Jahre 2 Monate zum Monatsende
8 Jahre 3 Monate zum Monatsende
10 Jahre 4 Monate zum Monatsende
12 Jahre 5 Monate zum Monatsende
15 Jahre 6 Monate zum Monatsende
20 Jahre 7 Monate zum Monatsende

Für dich als Arbeitnehmer gilt in der Regel die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, außer der Vertrag sieht ausdrücklich eine gleichlange Frist wie für den Arbeitgeber vor.

7. Befristung

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag prüfe:

Ein befristeter Vertrag ohne Sachgrund, der nach dem 2-Jahres-Limit verlängert wird, kippt rechtlich häufig in einen unbefristeten Vertrag um.

8. Homeoffice und Remote-Arbeit

Nach der Pandemie sind Homeoffice-Regelungen wichtiger geworden. Prüfe:

9. Überstundenregelung

Überstunden sind ein häufiger Streitpunkt. Standard-Regelungen:

Misstrauisch werden solltest du bei Formulierungen wie "alle Überstunden sind mit der Vergütung abgegolten" ohne weitere Konkretisierung. Diese Klauseln sind oft unwirksam.

10. Verschwiegenheits- und Datenschutzklauseln

Eine Verschwiegenheitsklausel schützt den Arbeitgeber vor dem Verrat von Geschäftsgeheimnissen. Das ist normal und in der Regel unproblematisch. Kritisch wird es, wenn die Klausel:

11. Wettbewerbsverbot (nachvertraglich)

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verbietet dir, nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei einem Konkurrenten zu arbeiten oder selbst ein Konkurrenzunternehmen zu gründen. Das ist nur unter strengen Bedingungen wirksam (§74 HGB):

Ohne Karenzentschädigung ist das Wettbewerbsverbot unwirksam. Du kannst trotzdem zum Konkurrenten wechseln.

12. Bindungsklausel für Weiterbildungen

Wenn der Arbeitgeber eine Weiterbildung wie den Wirtschaftsfachwirt oder Digitalisierungsmanager bezahlt, kann er eine Bindungsfrist verlangen. Die Rechtsprechung hat dafür klare Grenzen entwickelt:

Weiterbildungsdauer Maximale Bindungsfrist
Bis 1 Monat Keine
1 bis 2 Monate Bis 6 Monate
3 bis 4 Monate Bis 12 Monate
6 bis 12 Monate Bis 24 Monate
Über 12 Monate Bis 36 Monate

Bei vorzeitigem Ausscheiden musst du einen Teil der Kursgebühr zurückzahlen. Die Rückzahlung muss zeitanteilig reduziert sein. Wenn du 6 von 12 Monaten der Bindungsfrist abgeleistet hast, musst du nur noch 50 Prozent zurückzahlen.

13. Urheberrechts- und Erfindungsklauseln

In technischen und kreativen Berufen wichtig: Wem gehören Erfindungen und Werke, die während der Arbeitszeit entstehen? Das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) regelt das, aber viele Arbeitsverträge haben eigene Klauseln.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Standard ist der Arbeitsort oder der Sitz des Arbeitgebers als Gerichtsstand. Bei internationalen Unternehmen kann es abweichende Regelungen geben. Prüfe, ob deutscher Gerichtsstand gilt, wenn du in Deutschland arbeitest.

15. Schriftformklausel

Viele Verträge enthalten eine Klausel, dass Änderungen nur schriftlich wirksam sind. Das schützt beide Seiten vor späteren Behauptungen "mein Chef hat mir mündlich gesagt, dass...". Solche Klauseln sind in der Regel rechtmäßig.

Was du vor der Unterschrift tun solltest

  1. Vertrag mit nach Hause nehmen. Kein seriöser Arbeitgeber verlangt eine sofortige Unterschrift. Bitte um mindestens 48 Stunden Bedenkzeit.
  2. In Ruhe lesen, am besten zweimal.
  3. Unklarheiten aufschreiben und im zweiten Gespräch ansprechen.
  4. Fachlichen Rat einholen, wenn etwas unklar bleibt. Die Verbraucherzentrale, ein Fachanwalt oder deine Gewerkschaft helfen.
  5. Verhandeln, wo möglich. Gehalt, Urlaubstage, Probezeit, Bindungsklauseln. Vieles ist verhandelbar, besonders wenn du eine attraktive Qualifikation mitbringst.

Wer [den Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters](PH0 abgeschlossen hat oder eine [KI-Qualifikation](PH1 vorweist, hat in Gehaltsverhandlungen mehr Spielraum. Der Abschluss ist ein konkretes Argument für höhere Gehälter.

Häufige Fragen

Wie lange darf ein Arbeitgeber mich auf die Unterschrift warten lassen?

Es gibt keine gesetzliche Frist. In der Regel wird ein Vertrag innerhalb weniger Tage ausgefertigt, nachdem die mündliche Zusage erfolgt ist. Wenn der Arbeitgeber deutlich länger braucht (mehr als 2 Wochen), lohnt sich eine höfliche Nachfrage.

Ist ein Arbeitsvertrag ohne Schriftform gültig?

Ja. Ein Arbeitsvertrag kommt auch mündlich zustande, und der Arbeitgeber muss dir die Bedingungen spätestens 7 Tage nach Arbeitsbeginn schriftlich mitteilen (Nachweisgesetz). Du hast aber weniger Beweismittel, wenn es später zum Streit kommt. Deshalb ist die Schriftform dringend zu empfehlen.

Was passiert, wenn der Vertrag eine unwirksame Klausel enthält?

In der Regel bleibt der Rest des Vertrags wirksam, nur die konkret unwirksame Klausel entfällt. Das nennt man "salvatorische Klausel" oder geltungserhaltende Reduktion. Bei einer unwirksamen Überstundenklausel greift zum Beispiel automatisch die gesetzliche Regelung (Überstunden werden zusätzlich vergütet).

Kann ich einen Vertrag nachträglich anfechten?

Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn du getäuscht oder bedroht wurdest. Eine Anfechtung ist zeitlich befristet (in der Regel ein Jahr ab Vertragsschluss). In der Praxis kommt eine Anfechtung selten vor. Häufiger ist die Klage gegen einzelne Klauseln.

Soll ich den Arbeitsvertrag vom Anwalt prüfen lassen?

Bei komplexen Verträgen oder hohen Gehältern ist das sinnvoll. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht berechnet für ein Erstgespräch um die 190 Euro, eine vollständige Vertragsprüfung kostet meistens zwischen 300 und 600 Euro. Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro oder mehr ist das gut investiertes Geld.

Wer hilft mir kostenlos beim Arbeitsvertrag?

Die Verbraucherzentrale bietet kostenlose oder günstige Erstberatungen. Gewerkschaftsmitglieder bekommen die Vertragsprüfung kostenlos durch den Rechtsschutz ihrer Gewerkschaft. Die IHK hilft teilweise bei Fragen zu Tarifverträgen und branchentypischen Klauseln.

Fazit

Einen Arbeitsvertrag in Ruhe zu prüfen, ist der einfachste Weg, Ärger über Jahre zu verhindern. 30 Minuten Lesezeit und ein kurzes Beratungsgespräch können dich vor schlechten Klauseln schützen und Gehaltsverhandlungen öffnen. Je besser deine Qualifikation, desto mehr Verhandlungsspielraum hast du. Eine abgeschlossene Weiterbildung wie der Wirtschaftsfachwirt IHK oder ein DEKRA-zertifizierter Digitalisierungsmanager-Abschluss zahlen sich oft schon in besseren Arbeitsvertragskonditionen aus. Wer noch tiefer einsteigen will, findet in unserem Artikel zu Kündigung erhalten was tun weitere Informationen zum Arbeitsrecht.

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