Mit diesen förderungen zahlt der staat deine weiterbildung
Bildungsgutschein
Wenn du arbeitssuchend bist oder wirst, hast du höchstwahrscheinlich Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Den Bildungsgutschein kannst du bei der Agentur für Arbeit beantragen und bei uns für eine Weiterbildung deiner Wahl einlösen. Die Rechnung für die Teilnahme bezahlt dann die Arbeitsagentur. Das ist eine sehr gute Möglichkeit für dich, die Zeit der Arbeitslosigkeit gut zu nutzen, um dich weiterzuqualifizieren und deine Jobchancen auf dem Arbeitsmarkt ebenso zu verbessern wie deine Karrierechancen.
Gerne beraten wir dich mit weiteren Details zum Bildungsgutschein, rufe uns einfach unverbindlich an.
Aufstiegs-BaföG
Das Aufstiegs-BaföG ist eine gute Möglichkeit, um die Finanzierung deiner Weiterbildung sicherzustellen, wenn du weiterhin berufstätig bleibst und die Weiterbildung am Abend oder am Wochenende neben dem Beruf absolvieren möchtest. Mit dem Aufstiegs-BaföG werden nicht nur die Kurs- und Prüfungsgebühren übernommen, wenn du die Prüfung bestehst, werden dir auch noch insgesamt 75% der ausgelegten Kosten erstattet, so dass du nur noch 25% davon zurückzahlen musst.
Weiterbildungsprämie
Der Freistaat Bayern zahlt Menschen, die sich erfolgreich zum Fachwirt oder Meister weitergebildet haben, eine Prämie in Höhe von 3000 Euro aus. Auch andere Bundesländer haben entsprechende Förderprogramme in unterschiedlicher Höhe. Sprich uns einfach an, wir nennen dir gerne nähere Details.
Häufige Fragen zum Aufstiegs-BaföG
Bekommt jeder das Aufstiegs-BaföG?
Das Aufstiegs-BaföG wird bei Maßnahmen, die in Teilzeit durchgeführt werden, unabhängig von deinem Alter oder deiner Einkommenssituation ausgezahlt. Die vom BaföG für Studenten bekannten Obergrenzen, bspw. beim Einkommen oder Vermögen, gelten hier bei Teilzeitmaßnahmen nicht.
Was wird mit dem Aufstiegs-BaföG gefördert?
Gefördert werden sowohl die Kursgebühren, als auch die Prüfungsgebühren, bspw. bei der IHK.
Wo muss die Förderung beantragt werden?
Bei dem für dich an deinem Wohnort zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Wie läuft das Verfahren ab und wer zahlt wann wie viel?
Du bekommst zunächst einen positiven Bescheid deines Amtes für Ausbildungsförderung. Dann wird dir von diesem 50% der Kurs- und Prüfungsgebühren bezahlt. Diesen Teil musst du auch nicht zurückzahlen. Bleibt also noch die zweite Hälfte der Kurs- und Prüfungsgebühren. Hier macht dir die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das ist gewissermaßen die Bank des Staates, ein Angebot, diese übrige Hälfte zu finanzieren. Finanzieren in diesem Zusammenhang heißt einfach nur, dass sie das Geld als Darlehen auslegen. Dir fallen keine monatlichen Zahlungen an und es fallen auch keine Zinsen auf diesen Betrag an. Wenn du dann die Prüfung bestanden hast, streicht die KfW die Hälfte dieses Betrages (sozusagen als Geschenk dafür, dass du bestanden hast). Das heißt, dass du nur noch 25% der ursprünglichen Summe an die KfW zurückzahlen musst. Da viele Bundesländer aber zusätzlich bei Bestehen der Prüfung einen Meisterbonus auszahlen, der oft höher ist als das, was du noch an die KfW zurückzahlen musst, kommen die meisten unserer Teilnehmer zumindest auf eine schwarze Null, können sich also unter dem Strich ohne Kosten weiterbilden.
Das klingt etwas zu kompliziert oder du hast noch Fragen? Das verstehen wir und wir erklären es dir gerne nochmal Schritt-für-Schritt. Rufe uns einfach an oder schreibe uns auf Whatsapp.
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