Digital Omnibus AI Act 2027 beschreibt den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 26. März 2026, mit dem die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung um mehr als ein Jahr verschoben werden. Annex III (Hochrisiko-Systeme nach Anhang III) gilt jetzt ab 2. Dezember 2027, Annex I ab 2. August 2028. Das Parlament hat die Verschiebung mit 569 zu 45 Stimmen (bei 23 Enthaltungen) angenommen, der zweite Trilog ist für den 28. April 2026 angesetzt. Für Unternehmen ist der Beschluss eine Verschnaufpause, aber keine Entwarnung: Die Schulungspflicht nach Artikel 4 bleibt unverändert bestehen.

Dieser Artikel erklärt, was genau verschoben wurde, was weiterhin ab August 2026 gilt und wie Sie Ihre Compliance-Planung entsprechend anpassen.

Das Wichtigste in Kürze

Hintergrund: Warum der Digital Omnibus kam

Die Verschiebung ist keine politische Laune. Sie ist eine Reaktion auf konkrete Probleme in der Umsetzung der KI-Verordnung.

Die KI-Verordnung wurde 2024 mit ambitionierten Fristen beschlossen. Der 2. August 2026 war als Stichtag für die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III vorgesehen, also für Anwendungen in Bereichen wie Personalauswahl, Kreditwürdigkeit, Bildung, kritische Infrastruktur, Strafverfolgung und Migration. Unternehmen, die KI-Systeme in diesen Bereichen einsetzen oder entwickeln, sollten bis zu diesem Datum die gesamten Dokumentations-, Prüf- und Qualitätsanforderungen erfüllen.

Im Laufe des Jahres 2025 wurde deutlich, dass mehrere Voraussetzungen für die Umsetzung nicht rechtzeitig vorhanden sein würden. Erstens: Die harmonisierten Normen (hENs) der europäischen Normungsgremien, die konkret beschreiben sollen, wie Artikel der Verordnung in der Praxis umzusetzen sind, sind teilweise noch nicht verabschiedet. Ohne diese Normen haben Unternehmen keine verlässliche Grundlage für eine Konformitätsbewertung. Zweitens: Die notifizierten Stellen, die Konformitätsbewertungen durchführen sollen, sind in vielen Mitgliedstaaten noch nicht eingerichtet oder unterbesetzt. Drittens: Die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland die geplante zentrale Aufsichtsstelle beim BNetzA) sind noch nicht voll arbeitsfähig.

Hinzu kommt der Wettbewerbsaspekt. Unternehmen und Verbände haben vor einem einseitigen europäischen Regulierungsweg gewarnt, der die Innovationskraft des Kontinents schwächt, ohne die angestrebten Schutzziele zu erreichen. Der "Digital Omnibus" ist ein Bündel verschiedener Maßnahmen, die den regulatorischen Druck entschärfen sollen, ohne die Schutzziele aufzugeben.

Was konkret verschoben wurde

Die Verschiebung betrifft zwei Gruppen von Hochrisiko-Systemen.

Anhang III: Neue Frist 2. Dezember 2027. Hierzu gehören KI-Systeme in den Bereichen biometrische Identifizierung, kritische Infrastruktur, Bildung und Berufsausbildung, Beschäftigung und Personalmanagement, Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen (Kredite, Versicherungen, Sozialleistungen), Strafverfolgung, Migration und Grenzkontrolle, sowie Justizverwaltung und demokratische Prozesse. Diese Systeme müssen alle Pflichten aus Kapitel III der KI-Verordnung erfüllen, darunter Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Transparenz, menschliche Aufsicht und Cybersecurity.

Anhang I: Neue Frist 2. August 2028. Hierzu gehören KI-Systeme, die in bereits regulierte Produkte integriert sind, etwa Maschinenrichtlinie, Spielzeugrichtlinie, Medizinprodukte, Aufzüge, Funkanlagen, Sportboote, Druckgeräte und andere. Für diese Systeme gilt eine zusätzliche Konformitätsbewertung nach den Anforderungen der KI-Verordnung.

Wichtig: Die Verschiebung gilt nur für die Anwendungsverpflichtungen. Neue KI-Systeme, die ab dem neuen Stichtag in Verkehr gebracht werden, müssen die Anforderungen erfüllen. Bestehende Systeme, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, können unter bestimmten Bedingungen Bestandsschutz geniessen. Die Details hierzu werden im Trilog noch ausgehandelt.

Was NICHT verschoben wurde

Dieser Punkt ist der wichtigste für die Planung in den meisten Unternehmen.

Artikel 4 (AI Literacy, Schulungspflicht) gilt unverändert ab 2. August 2026. Alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass ihr Personal und andere in ihrem Auftrag handelnde Personen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Die genaue Stundenzahl ist nicht vorgeschrieben. Der Maßstab ist angemessen zur Art der eingesetzten Systeme, zum Kontext ihrer Nutzung und zu den betroffenen Personen.

Artikel 5 (Verbotene Praktiken) gilt seit 2. Februar 2025 und wird nicht verschoben. Zu den verbotenen Praktiken gehören etwa Social Scoring, manipulative Techniken zur Umgehung des freien Willens, Ausnutzung schutzbedürftiger Personen, biometrische Echtzeit-Identifizierung im öffentlichen Raum (mit Ausnahmen), biometrische Kategorisierung nach geschützten Merkmalen und Emotionserkennung am Arbeitsplatz sowie in Bildungseinrichtungen.

Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten ab 2. August 2026. Deepfake-Kennzeichnung, Offenlegung bei KI-generiertem Inhalt, Information bei Interaktion mit Chatbots, Information bei Emotionserkennung (soweit erlaubt) und biometrischer Kategorisierung: All das gilt weiter.

Die Pflichten für General-Purpose-AI-Modelle (Kapitel V) gelten seit 2. August 2025. Betreiber großer Basismodelle wie GPT-5, Claude oder Gemini müssen Transparenzpflichten und Compliance-Maßnahmen erfüllen. Für Unternehmen, die solche Modelle über APIs einsetzen, ändert das vor allem eins: Sie können Informationen vom Anbieter über das Training, die Daten und die Sicherheitsmassnahmen einfordern.

Was der Trilog noch entscheiden muss

Der Beschluss des Parlaments ist ein wichtiger Schritt, aber nicht der letzte. Das europäische Gesetzgebungsverfahren sieht vor, dass Parlament, Rat (also die Mitgliedstaaten) und Kommission eine gemeinsame Position aushandeln. Dieser "Trilog" ist für den 28. April 2026 angesetzt.

Was auf der Agenda steht:

Erstens: Der Rat muss der Verschiebung zustimmen. Einige Mitgliedstaaten, darunter Frankreich und die Niederlande, haben im Vorfeld Vorbehalte geäußert. Sie befürchten, dass eine Verschiebung den Druck auf die Normungsgremien und die notifizierten Stellen reduziert, ohne die strukturellen Probleme wirklich zu lösen. Eine Kompromisslösung könnte sein, die Verschiebung an konkrete Meilensteine zu koppeln, etwa: Die neue Frist gilt nur, wenn bis zu einem bestimmten Datum mindestens 80 Prozent der harmonisierten Normen verabschiedet sind.

Zweitens: Die Kommission will zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen. Dazu gehört ein "Regulatory Sandbox"-Ansatz, bei dem Unternehmen KI-Systeme in einer kontrollierten Umgebung testen können, ohne die vollen Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Das würde insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlasten.

Drittens: Die Aufnahme der neuen Kategorie "Small Mid-Caps" (Unternehmen bis 750 Mitarbeiter und 150 Millionen Euro Umsatz). Diese Unternehmen sollen vereinfachte Dokumentationspflichten bekommen. Das ist für viele deutsche Mittelständler relevant. Mehr dazu im Artikel Small Mid-Caps AI Act: Die neue KMU-Kategorie und ihre Erleichterungen.

Was die Verschiebung für Ihre Planung bedeutet

Die Verschiebung verändert die Dringlichkeit einiger Compliance-Maßnahmen, aber nicht alle.

Unverändert wichtig: Schulungspflicht nach Artikel 4 ab 2. August 2026. Das heißt, Sie haben noch gut drei Monate, um ein Schulungskonzept zu entwickeln, die Mitarbeiter zu schulen und die Nachweise zu dokumentieren. Wer das bisher aufgeschoben hat, steht jetzt unter Zeitdruck.

Unverändert wichtig: Dokumentation der eingesetzten KI-Systeme. Auch wenn die Hochrisiko-Pflichten verschoben werden, müssen Sie wissen, welche KI-Systeme in Ihrem Unternehmen im Einsatz sind, wofür sie verwendet werden und welche Risiken damit verbunden sind. Das ist die Grundlage für jede spätere Prüfung.

Weniger dringlich geworden: Die komplette technische Dokumentation und Konformitätsbewertung für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III. Wer KI-Systeme in Personalauswahl, Kreditbewertung oder Bildung einsetzt, hat jetzt bis Dezember 2027 Zeit. Das sind 20 Monate mehr als vorher. Das ist ein signifikanter Gewinn an Planungsspielraum.

Neu priorisiert: Die Beobachtung der Normungsarbeiten. Die harmonisierten Normen sind die praktische Umsetzungsgrundlage. Wer sich aktiv an der Arbeit der Normungsgremien beteiligt oder zumindest die Entwicklung verfolgt, ist besser vorbereitet, wenn die Anforderungen konkret werden.

Der häufigste Planungsfehler

In unserer Beratungspraxis sehen wir einen wiederkehrenden Fehler: Unternehmen interpretieren die Verschiebung als "KI-Verordnung ist jetzt erstmal kein Thema mehr" und legen das ganze Projekt auf Eis. Das ist ein Fehler, und zwar aus drei Gründen.

Erstens: Die Schulungspflicht bleibt. Wer sie nicht erfüllt, hat ab August 2026 ein Compliance-Problem. Die Aufsichtsbehörden werden in den ersten Monaten genau hinschauen, welche Unternehmen ihrer Pflicht nachgekommen sind und welche nicht. Wer nichts vorweisen kann, riskiert Bußgelder.

Zweitens: Die verbotenen Praktiken gelten seit Februar 2025. Wer aktuell etwa Emotionserkennung am Arbeitsplatz einsetzt oder beginnt einzusetzen, steht im Risiko. Die Höhe der Bußgelder bei Verstößen gegen verbotene Praktiken ist dramatisch: bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Drittens: Wer die Schonfrist nutzt, um Compliance zu ignorieren, verpasst die Chance, sich strukturell aufzustellen. Unternehmen, die jetzt ihre Prozesse aufbauen, KI-Register führen, Verantwortlichkeiten klären und ihre Mitarbeiter schulen, sind in zwei Jahren in einer viel besseren Position als Unternehmen, die erst im Sommer 2027 anfangen.

Mehr Hintergrund zur Schulungspflicht finden Sie im Artikel AI Literacy Pflicht ab August 2026: Was trotz Digital Omnibus gilt.

Empfohlene Schritte bis August 2026

Hier ist eine realistische Roadmap, die die meisten Unternehmen bis zum 2. August 2026 bewältigen können.

April 2026: Bestandsaufnahme. Welche KI-Systeme setzen wir aktuell ein? Wo sind sie integriert? Wer nutzt sie? Welche Daten werden verarbeitet? Ergebnis: ein einfaches KI-Register als Excel-Tabelle oder im eigenen Compliance-Werkzeug.

Mai 2026: Kompetenz-Analyse. Welche Mitarbeiter brauchen welche Art von KI-Kompetenz? Administratoren brauchen mehr technisches Wissen, Anwender brauchen mehr Einsatzkompetenz, Geschäftsführer brauchen Grundverständnis für Risiken und Chancen. Ergebnis: ein Kompetenz-Matrix-Dokument.

Juni 2026: Schulungskonzept. Welche Maßnahmen setzen wir um? Selbstlernplattform, Inhouse-Schulung, externe Weiterbildung? Welche Inhalte? Welche Nachweise? Ergebnis: ein Schulungsplan mit Zeitplan, Budget und Verantwortlichen.

Juli 2026: Schulungsdurchführung und Dokumentation. Die Schulungen laufen, die Teilnehmer unterschreiben Teilnahmelisten, die Ergebnisse werden dokumentiert. Ergebnis: Schulungsnachweise für alle relevanten Mitarbeiter.

2. August 2026: Sie haben die Grundanforderungen der Schulungspflicht erfüllt und können das nachweisen. Gleichzeitig haben Sie ein KI-Register, mit dem Sie später die Hochrisiko-Analyse für Dezember 2027 und August 2028 aufbauen können.

Häufige Fragen

Muss mein Unternehmen jetzt weiterhin ein KI-Register führen?

Ja. Auch wenn die Hochrisiko-Pflichten verschoben werden, ist ein KI-Register die Grundlage für jede weitere Compliance-Arbeit. Sie müssen wissen, welche KI-Systeme im Einsatz sind, um überhaupt prüfen zu können, welche später unter die verschobenen Pflichten fallen werden.

Gilt der Digital Omnibus schon, oder muss ich auf den Trilog warten?

Der Beschluss des Parlaments ist noch nicht das endgültige Gesetz. Erst nach erfolgreichem Trilog und formalem Beschluss im Rat gilt die Verschiebung rechtsverbindlich. Bis dahin bleiben streng genommen die alten Fristen in Kraft. In der Praxis ist davon auszugehen, dass der Trilog der Verschiebung zustimmt, aber Planungssicherheit entsteht erst mit dem formalen Beschluss.

Wir entwickeln selbst ein KI-System für Personalauswahl. Was bedeutet die Verschiebung für uns?

Sie haben mehr Zeit, die Konformität zu prüfen und zu dokumentieren. Statt August 2026 ist Ihr Stichtag jetzt Dezember 2027. Nutzen Sie die Zeit aktiv: Beteiligen Sie sich an den Normungsarbeiten, testen Sie Ihre Systeme in Sandbox-Umgebungen, bauen Sie ein Risikomanagement auf. Je früher Sie anfangen, desto reibungsloser wird die spätere Konformitätsbewertung.

Mein Unternehmen hat weniger als 50 Mitarbeiter. Betrifft uns die Verordnung überhaupt?

Ja, die KI-Verordnung gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die KI-Systeme bereitstellen oder einsetzen. Kleine Unternehmen haben bei einigen Pflichten erleichterte Anforderungen, aber die grundlegenden Verpflichtungen, insbesondere die Schulungspflicht nach Artikel 4, gelten auch für Sie.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Die Bussgeldstruktur ist dreistufig. Für Verstöße gegen verbotene Praktiken (Artikel 5) drohen bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Verstöße gegen Pflichten der KI-Verordnung (Anbieter, Einführer, Händler, Bevollmächtigte) bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Für unrichtige, unvollständige oder irreführende Informationen an Aufsichtsbehörden bis 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent.

Wie finde ich heraus, ob meine KI-Systeme Hochrisiko-Systeme sind?

Prüfen Sie die Liste in Anhang III der Verordnung und vergleichen Sie mit Ihren Einsatzbereichen. Wenn Sie KI in Personalwesen, Kreditvergabe, Bildung, kritischer Infrastruktur, Strafverfolgung oder Migration einsetzen, stehen die Chancen hoch, dass es sich um Hochrisiko-Systeme handelt. Für Anhang-I-Systeme (KI in Maschinen, Medizinprodukten, Spielzeug etc.) gilt eine separate Logik. Im Zweifel holen Sie eine juristische Einschätzung ein.

Fazit

Der Digital Omnibus des EU-Parlaments verschafft Unternehmen beim Thema Hochrisiko-KI eine wichtige Verschnaufpause. Wer KI-Systeme in sensiblen Bereichen entwickelt oder einsetzt, hat jetzt mehr als ein Jahr zusätzliche Zeit für die Konformitätsbewertung. Die Regulierung wird dadurch nicht weicher, aber die Umsetzung realistischer.

Gleichzeitig ist klar: Die Schulungspflicht nach Artikel 4 bleibt der erste konkrete Stichtag, auf den alle Unternehmen reagieren müssen. Ab dem 2. August 2026 mussen Sie nachweisen können, dass Ihre Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Dieser Punkt ist nicht verhandelbar und nicht verschoben.

SkillSprinters unterstützt Unternehmen beim Aufbau einer rechtskonformen KI-Kompetenz. Unser KI-Assistent-Leitfaden ist ein praxisnaher Einstieg, der auch die Schulungsanforderungen der KI-Verordnung adressiert. Für umfassendere Schulungskonzepte beraten wir Sie gerne individuell.

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